Rechtsprechung
| BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- DFR
Kindergeld an Ausländer
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; BKGG § 1 Abs. 3 Satz 1 idF d. 1. SKWPG Art. 5 Nr. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Umfang der Differenzierungsmöglichkeiten im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz; Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Abgrenzung begünstigter Personenkreise im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit; Verhältnis von Ungleichbehandlung und ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
BKGG § 1 Abs. 3 S. 1; SKWPG; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1
D (A), Ausländer, Kindergeld, Gleichbehandlungsgrundsatz, Kinderfreibetrag, Schutz von Ehe und Familie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKKG § 1 Abs. 3
Anspruch von aufenthaltsbefugten Ausländern auf Gewährung von Kindergeld - datenbank.nwb.de
Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Verfassungswidrige Kinder- und Erziehungsgeldregelung für Ausländer
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Regelung über die Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten, war verfassungswidrig
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Ausschluss des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis verfassungsgemäß
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Sozialrechtliche Stellung von Flüchtlingen
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Kindergeldregelung verfassungswidrig
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis haben Anspruch auf Kindergeld
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- SG Münster - S 12 Kg 18/94
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - L 13 Kg 60/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 KG 51/02
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97
Papierfundstellen
- BVerfGE 111, 160
- NVwZ 2005, 201
Wird zitiert von ... (284) Zitiert selbst (27)
- BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Ihm kommt im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 99, 165 ; 106, 166 ).Rn. 46 Für den Gesetzgeber ergeben sich aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 106, 166 ).
Rn. 54 1. Die zur Prüfung gestellte Vorschrift ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil dem Gesetzgeber bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will, ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ; 106, 166 ).
Rn. 55 Der Gesetzgeber hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
Demgemäß lässt sich der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Rn. 54 1. Die zur Prüfung gestellte Vorschrift ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil dem Gesetzgeber bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will, ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ; 106, 166 ).Rn. 55 Der Gesetzgeber hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Rn. 55 Der Gesetzgeber hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).Demgemäß lässt sich der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Rn. 55 Der Gesetzgeber hat neben der Familienförderung auch andere Gemeinschaftsbelange zu berücksichtigen und dabei vor allem auf die Funktionsfähigkeit und das Gleichgewicht des Ganzen zu achten (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).Demgemäß lässt sich der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ).
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Rn. 54 1. Die zur Prüfung gestellte Vorschrift ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil dem Gesetzgeber bei der Entscheidung darüber, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Familie verwirklichen will, ein Gestaltungsspielraum zusteht (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 82, 60 ; 106, 166 ).Rn. 57 Mit der Einführung eines einheitlichen Familienlastenausgleichs in Form der Kindergeldgewährung durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 (BGBl I S. 1769) erhielt das Kindergeld zusätzlich die Funktion, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass infolge der Abschaffung der Kinderfreibeträge die Minderung der Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen durch den Unterhalt für ihre Kinder im Steuerrecht nicht mehr berücksichtigt wurde (vgl. BVerfGE 43, 108 ).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
"Hinkende Ehen"
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01
Kindesunterhalt
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Zweck der Kindergeldzahlungen für die Gruppe der nicht steuerlich Begünstigten bleibt der Ausgleich der (im Vergleich zu Kinderlosen) verminderten finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie (vgl. BVerfGE 108, 52 ). - BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Rn. 46 Für den Gesetzgeber ergeben sich aber aus dem allgemeinen Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 106, 166 ). - BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1852/97
Kinderexistenzminimum III
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
Kinderexistenzminimum II
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
- BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58
Familienlastenausgleich I
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Unterhaltsleistungen Geschiedener
- BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten …
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64
Kindergeld des Stiefvaters
- BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65
Bundeskindergeldgesetz
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - L 13 KG 51/02
Anspruch auf Kindergeld; Keine Anwendung der Sondervorschrift zur …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - L 13 Kg 60/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - L 13 Kg 24/95
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - L 13 Kg 105/94
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein …
Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen aber in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 111, 160, 171 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 51). - BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Den diese Regelung fortführenden und die Kindergeldberechtigung weiter einschränkenden § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz in der Fassung des Art. 5 Nr. 1 des Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2353, im Folgenden: BKGG 1993) erklärte das Bundesverfassungsgericht ebenso wie die entsprechende Vorschrift in § 1 Abs. 1a des Bundeserziehungsgeldgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl I S. 944, im Folgenden: BErzGG 1993) mit Beschlüssen vom 6. Juli 2004 (BVerfGE 111, 160; 111, 176) für mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.Es sei weder belegt noch nachvollziehbar, dass Ansprüche auf Kindergeld für kinderreiche Ausländer Einfluss auf deren Zuwanderungsverhalten hätten (vgl. BVerfGE 111, 160 ).
Rn. 61 c) Soweit das Kindergeld nach § 31 Satz 2 EStG die Förderung der Familie zum Ziel hat, handelt es sich dabei zwar für sich genommen nicht um eine materiell steuerrechtliche, sondern um eine sozialrechtliche Regelung (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 111, 160 ; 112, 164 ).
Dies folgt zum einen daraus, dass der Gesetzgeber die Kindergeldregelungen in ein abgestimmtes System von Steuerentlastung und Sozialleistung eingefügt hat, das unter anderem auch der Erfüllung und Konkretisierung des verfassungsrechtlichen - nicht auf Deutsche beschränkten - Schutzauftrags des Art. 6 Abs. 1 GG mit der Zielsetzung dient, die im Vergleich zu Kinderlosen verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit der Familie teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 112, 164 ).
Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass § 62 Abs. 2 EStG 2006 mit dem Aufenthaltsstatus an ein Differenzierungsmerkmal anknüpft, das überwiegend unabhängig von dem Verhalten der Betroffenen ist (vgl. BVerfGE 111, 160 ).
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ; 130, 240 ).
Ob die Regelung geeignet wäre, Einfluss auf das Zuwanderungsverhalten kinderreicher Ausländer zu nehmen, kann daher offenbleiben (vgl. hierzu bereits BVerfGE 111, 160 ).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Insbesondere ist der mit der Nachweisobliegenheit verbundene Eingriff in andere Grundrechte so gering, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer intensivierten verfassungsgerichtlichen Kontrolle von mit Freiheitseingriffen einhergehenden Ungleichbehandlungen (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 62, 256 ; 79, 212 ; 88, 87 ; 98, 365 ; 99, 341 ; 111, 160 ; 112, 50 ; 116, 243 ) hier nicht Platz greifen.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Rn. 109 Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.Rn. 153 Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
Rn. 170 "Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68)..
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62)..
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird..
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Rn. 786 Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Rn. 791 Die Klägerin gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die in den einkommensteuerlichen Veranlagungszeiträumen, in denen der Streitzeitraum liegt, nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, … anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Rn. 936 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Rn. 942 Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Er verwies auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97).Rn. 41 Mit der Klagebegründung machte der Kläger geltend, unter Einbeziehung der Entscheidung des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) stehe ihm das Kindergeld zu.
Rn. 113 Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Rn. 157 Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
Rn. 174 "Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68)..
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62)..
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird..
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Rn. 790 Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Rn. 795 Der Kläger gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die in dem einkommensteuerlichen Veranlagungszeitraum, in dem der Streitzeitraum liegt, nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, … anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Rn. 940 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Rn. 954 Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren und insbesondere in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Auch habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) dargelegt, dass Ausländern mit humanitärem Bleiberecht das Kindergeld aus Gründen der Gleichbehandlung nicht vorenthalten werden dürfe.Rn. 91 Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Rn. 135 Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
Rn. 152 "Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68)..
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62)..
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird..
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Rn. 769 Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, … anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Rn. 918 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Rn. 924 Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
Rn. 36 Mit seiner Klage machte der Kläger geltend, nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sei auf ihn das bis zum 31.12.1993 geltende Recht anzuwenden, da der Gesetzgeber innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist bis zum 01.01.2006 keine Regelung getroffen habe.Rn. 104 Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Rn. 148 Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
Rn. 165 "Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68)..
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62)..
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird..
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Rn. 782 Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Rn. 787 Der Kläger gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die in den einkommensteuerlichen Veranlagungszeiträumen, in denen der Streitzeitraum liegt, nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, … anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Rn. 931 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Rn. 937 Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt im vorliegenden Verfahren gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
Im Verlaufe des Einspruchsverfahrens verwiesen sie auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) und auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23.01.2006 (16 K 12/04, EFG 2006, 751).Rn. 102 Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Rn. 146 Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
Rn. 163 "Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68)..
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62)..
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird..
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Rn. 779 Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Rn. 784 Der Kläger gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die - in den einkommensteuerlichen Veranlagungszeiträumen 2004 und 2005 - nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, … anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Rn. 928 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Rn. 934 Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
Sie verwies auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97).Rn. 86 Das BVerfG entschied mit Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97, BVerfGE 111, 160) zur Nichtgewährung von Kindergeld in den Jahren 1994 und 1995 an Ausländer, die nicht über eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung, sondern nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügten:.
Rn. 130 Aufgrund der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses des Kindergeldanspruchs von Ausländern nach § 1 Abs. 3 BKGG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97 und 1 BvL 6/97) wurde durch das Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss vom 13.12.2006 (in Artikel 2 Nr. 2) § 62 Abs. 2 EStG - rückwirkend - mit Wirkung ab 01.01.2006 wie folgt gefasst:.
Rn. 147 "Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Beschlüssen" (vom 06.07.2004, 1 BvL 4/97 zum Kindergeld, und 1 BvR 2515/95 zum Erziehungsgeld) "die Zielsetzung des Gesetzgebers, Familienleistungen nur für die ausländischen Staatsangehörigen vorzusehen, die sich voraussichtlich auf Dauer in Deutschland aufhalten, nicht beanstandet.
Die Regelung benachteiligte nämlich im Wesentlichen Eltern, die in den deutschen Arbeitsmarkt integriert waren, da Eltern, die ausschließlich von Sozialhilfe lebten, nicht betroffen waren." (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 68)..
Hinsichtlich dieser Personengruppe hat das Bundesverfassungsgericht am Beispiel des Sozialhilfebezugs darauf hingewiesen, dass sich im Fall durchgehenden Sozialhilfebezugs das verfügbare Familieneinkommen durch das Kindergeld (gilt auch für den Unterhaltsvorschuss) im Ergebnis nicht ändert, weil vorrangige staatliche Leistungen beim Bezug von nachrangigen Fürsorgeleistungen ohnehin nicht den Eltern, sondern im Wege des Erstattungsanspruchs (oder der Einkommensanrechnung) dem subsidiär leistenden Fürsorgeleistungsträger zugute kommen (BVerfG, 1 BvL 4/97 vom 6. Juli 2004, Absatz-Nr. 51, 62)..
