Rechtsprechung
| OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 80 Abs. 5, VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 2, AufenthG § 60a Abs. 5 S. 2, AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2, AufenthG § 78 Abs. 8, AufenthG § 78 Abs. 6 S. 2, AufenthG § 60a Abs. 4, VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
Nebenbestimmung, auflösende Bedingung, Widerspruch, Suspensiveffekt, Duldung, vorläufiger Rechtsschutz, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, einstweilige Anordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00
Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt …
Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ;… Urt. v. 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ-RR 2007, 776 Rn 20; jeweils m.w.Nwn.). - BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06
Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung; …
Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
Das ist, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit von vornherein ausscheidet, eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Rechtsmittels (…vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ; Urt. v. 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ-RR 2007, 776 Rn 20; jeweils m.w.Nwn.). - VGH Bayern, 10.09.2008 - 19 C 08.2207
Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
Es mag hier dahinstehen, ob eine auflösende Bedingung der hier streitigen Art durch die Widerrufsregelung in § 60a Abs. 5 Satz 2 AufenthG als lex specialis ausgeschlossen (HK-AuslR/Bruns, 2008, Rn 35 zu § 60a AufenthG) oder nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG (Hailbronner, AuslR, Rn 21 zu § 61 , BayVGH, Beschl. v. 10.09.2008 - 19 C 08.2207 - ) bzw. nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 BremVwVfG (Funke-Kaiser in GK-AufenthG, Rn 91 zu § 60a ) zulässig ist. - OVG Bremen, 12.01.2011 - 1 B 14/11
Isolierte Anfechtbarkeit einer von der Ausländerbehörde mit einschränkenden …
Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
Insoweit ist die einer Duldung beigefügte auflösende Bedingung nicht mit einer Nebenbestimmung vergleichbar, die der inhaltlichen Ausgestaltung einer Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 2 AufenthG dient und für die der beschließende Senat kürzlich die isolierte Anfechtbarkeit verneint hat (Beschluss vom 12.01.2011 - 1 B 14/11-). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1991 - 1 A 2744/88
Selbständige Anfechtbarkeit einer einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten …
Auszug aus OVG Bremen, 29.03.2011 - 1 B 57/11
Allein die Tatsache, dass es sich bei der hier in Streit stehenden Nebenbestimmung um eine auflösende Bedingung (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 BremVwVfG) handelt, begründet noch nicht die Notwendigkeit, Rechtsschutz nur in Form einer auf den Erlass des unbedingten Verwaltungsakts gerichteten Verpflichtungsklage zu gewähren (vgl. zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.09.1991 - 1 A 2744/88 - , NVwZ 1993, 488).
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13
Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter …
Die Frage, ob eine Nebenbestimmung isoliert aufgehoben werden, der Verwaltungsakt also ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßigerweise bestehen bleiben kann, ist nach inzwischen herrschender Auffassung (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 17.10.2012 - 4 C 5.11 - BVerwGE 144, 341, vom 21.06.2007 - 3 C 39.06 - NVwZ 2007, 776, vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221, jew. m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 - NordÖR 2011, 275; HTK-Ausländerrecht, Rechtsschutz / 2.1.5 03/2013 Nr. 1 m.w.N.;… Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2013, § 42 VwGO Rn. 33;… GK-AufenthG, § 60a AufenthG Rn. 259 ff., jeweils m.w.N. zum Streitstand), der sich der Senat anschließt (a.A. noch Senatsbeschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08 - VBlBW 2008, 353; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.09.2000 - 13 S 2260/99 - InfAuslR 2001, 158), eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des jeweiligen Aufhebungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebung offenkundig von vornherein ausscheidet.Sie muss insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, das bedeutet geeignet und erforderlich sein, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, sowie verhältnismäßig im engeren Sinne (vgl. dazu OVG Bremen, Beschluss vom 29.03.2011, a.a.O.).
- OLG Köln, 25.01.2018 - 15 U 56/17
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von …
Rn. 60 4. Die Beklagte kann sich gegenüber dem Anspruch des Klägers nicht auf die Haftungsprivilegierung nach dem TMG berufen, das auf Suchmaschinenbetreiber nach § 1 Abs. 1 S. 1 TMG ("Telemedien") und § 2 S. 1 Nr. 1 und 2 TMG ("Diensteanbieter") anwendbar ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 26.5.2011 - 3U 67/11, MMR 2011, 685). - VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 5256/13
Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung zu einer Duldung
Die einer Duldung beigefügte Nebenbestimmung "Erlischt mit Flugtermin" ist selbstständig anfechtbar und deshalb auch im Wege der Feststellungsklage isoliert überprüfbar, da die Duldung auch ohne die Bedingung sinnvoll erlassen werden konnte (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 6 ff.; anders noch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.9.2000, 13 S 2260/99, InfAuslR 2001, 158 f., juris Rn. 14). Insoweit ist allerdings jeder einzelne Duldungsbescheid separat zu betrachten, da eine Kette von Duldungen keinen Dauerverwaltungsakt darstellt, der die zeitliche Wirksamkeit der einzelnen Duldungen übersteigt.Rn. 40 Die Beifügung einer Nebenbestimmung nach §§ 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG, 36 HmbVwVfG hat im pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalles zu beachten sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn.17).
