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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1153
BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 (https://dejure.org/2006,1153)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 (https://dejure.org/2006,1153)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 (https://dejure.org/2006,1153)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    Transsexuelle IV

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss transsexueller Ausländer von der nach dem Transsexuellengesetz (TSG) eröffneten Möglichkeit der Vornamensänderung oder der Feststellung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit wegen Unmöglichkeit nach deren Heimatrecht; Vereinbarkeit von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    TSG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; TSG § 8 Abs. 1 Nr. 1
    D (A), Transsexuellengesetz, Gleichheitsgrundsatz, Schutz der Persönlichkeit, Verfassungsmäßigkeit, Transsexuelle, Vornamen

  • opinioiuris.de

    Transsexuelle IV

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    IPR: Verfassungskonformität des Staatsangehörigkeitsprinzips, Namens- und Geschlechtsänderung von Transsexuellen im IPR, Einfluß des ordre public (Art. 6 EGBGB), Verfassungswidrigkeit von § 1 I Nr. 1 TSG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Vornamensänderung nach Geschlechtsumwandlung bei Ausländern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TSG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Namensrechts ausländischer Transsexueller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anwendbarkeit des Transsexuellengesetzes auf ausländische Transsexuelle

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    EGBGB Art. 6; EGBGB Art. 7; EGBGB Art. 10; EGBGB Art. 17b; GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 3; TSG § 1; TSG § 8
    Natürliche Personen --> Namensrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutsches Transsexuellengesetz gilt auch für ausländische Transsexuelle - Vorenthaltung der Rechte wäre eine dauerhafte Benachteiligung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG
    Transsexuellengesetz zum Teil gleichheitswidrig

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    IPR: Verfassungskonformität des Staatsangehörigkeitsprinzips, Namens- und Geschlechtsänderung von Transsexuellen im IPR, Einfluß des ordre public (Art. 6 EGBGB), Verfassungswidrigkeit von § 1 I Nr. 1 TSG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 116, 243
  • NJW 2007, 900
  • NVwZ 2007, 1044 (Ls.)
  • FGPrax 2007, 22 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1818
  • FamRZ 2007, 270 (Ls.)
  • DVBl 2007, 115
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Diese Erwägungen rechtfertigen es grundsätzlich, das Namensrecht und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit dem Heimatrecht eines Ausländers folgen zu lassen (vgl. BVerfGE 31, 58 ).

    ebenso wie die Achtung der Eigenständigkeit anderer Rechtsordnungen rechtfertigen es grundsätzlich, im eigenen Recht dem Staatsangehörigkeitsprinzip zu folgen und für bestimmte Rechtsverhältnisse bei Ausländern die Normierung grundsätzlich nicht den deutschen, sondern den jeweiligen nationalen Regeln zu entnehmen (vgl. BVerfGE 31, 58 ).

    Eine solche Grundrechtsbeeinträchtigung in Deutschland lebender Ausländer rechtfertigt sich nicht mit der Vermeidung "hinkender Rechtsverhältnisse", die bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ohnehin häufig vorkommen, weil das Internationale Privatrecht der Staaten keineswegs gleichen Regeln folgt (vgl. BVerfGE 31, 58 ).

    Auch um eines sinnvollen Prinzips willen darf der Grundrechtsschutz zumal bei schweren Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht verwehrt werden (vgl. BVerfGE 31, 58 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Dies folgt aus Absatz 1 Nr. 1 des § 1 TSG, der nach Nichtigerklärung seines Absatzes 1 Nr. 3 durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 (BVerfGE 88, 87) wie folgt lautet:.

    Seinem Gestaltungsspielraum sind dabei umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 88, 87 ).

    Der vom Persönlichkeitsrecht geschützte Wunsch nach Ausdruck der eigenen Geschlechtlichkeit im Vornamen umfasst damit auch das Recht, in der empfundenen Geschlechtlichkeit mit Namen angesprochen und anerkannt zu werden und sich nicht im Alltag Dritten oder Behörden gegenüber hinsichtlich der eigenen Sexualität gesondert offenbaren zu müssen (vgl. BVerfGE 88, 87 ).

