Rechtsprechung
| BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; SGB VI § 54 Abs. 3; ; SGB VI § 54 Abs. 4; ; SGB VI § 71 Abs. 2; ; SGB VI § 71 Abs. 2 Satz 1; ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1; ; SGG § 160a Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch Ermittlung des Zuschlags für beitragsgeminderte Zeiten nach § 71 Absatz 2 Sozialgesetzbuch sechstes Buch (SGB VI); Ermittlung von Entgeltpunkten für beitragsfreie Zeiten als Maßstab zur Verhinderung einer ...
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VI § 71 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
Bewertung beitragsgeminderter Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04
Die Gerichte haben dabei den grundgesetzlichen Wertmaßstäben Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).Die von dem Beschwerdeführer angegriffenen Entscheidungen lassen jedoch keine Auslegungsfehler erkennen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen würden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 54, 148 ; stRspr).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04
Die von dem Beschwerdeführer angegriffenen Entscheidungen lassen jedoch keine Auslegungsfehler erkennen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen würden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 54, 148 ; stRspr). - BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04
Zwar ist eine Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; stRspr).
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
Auszug aus BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04
In gleicher Weise kann der Gleichheitssatz verletzt sein, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (vgl. BVerfGE 109, 96 ; stRspr). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Auszug aus BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04
Die von dem Beschwerdeführer angegriffenen Entscheidungen lassen jedoch keine Auslegungsfehler erkennen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen würden (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 54, 148 ; stRspr). - BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Schließung der in der DDR bestehenden …
Auszug aus BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04
Dies gilt insbesondere für Begründungs-, Darlegungs- und Bezeichnungserfordernisse im Verfahren vor dem Revisionsgericht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1412/99 -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 31). - BVerfG, 03.07.2003 - 2 BvR 368/02
Einhaltung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04
Zwar ist eine Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß hätte ausgeräumt werden können, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 74, 102 ; BVerfGK 1, 222 ; stRspr). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2003 - L 14 (18) RA 3/02
Rentenversicherung
Auszug aus BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 1243/04
gegen a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29. April 2004 - B 4 RA 284/03 B -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 7. November 2003 - L 14 (18) RA 3/02 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 27. November 2001 - S 22 RA 35/00 -, d) die Rentenbescheide der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 11. und 20. Januar 1999 in Form des abgeänderten Bescheides vom 18. Januar 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. April 2000, geändert durch die Bescheide vom 5. Juli 2000, 31. Juli 2000 und 28. September 2000 - 56 140636 T 014 - .
- BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
Richtet sich der Angriff gegen eine Regelung, muss vorgetragen werden, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine auch individuell nachteilig wirkende Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6). - BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11
Nichtannahmebeschluss: Zu den Darlegungsobliegenheiten des Beschwerdeführers bei …
Rn. 21 Dem Beschwerdeführer obliegt es bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot darzulegen, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfGK 15, 59 ; 16, 245 ; 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6) und inwieweit es sich bei den von ihm gebildeten Vergleichsgruppen um im Wesentlichen gleiche Sachverhalte handelt (vgl. BVerfGE 130, 151 ). - BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Besteuerung von …
Rn. 35 aa) Bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot obliegt es dem Beschwerdeführer darzulegen, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfGK 16, 245 ; 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, Rn. 6).
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher …
Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehe im Nichtannahmebeschluss vom 10.3.2008 (1 BvR 1243/04 - SozR 4-2600 § 71 Nr. 3) davon aus, dass "die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bei der Anwendung der Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB VI auf die jeweiligen von einer der drei genannten Gruppen von beitragsgeminderten Zeiten umfassenden Zeiträume insgesamt abstellen durften".Der von der Beklagten angeführte (Nichtannahme-) Beschluss des BVerfG vom 10.3.2008 (SozR 4-2600 § 71 Nr. 3) spricht unabhängig von der Frage seiner Bindungswirkung in formeller wie in materieller Hinsicht nicht gegen die Auffassung des Senats.
- BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes …
Bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot obliegt es ihm, darzulegen, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6), und sich mit nahe liegenden Gründen für die Differenzierung auseinanderzusetzen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15). - BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags …
Denn auch bei der im Wege eines "Gruppenvergleichs" vorgenommenen Berechnung des Zuschlags für beitragsgeminderte Zeiten fließen die zugleich erworbenen EP für Beitragszeiten ungekürzt in die Rentenberechnung ein (BVerfG Beschluss <Kammer> vom 10.3.2008 - 1 BvR 1243/04 - SozR 4-2600 § 71 Nr. 3 RdNr 10-12).Rn. 40 b) Auch eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor (vgl auch BVerfG Beschluss <Kammer> vom 10.3.2008 - 1 BvR 1243/04 - SozR 4-2600 § 71 Nr. 3 RdNr 9).
- LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
Auch das Bundesverfassungsgericht hat für die Prüfung der Verletzung von Art. 3 GG durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens die Darlegung einer konkreten Betroffenheit gefordert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6;… Beschluss vom 08. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03 -, BVerfGE 131, 66-88, Rn. 55 - 56 und Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 -, juris, Rn. 18).Richtet sich der Angriff gegen eine Regelung, muss vorgetragen werden, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine auch individuell nachteilig wirkende Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 aaO.).
- BSG, 27.04.2010 - B 5 R 62/08 R
Gesamtleistungsbewertung - beitragsgeminderte Zeit - Schulausbildung - Zeiten der …
Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gehe im Nichtannahmebeschluss vom 10.3.2008 (1 BvR 1243/04 - SozR 4-2600 § 71 Nr. 3) davon aus, dass "die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bei der Anwendung der Vorschrift des § 71 Abs. 2 Satz 1 SGB VI auf die jeweiligen von einer der drei genannten Gruppen von beitragsgeminderten Zeiten umfassenden Zeiträume insgesamt abstellen durften".Rn. 37 Der von der Beklagten angeführte (Nichtannahme-)Beschluss des BVerfG vom 10.3.2008 (SozR 4-2600 § 71 Nr. 3) spricht unabhängig von der Frage seiner Bindungswirkung in formeller wie in materieller Hinsicht nicht gegen die Auffassung des Senats.
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
Auch das Bundesverfassungsgericht hat für die Prüfung der Verletzung von Art. 3 GG durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens die Darlegung einer konkreten Betroffenheit gefordert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6;… Beschluss vom 08. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03 -, BVerfGE 131, 66-88, Rn. 55 - 56 und Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 -, juris, Rn. 18).Richtet sich der Angriff gegen eine Regelung, muss vorgetragen werden, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine auch individuell nachteilig wirkende Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 aaO.).
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
Auch das Bundesverfassungsgericht hat für die Prüfung der Verletzung von Art. 3 GG durch die ausschließliche Anwendung des Näherungsverfahrens die Darlegung einer konkreten Betroffenheit gefordert (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6;… Beschluss vom 08. Mai 2012 - 1 BvR 1065/03 -, BVerfGE 131, 66-88, Rn. 55 - 56 und Nichtannahmebeschluss vom 09. Mai 2018 - 1 BvR 1884/17 -, juris, Rn. 18).Richtet sich der Angriff gegen eine Regelung, muss vorgetragen werden, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine auch individuell nachteilig wirkende Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. März 2008 aaO.).
- LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19
Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der …
- BFH, 13.06.2013 - III B 156/12
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit …
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