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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53491
OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2017,53491)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2017 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2017,53491)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2017 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2017,53491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 17 Abs 2 ArbZG, § 18 Abs 1 Nr 3 ArbZG, Art 3 EGRL 88/2003, Art 4 EGRL 88/2003, Art 5 EGRL 88/2003
    Geltung des Arbeitszeitgesetzes für Erzieherinnen und Erzieher in sogenannten Wohngruppen alternierender Betreuung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 17 Abs 2 ArbZG, § ... 18 Abs 1 Nr 3 ArbZG, Art 3 EGRL 88/2003, Art 4 EGRL 88/2003, Art 5 EGRL 88/2003, Art 6 EGRL 88/2003, Art 17 Abs 1 EGRL 88/2003, Art 17 Abs 2 EGRL 88/2003, Art 17 Abs 3 EGRL 88/2003, Art 24 Abs 2 EUGrdRCh, Art 31 Abs 1 EUGrdRCh, Art 31 Abs 2 EUGrdRCh, Art 267 Abs 1 AEUV
    WaB-Gruppen; familienähnliche Betreuung; SOS-Kinderdorfeltern; Vergleichbarkeit; Erzieher; innewohnende Dienste; Häusliche Gemeinschaft; Höchstarbeitszeit; Ruhepausen; Ruhezeit; Bereitschaftsdienst; Tätigkeit; im Voraus festgelegt, nicht messbar, frei bestimmbar; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.07.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 17 - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Rn. 35 Dieser Ausnahmetatbestand ist grundsätzlich eng auszulegen, denn nach der Rechtsprechung des EuGH soll der Anwendungsbereich des Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie grundsätzlich auf das "unbedingt Erforderliche begrenzt" werden (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Es muss nämlich erwiesen sein, dass die "gesamte Arbeitszeit" der Arbeitnehmer wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 32).

    Rn. 38 Ferner sieht der EuGH die "besonderen Merkmale" auch nicht als erfüllt an, wenn der Arbeitgeber die Anzahl der Dienste zuvor festlege und den Beginn und das Ende der Arbeitszeit durch im Voraus aufgestellte Listen bestimme (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 36).

    Eine für den Arbeitnehmer bestehende Berichtspflicht über seine verrichtete Tätigkeit stelle ein dem Arbeitgeber zur Verfügung stehendes Kontrollmittel dar, so dass die Arbeitszeit messbar sei (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 37 f.).

    Anders als die Klägerin meint, ergibt sich eine freie Bestimmbarkeit der Arbeitszeit nicht daraus, dass die Erzieher während der 24-Stunden-Dienste Zeiten von Untätigkeit bis zu einem gewissen Grad selbst bestimmen können (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 39).

    Doch selbst wenn sie diesen Ort bei Abwesenheit der Kinder verlassen können, führt dies nicht zur freien Bestimmung ihrer Arbeitszeit, denn die Untätigkeit wird dann nicht von den Arbeitnehmern selbst, sondern durch die Abwesenheitszeiten der Kinder bestimmt, was überdies ggf. auch nur Teile der Arbeitszeit betrifft (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 43 f.).

    Grund dieser Ausnahmemöglichkeit sei eine zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende besondere Bindung in Bezug auf Vertrauen und Verpflichtung, aufgrund derer "angenommen werden (könne), dass die gesamte Arbeitszeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird, oder dass sie von dem beschäftigten Familienmitglied festgelegt werden kann" (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 45, 47).

    Dass die Tätigkeit der Arbeitnehmer erzieherische Aufgaben beinhalte und den emotionalen Beziehungen von Eltern vergleichbar sei, betreffe hingegen nur die Beziehung zu den Kindern und erlaube keine Zuordnung unter Art. 17 Abs. 1 lit. b) der Richtlinie (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017, C-175/16, juris Rn. 48; ausführlicher EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. April 2017, C-175/16, juris Rn. 78).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-428/09

    Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des EuGH um besonders wichtige Regeln des Sozialrechts der Union (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010, C-428/09, juris Rn. 36 m.w.N.), also ebenso um gewichtige Belange.