  • BVerfG, 25.01.2007 - 1 BvL 12/04

    Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    - 1 BvL 12/04 -.

    Rn. 34 2. Vorlageverfahren 1 BvL 12/04.

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Dabei greift der ordre public-Vorbehalt bei hinreichendem Inlandsbezug des zugrunde liegenden Sachverhalts, also in der Regel bei einem gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen im Inland (…vgl. BTDrucks 10/504, S. 43), wobei nach der Rechtsprechung die Anforderungen an den Inlandsbezug umso geringer sind, je stärker die ausländische Norm gegen grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen hierzulande verstößt (vgl. BGHZ 118, 312 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Rn. 66 bb) Das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gebietet es auch, den Personenstand eines Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner physischen und psychischen Konstitution angehört (vgl. BVerfGE 49, 286 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03

    Transsexuelle III

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Dabei bestimmt sich die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen, sondern hängt wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit ab (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 - 1 BvL 3/03 -, FamRZ 2006, S. 182 ).
  • EGMR, 12.12.2001 - 52207/99

    V. und B. B., Ž. S., M. S., D. J. und D. S. gegen Belgien, Dänemark, …

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Nach der Rechtsprechung des EGMR fallen unter den Schutz der Konvention nach deren Art. 1 alle Personen, die im Staatsgebiet eines Vertragsstaates leben (Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 52207/99 - [Bankovic u.a. ./. Belgien u.a.], NJW 2003, S. 413).
  • EGMR, 11.07.2002 - 28957/95

    Christine Goodwin ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Es verletze Art. 12 EMRK, Transsexuellen nach Geschlechtsumwandlung die Eheschließung mit einer Person ihres ursprünglichen Geschlechts nicht zu ermöglichen (Urteil vom 11. Juli 2002 - 28957/95 - [Goodwin ./. Vereinigtes Königreich], NJW-RR 2004, S. 289).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Rn. 17 Allerdings ist die in dieser Vorschrift enthaltene Verweisung auf die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 3 TSG durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 1982 (BVerfGE 60, 123) für nichtig erklärt worden.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-117/01

    EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH …

    Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
    Rn. 20 2. a) Auf Vorlage des Court of appeal (England und Wales) entschied der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 7. Januar 2004 (NJW 2004, S. 1440), Art. 141 EG stehe grundsätzlich einer Regelung entgegen, die es unter Verstoß gegen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten einem Transsexuellen nicht erlaube, eine Person des Geschlechts zu heiraten, dem er vor der Geschlechtsumwandlung angehört habe.
  • EGMR, 25.03.1992 - 13343/87

    B. c. FRANCE

  • OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Beschränkung der Antragsberechtigung zur …

  • BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 52/03

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Antragsberechtigung nach dem TSG bei …

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Es sichert die Grundbedingungen dafür, dass der Einzelne seine Identität und Individualität selbstbestimmt finden, entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 90, 263 ; 104, 373 ; 115, 1 ; 116, 243 ; 117, 202 ; 147, 1 ).

    Namentlich die selbstbestimmte Wahrung der eigenen Persönlichkeit setzt voraus, dass der Mensch über sich nach eigenen Maßstäben verfügen kann und nicht in Lebensformen gedrängt wird, die in unauflösbarem Widerspruch zum eigenen Selbstbild und Selbstverständnis stehen (vgl. BVerfGE 116, 243 ; 121, 175 ; 128, 109 ).

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Rn. 39 b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt danach auch die geschlechtliche Identität (vgl. BVerfGE 115, 1 ; 116, 243 ; 121, 175 ; 128, 109 ), die regelmäßig ein konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist.

    Das Personenstandsrecht zwingt dazu, das Geschlecht zu registrieren, ermöglicht der beschwerdeführenden Person, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet, aber keinen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag, der ihrer Geschlechtsidentität entspräche (vgl. zum Eingriffscharakter bereits BVerfGE 49, 286 ; 60, 123 ; 116, 243 ; 121, 175 ; 128, 109 ).

  • LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16

    Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich

    Hierauf kann sich auch der Kläger als Ausländer berufen (vgl. BVerfGE 116, 243 s. auch BVerfG, NVwZ 2007, 1300).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …

    Insbesondere ist der mit der Nachweisobliegenheit verbundene Eingriff in andere Grundrechte so gering, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer intensivierten verfassungsgerichtlichen Kontrolle von mit Freiheitseingriffen einhergehenden Ungleichbehandlungen (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 62, 256 ; 79, 212 ; 88, 87 ; 98, 365 ; 99, 341 ; 111, 160 ; 112, 50 ; 116, 243 ) hier nicht Platz greifen.
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Steht bei einem Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden nachhaltig in Widerspruch zu dem ihm rechtlich nach den äußeren Geschlechtsmerkmalen zugeordneten Geschlecht, gebieten es die Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen und seine selbstempfundene geschlechtliche Identität rechtlich anzuerkennen, um ihm damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können, ohne in seiner Intimsphäre durch den Widerspruch zwischen seinem dem empfundenen Geschlecht angepassten Äußeren und seiner rechtlichen Behandlung bloßgestellt zu werden (vgl. BVerfGE 116, 243 ).
  • AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20

    Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag

    Schon damals war durch ständige Verfassungsrechtsprechung anerkannt, dass zum Geschlecht eines Menschen nicht nur die bei Geburt feststellbaren körperlichen Anlagen gehören, sondern auch die Geschlechtsidentität, mehr noch: das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität (BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 [263]; 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).

    Seitdem ist das Gesetz in weiten Teilen durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden (BVerfGE 88, 87; 115, 1; 116, 243; 121, 175).

    Darin enthalten ist nach ständiger Rechtsprechung der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, der auch das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität umfasst (BVerfGE 115, 1 [14]; 116, 243 [264]; 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt in ständiger Rechtsprechung an, dass das Geschlecht eines Menschen nicht allein anhand physischer Merkmale bestimmt werden kann, sondern wesentlich von der psychischen Konstitution und der nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt (BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 (264); 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Anerkennung der Geschlechtsidentität durch das Recht für die Einzelnen von erheblicher Bedeutung (…u.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632; BVerfGE 116, 243 [264]; 121, 175 [191 f., 200 ff.]; 147, 1 [22]).

    Daher gebietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht, im Personenstandseintrag das Geschlecht abzubilden, welches der Geschlechtsidentität der Person entspricht (BVerfGE 49, 286 [298]; 60, 123 [134 f.];… Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632; BVerfGE 116, 243 [264]; 147, 1 [22]).

    Eine aus der Perspektive der betroffenen Person unrichtige personenstandsrechtliche Zuordnung zwingt sie daher dazu, sich in ihrem Lebensverlauf fortwährend in einer Weise darzustellen, die sie als verfälschend empfindet (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2012 - 17 E 3126/11 -, StAZ 2012, 344; zur Bedeutung der Übereinstimmung von Registereintrag und Auftreten in der Öffentlichkeit auch BVerfGE 88, 87 [98, 99]; 116, 243 [264]; 147, 1 [23]).

    Körperliche Begebenheiten können zwar Einfluss auf die Geschlechtsidentität haben, bestimmen diese aber nicht, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung urteilt (BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 [264]; 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).

    Seit 1978 hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder darauf verwiesen, dass das Personenstandsrecht die individuelle geschlechtliche Identität einer Person anerkennen muss und insofern nicht ausschließlich an körperliche Anlagen anknüpfen darf (vgl. BVerfGE 49, 286 [298];… BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632 [1633]; BVerfGE 116, 243 [264]; 121, 175 [190 f.]; 128, 109 [124]; 147, 1 [20]).

