Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
SächsGemO § 4 Abs. 3 Satz 1, VwGO § 47 Abs. 6, BauGB § 14
Satzung; Ausfertigung; Veränderungssperre; einstweilige Anordnung; schwerer Nachteil - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SächsGemO § 4 Abs. 3 S. 1; BauGB § 14 Abs. 2
Eilantrag gegen die Satzung einer Gemeinde über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans; Ausfertigung einer Satzung durch handschriftliche Unterzeichnung mit dem ausgeschriebenen Familiennamen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Handschriftliche Unterzeichnung mit ausgeschriebenem Familiennamen als Voraussetzung einer Satzungsausfertigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eilantrag gegen die Satzung einer Gemeinde über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans; Ausfertigung einer Satzung durch handschriftliche Unterzeichnung mit dem ausgeschriebenen Familiennamen
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (29)
- OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde; …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. XX "XXX" in R. vom 9. Februar 2022 wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag im Verfahren - 1 C 22/22 - vorläufig außer Vollzug gesetzt.Rn. 9 Am 2. August 2022 hat die Antragstellerin Normenkontrollantrag (- 1 C 22/22 -) und zugleich den vorliegenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt.
Rn. 13 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte im vorliegenden Verfahren und im Normenkontrollverfahren - 1 C 22/22 - sowie auf den von der Antragsgegnerin überreichten Verwaltungsvorgang (ein Ordner), dem die Beschlussausfertigung vom 10. Februar 2022 in beglaubigter Abschrift beiliegt, verwiesen.
Rn. 17 Der gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO statthafte Normenkontrollantrag der Antragstellerin - 1 C 22/22 - richtet sich gegen die am 9. Februar 2022 von der Antragsgegnerin beschlossene Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XX "XXX".
Ihr drohen auch weitere schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile, weil einer Baugenehmigung im Falle einer Ablehnung des vorliegenden Antrags bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache - 1 C 22/22 - die Veränderungssperre möglicherweise längere Zeit entgegengehalten werden kann (…SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2021 - 1 B 118/21 -, juris Rn. 48 zur Aussetzung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens).
- OVG Sachsen, 17.06.2021 - 1 B 118/21
Veränderungssperre; einstweilige Anordnung
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der Vollzug der Veränderungssperre vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 und 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 4; jeweils bezogen auf Bebauungspläne;… SächsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 11. Mai 2020 - 1 NE 20.333 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 12. Oktober 2020 - 2 B 1137/20.NE -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2021 - 1 B 118/21 -, juris Rn. 36).Ihr drohen auch weitere schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile, weil einer Baugenehmigung im Falle einer Ablehnung des vorliegenden Antrags bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache - 1 C 22/22 - die Veränderungssperre möglicherweise längere Zeit entgegengehalten werden kann (SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2021 - 1 B 118/21 -, juris Rn. 48 zur Aussetzung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens).
- BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 29.14
Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
Im Übrigen verlangt das Bundesrecht nicht, dass ausdrücklich der Begriff "ausgefertigt" oder "Ausfertigung" verwendet wird (BVerwG, Beschl. v. 4. September 2014 - 4 B 29.14 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17
Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
Es bedarf einer handschriftlichen Unterzeichnung mit dem ausgeschriebenen Familiennamen, während eine Paraphe nicht genügt (…Rehak, in: Quecke/ Schmid, Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Stand: 2022, § 4 Rn. 57 m. w. N.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 4. März 1993 - 8 B 186.92 -, juris Rn. 4 zum Unterschriftserfordernis für eine richterliche Fristsetzung nach § 87b VwGO;… SächsOVG, Urt. v. 10. November 2022 - 1 A 1081/17.A - juris Rn. 41 zu § 182 Abs. 2 Nr. 8 ZPO; VGH BW, Urt. v. 22. Oktober 2019 - 1 S 450/17 -, juris Rn. 33 zum Unterschriftserfordernis nach § 37 VwVfG-BW). - BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der Vollzug der Veränderungssperre vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 und 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 4; jeweils bezogen auf Bebauungspläne;… SächsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 11. Mai 2020 - 1 NE 20.333 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 12. Oktober 2020 - 2 B 1137/20.NE -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2021 - 1 B 118/21 -, juris Rn. 36). - BVerwG, 16.09.2015 - 4 VR 2.15