Rn. 41 Grundsätzlich ist allerdings nicht zu beanstanden, dass eine Nebenbestimmung zu dem Zweck beigefügt wird, die beschleunigte Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers zu ermöglichen (vgl. insbesondere OVG Hamburg…, Beschluss vom 16.11.2004, 3 Bs 503/04, juris Rn. 4). Wenn eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der verfügten Duldung aber nicht ernstlich beabsichtigt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Oldenburg…, Beschluss vom 23.1.2013, 11 A 4635/12, juris Rn. 10 f.) oder derzeit als praktisch nicht möglich erscheint (vgl. VG Stuttgart…, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 24;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 60a Rn. 96.1), ist die streitbefangene Nebenbestimmung nicht erforderlich und darf deshalb nicht gleichsam automatisch und auf Vorrat den Duldungen beigefügt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart…, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 5)..
- VG Köln, 16.07.2026 - 5 L 1148/26 Rn. 8 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 -- 11 C 2.00 - juris Rn. 25; VGH BW, Urteil vom 24.02.2016 - 11 S 1626/15 - juris Rn. 27 und Beschluss vom 8. Juni 2022 - 12 S 3027/21 - juris Rn. 16; OVG Brem, Beschluss vom 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 - juris Rn. 6 ff.
- OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 33/17
Haftung des Suchmaschinenbetreibers; Recht auf Vergessenwerden; Aktivlegitimation …
Rn. 56 (aa) Allerdings sind Suchmaschinenbetreiber nach § 1 Abs. 1 S. 1 TMG als "Telemedien" und als "Diensteanbieter" im Sinne von § 2 S. 1 Nr. 1 und 2 TMG zu qualifizieren, so dass der Anwendungsbereich des TMG grundsätzlich eröffnet ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 26.5.2011 - 3U 67/11, MMR 2011, 685). - VG Hamburg, 04.05.2015 - 15 K 4757/13
Rechtswidrigkeit der Beifügung der auflösenden Bedingung "erlischt mit …
Rn. 25 Die auflösende Bedingung als Nebenbestimmung eines begünstigenden Verwaltungsaktes - der Duldung - durfte selbstständig angefochten werden, da die Duldung auch ohne die Bedingung sinnvoll erlassen werden konnte (so z.B. auch OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 6 ff.; anders noch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 22.9.2000, 13 S 2260/99, InfAuslR 2001, 158 f., juris Rn. 14). Aufgrund einer Befristung bis zum 10. Februar 2014 haben sich Duldung und Nebenbestimmung nach Klageerhebung durch Zeitablauf erledigt.Rn. 39 Die Beifügung einer Nebenbestimmung nach §§ 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG, 36 HmbVwVfG hat im pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen, wobei die besonderen Umstände des Einzelfalles zu beachten sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn.17).
Rn. 40 Grundsätzlich ist allerdings nicht zu beanstanden, dass eine Nebenbestimmung zu dem Zweck beigefügt wird, die beschleunigte Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers zu ermöglichen (vgl. insbesondere OVG Hamburg…, Beschluss vom 16.11.2004, 3 Bs 503/04, juris Rn. 4). Wenn eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der verfügten Duldung aber nicht ernstlich beabsichtigt ist (OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Oldenburg…, Beschluss vom 23.1.2013, 11 A 4635/12, juris Rn. 10 f.) oder derzeit als praktisch nicht möglich erscheint (vgl. VG Stuttgart…, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 24;… Funke-Kaiser in GK-AufenthG § 60a Rn. 96.1), ist die streitbefangene Nebenbestimmung nicht erforderlich und darf deshalb nicht gleichsam automatisch und auf Vorrat den Duldungen beigefügt werden (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29.3.2011, 1 B 57/11, 1 B 67/11, juris Rn. 10; VG Stuttgart…, Urteil vom 9.2.2012, 11 K 2593/11, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17.8.2010, 2 M 124/10, juris Rn. 5)..