Auch eine Übertragung der vom BVerfG für § 1 Abs. 3 BKGG 1993 angeordneten Sanktion des Wieder-In-Kraft-Setzens der bis zum 31.12.1993 geltenden kindergeldrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen (BVerfG-Beschluss vom 6.7.2004 1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) komme --trotz Wortgleichheit der Vorschriften § 1 Abs. 3 BKGG 1993 und § 62 Abs. 2 EStG 1996-- nicht in Betracht.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Nach den Beschlüssen des BVerfG vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, 1 BvL 5/97, 1 BvL 6/97) sei es ein legitimes gesetzgeberisches Ziel, diese Leistungen nur denjenigen Ausländern zukommen lassen zu wollen, von denen erwartet werden könne, dass sie auf Dauer in Deutschland blieben.
In bestimmten Konstellationen mag die voraussehbare Dauer des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ).
Die Staatsangehörigkeit gibt noch weniger als die - vom Bundesverfassungsgericht auch insofern bereits für unzureichend erklärte (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ) - Art des Aufenthaltstitels verlässlich Aufschluss darüber, ob eine Person dauerhaft in Bayern ansässig sein wird..
Insofern stelle die Aufenthaltsbefugnis eine mögliche Vorstufe zum Daueraufenthalt dar (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ).
Auch ausländische Staatsangehörige, die über einen befristeten Aufenthaltstitel verfügten, könnten demnach im kinder-, erziehungs- und elterngeldrechtlichen Sinne einen verfestigten Aufenthaltsstatus innehaben (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10 u.a. -, juris, Rn. 45).
Der hierbei zu berücksichtigende Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG von Ehe und Familie enthält keine Beschränkung auf Deutsche (vgl. BVerfG vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, BVerfGE 111, 176 , BVerfGE 31, 58 ; 51, 386 ; 62, 323 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris Rn. 78, BVerfG vom 7. Februar 2012, 1 BvL 14/07, BVerfGE 130, 240, vom 6. Juli 2004, 1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160, vom 6. Juli 2004, 1 BvR 2515/95, BVerfGE 111, 176).
(BVerfG, Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97, BVerfGE 111, 160).
Rn. 762 Zur Regelung des § 1 Abs. 3 BKGG führt das BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) aus:.
Rn. 767 Die Klägerin gehört zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe der Familien, die in dem einkommensteuerlichen Veranlagungszeitraum, in dem der Streitzeitraum liegt, nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehenen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten und deren verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit damit nicht berücksichtigt wurde.
Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits hinsichtlich der diesen humanitären Aufenthaltserlaubnissen ähnelnden Aufenthaltsbefugnis nach dem früher geltenden Ausländergesetz festgestellt, die formale Art des Aufenthaltstitels allein eigne sich nicht als Grundlage einer Prognose über die Dauer des Aufenthalts in Deutschland (vgl. BVerfGE 111, 176
; siehe auch BVerfGE 111, 160 ).Grundsätzlich kann die unterschiedliche Bleibedauer in Deutschland eine ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 111, 160 ; 111, 176 ), ohne dass allerdings das Fehlen eines dauerhaften Aufenthalts automatisch jede Differenzierung hinsichtlich der Gewährung von Sozialleistungen legitimieren könnte (vgl. BVerfGE 116, 229 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, a.a.O.).
Es könne "bei der nach dem BVerfG-Beschluss in BVerfGE 111, 160, … anzustellenden Prognose über die Dauer des Aufenthalts zunächst erwartet werden, dass sich ein Ausländer, dessen Aufenthalt geduldet ist, rechtstreu verhält und wieder ausreist oder dass ein Ausländer, der wegen eines Krieges in seinem Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG oder eine Erlaubnis nach §§ 23a, 24, 25 Abs. 3 bis 5 AufenthG erhalten hat, nach Wegfall der Gründe, die einer Rückkehr in sein Herkunftsland entgegengestanden waren, wieder heimkehrt." (BFH-Beschluss vom 11.07.2008, III B 167/07, juris).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).
Rn. 912 Den vollständigen Ausschluss von Ausländern vom Kindergeld, weil sie nicht bzw. noch nicht einem zum Anspruch berechtigten Aufenthaltstitel haben, obwohl sie vollständig in das deutsche Erwerbs- und Sozialversicherungssystem integriert sind und keinerlei Sozialleistungen beziehen, hält das Gericht unter Einbeziehung der in § 31 EStG normierten Zwecks des Kindergeldes zur Förderung der Familie und der Ausführungen des BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) sowie des EGMR in seinem Urteil vom 25.10.2005 (59140/00) für eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, die gegen Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 und 2 GG verstößt und deshalb verfassungswidrig ist.
