Rechtsprechung
| OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BauGB § 12; BauGB § 31 Abs 2; BauGB § 34
Nachbarwiderspruch, Schwachhauser Heerstraße - Abstandsflächen; Einblicksmöglichkeiten; Erdrückende Wirkung; Gebot der Rücksichtnahme; Maß der baulichen Nutzung; Nachbarschutz im Baurecht; Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 12 ; BauGB § 31 Abs. 2 ; BauGB § 34
Anspruch eines Grundstücksnachbarn auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine der beigeladenen Grundstücksgesellschaft erteilten Baugenehmigung; Prüfung eines Verstoßes gegen die Abstandsflächenvorschriften; Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme; ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Illegale Nutzung ist nicht schutzwürdig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Illegale Nutzung ist nicht schutzwürdig! (IBR 2018, 412)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 19.01.2018 - 1 V 560/17
- OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 97
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (24)
- OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02
Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Beeinträchtigung der freien Sicht durch …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Das kann etwa der Fall sein, wenn von der baulichen Anlage infolge der Befreiung eine erdrückende Wirkung ausgeht oder die Besonnung und Belichtung des Nachbargrundstücks unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. Urt. des Senats v. 25.10.2002 - 1 A 88/02, NordÖR 2002, 508).Eine erdrückende Wirkung liegt nicht schon vor, wenn die bisherigen Verhältnisse durch eine bauliche Verdichtung geändert werden (Urt. des Senats v. 25.10.2002 - 1 A 88/02, - 10 -.
NordÖR 2002, 508).
- OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
Wohnbauvorhaben in der Brokstraße verstößt nicht gegen das Gebot der …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Vom Neubauvorhaben muss aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (Beschl. des Senats v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, NordÖR 2015, 257 = BauR 2015, 1802 m.w.N.).Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98, NVwZ 1999, 879; Beschl. des Senats v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, NordÖR 2015, 257 = BauR 2015, 1802 m.w.N.).
- OVG Bremen, 05.08.2016 - 1 B 125/16
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Gebot der Rücksichtnahme; erdrückende Wirkung …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Zwar ist in Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung bzw. auf bauaufsichtliches Einschreiten bei genehmigungsfreien Vorhaben grundsätzlich von der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans auszugehen (Beschl. des Senats v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, BauR 2016, 2059 = BRS 84 Nr. 122).Die von dem Antragsteller geltend gemachten Beeinträchtigungen stehen in einem Zusammenhang mit den bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften (vgl. Beschl. des Senats v. 05.08.2016 - 1 B 125/16, BauR 2016, 2059 = BRS 84 Nr. 122).
- BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98, NVwZ 1999, 879; Beschl. des Senats v. 19.03.2015 - 1 B 19/15, NordÖR 2015, 257 = BauR 2015, 1802 m.w.N.). - BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90
Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Unerheblich ist insoweit, ob die Bauaufsichtsbehörde eine nicht genehmigungsfähige baurechtswidrige Nutzung duldet (BVerwG, Urt. v. 14.01.1993 - 4 C 19.90, BauR 1993, 445). - OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12
Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
In besonders gelagerten Einzelfällen können auch Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück einen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme begründen (OVG Bremen, Beschl. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12, NordÖR 2012, 401). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2013 - 3 M 183/12
Rücksichtnahmegebot bei illegaler und nicht bestandsgeschützter Bebauung des …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Im Rahmen der Interessenabwägung ist die Rechtsposition des Nachbarn dann nicht schutzwürdig, wenn er sein Grundstück selbst formell und materiell illegal nutzt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 04.04.2013 - 3 M 183/12, NordÖR 2013, 414). - BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht (sog. stillschweigender Dispens, vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989 - 4 C 14/87, BVerwGE 82, 343; vgl. zu allem auch Beschl. des Senats v. 13.02.2015 - 1 B 355/14, BauR 2015, 1637 = BRS 83 Nr. 122). - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Der Nachbar kann umso mehr an Rücksichtnahme verlangen, je empfindlicher seine Stellung durch die Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans berührt wird (BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 8.84, NVwZ 1987, 409). - BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …
Auszug aus OVG Bremen, 08.05.2018 - 1 B 18/18
Damit reagierte der Gesetzgeber auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Festsetzung eines Baugebiets allein für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nicht ausreiche (BVerwG, Urt. v. 18.09.2003 - 4 CN 3.02, BVerwGE 119, 45;… Beschl. v. 10.08.2004 - 4 BN 29.04, BauR 2004, 1908 sowie zur Neuregelung Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 16/2496, S. 10). - BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
- BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2018 - 10 S 40.17
Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen Baugenehmigung; …
- OVG Bremen, 13.02.2015 - 1 B 355/14
Beschwerde von Bewohnerinnen des Beginenhofs vom OVG zurückgewiesen - Befreiung; …
- VGH Baden-Württemberg, 10.04.2014 - 8 S 47/12
Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- BVerwG, 10.08.2004 - 4 BN 29.04
Anforderungen an den eine breite Nutzungspalette schaffenden vorhabenbezogenen …
- OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06
Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender …
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - 3 S 1400/14
Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus …
- OVG Bremen, 02.12.2014 - 1 D 173/10
Bauplanungserhebliche Beurteilung der Gemengelage von Gewerbe und Wohnen in …
- VGH Bayern, 18.12.2017 - 1 CS 17.2337
Nachbarantrag gegen eine Baugenehmigung für ein Hostel mit Tiefgarage
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2014 - 1 MB 8/14
Anfechtung einer genehmigungsabweichenden Bauausführung
- OVG Bremen, 29.09.2003 - 1 B 345/03
Sichtschutzwand aus Holz; einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn - Aussetzung …
- OVG Bremen, 20.02.1996 - 1 BA 53/95
Reihenhauszeile; Hintere Baugrenze; Nachbarschutz; Befreiung vom Bebauungsplan; …
- OVG Sachsen, 12.02.2015 - 1 B 297/14
Baunachbarstreit, Antrag auf Anordnung der aufschiebaren Wirkung, …
- VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23
Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung
Vom Neubauvorhaben muss vielmehr auf Grund der Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.02.2016 - 5 S 1389/... -, BauR 2016, 956 ; OVG Bremen, Urt. v. 08.05.2018 - 1 B 18/18 -, BauR 2018, 1688). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle …
Zwar wird in der Rechtsprechung vertreten, dass das Rücksichtnahmegebot nicht zugunsten eines Nachbarn eingreift, der sein eigenes Grundstück formell und materiell illegal nutzt (vgl. OVG MV, Beschl. v. 04.04.2013 - 3 M 183/12 -, juris RdNr. 6; BremOVG, Urt. v. 08.05.2018 - 1 B 18/18 -, juris RdNr. 31). - OVG Bremen, 03.07.2026 - 1 B 332/25
Unterkunft für Geflüchtete (Übergangswohnheim) in einem reinen Wohngebiet - …
Zwar entfällt nach der Rechtsprechung des Senats das Rechtsschutzbedürfnis eines klagenden Nachbarn grundsätzlich mit der Fertigstellung des Rohbaus (OVG Bremen, Beschl. v. 08.05.2018 - 1 B 18/18, juris Rn. 14 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 M 41/20
Untersagung der Pferdehaltung; Geruchsemissionen; eigener Rechtsverstoß des …
Zwar wird in der Rechtsprechung vertreten, dass das Rücksichtnahmegebot nicht zugunsten eines Nachbarn eingreift, der sein eigenes Grundstück formell und materiell illegal nutzt (vgl. OVG MV…, Beschluss vom 4. April 2013 - 3 M 183/12 - juris Rn. 6; BremOVG, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 B 18/18 - juris Rn. 32).Das Interesse des Nachbarn, das Gebäude frei von erheblich belästigenden Einwirkungen nutzen zu können, wird in einem solchen Fall von der Rechtsordnung nicht geschützt (vgl. OVG MV…, Beschluss vom 4. April 2013 - 3 M 183/12 - a.a.O. Rn. 6; BremOVG, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 B 18/18 - a.a.O. Rn. 31).
- OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten …
ist grundsätzlich von der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans auszugehen (OVG Bremen, Urt. v. 08.05.2018 - 1 B 18/18, juris Rn. 18). - OVG Bremen, 19.07.2022 - 1 B 105/22
Nachbarschutz gegen ein Wohnungsbauvorhaben - Abstandsflächenvorschriften; …
eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans 1531 getroffen hat (sog. "versteckter" oder "stillschweigender Dispens"), vermag damit noch keinen Anspruch der Antragsteller auf Aufhebung der Baugenehmigung begründen (OVG Bremen, Urt. v. 08.05.2018 - 1 B 18/18, juris Rn. 23;… so auch OVG Rheinl.-Pf., Urt. v. 18.01.2018 - 1 A 11459/17, juris Rn. 48;… OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 25.09.2017 - 3 M 93/17, juris Rn. 33;… BayVGH, Beschl. v. 05.09.2016 - 15 CS 16.1536, juris Rn. 33;… OVG NRW, Urt. v. 09.05.2016 - 10 A 1611/14, juris Rn. 51;… vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 01.06.2021 - 1 ME 137/20, juris Rn. 29). - VG Karlsruhe, 06.05.2026 - 2 K 8601/25
Baugenehmigung; Prüfprogramm; Nachbar; Stützmauer; Stabgitterzaun; Wohngebiet; …
Vom Neubauvorhaben muss vielmehr aufgrund seiner Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 08.05.2018 - 1 B 18/18 -, BauR 2018, 1688 - juris Rn. 26). - VG Berlin, 23.01.2020 - 13 L 326.19
Berlin-Lichterfelde: Bau einer Flüchtlingsunterkunft darf weiter gehen
derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, 409; OVG Bremen, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 B 18/18 - juris Rn.26). - VG Berlin, 17.11.2020 - 19 L 286.20
Rechtschutz gegen Bau einer Flüchtlingsunterkunft
Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG…, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Urteil vom 8. Mai 2018 - OVG 1 B 18/18 -, juris Rn. 26). - VG Berlin, 14.02.2019 - 13 L 396.18
Rechtsschutzes gegen die Errichtung einer modularen Unterkunft für Flüchtlinge
Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 8.84 - NVwZ 1987, 409; OVG Bremen, Urteil vom 8. Mai 2018 - 1 B 18/18 - juris Rn.26). - VG Berlin, 20.05.2021 - 13 K 46.21
- VG Berlin, 27.08.2020 - 13 L 185.20
- VG Bremen, 18.03.2021 - 1 V 1964/20
Verstoß gegen (nachbarschützende) Abstandsflächenvorschriften?