    Rn. 46 Zwar hat der EuGH die - insoweit vergleichbare - Tätigkeit von Ferienbetreuern, die ständig mehrere Tage mit Kindern zusammenleben, den Ausnahmebestimmungen des Art. 17 Abs. 2 und 3 der Richtlinie unterstellt, weil die Kontinuität des Dienstes gewährleistet werden müsse, um eine permanente Beaufsichtigung zum Schutz der Minderjährigen zu sichern (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010, C-428/09, juris Rn. 45, 47).

    Diese müssen sich unmittelbar an die auszugleichende Arbeitszeit anschließen, damit eine Überlastung durch Kumulierung aufeinanderfolgender Arbeitsperioden verhindert wird (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010, C-428/09, juris Rn. 50).

  • EuGH, 26.02.2013 - C-617/10

    Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Damit fällt die nationale Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG in den Geltungsbereich des Unionsrechts, unabhängig davon, ob sie selbst konkret zur Umsetzung des Unionsrechts erlassen worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, C-617/10, juris Rn. 21, 28).

    Hiervon sieht der Senat in Ausübung des ihm nach Art. 267 AEUV eröffneten Ermessens (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Februar 2013, C-617/10, juris Rn. 30) ab, weil er die von der Klägerin aufgeworfene Frage der Auslegung und Anwendung des Art. 17 der Richtlinie auf das hier in Rede stehende Betreuungs- und Arbeitszeitmodell bereits durch die Rechtsprechung des EuGH beantwortet sieht.

  • BVerwG, 15.01.1988 - 7 B 182.87

    Gemeinderecht - Wasserversorgung - Rückübertragung - Verwaltungsakt - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Insofern sind stets die gesamten Umstände, die zur Entscheidung geführt haben, zu würdigen (BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 1988 - 7 B 182.87- juris Rn. 7, 3. Leitsatz).
  • BVerwG, 07.02.2011 - 6 C 11.10

    Beiladung; notwendige Beiladung; Rechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, festgestellt, geändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 6 C 11.10 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 22.04.2003 - 8 B 144.02

    Notwendige Beiladung einer Partei erst in der mündlichen Verhandlung; Umfang der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Der besondere Zweck einer notwendigen Beiladung liegt nicht darin, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachaufklärung zu erweitern, sondern darin, die Rechtskraft des Urteils auf einen an dem streitigen Rechtsverhältnis zusätzlich Beteiligten zu erstrecken (OVG Münster…, Urteil vom 7. September 2017 - 7 A 1923/16 - juris Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 22. April 2003 - 8 B 144.02 - juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2017 - 7 A 1923/16
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Der besondere Zweck einer notwendigen Beiladung liegt nicht darin, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachaufklärung zu erweitern, sondern darin, die Rechtskraft des Urteils auf einen an dem streitigen Rechtsverhältnis zusätzlich Beteiligten zu erstrecken (OVG Münster, Urteil vom 7. September 2017 - 7 A 1923/16 - juris Rn. 11; BVerwG…, Beschluss vom 22. April 2003 - 8 B 144.02 - juris Rn. 5).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-53/10

    Franz Mücksch - Umwelt - Richtlinie 96/82/EG - Beherrschung der Gefahren bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Das nationale Recht ist jedoch von den innerstaatlichen Stellen (auch nationalen Gerichten) - unabhängig davon, ob es vor oder nach der Richtlinie erlassen wurde - richtlinienkonform auszulegen, wobei die richtlinienkonforme Auslegung dem Einzelnen auch unmittelbar entgegengehalten werden kann (…Hobe, Europarecht, 7. Aufl. 2012, § 10 Rn. 29; EuGH, Urteil vom 15. September 2011, C-53/10, juris Rn. 32-34;… Urteil vom 10. März 2011, C-109/09, juris Rn. 52).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Dies bedeutet aber nicht, dass das Kindeswohl generell unbedingten Vorrang hat und sich stets gegen andere öffentliche Interessen durchsetzt (BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 19. März 2012 - 3 B 21.11 - juris Rn. 32;… Lemke in: von der Groeben u.a., Europäisches Unionsrecht, 7. Aufl. 2015, Art. 24 GRC Rn. 13).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-109/09

    Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
    Das nationale Recht ist jedoch von den innerstaatlichen Stellen (auch nationalen Gerichten) - unabhängig davon, ob es vor oder nach der Richtlinie erlassen wurde - richtlinienkonform auszulegen, wobei die richtlinienkonforme Auslegung dem Einzelnen auch unmittelbar entgegengehalten werden kann (…Hobe, Europarecht, 7. Aufl. 2012, § 10 Rn. 29; EuGH…, Urteil vom 15. September 2011, C-53/10, juris Rn. 32-34; Urteil vom 10. März 2011, C-109/09, juris Rn. 52).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-484/04