Nichtigkeit eines Bebauungsplans; dauerhafte Hindernisse; einstweiliger …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der Vollzug der Veränderungssperre vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12 und 16. September 2015 - 4 VR 2.15 -, juris Rn. 4; jeweils bezogen auf Bebauungspläne;… SächsOVG, Beschl. v. 15. Mai 2015 - 1 B 84/15 -, juris Rn. 17;… BayVGH, Beschl. v. 11. Mai 2020 - 1 NE 20.333 -, juris Rn. 8;… OVG NRW, Beschl. v. 12. Oktober 2020 - 2 B 1137/20.NE -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 17. Juni 2021 - 1 B 118/21 -, juris Rn. 36). - BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98
Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
Die Außervollzugsetzung einer Norm ist nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen gerechtfertigt, die durch Umstände gekennzeichnet sind, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1998 - 4 VR 2.98 -, juris Rn. 3). - OVG Sachsen, 10.11.2022 - 1 A 1081/17
Afghanistan; Mitwirkungspflicht; soziale Gruppe; Unterschrift
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
Es bedarf einer handschriftlichen Unterzeichnung mit dem ausgeschriebenen Familiennamen, während eine Paraphe nicht genügt (…Rehak, in: Quecke/ Schmid, Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, Stand: 2022, § 4 Rn. 57 m. w. N.;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 4. März 1993 - 8 B 186.92 -, juris Rn. 4 zum Unterschriftserfordernis für eine richterliche Fristsetzung nach § 87b VwGO; SächsOVG, Urt. v. 10. November 2022 - 1 A 1081/17.A - juris Rn. 41 zu § 182 Abs. 2 Nr. 8 ZPO;… VGH BW, Urt. v. 22. Oktober 2019 - 1 S 450/17 -, juris Rn. 33 zum Unterschriftserfordernis nach § 37 VwVfG-BW). - OVG Sachsen, 25.01.2022 - 1 B 276/21
Veränderungssperre; positives Planungsziel; städtebauliches Konzept
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
An dem Vollzug der offensichtlich unwirksamen Veränderungssperre besteht kein schützenswertes Interesse, das dem von der Antragstellerin geltend gemachten Interesse am unverzögerten Fortgang des Verfahrens auf Erteilung einer Baugenehmigung in Bezug auf ihre Bauanträge vom Dezember 2021 entgegengehalten werden könnte (SächsOVG, Beschl. v. 25. Januar 2022 - 1 B 276/21 -, juris Rn. 42 m. w. N. zum immissionsschutzrechtlichen Verfahren). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2022 - 10 S 31.21
Normenkontrollantrag gegen die Verlängerung einer Veränderungssperre
Auszug aus OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
Denn einem Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre ebenso wie einem entsprechenden Außervollzugsetzungsantrag kann das Rechtsschutzbedürfnis nicht durch die Verweisung auf die Möglichkeit einer Ausnahme nach § 14 Abs. 2 BauGB abgesprochen werden (…ThürOVG, Urt. v. 16. Mai 2001 - 1 N 932/00 -, juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 28. März 2022 - OVG 10 S 31/21 -, juris Rn. 19 unter Hinweis auf Széchényi, in: Jäde/Dirnberger, BauGB, 9. Aufl. 2018, § 16 Rn. 11). - BVerwG, 04.03.1993 - 8 B 186.92
Fristsetzung - Ergänzendes Klagevorbringen - Unterzeichnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2020 - 2 B 1137/20
- OVG Sachsen, 26.06.2018 - 1 C 15/17
Veränderungssperre; Ausfertigung; Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung
- VGH Bayern, 11.05.2020 - 1 NE 20.333
Erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz gegen gemeindliche Veränderungssperre: …
- OVG Thüringen, 16.05.2001 - 1 N 932/00
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht, Verwaltungsprozessrecht; …
- VG Schleswig, 29.03.2021 - 1 B 35/21
Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz
- OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept, …
- OVG Sachsen, 05.05.2015 - 1 B 84/15
Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; "anderer wichtiger Grund"; …
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
- BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14
Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit; …
- BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …
- BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19
Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung
- BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00
Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung; …
- OVG Sachsen, 19.11.2020 - 1 A 1279/17
Fiktionszeugnis; Gesellschaft; Rubrum
- BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21
Irrevisibilität denkmalschutzrechtlicher Regelungen
- OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Veränderungssperre für Aufstellung eines Spartenplans
- BVerwG, 02.08.2021 - 4 B 5.21
Fiktionsbestätigung in der Sächsischen Bauordnung ist Frage des (irrevisiblen) …
- OVG Sachsen, 20.07.2021 - 1 A 1040/19
Vorbescheid; Verlängerung; Auslegung denkmalschutzrechtlicher Zustimmung
- BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 33.21
Darlegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache i.R.d. Beschwerde gegen …
- OVG Sachsen, 29.02.2024 - 1 C 9/22
Abwägungsgebot; Ausfertigung; Bebauungsplan; Entwicklungsgebot; …
Dem von der Antragsgegnerin angeführten Argument, kein Bebauungsplan sei vor nachträglicher Verfälschung sicher (…OVG Schl.-H., Urt. v. 27. November 1996 - 1 K 13/93 -, juris Rn. 38), ist entgegenzuhalten, dass mögliches strafbares Handeln Dritter kein Kriterium dafür sein kann, Abstriche bei den aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Anforderungen an die Ausfertigung (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Januar 2023 - 1 B 216/22 -, juris Rn. 31 m. w. N.) zu rechtfertigen. - OVG Sachsen, 29.01.2024 - 1 B 243/23
Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Prüfungsmaßstab; Ausfertigung eines …
Dem von der Antragsgegnerin angeführten Argument, kein Bebauungsplan sei vor nachträglicher Verfälschung sicher (…OVG Schl.-H., Urt. v. 27. November 1996 - 1 K 13/93 -, juris Rn. 38), ist entgegenzuhalten, dass mögliches strafbares Handeln Dritter kein Kriterium dafür sein kann, Abstriche bei den aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Anforderungen an die Ausfertigung (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Januar 2023 - 1 B 216/22 -, juris Rn. 31 m. w. N.) zu rechtfertigen. - OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung; …
Im vorliegenden Fall sieht der Senat durch die mit dem Entklammern und Neuklammern einhergehende Beschädigung der Ausfertigungsurkunde keine Beeinträchtigung ihrer Beweiskraft in Bezug auf die vom Bürgermeister der Antragsgegnerin vorgenommene Prüfung, dass die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt (…vgl. zur Ausfertigung: Senatsbeschl. v. 6. Oktober 2021 a. a. O., Rn. 39; Senatsbeschl. v. 19. Januar 2023 - 1 B 216/22 -, juris Rn. 32 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2023 - 2 K 77/22
Räumlicher und sachlicher Geltungsbereichs eines Bebauungsplans zum Schutz …
Rn. 65 Es bedarf im vorliegenden Verfahren keiner Vertiefung, ob die Ausfertigung einer handschriftlichen Unterzeichnung mit dem ausgeschriebenen Familiennamen bedarf, die Unterschrift also durch die Wiedergabe des ausgeschriebenen Familiennamens auszuweisen ist, während die Beifügung einer bloßen Paraphe - eines den Namen abkürzenden Handzeichens - nicht genügt (SächsOVG, Beschluss vom 19. Januar 2023 - 1 B 216/22 - juris Rn. 32 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2025 - 2 S 42.25
Einstweilige Anordnung, Antragsbefugnis, obligatorisch Berechtigte von …
An dem Vollzug der offensichtlich unwirksamen Veränderungssperre besteht kein schützenswertes Interesse, das dem von der Antragstellerin geltend gemachten Interesse an einem unverzögerten Fortgang des Genehmigungsverfahrens entgegengehalten werden könnte (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 19. Januar 2023 - 1 B 216/22 - juris Rn. 40; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2025 - OVG 2 S 18/25 - BA S. 6 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22 |
Volltextveröffentlichung
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 54 Abs 2 BeamtStG, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
Übertragung einer Funktionsstelle; Vorliegen eines Anordnungsgrundes; Auswahlentscheidung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 15.09.2022 - 2 L 495/22
- OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13
Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Rn. 11 Der für das Beamtenrecht zuständige 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt seit 2016[zuvor ebenfalls auf die Möglichkeit des Erwerbs eines bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu berücksichtigenden Erfahrungsvorsprungs abstellend: z.B. Beschlüsse vom 27.9.2011 - 2 VR 3/11 -, juris Rdnr. 17, und vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rdnr. 11][zuvor ebenfalls auf die Möglichkeit des Erwerbs eines bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu berücksichtigenden Erfahrungsvorsprungs abstellend: z.B. Beschlüsse vom 27.9.2011 - 2 VR 3/11 -, juris Rdnr. 17, und vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rdnr. 11] einen anderen Ansatz, dem sich der Senat damals angeschlossen hat.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 -, juris] Er geht davon aus, dass einem Anordnungsgrund in einem Auswahlverfahren betreffend die Vergabe eines höherwertigen förderlich ausgeschriebenen Dienstpostens regelmäßig entgegenstehe, dass ein etwaiger Erfahrungsvorsprung bei einer erneuten dienstlichen Beurteilung ausgeblendet und der Dienstposten im Interesse der Funktionsfähigkeit der Verwaltung mit dem ausgewählten Bewerber besetzt werden könne, ohne dass dem unterlegenen Bewerber hierdurch in einem erneuten statusamtbezogenen Auswahlverfahren Nachteile entstünden.[BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rdnr. 25 ff.][BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rdnr. 25 ff.].Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen ist und daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen darf.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 18, 22 und 28 ff. m.w.N., vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rdnr. 20 ff., und vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris Rdnr. 52; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 18, 22 und 28 ff. m.w.N., vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rdnr. 20 ff., und vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris Rdnr. 52; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.] Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 34 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 12 ff. m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 34 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 12 ff. m.w.N.].