- VG Berlin, 22.03.2022 - 13 L 413.21
- VG Berlin, 03.06.2021 - 13 L 149.21
- VG Berlin, 09.10.2019 - 13 L 209.19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Bauvorbescheid und Baugenehmigung für einzelne …
- VG Bremen, 11.10.2022 - 1 V 1128/22
Nachbarliche Anfechtung einer Baugenehmigung - Aussetzung der Verpflichtung zur …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien; Bestimmung des Schweregrades einer auf die allgemeinen Asylverhältnisse zurückzuführenden Situation
- ra.de
- rechtsportal.de
EMRK Art. 3 ; AufenthG § 60 Abs. 5
Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien; Bestimmung des Schweregrades einer auf die allgemeinen Asylverhältnisse zurückzuführenden Situation - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Frage des Vorhandenseins einer Unterkunftsmöglichkeit - und die Prognose für Abschiebungsschutzgründe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abschiebungsverbot wegen unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
Verfahrensgang
- VG Hannover, 11.07.2016 - 2 A 2661/15
- OVG Niedersachsen, 29.01.2018 - 10 LB 84/17
- BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Hierzu führt er in seinem Urteil vom 21. Januar 2011 (GK) - Nr. 30696/09 - M.S.S./Belgien und Griechenland - (…Rn. 220) aus: Es sei zwar zu berücksichtigen, ob es der Zweck der Behandlung gewesen sei, das Opfer zu erniedrigen oder zu demütigen, aber auch wenn das nicht gewollt war, schließe dies die Feststellung einer Verletzung von Art. 3 EMRK nicht zwingend aus ("the absence of any such purpose cannot conclusively rule out a finding of a violation of Article 3").Die Bestimmung dieses Mindestmaßes an Schwere ist relativ und hängt von allen Umständen des Falls ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung, den daraus erwachsenen körperlichen und mentalen Folgen für den Betroffenen und in bestimmten Fällen auch vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Betroffenen (EGMR , Urteile vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - Rn. 219 …und vom 13. Dezember 2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - Rn. 174).
Rn. 10 Allerdings enthält Art. 3 EMRK weder eine Verpflichtung der Vertragsstaaten, jedermann in ihrem Hoheitsgebiet mit einer Wohnung zu versorgen noch begründet Art. 3 EMRK eine allgemeine Verpflichtung, Flüchtlingen finanzielle Unterstützung zu gewähren oder ihnen einen bestimmten Lebensstandard zu ermöglichen (EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - Rn. 249).
Bei diesem besonders schutzbedürftigen Personenkreis können schlechte Lebensbedingungen im Zielstaat der Abschiebung das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere erfüllen, wenn die Betroffenen - in einem ihnen vollständig fremden Umfeld - vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig sind und staatlicher Untätigkeit und Indifferenz gegenüberstehen, obwohl sie sich in ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befinden (EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - Rn. 250 ff.; BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 24).
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Entsprechendes gilt für die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 22 ff.).Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können schlechte humanitäre Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung nur in besonderen Ausnahmefällen ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK begründen (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 23 und 25).
Bei diesem besonders schutzbedürftigen Personenkreis können schlechte Lebensbedingungen im Zielstaat der Abschiebung das für Art. 3 EMRK erforderliche Mindestmaß an Schwere erfüllen, wenn die Betroffenen - in einem ihnen vollständig fremden Umfeld - vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig sind und staatlicher Untätigkeit und Indifferenz gegenüberstehen, obwohl sie sich in ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befinden (…EGMR , Urteil vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - Rn. 250 ff.; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 24).