Rn. 918 Durch den Ausschluss vom Kindergeld wird ein - zumindest bei mehrjähriger Tätigkeit - in den deutschen Arbeitsmarkt integrierter lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Kläger benachteiligt, wenn er zu der vom BVerfG in seinem Beschluss vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) angesprochenen Gruppe von Personen gehört, deren durch die Belastung mit den persönlichen und finanziellen Aufwendungen für ihre Kinder "verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit nicht berücksichtigt" wird, "weil sie nicht oder nicht in vollem Umfang von den steuerrechtlich vorgesehen Kinderfreibeträgen profitierten, gleichzeitig aber auch nicht ausschließlich von Sozialhilfe leben mussten." So ist der Sachverhalt in dem vorgelegten Verfahren 7 K 112/13 gelagert.
Die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel ist jedoch nach den Entscheidungen des BVerfG zum Kindergeld für Ausländer vom 06.07.2004 (1 BvL 4/97) und zum Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetz vom 07.02.2012 (1 BvL 14/07) in Bezug auf das Kindergeld ein ungeeignetes Differenzierungskriterium.
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R
Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip - …
Ungleichbehandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 111, 160, 171 = SozR 4-5870 § 1 Nr. 1 RdNr 51). - BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R
Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis - …
- BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10
Arbeitsmarktintegration als Voraussetzung des Anspruchs bestimmter ausländischer …
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R
Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
- BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 60/09 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft- und Heizkosten - Anwendung von § 22 Abs 1 S 2 …
- BSG, 23.03.2021 - B 8 SO 14/19 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Bedarfe für …
- BSG, 05.05.2015 - B 10 KG 1/14 R
Anspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf …
- BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c …
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
- BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 2/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1690/07
Versagung des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung …
- BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 1/08 R
Bemessung des Elterngeldes; Bestimmung des Bemessungszeitraums; Berücksichtigung …
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Abzug Sozialversicherungsbeiträge
- BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz …
- FG München, 03.06.2024 - 7 K 732/20
Kindergeld aufgrund einer Fiktionsbescheinigung
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 1689/07
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 62 …
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R
Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen - …
- BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R
Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender, …
- BFH, 22.11.2007 - III R 54/02
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 37/14 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - …
- BSG, 19.02.2009 - B 10 KG 2/07 R
Kindergeld - alleinstehendes Kind - behindertes Kind - Bezugsdauer - Altersgrenze …
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 8/08 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemeinsame …
- BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14
Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses …
- BFH, 15.03.2007 - III R 93/03
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09
Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen …
- BFH, 05.02.2015 - III R 19/14
Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
- BFH, 15.03.2007 - III R 54/05
Kindergeld: Ausländer ohne Aufenthaltstitel
- BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R
Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld
- BFH, 22.11.2007 - III R 63/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- BFH, 22.11.2007 - III R 60/99
Kindergeldanspruch von Staatenlosen - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 2 EStG …
- BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 1/13 R
Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - …
- BFH, 22.11.2007 - III R 61/04
Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als …
- BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für …
- FG Niedersachsen, 02.03.2009 - 1 K 340/07
Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Kindergeld ab …
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvR 293/05
Asylbewerberleistungsgesetz
- BFH, 28.04.2010 - III R 1/08
Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R
Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel - …
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95
Erziehungsgeld an Ausländer
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R
Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - …
- BFH, 17.06.2010 - III R 72/08
Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
- BSG, 19.06.2012 - B 4 AS 162/11 R
Arbeitslosengeld II - zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer …
- BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeselterngeld - Verfassungsmäßigkeit des § 1 …
- BFH, 25.07.2007 - III R 55/02
Kindergeldanspruch von ausländischen Mitgliedern des Verwaltungs- und technischen …
- BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer …
- BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R
Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt - …
- BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R
Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG - …
- BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R
Elterngeldberechtigung von nicht erwerbstätigen EU-Ausländern - …
- BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R
Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom …
- BSG, 20.12.2012 - B 10 EG 19/11 R
Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von …
- BVerfG, 06.11.2009 - 2 BvL 4/07
Unzulässige Vorlage des Finanzgerichts Köln zur Verfassungsmäßigkeit von § 62 …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 983/04
Gewährung von Kindergeld in gesetzlicher Höhe zugunsten einer Staatsbürgerin der …
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
- BFH, 30.07.2009 - III R 54/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BFH, 30.07.2009 - III R 47/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BVerfG, 15.04.2024 - 1 BvR 2076/23
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Versagung eines …
- BFH, 30.07.2009 - III R 59/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BFH, 30.07.2009 - III R 58/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 6165/02
Verurteilung der beklagten Behörde zu Gewährung von Kindergeld für die Monate …
- BFH, 30.07.2009 - III R 45/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- BFH, 30.07.2009 - III R 60/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
- FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 805/05
Beurteilung der Anspruchsberechtigung von Ausländern bezüglich des Kindergeldes; …
- VerfGH Bayern, 19.07.2007 - 6-V-06
Landeserziehungsgeld
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 6473/03
Berechtigung zum Bezug von Kindergeld aufgrund einer Duldung des Aufenthalts; …
- BFH, 30.07.2009 - III R 22/07
Kindergeldberechtigung von Ausländern - Umqualifizierung einer …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2341/01
Anspruch auf Kindergeld von auf unbestimmte Zeit unabschiebbare, sich seit mehr …
- VerfGH Baden-Württemberg, 10.10.2022 - 1 VB 29/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Studiengebühren für Internationale …
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 2137/04
These der fehlenden Regelungswirkung für künftige, bei Bescheiderlass noch nicht …
- VGH Bayern, 16.04.2024 - 12 BV 24.238
Erfolgloses Berufung im Verfahren um Erstattung von Unterhaltsvorschussleistungen
- BFH, 28.05.2009 - III R 51/07
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 2593/02
Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 680/06
Kindergeld bei Ausgewiesenen
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 4251/05
Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Anspruch auf Kindergeld …
- BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Kindergeld für einen vorübergehend …
- FG Bremen, 22.02.2008 - 4 K 96/07
Kein Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG für ein -aufgrund …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4132/05
Geltung des Ausschlusses von Ausländern von der Kindergeldberechtigung für auf …
- BFH, 21.10.2010 - III R 4/09
Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
- LSG Bayern, 17.05.2010 - L 14 KG 2/09
Kindergeldanspruch - Bürgerkriegsflüchtling aus Bosnien-Herzegowina - …
- FG Münster, 19.09.2007 - 8 K 1363/04
Anspruch eines lediglich geduldeten Ausländers auf Kindergeld für die im Haushalt …
- BFH, 28.05.2009 - III R 43/07
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- FG Köln, 09.05.2007 - 10 K 3563/05
Voraussetzungen für die Kindergeldberechtigung von nicht …
- FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 1510/04
Kindergeld; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Humanitäre Gründe; …
- BVerwG, 29.11.2022 - 8 CN 1.22
Keine Anknüpfung an Aufenthaltsstatus bei Regelung der Wählbarkeit in einen …
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2019 - L 11 EG 4476/18
Elterngeldberechtigung - inländischer Wohnsitz - keine Bindung der …
- BFH, 20.06.2012 - V R 56/10
Auslegung eines zeitlich nicht beschränkten Kindergeldantrags - Keine …
- FG Köln, 10.05.2007 - 10 K 4248/05
Ausschluss von Ausländern von der Kindergeldberechtigung; Rechtfertigung einer an …
- FG Düsseldorf, 06.03.2007 - 10 K 1510/04
Anspruch einer jugoslawischen Staatsbürgerin auf Kindergeld nach den Regelungen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15
Altersrente für langjährig Versicherte
- LSG Hessen, 22.11.2016 - L 3 U 231/12
Rentenanspruch wegen Arbeitsunfallfolgen
- LSG Bayern, 26.10.2016 - L 12 EG 13/16
Anspruch auf Elterngeld
- FG Niedersachsen, 09.12.2009 - 7 K 248/04
Anspruch eines nicht geringfügig beschäftigten serbischen Studenten auf …
- FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 5107/05
Verfassungsmäßigkeit; Kindergeld; Aufenthaltsgestattung; Duldung; Abgelehnter …
- BFH, 04.08.2011 - III R 62/09
Kindergeld für eine "Meister-BAföG" beziehende Ausländerin mit …
- OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19
Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - L 9 SO 399/11
Sozialhilfe
- BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 77/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermittlungsgutschein - Ausschluss des …
- BVerfG, 04.10.2016 - 1 BvR 2778/13
Nichtannahmebeschluss: Anspruchsausschluss des § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB II (juris: …
- BFH, 17.04.2008 - III R 16/05
Kein Kindergeld für nicht anspruchsberechtigte Ausländer mit deutschen …
- FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 5110/06
Anknüpfung der Bewilligung von Kindergeld für Ausländer an die Erwerbstätigkeit; …
- BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 11/12 R
Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom …
- BFH, 07.03.2013 - V R 61/10
Kindergeld nach Sozialsicherungsabkommen - Zeitlicher Regelungsumfang eines den …
- BSG, 19.02.2009 - B 10 EG 2/08 R
Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - …
- LSG Baden-Württemberg, 15.10.2019 - L 11 EG 4204/18
Kein Anspruch auf Elterngeld bei einer Wohnsitzverlegung in das Ausland trotz …
- BFH, 25.07.2007 - III R 81/03
Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen …
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 1924/15
Anspruch auf Elterngeld - Forschungsstipendium in den USA - Wohnsitz im Inland - …
- FG Münster, 01.12.2008 - 5 K 3420/06
Anspruch auf Kindergeld eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers
- BFH, 25.07.2007 - III R 56/00
Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen …
- BVerfG, 25.01.2005 - 1 BvR 1332/95
- LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 272/14
Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Versetzung in …
- BFH, 11.07.2008 - III B 167/07
Kein Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2026 - L 9 SO 330/24
- LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 2929/10
Elterngeld - Anspruchsberechtigung - Familienwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt …
- LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 - L 11 KR 3416/10
Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2024 - 6 A 10268/24
Getrenntleben i.S.d. Unterhaltsvorschussrechts
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 2 R 1071/17
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- BFH, 23.02.2006 - III B 44/05
Bindungswirkung des BFH an Entscheidungen des BVerfG
- EGMR, 25.10.2005 - 59140/00
Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18
Gewährung ausbildungsbegleitender Hilfen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 19 KG 1/10
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- FG Münster, 20.05.2009 - 10 K 4209/06
Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten, nicht erwerbstätigen Ausländers …
- BFH, 19.04.2007 - III R 85/03
Kindergeld für Kind des Ehegatten nur bei zivilrechtlich wirksamer Ehe
- FG Nürnberg, 12.12.2008 - 7 K 1108/08
Kindergeldanspruch für Aspiranten auf eine Anerkennung als Vertriebene deutscher …
- FG Münster, 27.04.2007 - 8 K 4071/06
Anspruch eines Ausländers ohne Aufenthaltsgenehmigung auf die Festsetzung von …
- FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 2661/04
Kindergeld; Aufenthaltsbefugnis; Rückwirkung; Verfassungskonforme Auslegung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2024 - 6 A 10654/24
Rückforderung von Unterhaltsvorschussleistungen an getrenntlebende Ehegatten mit …
- OVG Sachsen, 13.10.2020 - 4 C 20/19
Integrationsbeirat; Aufenthaltsrecht; Differenzierungskriterium
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - L 11 EG 3335/12
Anspruch auf Elterngeld - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - …
- LSG Hessen, 08.05.2012 - L 3 U 51/12
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - …
- LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 KG 4/09
Kindergeld - Ausländer - Aufenthaltstitel - rückwirkende Bewilligung für die Zeit …
- FG Münster, 26.03.2010 - 4 K 3898/07
Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen hat nur unter den …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2009 - L 13 EG 27/09
Partnermonate im Elterngeld sind nicht verfassungswidrig
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2025 - 7 A 10285/25
Sonderleistung für Intensivpflegefachkräfte ("Corona-Prämie")
- OVG Sachsen, 08.04.2010 - 5 D 61/10
Voraussetzungen an den Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers …
- FG Düsseldorf, 22.01.2008 - 10 K 2915/05
Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld aus Aufenthaltstitel; Zulässigkeit der …
- LSG Baden-Württemberg, 07.11.2017 - L 11 EG 2662/17
Elterngeld Plus - Ausschluss von Auszubildenden vom Partnerschaftsbonus - …
- LSG Baden-Württemberg, 18.12.2013 - L 11 EG 4650/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- FG Düsseldorf, 09.11.2007 - 18 K 1580/06
Kindergeldberechtigung bei einer Aufenthaltsgewährung aus humantitären Gründen; …
- BFH, 09.02.2012 - III R 45/10
Zeitliche Einschränkung eines Kindergeldantrags
- BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 1113/06
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Bindung der Finanzgerichte …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - L 7 AS 4/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Baden-Württemberg, 06.02.2018 - L 11 EG 4286/16
Elterngeldanspruch - Auslandsentsendung - Ausstrahlungswirkung - hinreichender …
- BFH, 18.12.2008 - III R 93/06
Kein Kindergeld für Ausländer mit deutschem Pass
- BFH, 20.08.2008 - III S 14/08
Prozesskostenhilfe: Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldberechtigung von …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 104/10
Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2009 - L 7 AS 102/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- LSG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - L 11 EG 285/14
- FG Münster, 13.08.2008 - 7 K 2922/06
Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden, nicht …
- FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 239/06
Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis
- FG Hamburg, 23.04.2014 - 6 K 277/13
Keine Kindergeldberechtigung bei nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt in der BRD …
- BFH, 27.11.2009 - III B 221/08
Kein Kindergeld für geduldete Ausländer
- BFH, 22.03.2005 - III B 184/04
Aussetzung des Verfahrens endet mit Veröffentlichung der BVerfG-Entscheidung
- LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von …
- LSG Bayern, 20.03.2008 - L 9 EG 47/04
Notwendigkeit des Besitzes einer Aufenthaltsberechtigung oder …
- FG Köln, 20.12.2007 - 14 K 2820/03
Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld an eine somalische …
- BFH, 23.02.2006 - III R 67/98
Ausschluss des Kindergelds für Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis oder …
- FG Münster, 23.10.2008 - 5 K 4269/06
Anspruch eines freizügigkeitsberechtigten Ausländers mit einer …
- BFH, 17.03.2010 - III B 61/09
Kein Kindergeld bei Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG - …
- BFH, 28.05.2009 - III R 13/07
Verfassungskonforme Beschränkung der Kindergeldberechtigung von Ausländern
- FG Niedersachsen, 01.09.2008 - 3 K 337/07