Rn. 34 Insoweit ist für den Bereich des Schuldienstes anerkannt, dass der Dienstherr Stellen für Lehrer in Bezug auf Einstellungsbewerber durch Vorgabe einer Fächerkombination nach seinen Bedürfnissen zuschneiden kann.[BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 34, und Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22/09 -, juris Rdnr. 17][BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 34, und Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22/09 -, juris Rdnr. 17] Im Übrigen geht das Bundesverwaltungsgericht auch für den Bereich des Schuldienstes davon aus, dass nicht die einzelnen im Bereich einer Schule wahrgenommenen Funktionstätigkeiten Bestandteil des Statusamtes "Oberstudienrätin/Oberstudienrat" sind, sondern nur die Ausübung irgendeiner (diesem Amt angemessenen) Funktionstätigkeit[BVerwG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 C 14/14 -, juris Rdnr. 13][BVerwG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 C 14/14 -, juris Rdnr. 13], was selbstverständlich für dem Statusamt eines Studiendirektors (A 15) angemessene Funktionstätigkeiten gleichermaßen gilt.
- BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16
Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; …
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Auf diesem Weg könne sichergestellt werden, dass der etwaige Bewährungsvorsprung im Fall der Rechtswidrigkeit der Dienstpostenvergabe bei einer nachfolgenden Auswahlentscheidung zur Vergabe des Statusamts durch eine Ausblendung der spezifisch höherwertigen Aufgabenwahrnehmung unberücksichtigt bliebe.[BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rdnr. 14, und vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rdnr. 28][BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rdnr. 14, und vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rdnr. 28].In einer solchen Fallgestaltung habe der Beamte unverändert ausreichende Dienstaufgaben zu erfüllen, die dem Dienstherrn eine aussagekräftige dienstliche Beurteilung in Bezug auf die Wahrnehmung eines dem bisherigen Statusamt entsprechenden Dienstpostens unter Ausblendung der Leistungen in der höherwertigen Funktion ermöglichten.[BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 28 ff.][BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 28 ff.].
Rn. 18 Denn in einem einstufigen Auswahlverfahren, in dem der Vergabe eines förderlich ausgeschriebenen Dienstpostens im Regelfall der Bewährung des ausgewählten Bewerbers auf dem höherwertigen Dienstposten kein erneutes Auswahlverfahren nachfolgt, sondern der ausgewählte und mit der Wahrnehmung des höherwertigen Dienstpostens betraute Beamte nach Feststellung seiner Bewährung unmittelbar befördert wird, ist das Rechtsinstitut des Ausblendens ebenfalls ausgeschlossen.[BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 27][BVerwG, Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rdnr. 27].
- BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16
Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung; …
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Rn. 11 Der für das Beamtenrecht zuständige 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt seit 2016[zuvor ebenfalls auf die Möglichkeit des Erwerbs eines bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu berücksichtigenden Erfahrungsvorsprungs abstellend: z.B. Beschlüsse vom 27.9.2011 - 2 VR 3/11 -, juris Rdnr. 17, und vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rdnr. 11][zuvor ebenfalls auf die Möglichkeit des Erwerbs eines bei einer nochmaligen Auswahlentscheidung zu berücksichtigenden Erfahrungsvorsprungs abstellend: z.B. Beschlüsse vom 27.9.2011 - 2 VR 3/11 -, juris Rdnr. 17, und vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rdnr. 11] einen anderen Ansatz, dem sich der Senat damals angeschlossen hat.[OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 -, juris][OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.9.2016 - 1 B 60/16 -, juris] Er geht davon aus, dass einem Anordnungsgrund in einem Auswahlverfahren betreffend die Vergabe eines höherwertigen förderlich ausgeschriebenen Dienstpostens regelmäßig entgegenstehe, dass ein etwaiger Erfahrungsvorsprung bei einer erneuten dienstlichen Beurteilung ausgeblendet und der Dienstposten im Interesse der Funktionsfähigkeit der Verwaltung mit dem ausgewählten Bewerber besetzt werden könne, ohne dass dem unterlegenen Bewerber hierdurch in einem erneuten statusamtbezogenen Auswahlverfahren Nachteile entstünden.[BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rdnr. 25 ff.][BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rdnr. 25 ff.].Auf diesem Weg könne sichergestellt werden, dass der etwaige Bewährungsvorsprung im Fall der Rechtswidrigkeit der Dienstpostenvergabe bei einer nachfolgenden Auswahlentscheidung zur Vergabe des Statusamts durch eine Ausblendung der spezifisch höherwertigen Aufgabenwahrnehmung unberücksichtigt bliebe.[BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rdnr. 14, und vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rdnr. 28][BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2016 - 2 VR 1/16 -, juris Rdnr. 14, und vom 12.12.2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rdnr. 28].
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Rn. 33 In dieser ihrerseits an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rdnr. 16 ff., und Beschluss vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rdnr. 35][vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rdnr. 16 ff., und Beschluss vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rdnr. 35] anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, unter welchen engen, an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Voraussetzungen der Dienstherr im Rahmen einer Stellenausschreibung Vorgaben für die Vergabe eines Beförderungsdienstpostens machen und damit eine Vorauswahl für die spätere Vergabe des Beförderungsamtes treffen darf. - BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 …
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Rn. 33 In dieser ihrerseits an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rdnr. 16 ff., und Beschluss vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rdnr. 35][vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris Rdnr. 16 ff., und Beschluss vom 24.9.2003 - 2 BvR 1436/02 -, juris Rdnr. 35] anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, unter welchen engen, an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Voraussetzungen der Dienstherr im Rahmen einer Stellenausschreibung Vorgaben für die Vergabe eines Beförderungsdienstpostens machen und damit eine Vorauswahl für die spätere Vergabe des Beförderungsamtes treffen darf. - BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14
Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen ist und daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen darf.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 18, 22 und 28 ff. m.w.N., vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rdnr. 20 ff., und vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris Rdnr. 52; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 18, 22 und 28 ff. m.w.N., vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rdnr. 20 ff., und vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris Rdnr. 52; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.] Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 34 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 12 ff. m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 34 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 12 ff. m.w.N.]. - BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18
Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen ist und daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen darf.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 18, 22 und 28 ff. m.w.N., vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rdnr. 20 ff., und vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris Rdnr. 52; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 18, 22 und 28 ff. m.w.N., vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rdnr. 20 ff., und vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris Rdnr. 52; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.] Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 34 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 12 ff. m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 34 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 12 ff. m.w.N.]. - BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09
Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht; …
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Rn. 34 Insoweit ist für den Bereich des Schuldienstes anerkannt, dass der Dienstherr Stellen für Lehrer in Bezug auf Einstellungsbewerber durch Vorgabe einer Fächerkombination nach seinen Bedürfnissen zuschneiden kann.[BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 34, und Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22/09 -, juris Rdnr. 17][BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 34, und Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22/09 -, juris Rdnr. 17] Im Übrigen geht das Bundesverwaltungsgericht auch für den Bereich des Schuldienstes davon aus, dass nicht die einzelnen im Bereich einer Schule wahrgenommenen Funktionstätigkeiten Bestandteil des Statusamtes "Oberstudienrätin/Oberstudienrat" sind, sondern nur die Ausübung irgendeiner (diesem Amt angemessenen) Funktionstätigkeit[BVerwG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 C 14/14 -, juris Rdnr. 13][BVerwG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 C 14/14 -, juris Rdnr. 13], was selbstverständlich für dem Statusamt eines Studiendirektors (A 15) angemessene Funktionstätigkeiten gleichermaßen gilt. - BVerwG, 25.02.2016 - 2 C 14.14
Unfallfürsorge; Unterhaltsbeitrag; früherer Beamter; Erwerbsbeschränkung; …
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Rn. 34 Insoweit ist für den Bereich des Schuldienstes anerkannt, dass der Dienstherr Stellen für Lehrer in Bezug auf Einstellungsbewerber durch Vorgabe einer Fächerkombination nach seinen Bedürfnissen zuschneiden kann.[BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 34, und Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22/09 -, juris Rdnr. 17][BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a.a.O., Rdnr. 34, und Urteil vom 25.2.2010 - 2 C 22/09 -, juris Rdnr. 17] Im Übrigen geht das Bundesverwaltungsgericht auch für den Bereich des Schuldienstes davon aus, dass nicht die einzelnen im Bereich einer Schule wahrgenommenen Funktionstätigkeiten Bestandteil des Statusamtes "Oberstudienrätin/Oberstudienrat" sind, sondern nur die Ausübung irgendeiner (diesem Amt angemessenen) Funktionstätigkeit[BVerwG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 C 14/14 -, juris Rdnr. 13][BVerwG, Urteil vom 16.7.2015 - 2 C 14/14 -, juris Rdnr. 13], was selbstverständlich für dem Statusamt eines Studiendirektors (A 15) angemessene Funktionstätigkeiten gleichermaßen gilt. - OVG Saarland, 21.08.2017 - 1 A 255/16
Beamtenernennung; Auswahlentscheidung; dienstpostenbezogene Anforderungen; Lehrer …
Auszug aus OVG Saarland, 15.05.2023 - 1 B 216/22
Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht dargelegt, dass die an Art. 33 Abs. 2 GG zu messende Auswahlentscheidung auf das Amt im statusrechtlichen Sinne bezogen ist und daher grundsätzlich nicht anhand der Anforderungen eines konkreten Dienstpostens erfolgen darf.[vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 18, 22 und 28 ff. m.w.N., vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rdnr. 20 ff., und vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris Rdnr. 52; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 18, 22 und 28 ff. m.w.N., vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, juris Rdnr. 20 ff., und vom 13.12.2018 - 2 A 5/18 -, juris Rdnr. 52; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.] Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann.[vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 34 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 12 ff. m.w.N.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - 2 VR 1/13-, juris Rdnr. 34 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris Rdnr. 12 ff. m.w.N.]. - BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
- BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11
Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens; …
- BVerwG, 21.12.2020 - 2 B 63.20
Gehörsverstoß durch vorzeitige Entscheidung vor Ablauf der Äußerungsfrist; …
- OVG Saarland, 09.09.2016 - 1 B 60/16
Zum - im Regelfall fehlenden - Anordnungsgrund für den Erlass einer die …
- OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20
Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der …
- OVG Saarland, 03.01.2025 - 1 B 172/24
Unzulässige Auswahlentscheidung bei Verzicht auf Regelbeurteilung
Da es nur eine einzige Auswahlentscheidung gibt, nach der die Beförderung im Statusamt beabsichtigt ist, sobald die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Raum, mit der Rechtsfigur des Ausblendens eines Erfahrungsvorsprungs den Anordnungsgrund zu verneinen.[BVerwG, Beschl. v. 12.12.2007 - 2 VR 2/16 - Rn. 27, juris; Senatsbeschl. v. 15.5.2023 - 1 B 216/22 - Rn. 18, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.9.2019 - 4 S 2000/19 - Rn. 10, juris][BVerwG, Beschl. v. 12.12.2007 - 2 VR 2/16 - Rn. 27, juris; Senatsbeschl. v. 15.5.2023 - 1 B 216/22 - Rn. 18, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 9.9.2019 - 4 S 2000/19 - Rn. 10, juris] Fehl geht damit zugleich der Einwand der Beschwerde, der Fall sei wegen der laufbahnrechtlich bedingten langen "Vorlaufzeit" einer Beförderung des Beigeladenen wie eine reine Dienstpostenvergabe zu behandeln. - VG Saarlouis, 09.09.2024 - 2 L 875/24
Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung aufgrund Anlassbeurteilungen bei …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".