Denn nur dann gebieten es die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, ihm trotz einer fehlenden politischen Leitentscheidung nach § 60a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 38).
- EGMR, 13.12.2016 - 41738/10
Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat, …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Rn. 9 In der Rechtsprechung des EGMR ist weiter geklärt, dass die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren ein gewisses "Mindestmaß an Schwere" (minimum level of severity) erreichen müssen, um ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK/Art. 4 GRC zu begründen (vgl. EGMR , Urteil vom 13. Dezember 2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - Rn. 174; EuGH…, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU, C.K. u.a. - Rn. 68).Die Bestimmung dieses Mindestmaßes an Schwere ist relativ und hängt von allen Umständen des Falls ab, insbesondere von der Dauer der Behandlung, den daraus erwachsenen körperlichen und mentalen Folgen für den Betroffenen und in bestimmten Fällen auch vom Geschlecht, Alter und Gesundheitszustand des Betroffenen (…EGMR , Urteile vom 21. Januar 2011 - Nr. 30696/09, M.S.S./Belgien und Griechenland - Rn. 219 und vom 13. Dezember 2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - Rn. 174).
- EuGH, 16.02.2017 - C-578/16
C. K. u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Diese Rechtsprechung führt der EuGH in Folgeentscheidungen fort und legt die Merkmale der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung in Übereinstimmung mit dem EGMR aus (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU [ECLI:EU:C:2017:127], C.K. u.a. - Rn. 67).Rn. 9 In der Rechtsprechung des EGMR ist weiter geklärt, dass die einem Ausländer im Zielstaat drohenden Gefahren ein gewisses "Mindestmaß an Schwere" (minimum level of severity) erreichen müssen, um ein Abschiebungsverbot nach Art. 3 EMRK/Art. 4 GRC zu begründen (…vgl. EGMR , Urteil vom 13. Dezember 2016 - Nr. 41738/10, Paposhvili/Belgien - Rn. 174; EuGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - C-578/16 PPU, C.K. u.a. - Rn. 68).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 und C-493/10 [ECLI:EU:C:2011:865], N.S. u.a. - (…Rn. 86 bis 94 und 106) entschieden, dass die Überstellung von Asylbewerbern im Rahmen des Dublin-Systems unter bestimmten Umständen gegen das Verbot einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC/Art. 3 EMRK verstoßen kann, wenn sie an einen Mitgliedstaat überstellt werden, bei dem ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller systemische Mängel aufweisen. - BVerwG, 02.08.2017 - 1 C 37.16
Vorlage zur Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Union
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Rn. 11 Die vorstehend wiedergegebene Rechtsprechung von EGMR, EuGH und Bundesverwaltungsgericht ist auf anerkannte Flüchtlinge zu übertragen, die sich darauf berufen, dass die Lebensbedingungen, denen sie im Staat ihrer Flüchtlingsanerkennung ausgesetzt sind, Art. 3 EMRK widersprechen (so schon BVerwG, Beschluss vom 2. August 2017 - 1 C 37.16 - juris Rn. 20). - BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17
Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Tatsachenfragen - mögen sie auch von grundsätzlicher Bedeutung sein - reichen nach geltender Rechtslage für die Zulassung einer Revision nicht aus (s. nur BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22.17 - InfAuslR 2017, 307). - BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14
Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 …und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3). - BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18
Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e. …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - AuAS 2014, 110 und vom 14. Februar 2018 - 1 B 1.18 - juris Rn. 3). - OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16
International Schutzberechtigte, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören, …
Auszug aus BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 18.18
Diese Frage wird von den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten der einzelnen Bundesländer unterschiedlich beantwortet (eine vom Berufungsgericht abweichende Einschätzung trifft u.a. das OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. August 2016 - 3 L 94/16 - juris; vgl. im Übrigen die Zusammenstellung im angefochtenen Urteil S. 11 f.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 18 A 463/22
Erteilung des Aufenthaltstitels "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" nur auf …
Rn. 52 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. April 2018- 1 B 18.18 -, juris, Rn. 8. - VG Göttingen, 11.09.2018 - 1 B 170/18
Drittstaaten-Bescheid; Dublin-Verordnung; Anwendungsbereich; Familienasyl; …
Hinsichtlich des Urteils des Nds. OVG vom 29. Januar 2018 (…a. a. O.) hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. August 2018 - 1 B 18.18 - (abrufbar unter: https://www.bverwg.de/de/200818B1B18.18.0) die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision mittlerweile zurückgewiesen, sodass der Einzelrichter keine Veranlassung hat, die vom Nds. OVG getroffenen Feststellungen zur Lage in Bulgarien seiner Entscheidungsfindung im vorliegenden Verfahren nicht zugrunde zu legen.
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