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.12.2019 - 11 S 75.18
Zur isolierten Anfechtbarkeit einer auflösenden Bedingung, die einer …
Die der in Bezug genommenen Auffassung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss v. 11. Dezember 2013 - 11 S 2077/13 -, juris Rn 10 f.; vgl. auch OVG Bremen, Beschluss v. 29. März 2011 - 1 B 57/11, juris Rn 7 f.; zur isolierten Anfechtbarkeit der einer Duldung beigefügten auflösenden Bedingung) folgende Annahme des Verwaltungsgerichts, dass davon ausgehend auch die der (begünstigenden) Aufenthaltserlaubnis vom 2. November 2017 beigefügte, die Antragstellerin belastende auflösende Bedingung selbständig anfechtbar sei, lässt danach weder den Schluss zu, dass sie im konkreten Fall im Ergebnis der Begründetheitsprüfung tatsächlich selbständig aufhebbar ist, noch denjenigen, dass es sich bei ihr um einen eigenständigen "sonstigen Verwaltungsakt" handelt. - OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18
Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung; …
Ob die Beifügung der auflösenden Bedingung "Ankündigung des Abschiebungstermins" gemessen an der Rechtsgrundlage (§ 61 Abs. 1e AufenthG n.F., früher § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG a.F.) und insbesondere unter Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Anforderungen unter den Aspekten der Bestimmtheit und Rechtsschutzgarantie (…vgl. hierzu Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.1.2015 - 10 C 14.1182 -, juris Rn. 22;… VG Oldenburg, Beschl. v. 23.1.2013 - 11 A 4635/12 -, juris Rn. 3 ff., 6, 9) sowie Verhältnismäßigkeit (insbesondere zur Vermeidung einer "reinen Vorratsbedingung", bei der eine Abschiebung vor Ablauf der Geltungsdauer der Duldung überhaupt nicht beabsichtigt ist, vgl. hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 29.3.2011 - 1 B 57/11 u. 1 B 67/11 -, juris Rn. 10) rechtmäßig gewesen ist, ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung. - VG Schleswig, 18.11.2022 - 11 B 118/22 Eine Nebenbestimmung nach § 61 Abs. 1f AufenthG, die zum Erlöschen der Duldung führt, entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Betroffenen schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2011 - 1 B 57/11 -, juris Rn. 10; BayVGH…, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 10 C 14.1117 -, juris Rn. 26).
Ob zumindest dann ein Ermessen auszuüben wäre, wenn während des Duldungszeitraums nicht von einer Abschiebung ausgegangen werden kann (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 29. März 2021, - 1 B 57/11 -, juris Rn. 10) kann hier dahinstehen, da die Abschiebung während des Duldungszeitraums stattfinden sollte.
- VG Stuttgart, 09.02.2012 - 11 K 2593/11
Ausländerrechtliche Duldung; Beifügung einer auflösenden Bedingung; …
Der Erlass der Nebenbestimmung steht nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde und entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (Anschluss an OVG Bremen, Beschl. v. 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, ).Der Erlass der Nebenbestimmung steht nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde und entspricht nur dann dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn sie geeignet und erforderlich ist, den mit ihr verfolgten Zweck zu fördern, den Ausländer schon vor Ablauf der regulären Dauer der Duldung abschieben zu können, wenn die Abschiebungshindernisse weggefallen sind (OVG Bremen, Beschl. v. 29.03.2011 - 1 B 57/11, 1 B 67/11 -, ).
- VG Schleswig, 29.03.2023 - 11 B 43/23
- VGH Bayern, 09.05.2023 - 19 CS 23.535
Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung zur Duldung
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 2 S 47.20
Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Nebenbestimmung einer Duldung
- VG Berlin, 12.07.2019 - 19 L 341.19
Vorläufiger Rechtsschutz im Aufenthaltsrecht - Gestattung der Beschäftigung
- VGH Baden-Württemberg, 08.06.2022 - 12 S 3027/21
Kein Streit nach dem Asylgesetz bei Streit um eine Nebenbestimmung zu einer …
- VG Berlin, 19.11.2024 - 13 L 268.24
Isolierte Klage gegen eine Auflage einer Duldung
- VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 C 14.1117
Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2014 - 3 M 29.14
Erlöschen der Duldung bei Besitz eines zur Ausreise berechtigenden Dokumentes
- VG Köln, 01.12.2023 - 12 K 5441/23
- VG Schleswig, 21.05.2021 - 11 B 39/21
Ausländerrecht
- VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.1182
Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; fehlende Heimreisepapiere; …
- VGH Bayern, 16.02.2015 - 10 C 14.1183
Prozesskostenhilfe; Abschiebungshindernis; Fehlende Heimreisepapiere; …
- VG Oldenburg, 23.01.2013 - 11 A 4635/12
