Rechtsprechung
| BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Kindernachzug - Sorgeberechtigte Großeltern - Befreiung von der Visumspflicht - Anspruch auf Aufenthaltsgenehmigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht - Nachzug von Enkeln zu sorgeberechtigten Großeltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 29.08.1996 - AN 5 K 95.02106
- VGH Bayern, 03.12.1996 - 10 B 96.3299
- BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 739
- FamRZ 1997, 1007
- DVBl 1997, 1397 (Ls.)
- DÖV 1997, 835
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.06.1996 - 1 C 17.95
Ausländerrecht: Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Einreise …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - geklärt, daß es grundsätzlich mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, einem Ausländer, der ohne erforderliches Visum zum Zwecke des Familiennachzugs eingereist ist, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, sondern ihn auf die Einholung eines Visums zu verweisen (Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9 = NVwZ 1997, 192; Beschluß vom 7. Februar 1997 - BVerwG 1 B 25.97 -).Zugleich hat der Senat ausgesprochen, daß weder Art. 6 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, noch Art. 8 EMRK grundsätzlich die Freistellung von der Visumspflicht gebieten (Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O.; vgl. ferner BVerwGE 70, 54 (56 f.) [BVerwG 31.08.1984 - 1 B 99/84]).
Der Begriff des Elternteils in dieser Vorschrift bestimmt sich wie sonst im Recht des Familiennachzugs gemäß §§ 17 ff. AuslG nach der Verwandtschaft (§§ 1589 ff. BGB; vgl. auch Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O.).
In dieser Form würde sich die Frage in einem Revisionsverfahren nicht stellen, weil nach der hier allenfalls heranzuziehenden Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG nur ein strikter Rechtsanspruch rechtfertigen könnte, abweichend vom Vorliegen des besonderen Versagungsgrundes des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AuslG eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen (Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O.).
Der beschließende Senat hat im Urteil vom 18. Juni 1996 (a.a.O.) zur entsprechenden Anwendung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG auf den Fall der Erwachsenenadoption ausgeführt, es fehle an sämtlichen Voraussetzungen für eine Analogie; angesichts der Verwandtschaftsverhältnisse erfassenden Bestimmungen des § 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AuslG und der für sonstige Familienangehörige nach § 23 Abs. 4 AuslG geltenden Ermessensermächtigung des § 22 AuslG bestehe keine Regelungslücke; zudem sei die eheliche Lebensgemeinschaft mit der familiären Lebensgemeinschaft nach einer Erwachsenenadoption nicht vergleichbar.
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
Anderes gilt auch nicht im Hinblick auf das von der Beschwerde in den Vordergrund gestellte Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG, dem in bezug auf die Visumspflicht keine spezifischen oder von Art. 6 Abs. 1 GG abweichenden Anforderungen zu entnehmen sind; insoweit bilden vielmehr Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG einen gemeinsamen Maßstab (vgl. BVerfGE 80, 81 (90) [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84] sowie BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 - InfAuslR 1993, 10 und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 - InfAuslR 1994, 394). - BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art. …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
Anderes gilt auch nicht im Hinblick auf das von der Beschwerde in den Vordergrund gestellte Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG, dem in bezug auf die Visumspflicht keine spezifischen oder von Art. 6 Abs. 1 GG abweichenden Anforderungen zu entnehmen sind; insoweit bilden vielmehr Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG einen gemeinsamen Maßstab (vgl. BVerfGE 80, 81 (90) [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84] sowie BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 - InfAuslR 1993, 10 und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 - InfAuslR 1994, 394).
- BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84
Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
Zugleich hat der Senat ausgesprochen, daß weder Art. 6 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, noch Art. 8 EMRK grundsätzlich die Freistellung von der Visumspflicht gebieten (…Urteil vom 18. Juni 1996, a.a.O.; vgl. ferner BVerwGE 70, 54 (56 f.) [BVerwG 31.08.1984 - 1 B 99/84]). - BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
Anderes gilt auch nicht im Hinblick auf das von der Beschwerde in den Vordergrund gestellte Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 GG, dem in bezug auf die Visumspflicht keine spezifischen oder von Art. 6 Abs. 1 GG abweichenden Anforderungen zu entnehmen sind; insoweit bilden vielmehr Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG einen gemeinsamen Maßstab (vgl. BVerfGE 80, 81 (90) [BVerfG 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84] sowie BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 - InfAuslR 1993, 10 und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 - InfAuslR 1994, 394). - BVerwG, 15.09.1994 - 1 B 214.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - geklärt, daß es grundsätzlich mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, einem Ausländer, der ohne erforderliches Visum zum Zwecke des Familiennachzugs eingereist ist, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, sondern ihn auf die Einholung eines Visums zu verweisen (Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9 = NVwZ 1997, 192; Beschluß vom 7. Februar 1997 - BVerwG 1 B 25.97 -). - BVerwG, 07.02.1997 - 1 B 25.97
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - geklärt, daß es grundsätzlich mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, einem Ausländer, der ohne erforderliches Visum zum Zwecke des Familiennachzugs eingereist ist, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen, sondern ihn auf die Einholung eines Visums zu verweisen (Beschluß vom 15. September 1994 - BVerwG 1 B 214.93 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 18. Juni 1996 - BVerwG 1 C 17.95 - Buchholz 402.240 § 8 AuslG 1990 Nr. 9 = NVwZ 1997, 192; Beschluß vom 7. Februar 1997 - BVerwG 1 B 25.97 -).
- OVG Berlin, 31.01.2003 - 3 B 4.02
D (A), Mazedonier, Minderjährige, Sonstige Familienangehörige, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
Vollzug einer Abschiebung trotz Suizidgefahr
Je Antragsteller ist danach von einem Streitwert von 4.000,-- DM auszugehen (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 27.4.1993 - 11 S 744/93 -, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.10.1993 - A 16 S 1806/93 -, AuAS 1994, 4; ebenso BVerwG, Beschl. v. 23.4.1997, NVwZ-RR 1997, 739). - VGH Bayern, 17.05.2000 - 10 C 00.939
Streitbestimmung bei Duldung und Abschiebungsandrohung ohne Familienrabatt
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht der Senat davon aus, dass die Festsetzung eines "Familienrabatts" bei mehreren Klägern im Ausländerrecht grundsätzlich nicht geboten ist (Beschluss des Senats v. 15.12.1999 Az. 10 C 99.3329; vgl. BVerwG v. 28.7.1993 InfAuslR 1993, 323; v. 17.10.1994 BVerwG 1 B 210.94; v. 23.4.1997 BVerwG 1 B 83.97 = InfAuslR 1997, 351 , insoweit nicht abgedruckt; siehe auch SächsOVG v. 22.2.2000 AuAS 2000, 90).
- OVG Berlin, 05.02.2004 - 2 L 8.04
Festlegung des Verfahrenswertes bei Erledigung eines Verfahrens des einstweiligen …
Ein Abschlagsystem in Anlehnung an § 83 b Abs. 2 Satz 3 AsylVfG kommt wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. April 1997, NVwZ-RR 1997, 739; Sächs. OVG, Beschluss vom 22. Februar 2000, AuAS 2000, 90; Bay. VGH, Beschluss vom 13. Juli 2001, BayVBl. 2001, 670;… Hartmann, Kostengesetze, 33. Aufl. 2004, GKG Anh. I B § 13 Rdnr. 17; Richter, Die neuere Rechtsprechung des BVerwG zum Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, NVwZ 1999, 726, 733). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2009 - 18 E 494/09