    Vielmehr garantiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Selbstzuordnung unabhängig von den körperlichen Anlagen bei Geburt (BVerfGE 147, 1 [20]; zuvor bereits BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 [263]; 128, 109 [124]), und das gilt auch für das Verständnis des Schutzes vor Benachteiligung in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG.

    davon auszugehen ist, dass das TSG aufgrund der geänderten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Geschlecht (vgl. u.a. BVerfGE 115, 1 [21 ff.]; 128, 109 [132 f.]; 147, 1 [7] m.w.N.), der gesellschaftlichen Entwicklung zu mehr geschlechtlicher Diversität (vgl. u.a. BVerfGE 115, 1 [21 ff.]) und insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur personenstandsrechtlichen Anerkennung des empfundenen Geschlechts (BVerfGE 60, 123; 88, 87; 115, 1; 116, 243; 121, 175; 128, 109) in seiner jetzigen Gestalt nicht mehr vom demokratischen Normgeber verabschiedet würde.

  • BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05

    Transsexuelle V

    Widerspricht wie bei Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden den äußeren Geschlechtsmerkmalen und hat sich ein Transsexueller zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts operativen Eingriffen unterzogen, um seine Physis mit seiner Psyche in Übereinstimmung zu bringen, gebieten es die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen, seine neue geschlechtliche Identität anzuerkennen und seinen Personenstand dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nunmehr nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört (vgl. BVerfGE 49, 286 ; 116, 243 ).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Steht bei einer Transperson das eigene Geschlechtsempfinden nachhaltig in Widerspruch zu dem ihm rechtlich nach den äußeren Geschlechtsmerkmalen zugeordneten Geschlecht, gebieten es die Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen und seine selbstempfundene geschlechtliche Identität rechtlich anzuerkennen, um ihm damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können, ohne in seiner Intimsphäre durch den Widerspruch zwischen seinem dem empfundenen Geschlecht angepassten Äußeren und seiner rechtlichen Behandlung bloßgestellt zu werden (vgl. BVerfG NJW 2007, 900; BGH NJW 2020, 1955; Mangold, ZRP 2022, 180).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …

    Es ist dem Gesetzgeber nicht generell untersagt, nach der Staatsangehörigkeit zu differenzieren (vgl. BVerfGE 116, 243 ).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 149/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Die geschlechtliche Identität, die regelmäßig ein konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist, fällt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BVerfG, BeckRS 2008, 38044; BVerfG, NJW 2007, 900; BVerfG, NJW 2008, 3117; BVerfG, NJW 2011, 909).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …

  • BVerwG, 08.12.2014 - 6 C 16.14

    Gemischt-nationale Ehe; Änderung des Ehenamens; Anwendungsbereich des NamÄndG; …

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 345/17

    Personenstandssache: Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen …

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 346/17

    Personenstandssache: Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen …

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken …

  • BGH, 22.11.2023 - XII ZB 566/21

    Personenstandssache: Namensführung einer türkischen Staatsangehörigen nach …

  • KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20

    Eintragung eines österreichischen Transsexuellen im Geburtenregister eines Kindes

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …

  • OLG Schleswig, 04.06.2019 - 2 Wx 45/19

    Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung durch einen norwegischen …

  • OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23

    "#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung

  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 204/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

  • VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.2

    Namensänderung (Familienname); wichtiger Grund

  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
  • EGMR, 15.05.2008 - 58364/00

    Rechtssache L. gegen DEUTSCHLAND

  • OLG Frankfurt, 24.05.2017 - 20 W 199/16

    Antragsberechtigung eines Ausländers nach Transsexuellengesetz

  • OLG Frankfurt, 24.05.2017 - 20 W 223/16

    Antrag auf Vornamensänderung von türkischem Transsexuellen

  • SG Nürnberg, 08.08.2019 - S 7 KR 37/19

    Anspruch Transsexueller auf geschlechtsangleichende Behandlung

  • VG Berlin, 07.12.2022 - 3 K 392.22
  • KG, 05.10.2010 - 1 W 45/09

    Erbrecht der UDSSR: Qualifizierung als privates Erbrecht; gesetzliches Erbrecht …

  • OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 20 W 61/16

    Antragsberechtigung eines Ausländers nach Transsexuellengesetz

  • LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12

    Ein EU Angehöriger, der eine Schädigung nach Ende der Besetzung seines …

  • VG Saarlouis, 11.02.2011 - 10 K 378/10

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln wegen Identitätstäuschung

  • AG Dortmund, 24.09.2019 - 310 III 10/19
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