Auflösende Bedingung; Bestimmtheit; Duldung; Ermessen; Rechtsschutzgarantie
- VG Karlsruhe, 15.08.2025 - 9 K 5150/24
Anforderungen an den Nachweis einer ladungsfähigen Anschrift; Ausstellung einer …
- VG München, 08.08.2022 - M 24 E 22.3852
Nebenbestimmung zur aufenthaltsrechtlichen Duldung
- VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 59/21
Ausländerrecht
- VG Göttingen, 31.01.2023 - 1 B 240/22
Auflösende Bedingung; ausländerrechtliche Duldung; Ermessensentscheidung; Keine …
- VG Köln, 10.01.2023 - 12 K 4022/19
- VG Oldenburg, 23.01.2013 - 11 A 435/12
Duldung, auflösende Bedingung, Bestimmtheitsgebot, Bestimmheitsgrundsatz, …
- VG Stade, 26.09.2013 - 3 A 616/13
Nebenbestimmung, Duldung, Abschiebung, Erlöschen, Widerruf, Ermessen, …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 1 B 67.11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 3 Abs 1 GG
Beteiligung Privater an der Notfallrettung in Berlin - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 RettDG BE, § 5 Abs 1 RettDG BE, § 6 Abs 1 RettDG BE
Rettungsdienst; Notfallrettung; Ordnungsaufgabe; Aufgabenübertragung; private Dritte; Berliner Feuerwehr; Hilfsorganisationen; Rangfolge; Privilegierung; besonderer Fall; Bedarf; Bundeswehr; Unionsrecht; Dienstleistungskonzession - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 25.10.2011 - 21 K 85.10
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 1 B 67.11
- VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 6/14
- BVerwG, 27.08.2014 - 3 B 2.14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 1 B 67.11
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. März 2011 (Rs. Stadler, C-274/09, juris) handelt es sich bei einem Vertrag über Rettungsdienstleistungen nach dem sog. "Konzessionsmodell", das auch dem Berliner Rettungsdienstgesetz zugrunde liegt (vgl. § 20, § 21 RDG), nicht um einen Dienstleistungsvertrag, sondern um eine Dienstleistungskonzession (vgl. EuGH, Urteil vom 10. März 2011, a.a.O., juris Rn. 22 ff., 48).Das setzt allerdings nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs voraus, dass an dem betreffenden Vertrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 10. März 2011, a.a.O., juris Rn. 49).
- BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 17.92
Rettungswesen: Regelung im Land Berlin
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 1 B 67.11
Auch die Privilegierung der Hilfsorganisation unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1994 - 3 C 17.92 - juris Rn. 34 ff., s. auch VerfGH Berlin…, Beschluss vom 13. August 1996, a.a.O., Rn. 31 ff.).Ein solches Verständnis vermag der Senat auch der vom Verwaltungsgericht hierfür zitierten Passage aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 1994 (a.a.O., juris Rn. 38) nicht zu entnehmen; die zitierte Wendung stellt weder eine tragende Erwägung dieser Entscheidung noch eine abschließende Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 3 RDG dar.
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12
Abrechnung von Rettungsdienstgebühren gegenüber Krankenkasse - …
Rn. 196 Wie die zwischen der Senatsverwaltung für Inneres und der Berliner Feuerwehr im Jahr 2003 vereinbarten Schutzziele für den Rettungsdienst in Form festgelegter Eintreffzeiten (Hilfsfristen für die Schutzzonen A und B) deutlich machen, hat die Feuerwehr ein bestimmtes Schutzniveau zu gewährleisten (vgl. Senatsurteil vom 11. Juni 2013 - OVG 1 B 67.11 - juris Rn. 33, sowie Abgh.-Drs. 16/14928). - OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 1 B 12.18
Bindungswirkung der Zulassung der Berufung; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung …
Der Senat hat bereits entschieden, dass die Berliner Feuerwehr "im Rahmen ihrer Gestaltungs- und Einschätzungsprärogative grundsätzlich selbst einzuschätzen und zu bestimmen hat, wie viele Fahrzeuge sie für die Notfallrettung vorhalten muss, um den Rettungsdienst auch bei Einsatzengpässen in der erforderlichen Qualität aufrechterhalten zu können" (Urteil vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 2.12 - juris Leitsatz 12 und Rn. 195 ff., vgl. bereits Urteil vom 11. Juni 2013 - OVG 1 B 67.11 - juris Rn. 33). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2015 - 1 B 4.12
Rettungsdienst; Leistungsklage; Rückzahlung von Gebühren; Rettungseinsätze der …
Zum anderen waren die Fahrzeuge der Bundeswehr aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über den Einsatz eines am Bundeswehrkrankenhaus Berlin stationierten Notarztwagens zur Leistung eines Beitrages zum Rettungsdienst im Land Berlin von Mai/Juni 2005 organisatorisch in die Berliner Feuerwehr integriert (s. dazu i. E. Urteil des Senats vom 16. Juni 2013 - OVG 1 B 67.11 - juris Rn. 34).
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