Arbeitszeitgesetz
Sechster Abschnitt - Sonderregelungen (§§ 18 - 21a) |
(1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf
1. | leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte, | |
2. | Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, | |
3. | Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, | |
4. | den liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften. |
(2) Für die Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren gilt anstelle dieses Gesetzes das Jugendarbeitsschutzgesetz.
(3) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen im Sinne des § 3 des Seearbeitsgesetzes gilt anstelle dieses Gesetzes das Seearbeitsgesetz.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20.04.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2013 | Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation | 20.04.2013 | |
01.11.1996 | Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien | 30.07.1996 |
Rechtsprechung zu § 18 ArbZG
34 Entscheidungen zu § 18 ArbZG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 08.05.2019 - 8 C 3.18
Arbeitszeitgesetz auf Erzieher in Wohngruppen mit alternierender Betreuung ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
Geltung des Arbeitszeitgesetzes für Erzieherinnen und Erzieher in sogenannten ...
- VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 184.14
Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; Arbeitszeit der Erzieherinnen und ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2017 - 1 B 19.15
- ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2019 - 7 Sa 312/18
Rufbereitschaft einer Betreuerin und Hauswirtschafterin - Abgrenzung zum ...
- BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21
Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung
- LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21
Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der ...
- VG Berlin, 10.03.2017 - 14 K 13.15
Pressespiegel dürfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden
- LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16
Überstunden - Chefarzt - Freizeitausgleich - betriebliche Übung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2016 - 4 A 2803/12
Höchstarbeitszeitberechnung bei Ärzten der Uniklinik Köln rechtswidrig