    DER BRITISCHE LEITFADEN ÜBER DIE ARBEITSZEIT VERSTÖSST GEGEN DAS …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 21.11

    Gambia; Visum; Kindernachzug; Sicherung des Lebensunterhalts (verneint); …

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15, 1 B 21/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5938
OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15, 1 B 21/15 (https://dejure.org/2015,5938)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19.03.2015 - 1 B 19/15, 1 B 21/15 (https://dejure.org/2015,5938)
OVG Bremen, Entscheidung vom 19. März 2015 - 1 B 19/15, 1 B 21/15 (https://dejure.org/2015,5938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Baustopp für ein Wohnbauvorhaben in der Brokstraße in Bremen aufgehoben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Baustopp für ein Wohnbauvorhaben in der Brokstraße in Bremen aufgehoben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (15)

  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens …

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401; B. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13 - BauR 2013, 2007).

    Vom Neubauvorhaben muss vielmehr aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte, handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, U. v. 25.10.2002 - 1 A 88/02 - NordÖR 2002, 508; B. v. 14.05.2012, a.a.O.).

    Einblicksmöglichkeiten in das Nachbargrundstück, die durch ein neues Bauvorhaben geschaffen werden, können nur unter besonders gravierenden Umständen als Verletzung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme angesehen werden (OVG Bremen, B. v. 14.05.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Ein Vorhaben, das den Umgebungsrahmen wahrt, fügt sich in aller Regel in seine Umgebung ein und verletzt keine Rechte des Nachbarn (BVerwG, U. v. 26.05.1978 - IV C 9/77 - BVerwGE 55, 369 ; U. v. 15.12.1994 - 4 C 19/93 - NVwZ 1995, 897).

    In diesem Fall kann ein Vorhaben den Rahmen seiner Umgebung wahren, sich aber gleichwohl nicht einfügen, weil es die gebotene Rücksicht auf die in seiner Nähe vorhandene Bebauung vermissen lässt (BVerwG, U. v. 26.05.1978, a.a.O., ).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Unter Umständen kann der aus der vorhandenen Bebauung zu gewinnende Maßstab grob und ungenau sein (BVerwG, U. v. 23.03.1994 - 4 C 18/92 - BVerwGE 95, 277 ).

    Die Höhe des Baukörpers ist insoweit ein taugliches Abgrenzungskriterium (BVerwG, U. v. 23.03.1994, a.a.O., ; B. v. 26.07.2006 - 4 B 55/06 - BauR 2007, 514).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als …

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Das Gebot der Rücksichtnahme hebt insoweit auf die gegenseitige Verflechtung der baulichen Situation unmittelbar benachbarter Grundstücke ab und nimmt das nachbarliche Austauschverhältnis in den Blick (BVerwG, U. v. 16.09.2010 - 4 C 7/10 - NVwZ 2011, 436; U. v. 05.12.2013 - 4 C 5/12 - BVerwGE 148, 290 ).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Zumindest aus tatsächlichen Gründen ist das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot aber im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; OVG Bremen, B. v. 28.03.2001 - 1 A 331/00 - NordÖR 2001, 355; B. v. 14.05.2012 - 1 B 65/12 - NordÖR 2012, 401; B. v. 03.07.2013 - 1 B 62/13 - BauR 2013, 2007).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich; …

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Das Gebot der Rücksichtnahme hebt insoweit auf die gegenseitige Verflechtung der baulichen Situation unmittelbar benachbarter Grundstücke ab und nimmt das nachbarliche Austauschverhältnis in den Blick (BVerwG, U. v. 16.09.2010 - 4 C 7/10 - NVwZ 2011, 436; U. v. 05.12.2013 - 4 C 5/12 - BVerwGE 148, 290 ).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3 …

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Ein Vorhaben, das den Umgebungsrahmen wahrt, fügt sich in aller Regel in seine Umgebung ein und verletzt keine Rechte des Nachbarn (BVerwG, U. v. 26.05.1978 - IV C 9/77 - BVerwGE 55, 369 ; U. v. 15.12.1994 - 4 C 19/93 - NVwZ 1995, 897).
  • BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06