Kindergeld für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2007 - L 1 KG 2241/07
- FG Düsseldorf, 29.05.2007 - 10 K 174/06
Zum Anspruch von Ausländern auf Kindergeld
- BFH, 14.02.2007 - III B 176/06
Verfassungsmäßigkeit des Kindergeldes 2002
- BSG, 26.03.2014 - B 10 KG 1/13 R
Sozialrechtliches Kindergeld - Missionar außerhalb der EU - Missionsgemeinschaft …
- FG Köln, 23.05.2008 - 2 K 757/01
Anspruch eines sich ohne Aufenthaltserlaubnis im Inland aufhaltenden vormals im …
- FG München, 05.12.2007 - 9 K 3691/07
Anspruch eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf Kindergeld; …
- FG Düsseldorf, 23.01.2007 - 10 K 3095/06
Kindergeld; Duldung; Aussetzung der Abschiebung; Asylbewerber; Erwerbstätige …
- FG Baden-Württemberg, 22.03.2005 - 8 S 1/05
Prozesskostenhilfe: Gewährung von Kindergeld an ausländische Steuerpflichtige bei …
- BFH, 26.03.2013 - III B 158/12
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit …
- BFH, 29.06.2011 - III B 122/11
Wiederaufnahme eines zum Ruhen gebrachten Verfahrens
- FG München, 02.04.2008 - 9 K 1126/06
Kindergeldberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers bei …
- LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 3 AS 3784/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte …
- BVerwG, 28.01.2022 - 8 BN 1.21
Revisionszulassung; Maßstab zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung
- SG Würzburg, 27.02.2007 - S 4 KG 1/06
Rechtmäßigkeit der Versagung eines Anspruches auf Kindergeld trotz des Vorliegens …
- BFH, 04.05.2004 - VIII S 4/04
Verhältnis Beschwerdeverfahren - Revisionsverfahren
- BSG, 06.10.2014 - B 10 EG 15/14 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
- BFH, 29.03.2012 - III B 94/10
Auslegung eines zeitlich nicht eingeschränkten Kindergeldantrags; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 2 L 151/10
Wohnsitzauflage für jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 14 K 1352/10
Kein Anspruch eines Staatenlosen auf Kindergeld
- FG München, 31.03.2010 - 5 K 549/11
Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel …
- FG Nürnberg, 10.10.2006 - II 184/01
- FG Thüringen, 25.08.2006 - III 447/06
Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2009 - L 19 AS 52/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Dresden, 22.01.2009 - S 30 EG 5/07
D (A), Elterngeld, Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, Erwerbstätigkeit, …
- FG Niedersachsen, 23.01.2006 - 16 K 12/04
Voraussetzungen des Anspruchs eines Ausländers auf Kindergeld; Abhängigkeit des …
- FG Niedersachsen, 14.12.2005 - 16 S 33/05
Prozesskostenhilfe, Kindergeld, Aufenthaltsbefugnis
- LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2005 - L 4 KA 21/05
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertrags(zahn)ärztliche Leistungen - …
- BFH, 03.06.2004 - VIII S 5/04
Bewilligung von PKH bei Leistungsunfähigkeit des Ehemanns
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2024 - L 9 SO 330/24
- BFH, 08.03.2011 - III B 123/10
Keine Kindergeldberechtigung geduldeter Ausländer - Keine Anwendung der …
- LSG Saarland, 30.04.2010 - L 10 AS 4/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 63/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- FG Saarland, 08.10.2010 - 2 K 1174/07
Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, SGB II, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 20/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05
Voraussetzungen für das Bestehen eines noch offenen Kindergeldanspruchs für zwei …
- FG Nürnberg, 16.04.2010 - 7 K 321/10
Duldungen nach § 60a Aufenthaltsgesetz und eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 …
- BFH, 20.03.2009 - III B 219/08
Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung …
- BFH, 23.04.2009 - III S 50/08
Keine Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Geltendmachung eines …
- FG München, 04.06.2008 - 10 K 1953/07
Kindergeld für Staatsangehörige Restjugoslawiens: Anwendung des § 62 Abs. 2 EStG …
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03
Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum …
- EGMR, 25.10.2005 - 58453/00
Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 6 B 7.07
Angehörige des Auswärtigen Dienstes; Wohnsitz; Geltungsbereich des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 25/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- EGMR, 10.02.2009 - 30209/05
J. N. (II) gegen Deutschland
- FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 4 K 2784/07
Prozesskostenhilfe: Kein Kindergeld für mazedonische Staatsangehörige nach dem …
- LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 10/05
Anspruch eines Ausländers mit Aufenthaltsgenehmigung auf Kindergeld; Anspruch des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2005 - L 8 AL 418/04
Minderung des Arbeitslosengeldanspruchs wegen der verspäteten Meldung als …
- SG Bayreuth, 26.02.2016 - S 14 EG 25/14
Kein Anspruch auf Elterngeld mangels eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen …
- FG Niedersachsen, 22.01.2010 - 11 K 274/08
Bedeutung der Sperrfrist beim Arbeitslosengeld für den Bezug von Kindergeld
- FG Düsseldorf, 27.04.2007 - 18 K 2132/06
Voraussetzung eines Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers …
- FG Münster, 16.11.2004 - 14 K 1288/01
Kindergeld: ausländischer Arbeitnehmer
- LSG Baden-Württemberg, 08.03.2022 - L 13 R 3103/21
- SG Düsseldorf, 13.12.2016 - S 7 R 1865/15
- FG Nürnberg, 09.03.2016 - 5 K 1566/13
Anrechnung der einkommensabhängigen französischen Familienleistung für Kinder …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 3 K 2299/10
Kindergeldberechtigung eines nicht freizügigkeitsberechtigten US-Bürgers mit …
- FG München, 23.02.2010 - 12 K 2218/09
Der dreijährige Aufenthalt im Sinne des § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a EStG muss …
- FG München, 17.09.2009 - 5 K 2158/08
Kein Anspruch einer erwerbsunfähigen äthiopischen Staatsangehörigen auf …
- FG Köln, 26.05.2009 - 8 K 3439/06