Streitwert subjektive Klagehäufung Aufenthaltserlaubnis
Rn. 11 - Beschluss vom 17. Dezember 1996 - 9 C 20.96 -, NVwZ-RR 1997, 739 -. - VGH Bayern, 29.09.2000 - 10 C 00.2833
Streitwertfestsetzung im Ausländerrecht - Familienrabatt
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht der Senat davon aus, dass die Festsetzung eines "Familienrabatts" bei mehreren Klägern im Ausländerrecht grundsätzlich nicht geboten ist (Beschluss des Senats vom 15.12.1999 Az. 10 C 99.3329; vgl. BVerwG vom 28.7.1993 InfAuslR 1993, 323; vom 17.10.1994 BVerwG 1 B 210.94; vom 23.4.1997 BVerwG 1 B 83.97 = InfAuslR 1997, 351 , insoweit nicht abgedruckt; siehe aus SächsOVG vom 22.2.2000 AuAs 2000, 90). - VGH Bayern, 02.06.2000 - 10 C 00.1334
Streitwertbestimmung in auf Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung gerichteten …
Bereits mit Beschluss vom 15. Juli 1997 (Az. 10 B 96.2308) hatte der Senat seine frühere entgegengesetzte Rechtsprechung aufgegeben, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mehrfach entschieden hatte, dass die Streitwerte im Ausländerrecht nicht degressiv zu staffeln sind, wenn der Streitgegenstand für jeden betroffenen Ausländer eine selbstständige Bedeutung hat (BVerwG v. 28.7.1993 InfAuslR 1993, 323; v. 17.10.1994 BVerwG 1 B 210.94; v. 23.4.1997 BVerwG 1 B 83.97 = InfAuslR 1997, 351, insoweit nicht abgedruckt). - BVerwG, 04.05.1998 - 1 B 48.98
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung - …
Zudem ist in der Rechtsprechung des beschließenden Senats anerkannt, daß es grundsätzlich nicht Art. 6 GG und Art. 8 EMRK widerspricht, Ausländer in Fällen des Familiennachzugs auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Visumsverfahren zu verweisen, wenn sie ohne das erforderliche Visum eingereist sind und von der inländischen Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung begehren (vgl. Beschluß vom 23. April 1997 - BVerwG 1 B 83.97 - Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 30.07.1997 - 1 B 83/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Baden-Württemberg, 12.08.2014 - 9 S 1722/13
Fachaufsicht bei Schulstandortbestimmung
Dem Staat steht die Schulplanung und die Möglichkeit der Einwirkung auf Errichtung, Änderung und Aufhebung der einzelnen öffentlichen Schule zu (vgl. BVerfG…, Urteil vom 24.06.1969 - 2 BvR 446/64 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 02.06.1967 - IV 813/66 -, a.a.O., 28; OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.07.1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277; VG Stuttgart, Urteil vom 19.03.2004 - 10 K 3032/02 -, abgedruckt bei Bosse/Burk, Schulrecht Baden-Württemberg, Rspr., § 30 SchG E 13; VG Potsdam…, Beschluss vom 28.07.2003 - 12 L 511/03 -, a.a.O. Rn. 23).Das kommunale Selbstverwaltungsrecht gibt dem Schulträger nicht die Befugnis, durch die Beschaffung von zusätzlichem Schulraum die Schulorganisation in einer solchen Weise "mitzubestimmen" (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 30.07.1997 - 1 B 83/97 -, a.a.O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.11.2004 - 2 M 232/04
Bildung einer kleinen untermäßigen Eingangsklasse; Anspruch auf zur …
Denn auch der staatliche Einfluss in schulischen Angelegenheiten beruht auf Verfassungsrecht, nämlich auf Art. 7 Abs. 1 GG, Art. 15 LV M-V (vgl. OVG Frankfurt, Beschl. v. 30.07.1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277). - OVG Sachsen, 19.08.2002 - 2 BS 330/02
Interessenabwägung als Darlegungserfordernis bei einer Beschwerdeschrift; …
Denn für den mittel- und langfristigen Bestand der Grundschule (§ 23 a Abs. 2 Satz 1 SchulG, § 3 Abs. 3 Satz 1 Schulnetz VO) ist nicht entscheidend, ob dort zum Schuljahr 2002/03 eine erste Klasse eingerichtet wird (vgl. Beschl. des Senats v. 2.8.2002 - 2 BS 326/02 - und OVG Frankfurt/Oder Beschl. v. 30.7.1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277).
