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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21   

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https://dejure.org/2021,8896
BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21 (https://dejure.org/2021,8896)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.2021 - 1 B 2.21 (https://dejure.org/2021,8896)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 2021 - 1 B 2.21 (https://dejure.org/2021,8896)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde zu § 3a Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 AsylG (Wehrdienstentziehung Syrien

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3a Abs 3 AsylVfG 1992, Art 9 Abs 2 Buchst e EURL 95/2011, Art 9 Abs 3 EURL 95/2011, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde zu § 3a Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 AsylG (Wehrdienstentziehung Syrien)

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Verknüpfung der Annahme einer Verfolgungshandlung bei unklarer Erkenntnislage mit einem Verfolgungsgrund i.R.d. richterlichen Überzeugungsbildung

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • milo.bamf.de

    VwGO, § 86 Abs 1 S 1; VwGO, § 108 Abs 1 S 1; VwGO, § 130a; VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1; VwGO, § 133 Abs 3 S 3; VwGO, § 133 Abs 5; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a; AsylG, § 3b; EURL 95/201... 1, Art 2 Buchst d; EURL 95/2011, Art 9 Abs 2; EURL 95/2011, Art 9 Abs 3; EURL 95/2011, Art 10; MRK, Art 6; EUGrdRCh, Art 47
    Syrien: Beschwerde eines Wehrdienstentziehers gegen Nichtzulassung der Revision unzulässig; Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft im Beschluss der Vorinstanz; keine grundsätzliche Bedeutung der Beschwerde; auch kein Zulassungsgrund aus nachfolgendem EuGH-Urteil vom ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Verknüpfung der Annahme einer Verfolgungshandlung bei unklarer Erkenntnislage mit einem Verfolgungsgrund i.R.d. richterlichen Überzeugungsbildung

  • rechtsportal.de

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage der Verknüpfung der Annahme einer Verfolgungshandlung bei unklarer Erkenntnislage mit einem Verfolgungsgrund i.R.d. richterlichen Überzeugungsbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 687
 
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Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Allein der Umstand, dass das Berufungsgericht hierbei nicht ausdrücklich auf das - im Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht ergangene - Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Gerichtshof) vom 19. November 2020 - C-238/19 [ECLI:EU:C:2020:945], EZ - eingeht, legt eine mögliche Entscheidungserheblichkeit der aufgeworfenen Frage nicht dar.

    Rn. 9 c) Soweit die Beschwerde der Sache nach dahin zu verstehen wäre, das Berufungsgericht habe in seiner Entscheidung das nachfolgend veröffentlichte Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 2020 - C-238/19 - nicht (hinreichend) berücksichtigt, legte dies einen Zulassungsgrund nicht dar.

    Rn. 10 Angesichts der Bewertung des Erkenntnismaterials durch das Berufungsgericht dahin, dass es für eine Anknüpfung an eine dem Wehrdienstentzieher unterstellte regimefeindliche Haltung keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gäbe (BA S. 12), wäre auch insoweit weder die Entscheidungserheblichkeit der benannten Rechtsfrage noch hinreichend dargelegt, welcher weitergehende Klärungsbedarf mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs vom 19. November 2020 - C-238/19 - noch bestehe.

    Eine durch eine "starke Vermutung" begründete Beweiserleichterung führte jedenfalls nicht zu einer von der tatsächlichen Verfolgungslage und den hierzu heranzuziehenden Erkenntnismitteln unabhängigen, unwiderleglichen Verknüpfung von zu unterstellender Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (§ 3a Abs. 3 AsylG), auf deren Notwendigkeit auch der Gerichtshof nicht verzichtet (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 44, 50).