Voraussetzungen für einen Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach § 62 Abs. …
- LSG Hessen, 02.07.2012 - L 4 VE 39/11
Hinterbliebenenversorgung - Witwe - Berechnung des Schadensausgleichs - …
- FG Köln, 14.06.2007 - 15 K 1928/02
Kindergeldanspruch geduldeter Ausländer (Kroaten)
- LSG Hessen, 25.10.2016 - L 3 U 149/13
§ 80 a Abs. 1 SGB VII verstößt nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz, soweit …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - L 19 B 25/07
Arbeitslosenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 09.03.2007 - L 3 AS 3922/06
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit des …
- FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 3701/07
Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld nach § 62 Abs. 2 des …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 42/08
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- FG Münster, 01.12.2008 - 5 K 4329/03
Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld bei Fehlen eines qualifizierten …
- FG Münster, 24.04.2007 - 15 K 3830/04
Aufhebung der einem geduldeten Ausländer bewilligten Kindergeldgewährung für den …
- FG Hessen, 12.07.2007 - 2 K 66/07
Kindergeld für nicht erwerbstätigen Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung nach § …
- FG Niedersachsen, 09.07.2007 - 16 K 427/05
Gewährung von Kindergeld an einen freizügigkeitsberechtigten Ausländer; …
- FG Köln, 14.06.2007 - 15 K 4522/05
Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch eines sich duldungsrechtlich in …
- FG Düsseldorf, 20.04.2007 - 18 K 5530/01
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Kindergeldantrags wegen des fehlenden Besitzes …
- FG Niedersachsen, 30.03.2006 - 10 K 226/02
(Anspruch auf Kindergeld aufgrund Fiktionsbescheinigung i.S. § 69 Abs. 3 AuslG
- LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 1/04
Anspruch auf das "sozialrechtliche" Kindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen …
- BFH, 25.08.2003 - VIII R 52/00
Kostenentsch. bei Erledigung der Hauptsache im Kindergeldverfahren der Ehefrau …
- SG Aachen, 23.09.2008 - S 13 EG 22/07
Anspruch auf Elterngeld, Verschiebung des Bemessungszeitraums beim Wegfall von …
- SG Karlsruhe, 06.04.2017 - S 13 R 3508/16
- BSG, 13.12.2012 - B 10 KG 1/11 R
Erwerbsfähig, minderjährig, Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis, erwerbsfähiges …
- FG München, 09.12.2008 - 12 K 2255/07
Kindergeld für geduldete Ausländer: Keine Zusammenrechnung von …
- FG Düsseldorf, 24.10.2008 - 18 Ko 384/08
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 K 227/06
Kein Kindergeld für ausländerrechtlich geduldete Ausländer und Ausländer mit …
- FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 10 K 10154/11
Familienleistungsausgleich
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 2651/12
- FG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - 10 K 3663/11
Berechtigte Erwerbstätigkeit i.S. von § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG
- FG Münster, 16.05.2008 - 6 K 2897/04
Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld seitens eines …
- BFH, 13.02.2008 - III R 52/02
- BFH, 19.07.2007 - III R 31/05
- FG Düsseldorf, 29.05.2007 - 10 K 372/06
Rechtsstreit über die Gewährung von Kindergeld an eine Ausländerin; Gewährung von …
- LSG Sachsen, 05.09.2006 - L 3 B 128/06
D (A), Grundsicherung für Arbeitssuchende, Asylbewerberleistungsgesetz, Duldung, …
- LSG Bayern, 16.02.2006 - L 14 KG 5/04
Voraussetzungen eines Anspruchs auf "sozialrechtliches" Kindergeld gemäß § 1 Abs. …
- FG Nürnberg, 02.02.2005 - V 243/00
Kein Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer
- SG Hildesheim, 28.01.2010 - S 40 AY 158/08
Leistungseinschränkung nach § 2 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) …
- FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 30/08
Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldberechtigung nach § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG
- FG Hessen, 13.11.2008 - 5 K 3361/07
Rückwirkende Änderung eines fehlerhaften Kindergeldbescheides
- FG Niedersachsen, 17.06.2008 - 12 K 42/08
Änderung bestandskräftiger Ablehnung eines Kindergeldantrages bei späterer …
- FG Nürnberg, 06.04.2006 - IV 38/06
Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder …
- SG München, 04.02.2026 - S 32 EG 14/24
Widerspruchsverfahren, Mindestelterngeld, Aufenthaltsgestattung, …
- FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2019 - 11 K 11049/18
Abhängen des Anspruchs auf Kindergeld von der Duldung und Erwerbstätigkeit eines …
- FG Münster, 17.11.2009 - 1 K 4329/06
Erwerbstätigkeit i. S. des § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG
- VG Frankfurt/Main, 17.12.2004 - 7 E 4602/02
Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht kein Anspruch …
- VG Berlin, 20.04.2023 - 3 K 323.22
Weiterer Zuschuss zu den Personalkosten einer Ersatzschule
- FG Baden-Württemberg, 10.10.2012 - 14 K 4711/10
Kindergeldzahlung an einen freizügigkeitsberechtigten Ausländer: …
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - L 1 U 5650/07
- LSG Sachsen, 05.09.2006 - L 3 B 128/06 AS-ER
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 13 R 4502/15
- SG Freiburg, 27.03.2012 - S 9 KG 521/10
Rechtmäßigkeit der Aufhebung und Rückforderung einer Kindergeldbewilligung …
- SG Berlin, 02.11.2017 - S 2 KG 21/15
- FG Niedersachsen, 18.05.2007 - 7 S 39/06
D (A), Kindergeld, Duldung, Verfassungsmäßigkeit, Gleichheitsgrundsatz, …
- FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 417/08
Kindergeld, Kindergeldfestsetzung, rückwirkende Bewilligung, Altfallregelung, …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 6/97 |
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.1996 - L 13 Kg 60/95
Auszug aus BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 6/97
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Dezember 1996 (L 13 Kg 60/95) -.
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