- OVG Brandenburg, 28.08.2002 - 1 B 198/02
Schulrecht, jahrgangsstufenübergreifende Klassenbildung (insbesondere: …
Auszugehen ist davon, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht einer Gemeinde keinen Anspruch darauf gibt, dass der zur Schulaufsicht gemäß Art. 7 Abs. 1 GG berufene Staat von Ermessensspielräumen im Rahmen der von ihm aufgestellten Anforderungen für die Einrichtung von Klassen vorrangig zugunsten des - zumindest mittelfristigen - Fortbestandes einer in der Schulentwicklungsplanung vorgesehenen Grundschule Gebrauch macht (vgl. zur Bedeutung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts für die Einrichtung von Eingangsklassen an einem Gymnasium Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277 f.). - VG Potsdam, 18.06.2015 - 12 L 756/15
Schulrecht
Dazu gehört nicht nur die Möglichkeit, auf Errichtung, Änderung und Aufhebung einzelner öffentlicher Schulen einzuwirken (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 2 BvR 446/64 -, juris), sondern auch die Befugnis, aus Gründen eines geordneten Schulbetriebs die Bildung von Klassen und die Klassenfrequenz zu regeln (OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, 277; Beschlüsse der Kammer vom 28. Juli 2003 - 12 L 511/03 - und 15. Juni 2004 - 12 L 541/04 -, juris). - VG Chemnitz, 12.07.2005 - 2 K 727/05 Der im Schulnetzplan niedergelegte, auf fünf bzw. mindestens zehn Jahre ausgerichtete mittel- und langfristige Schulbedarf im Gebiet des jeweiligen Planungsträgers hängt nicht davon ab, ob dort in einem bestimmten Schuljahr in einer ganz bestimmten Schule Eingangsklassen gebildet werden oder nicht (OVG Brandenburg, Beschl. v. 30.07.1997, LKV 1998, 277).
- VG Chemnitz, 12.07.2005 - 2 K 798/05 Der im Schulnetzplan niedergelegte, auf fünf bzw. mindestens zehn Jahre ausgerichtete mittel- und langfristige Schulbedarf im Gebiet des jeweiligen Planungsträgers hängt nicht davon ab, ob dort in einem bestimmten Schuljahr in einer ganz bestimmten Schule Eingangsklassen gebildet werden oder nicht (OVG Brandenburg, Beschl. v. 30.07.1997, LKV 1998, 277).
- VG Chemnitz, 07.07.2005 - 2 K 791/05 Der im Schulnetzplan niedergelegte, auf fünf bzw. mindestens zehn Jahre ausgerichtete mittel- und langfristige Schulbedarf im Gebiet des jeweiligen Planungsträgers hängt nicht davon ab, ob dort in einem bestimmten Schuljahr in einer ganz bestimmten Schule Eingangsklassen gebildet werden oder nicht (OVG Frankfurt/O., Beschl. v. 30.07.1997, LKV 1998, 277).
- VG Potsdam, 15.06.2004 - 12 L 541/04 Daraus folgt zwangsläufig die Berechtigung, auf die Errichtung, Änderung und Aufhebung einzelner Schulen einzuwirken (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, S. 277).
- VG Potsdam, 10.06.2004 - 12 L 588/04 Daraus folgt zwangsläufig die Berechtigung, auf die Errichtung, Änderung und Aufhebung einzelner Schulen einzuwirken (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 30. Juli 1997 - 1 B 83/97 -, LKV 1998, S. 277).
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Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 29.09.1997 - 1 B 83/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.1997 - 1 B 83/97
"Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden" (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.1997 - 1 B 83/97
"Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden" (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.1997 - 1 B 83/97
"Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden" (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.1997 - 1 B 83/97
"Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden" (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74). - BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.1997 - 1 B 83/97
"Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden" (vgl. BVerfGE 35, 382/4o2; 65, 1/7o; 67, 43/58; 69, 315/363; 79, 69/74). - BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 640/96
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …
Auszug aus VG Lüneburg, 29.09.1997 - 1 B 83/97
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, ZBR 1996, S. 334 m.w.N.) sind die Gerichte in Verfahren gerade des vorläufigen Rechtsschutzes gehalten, bei Anwendung und Auslegung der diesen Rechtsschutz gestaltenden Regelungen - hier des § 123 VwGO - der besonderen Bedeutung der betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen.
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