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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,18305
BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05 (https://dejure.org/2005,18305)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2005 - 1 B 37.05 (https://dejure.org/2005,18305)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 1 B 37.05 (https://dejure.org/2005,18305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Anwendbarkeit von Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren - Rüge der Divergenz ...

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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
    Daraus folgt, dass bei der Ablehnung eines Vertagungsantrages eine Versagung des rechtlichen Gehörs nur dann in Betracht kommt, wenn ein erheblicher Grund im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO vorliegt und dem Gericht auch unterbreitet worden ist (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 13. April 1999 - BVerwG 1 C 24.97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
    Das Aufzeigen einer vermeintlich fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26).
  • EGMR, 12.07.2001 - 44759/98

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer; …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
    Ein Rechtsstreit über die Abschiebung eines Ausländers ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht als Streitigkeit in Bezug auf "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK anzusehen (vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 5. Oktober 2000 - Nr. 39652/98 - Maaouia - InfAuslR 2001, 109 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - Nr. 44759/98 - Ferrazzini - NJW 2002, 3453; Urteil vom 16. September 2004 - Nr. 11103/03 - Ghiban - NVwZ 2005, 1046;… vgl. auch Meyer-Ladewig, EMRK, 1. Aufl. 2003, Art. 6 Rn. 9).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
    Die Beschwerde übersieht dabei, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren wie dem der Kläger keine Anwendung findet (vgl. etwa Urteil vom 14. März 2002 - BVerwG 1 C 15.01 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 58 m.w.N.).
  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
    Ein Rechtsstreit über die Abschiebung eines Ausländers ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht als Streitigkeit in Bezug auf "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK anzusehen (vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 5. Oktober 2000 - Nr. 39652/98 - Maaouia - InfAuslR 2001, 109 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - Nr. 44759/98 - Ferrazzini - NJW 2002, 3453; Urteil vom 16. September 2004 - Nr. 11103/03 - Ghiban - NVwZ 2005, 1046;… vgl. auch Meyer-Ladewig, EMRK, 1. Aufl. 2003, Art. 6 Rn. 9).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89

    Kirchenrecht - Parteiverlangen - Termine - Staatliche Gerichtsbarkeit - Aufhebung …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
    Vielmehr ist jeweils nach den Umständen des Falles zu prüfen, ob der Verfahrensbeteiligte ohne Terminsaufhebung bzw. -verlegung in seinen Möglichkeiten beschränkt würde, sich in dem der Sache nach gebotenen Umfang zu äußern; das bloße Anwesenheitsinteresse einer anwaltlich ausreichend vertretenen Partei wird dagegen durch ihren Gehörsanspruch nicht geschützt (vgl. Beschluss vom 31. Mai 1990 - BVerwG 7 CB 31.89 - Buchholz 11 Art. 140 GG Nr. 45).
  • EGMR, 05.10.2000 - 39652/98
    Auszug aus BVerwG, 08.12.2005 - 1 B 37.05
    Ein Rechtsstreit über die Abschiebung eines Ausländers ist auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht als Streitigkeit in Bezug auf "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK anzusehen (vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 5. Oktober 2000 - Nr. 39652/98 - Maaouia - InfAuslR 2001, 109 ; Urteil vom 12. Juli 2001 - Nr. 44759/98 - Ferrazzini - NJW 2002, 3453; Urteil vom 16. September 2004 - Nr. 11103/03 - Ghiban - NVwZ 2005, 1046;… vgl. auch Meyer-Ladewig, EMRK, 1. Aufl. 2003, Art. 6 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 10 ZB 14.1058

    Anspruch auf präventivpolizeiliches Einschreiten gegen Bildaufnahmen durch …

    Auch das Aufzeigen einer (vermeintlich) fehlerhaften Anwendung von Rechtssätzen, die das Divergenzgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (vgl. z. B. BVerwG, B.v. 8.12.2005 - 1 B 37.05 - juris).
  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Rn. 7 Eine die Revisionszulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rechtfertigende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris und vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht (oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht) in der Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris und vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).

  • BVerwG, 14.09.2010 - 7 B 15.10

    Einwendungsausschluss; Präklusion; Ausschlussfrist; öffentliche Bekanntmachung; …

    Die Beschwerde macht nicht deutlich, welche Fragen hierzu in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts noch ungeklärt sind und inwiefern es anlässlich des vorliegenden Falls weitergehenden oder neuen rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf geben könnte (Beschluss vom 8. Dezember 2005 - BVerwG 1 B 37.05 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15

    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

    Der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - und vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht (oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht) in der Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - und vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342).

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 B 4.15

    Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen im …

    Rn. 12 2.1 Eine die Revisionszulassung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO rechtfertigende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen in der Vorschrift genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18 und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris).

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht (oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht) in der Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris).

  • BVerwG, 23.03.2016 - 1 B 29.16

    Übersiedlungswillen bei Aufnahmeverfahren

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris und vom 27. Oktober 2015 - 1 BN 1.15 - juris).
  • OVG Sachsen, 20.12.2017 - 4 A 577/16

    Rechtliches Gehör; Abwesenheit in mündlicher Verhandlung; Terminsaufhebungsantrag

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist auch im Asylprozess ein erheblicher Grund für eine Verlegung bzw. Vertagung nicht bereits dann - quasi automatisch - anzunehmen, wenn ein anwaltlich vertretener Asylbewerber, dessen persönliches Erscheinen nicht nach § 95 VwGO angeordnet worden ist, wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen verhindert ist, selbst an der Verhandlung teilzunehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 -, juris Rn. 8).

    Das bloße Anwesenheitsinteresse eines anwaltlich ausreichend vertretenen Beteiligten wird dagegen durch seinen Gehörsanspruch nicht geschützt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Dezember 2005 a. a. O.).

  • BVerwG, 04.05.2007 - 1 B 8.07

    Revisionsverfahren, Verfahrensrecht, grundsätzliche Bedeutung, fair trial, faires …

    Dies hat der Senat auch schon in einem Verfahren entschieden, an dem die Prozessbevollmächtigte der Kläger beteiligt war (Beschluss vom 8. Dezember 2005 - BVerwG 1 B 37.05 -).
  • BVerwG, 30.01.2019 - 1 B 6.19

    Herbeiführung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung durch eine …

    Überdies wird auch nicht dargelegt, was der Kläger über das schriftsätzliche Vorbringen hinaus vorgetragen hätte, wenn ihm Gelegenheit zur Äußerung bis zum Ablauf der Frist gegeben worden wäre, und inwiefern dieses Vorbringen geeignet gewesen wäre, eine günstigere Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu erreichen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 14. April 2005 - 1 B 161.04 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 81 S. 37 f. und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 BN 1.15

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse einer Behörde hinsichtlich indirekter …

    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht oder der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte oder das Bundesverfassungsgericht in ihrer Rechtsprechung aufgestellt haben, genügt den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge nicht (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 und vom 8. Dezember 2005 - 1 B 37.05 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2023 - 4 A 3179/21

    Ordnungsverfügung hinsichtlich der Untersagung der Ausübung der in einem …

  • BVerwG, 26.09.2024 - 9 B 19.24

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Ordnungsgemäße Rüge der Verletzung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 13 A 915/13

    Anforderungen an die ausreichende Begründung einer Entscheidung im Sinne des § …

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2007 - 11 LA 384/06
  • VG Würzburg, 12.05.2021 - W 6 K 20.30773

    Erfolglose Klage gegen ablehnenden Asylbescheid - Ausreise wegen privater …

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