    "Sich Einfügen" in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebäudehöhe als Bezugspunkt

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Die Höhe des Baukörpers ist insoweit ein taugliches Abgrenzungskriterium (…BVerwG, U. v. 23.03.1994, a.a.O., ; B. v. 26.07.2006 - 4 B 55/06 - BauR 2007, 514).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Die Entscheidungen betreffen die Verschattung in Folge einer geplanten Autobahnbrücke (U. v. 23.02.2005 - 4 A 4/04 - BVerwGE 123, 37 ) bzw. in Folge einer Lärmschutzwand, die an einer geplanten viergleisigen Eisenbahnstrecke errichtet werden soll (…B. v. 17.01.2013 - 7 B 18/12 - juris, Rn. 50).
  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen …

    Auszug aus OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 19/15
    Die Entscheidungen betreffen die Verschattung in Folge einer geplanten Autobahnbrücke (U. v. 23.02.2005 - 4 A 4/04 - BVerwGE 123, 37 ) bzw. in Folge einer Lärmschutzwand, die an einer geplanten viergleisigen Eisenbahnstrecke errichtet werden soll (B. v. 17.01.2013 - 7 B 18/12 - juris, Rn. 50).
  • VG Bremen, 29.01.2015 - 1 V 859/14

    Vorläufiger Baustopp eines Neubaus im Bremer Steintorviertel - Bunker; Einfügen; …

  • OVG Bremen, 25.10.2002 - 1 A 88/02

    Unbeplanter Innenbereich; Nachbarschutz; Beeinträchtigung der freien Sicht durch …

  • OVG Bremen, 03.07.2013 - 1 B 62/13

    Weiterbildungs- und Beratungszentrum im Mischgebiet - Mischgebiet; …

  • OVG Bremen, 28.03.2001 - 1 A 331/00
  • OVG Bremen, 19.03.2015 - 1 B 21/15
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Vielmehr muss von dem Vorhaben aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 19/15 - juris Rn. 26).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …

    Vielmehr muss von dem Vorhaben aufgrund der Massivität und Lage eine qualifizierte handgreifliche Störung auf das Nachbargrundstück ausgehen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 19.03.2015 - 1 B 19/15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19

    Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel

    Jedoch sind Verringerungen des Lichteinfalls beziehungsweise ein Verschattungseffekt als typische Folgen einer Bebauung insbesondere in innergemeindlichen Lagen bis zu einer im Einzelfall zu bestimmenden Unzumutbarkeitsgrenze hinzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 28.10.2020 - 3 S 1117/20 -, juris Rn. 38 , unter Bezug auf BayVGH…, Beschluss vom 03.06.2016 - 1 CS 16.747 -, juris Rn. 7 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 19.03.2015 - 1 B 19/15 -, juris Rn. 19; SächsOVG…, Beschluss vom 04.08.2014 - 1 B 56/14 -, juris Rn. 19).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.2015 - 1 B 19.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10264
BVerwG, 13.04.2015 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2015,10264)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.2015 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2015,10264)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 2015 - 1 B 19.15 (https://dejure.org/2015,10264)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Nachweis politischer Verfolgungsgründe im Rahmen eines Asylverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 3a Abs. 1; AsylVfG § 83b
    Nachweis politischer Verfolgungsgründe im Rahmen eines Asylverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83

    Gesamtschau aller möglichen politischen Verfolgungsgründe eines Asylbewerbers - …

    Auszug aus BVerwG, 13.04.2015 - 1 B 19.15
    Rn. 2 1. Die Beschwerde macht geltend, der Verwaltungsgerichtshof sei von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. Juli 1983 - 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10 = InfAuslR 1983, 257) abgewichen.
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.06.2015 - 1 B 19/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,37401
VGH Hessen, 10.06.2015 - 1 B 19/15 (https://dejure.org/2015,37401)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.06.2015 - 1 B 19/15 (https://dejure.org/2015,37401)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 1 B 19/15 (https://dejure.org/2015,37401)
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  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um …

    die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2015 - 1 B 19/15 und 1 B 24/15 -,.

    Die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2015 - 1 B 19/15 und 1 B 24/15 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 33 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juni 2015 - 1 B 19/15 und 1 B 24/15 - werden aufgehoben.

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