Arbeitszeitgesetz
| Sechster Abschnitt - Sonderregelungen (§§ 18 - 21a) |
(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
| 1. | leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte, | |
| 2. | Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, | |
| 3. | Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, | |
| 4. | den liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften. |
(2) Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt anstelle dieses Gesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz.
(3) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen im Sinne des § 3 des Seearbeitsgesetzes gilt anstelle dieses Gesetzes das Seearbeitsgesetz.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20.04.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.08.2013 | Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation | 20.04.2013 | |
| 01.11.1996 | Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien | 30.07.1996 |
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Rechtsprechung zu § 18 ArbZG
38 Entscheidungen zu § 18 ArbZG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
WaB-Gruppen; familienähnliche Betreuung; SOS-Kinderdorfeltern; Vergleichbarkeit; ...
- VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 184.14
Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; Arbeitszeit der Erzieherinnen und ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
- VG Hamburg, 18.07.2025 - 21 K 1202/25
Teilweise erfolgreiche Klage einer internationalen Wirtschaftskanzlei gegen ...
- ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
- VG Minden, 30.06.2026 - 3 L 485/26
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2019 - 7 Sa 312/18
Rufbereitschaft einer Betreuerin und Hauswirtschafterin - Abgrenzung zum ...
- LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der ...
- ArbG Karlsruhe, 22.01.2026 - 1 Ca 189/25
Arbeitnehmerbegriff - Anwendbarkeit des Bundesurlaubsgesetzes - Urlaubsanspruch ...
- VG Berlin, 10.03.2017 - 14 K 13.15
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