    Vielmehr führt der Gerichtshof aus, dass "Art. 9 Abs. 2 Buchst. e in Verbindung mit Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95 dahin auszulegen [ist], dass das Bestehen einer Verknüpfung zwischen den in Art. 2 Buchst. d und Art. 10 dieser Richtlinie genannten Gründen und der Strafverfolgung oder Bestrafung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e dieser Richtlinie nicht allein deshalb als gegeben angesehen werden kann, weil Strafverfolgung oder Bestrafung an diese Verweigerung anknüpfen"; es spreche aber "eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e dieser Richtlinie genannten Voraussetzungen mit einem der fünf in Art. 10 dieser Richtlinie aufgezählten Gründe in Zusammenhang steht", und es sei "Sache der zuständigen nationalen Behörden, in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände die Plausibilität dieser Verknüpfung zu prüfen" (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - Rn. 61).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18

    (materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft; …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Rn. 8 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 - NVwZ 2020, 161 Rn. 18 ff. und - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 20 ff. m.w.N.) ist es in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess Aufgabe des Tatsachengerichts, den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, dazu von Amts wegen die erforderliche Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und sich eine eigene Überzeugung zu bilden (§ 86 Abs. 1 Satz 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Auch wenn die Prognose damit keines "vollen Beweises" bedarf, ändert dies nichts daran, dass sich der Tatrichter gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls auch von der Richtigkeit seiner - verfahrensfehlerfrei - gewonnenen Prognose einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung die volle Überzeugungsgewissheit zu verschaffen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 sowie vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 22 und - 1 C 33.18 - NVwZ 2020, 161 Rn. 21;… Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 43 Rn. 7).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Rn. 8 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 - NVwZ 2020, 161 Rn. 18 ff. und - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 20 ff. m.w.N.) ist es in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess Aufgabe des Tatsachengerichts, den maßgeblichen Sachverhalt zu ermitteln, dazu von Amts wegen die erforderliche Sachverhaltsaufklärung zu betreiben und sich eine eigene Überzeugung zu bilden (§ 86 Abs. 1 Satz 1, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

    Auch wenn die Prognose damit keines "vollen Beweises" bedarf, ändert dies nichts daran, dass sich der Tatrichter gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls auch von der Richtigkeit seiner - verfahrensfehlerfrei - gewonnenen Prognose einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung die volle Überzeugungsgewissheit zu verschaffen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 sowie vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 22 und - 1 C 33.18 - NVwZ 2020, 161 Rn. 21;… Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 43 Rn. 7).

  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 57.19

    Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; Verzicht auf mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Rn. 13 a) Nach § 130a Satz 1 VwGO kann das Oberverwaltungsgericht nach vorheriger Anhörung der Beteiligten über die Berufung durch Beschluss entscheiden, wenn es sie einstimmig für begründet oder einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält, und zwar auch dann, wenn in der Eingangsinstanz auf mündliche Verhandlung verzichtet worden ist (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113;… Beschlüsse vom 24. April 2019 - 1 B 24.19 - juris Rn. 30 und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19 - juris Rn. 13).

    Ein Absehen von einer mündlichen Verhandlung ist seitens des Revisionsgerichts nur zu beanstanden, wenn es auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung des Berufungsgerichts beruht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1999 - 4 B 4.99 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 33 S. 2 m.w.N. und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19 - juris Rn. 6) oder wenn im konkreten Fall Art. 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bzw. Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gebietet.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Auch wenn die Prognose damit keines "vollen Beweises" bedarf, ändert dies nichts daran, dass sich der Tatrichter gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls auch von der Richtigkeit seiner - verfahrensfehlerfrei - gewonnenen Prognose einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung die volle Überzeugungsgewissheit zu verschaffen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 …sowie vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 22 und - 1 C 33.18 - NVwZ 2020, 161 Rn. 21;… Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 43 Rn. 7).
  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern; …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn sich die aufgeworfene Frage im Revisionsverfahren nicht stellen würde, wenn sie bereits geklärt ist bzw. aufgrund des Gesetzeswortlauts mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Auslegung und auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens beantwortet werden kann oder wenn sie einer abstrakten Klärung nicht zugänglich ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. April 2014 - 1 B 1.14 - juris Rn. 2 …und vom 10. März 2015 - 1 B 7.15 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 12.03.1999 - 4 B 112.98

    Mündliche Verhandlung, Beweisaufnahme, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Das Revisionsgericht kann die Entscheidung für die Durchführung des vereinfachten Berufungsverfahrens nur darauf überprüfen, ob das Oberverwaltungsgericht von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 1999 - 4 B 112.98 - Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 35 S. 5 m.w.N. und vom 25. September 2003 - 4 B 68.03 - Buchholz 140 Art. 6 MRK Nr. 9 S. 16).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Rn. 13 a) Nach § 130a Satz 1 VwGO kann das Oberverwaltungsgericht nach vorheriger Anhörung der Beteiligten über die Berufung durch Beschluss entscheiden, wenn es sie einstimmig für begründet oder einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält, und zwar auch dann, wenn in der Eingangsinstanz auf mündliche Verhandlung verzichtet worden ist (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1998 - 2 C 4.97 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 113;… Beschlüsse vom 24. April 2019 - 1 B 24.19 - juris Rn. 30 …und vom 10. Juli 2019 - 1 B 57.19 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; …

    Auszug aus BVerwG, 10.03.2021 - 1 B 2.21
    Auch wenn die Prognose damit keines "vollen Beweises" bedarf, ändert dies nichts daran, dass sich der Tatrichter gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO bei verständiger Würdigung der (gesamten) Umstände des Einzelfalls auch von der Richtigkeit seiner - verfahrensfehlerfrei - gewonnenen Prognose einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung die volle Überzeugungsgewissheit zu verschaffen hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180 …sowie vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - Buchholz 402.251 § 3 AsylG Nr. 3 Rn. 22 und - 1 C 33.18 - NVwZ 2020, 161 Rn. 21; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 43 Rn. 7).
  • BVerwG, 25.09.2003 - 4 B 68.03

    Mündliche Verhandlung; Berufungsinstanz; Berufungsverfahren; begründete Berufung.

  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen …

  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
  • BVerwG, 24.04.2019 - 1 B 24.19
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - A 4 S 468/21

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an einen syrischen Militärdienstentzieher

    Rn. 26 a. Entgegen seiner Auffassung folgt aus dem EuGH-Urteil "EZ" vom 19.11.2020 in der Rechtssache C-238/19 nicht, dass unterschiedslos jedem Syrer im wehrpflichtigen Alter "automatisch" die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist (ausführlich: Senatsbeschluss vom 22.12.2020 - A 4 S 4001/20 -, Juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 B 2.21 -, Juris Rn. 10).

    Rn. 27 Entgegen der Auffassung des Klägers führt also selbst eine durch diese "starke Vermutung" begründete Beweiserleichterung nicht zu einer von der tatsächlichen Verfolgungslage und den hierzu heranzuziehenden Erkenntnismitteln unabhängigen, unwiderleglichen Verknüpfung von (unterstellter) Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund (§ 3a Abs. 3 AsylG sowie Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95/EU), auf deren Notwendigkeit auch der EuGH gerade nicht verzichtet (…vgl. Urteils-Rn. 44, 50; so auch BVerwG, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 B 2.21 -, Juris Rn. 10).

    Dies bedeutet eben keine unwiderlegliche Vermutung oder starre Beweisregel, die eine richterliche Überzeugungsbildung nach den zu § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entwickelten Grundsätzen ausschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.03.2021 - 1 B 2.21 -, Juris Rn. 10).

  • BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 1.22

    Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten, die sich dem …

    Im Rahmen dieses für die Entscheidungsfindung vorgegebenen Beweismaßes sind dabei auch (widerlegliche oder unwiderlegliche) tatsächliche Vermutungen, Beweiserleichterungen oder Beweislastregeln heranzuziehen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10. März 2021 - 1 B 2.21 - juris Rn. 8).
  • OVG Bremen, 23.03.2022 - 1 LB 484/21

    Verfolgung eines einfachen Wehrdienstentziehers i. S. d. § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG …

    Dabei ist zu beachten, dass die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellte "starke Vermutung" von Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund unter den Vorbehalt der tatsächlichen Prüfung der auch solchermaßen stark vermuteten "Plausibilität dieser Verknüpfung" steht und damit keine unwiderlegliche Vermutung oder eine starre Beweislastregel darstellt, die eine richterliche Überzeugungsbildung nach den zu § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entwickelten Grundsätzen ausschließt (BVerwG, Beschl. v. 10.03.2021 - 1 B 2.21, juris Rn.10).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 B 2.21   

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https://dejure.org/2021,70664
OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 B 2.21 (https://dejure.org/2021,70664)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.04.2021 - 1 B 2.21 (https://dejure.org/2021,70664)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. April 2021 - 1 B 2.21 (https://dejure.org/2021,70664)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.04.2020 - 1 C 4.19

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 B 2.21
    Nachdem diese Frage zwischenzeitlich durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. April 2020 - BVerwG 1 C 4.19 -, vom 20. Mai 2020 - BVerwG 1 C 34.19 - und vom 17. Juni 2020 - BVerwG 1 C 35.19 -, jeweils juris) im verneinenden Sinne geklärt worden ist, hat der Senat insoweit die Berufung wegen nachträglicher Divergenz zugelassen (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2021 - OVG 1 N 1/20 -).

    der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, sondern bereits zur Rechtswidrigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 2020, a.a.O. juris 2. Leitsatz und Rn. 36 ff.;… ausdrücklich EuGH Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a. [ECLl:EU:C:2019:964], Hamed und Omar - Rn. 35;… siehe auch Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - [ECLl:EU: C:2019:219], lbrahim u.a. - Rn. 88, 92 ff.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 B 2.21
    der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, sondern bereits zur Rechtswidrigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung führen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 2020, a.a.O. juris 2. Leitsatz und Rn. 36 ff.;… ausdrücklich EuGH Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a. [ECLl:EU:C:2019:964], Hamed und Omar - Rn. 35; siehe auch Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - [ECLl:EU: C:2019:219], lbrahim u.a. - Rn. 88, 92 ff.).
  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 B 2.21
    der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung zu berücksichtigen sind, sondern bereits zur Rechtswidrigkeit der Unzulässigkeitsentscheidung führen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. April 2020, a.a.O. juris 2. Leitsatz und Rn. 36 ff.; ausdrücklich EuGH Beschluss vom 13. November 2019 - C-540/17 u.a. [ECLl:EU:C:2019:964], Hamed und Omar - Rn. 35;… siehe auch Urteil vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - [ECLl:EU: C:2019:219], lbrahim u.a. - Rn. 88, 92 ff.).
  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 B 2.21
    Nachdem diese Frage zwischenzeitlich durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. April 2020 - BVerwG 1 C 4.19 -, vom 20. Mai 2020 - BVerwG 1 C 34.19 - und vom 17. Juni 2020 - BVerwG 1 C 35.19 -, jeweils juris) im verneinenden Sinne geklärt worden ist, hat der Senat insoweit die Berufung wegen nachträglicher Divergenz zugelassen (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2021 - OVG 1 N 1/20 -).
  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 34.19

    Anfechtungsklage; Asylantrag; Bulgarien; Erheblichkeitsschwelle; EuGH-Vorlage; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 B 2.21
    Nachdem diese Frage zwischenzeitlich durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 21. April 2020 - BVerwG 1 C 4.19 -, vom 20. Mai 2020 - BVerwG 1 C 34.19 - und vom 17. Juni 2020 - BVerwG 1 C 35.19 -, jeweils juris) im verneinenden Sinne geklärt worden ist, hat der Senat insoweit die Berufung wegen nachträglicher Divergenz zugelassen (Senatsbeschluss vom 18. Januar 2021 - OVG 1 N 1/20 -).
  • BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 57.19

    Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren; Verzicht auf mündliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 B 2.21
    Das Vorgehen unterliegt auch im Hinblick auf den nicht unmittelbar anwendbaren, aber im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigenden Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2019 1 B 57.19 juris Rn. 10 ) keinen Bedenken.
  • VG Schleswig, 23.04.2021 - 1 B 2/21

    Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen bei einem Vorgehen der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 1 B 2.21
    Az.: OVG 1 B 2/21.
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