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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10447
BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 (https://dejure.org/2022,10447)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 (https://dejure.org/2022,10447)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 (https://dejure.org/2022,10447)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Pandemiebedingte Schließung von Gaststätten durch "Bundesnotbremse" (Art 1 EpiBevSchG 4, § 28b Abs 1 S 1 Nr 7 IfSG aF) als gerechtfertigter Eingriff in die Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde einer im ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG, EpiBevSchG 4, § 28b Abs 1 S 1 Nr 7 IfSG vom 22.04.2021
    Nichtannahmebeschluss: Pandemiebedingte Schließung von Gaststätten durch "Bundesnotbremse" (Art 1 EpiBevSchG 4, § 28b Abs 1 S 1 Nr 7 IfSG aF) als gerechtfertigter Eingriff in die Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde einer im ...

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit der Untersagung der Öffnung der Gaststätten i.R.d. "Bundesnotbremse" zur Eindämmung der Corona-Pandemie; Abstellen auf den Wirtschaftszweig für die Beurteilung der Angemessenheit einer in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreifenden gesetzlichen ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021
    Infektionsschutzrecht: Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen vom 23.04.2021 bis 30.06.2021 durch die "Bundesnotbremse" erfolglos | Untersagung der Öffnung von Gaststätten war verhältnismäßig; Hinreichender Ausgleich für erheblichen Grundrechtseingriff ...

  • doev.de PDF

    Gastronomiebeschränkungen durch die "Bundesnotbremse"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhältnismäßigkeit der Untersagung der Öffnung der Gaststätten i.R.d. "Bundesnotbremse" zur Eindämmung der Corona-Pandemie; Abstellen auf den Wirtschaftszweig für die Beurteilung der Angemessenheit einer in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreifenden gesetzlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Pandemiebedingte Schließung von Gaststätten durch "Bundesnotbremse" (Art 1 EpiBevSchG 4, § 28b Abs 1 S 1 Nr 7 IfSG aF) als gerechtfertigter Eingriff in die Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber - normunmittelbare Verfassungsbeschwerde einer im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gastronomiebeschränkungen durch die "Bundesnotbremse" verfassungskonform

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die Bundesnotbremse erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die Bundesnotbremse erfolglos

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Coronabedingte Beschränkungen der Gastronomie durch Bundesnotbremse verfassungsgemäß

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg: BVerfG bestätigt Gastronomiebeschränkungen durch Bundesnotbremse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gastronomie in Coronazeiten - oder: die "Bundesnotbremse"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die "Bundesnotbremse" ...

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Gaststättenschließungen durch Corona-Bundesnotbremse waren verfassungskonform - Gaststättenschließungen durch Corona-Bundesnotbremse waren verfassungskonform

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen durch die Bundesnotbremse erfolglos

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021
    Infektionsschutzrecht: Verfassungsbeschwerde gegen die Gastronomiebeschränkungen vom 23.04.2021 bis 30.06.2021 durch die "Bundesnotbremse" erfolglos | Untersagung der Öffnung von Gaststätten war verhältnismäßig; Hinreichender Ausgleich für erheblichen Grundrechtseingriff ...

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1672
  • NVwZ 2022, 974
 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Zentraler Gegenstand des Gesetzes war der durch Art. 1 in das Infektionsschutzgesetz eingefügte § 28b IfSG a.F., der bei Überschreiten eines Werts von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zu gesetzesunmittelbaren Beschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens führte (näher dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 14 - Bundesnotbremse I [Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen] -).

    Sie berücksichtigt insoweit nicht, dass Akte der parlamentarischen Gesetzgebung vom Begriff der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG schon nicht umfasst sind (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 136 m.w.N.; stRspr).

    Rn. 20 aa) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Hinblick auf die allgemeinen Kontaktbeschränkungen des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG a.F. die Legitimität der Zwecke sowie die Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme festgestellt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 168 ff.).

    Die Schließung von Gaststätten ist insoweit eine spezifische Form der Kontaktbeschränkungen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 128;… vgl. auch BTDrucks 19/28444, S. 8).

    Ein Risiko einer direkten Infektion besteht aber nach in den Fachwissenschaften verbreiteter und vom Gesetzgeber plausibel zugrundgelegter Auffassung auch dort (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 193, 209).

    Verstärkt wurde die Eingriffswirkung dadurch, dass die Beschwerdeführerin ihren Betrieb bereits seit November 2020 unter ähnlichen Bedingungen geschlossen halten musste (vgl. zu aneinander anknüpfenden Eingriffen BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 223).

    Rn. 27 Gemindert wurde das Eingriffsgewicht demgegenüber durch den tatbestandlich vorgesehenen regional differenzierenden Ansatz, der auf das pandemische Geschehen am jeweiligen Ort Bezug nahm sowie darüber hinaus durch die Befristung der Maßnahme (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 226, 233).

    Rn. 29 (2) Dem somit gewichtigen Eingriff in die Berufsfreiheit ist gegenüberzustellen, dass angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens im April 2021 eine besondere Dringlichkeit bestand, zum Schutz der überragend bedeutsamen Rechtsgüter Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems tätig zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 229 f.).

    Durch die Befristung und die am jeweiligen örtlichen Pandemiegeschehen ausgerichtete Differenzierung wurde die Belastung durch die angegriffene Regelung begrenzt und bewirkt, dass die Regelung faktisch in keinem Gebiet Deutschlands die Höchstdauer von zwei Monaten erreichte (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 233).

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Zwar ist das Grundrecht der Berufsfreiheit in erster Linie persönlichkeitsbezogen, konkretisiert also im Bereich der individuellen beruflichen Leistung und Existenzerhaltung das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 110, 226 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Rn. 31 Für die Beurteilung der Angemessenheit einer in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreifenden gesetzlichen Maßnahme ist nicht die Interessenlage der Einzelnen maßgebend; vielmehr ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den betroffenen Wirtschaftszweig als Ganzen abstellt (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ; 70, 1 ).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Rn. 31 Für die Beurteilung der Angemessenheit einer in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreifenden gesetzlichen Maßnahme ist nicht die Interessenlage der Einzelnen maßgebend; vielmehr ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den betroffenen Wirtschaftszweig als Ganzen abstellt (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ; 70, 1 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Rn. 31 Für die Beurteilung der Angemessenheit einer in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingreifenden gesetzlichen Maßnahme ist nicht die Interessenlage der Einzelnen maßgebend; vielmehr ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den betroffenen Wirtschaftszweig als Ganzen abstellt (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 68, 193 ; 70, 1 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Rn. 21 Der Schutz von Gesundheit und Leben ist ein legitimer Zweck, dessen Verfolgung selbst schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 126, 112 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Des Weiteren geht die Beschwerdeführerin ohne nähere Erläuterungen davon aus, dass die angegriffene Regelung in ein durch Art. 14 GG geschütztes Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen habe, ohne sich damit auseinanderzusetzen, dass das Bundesverfassungsgericht bisher in ständiger Rechtsprechung offengelassen hat, ob diese einfachrechtlich anerkannte Position vom Schutzumfang des Art. 14 GG überhaupt erfasst wird (vgl. zuletzt BVerfGE 143, 246 ; 155, 238 ).
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Rn. 18 a) Die Bestimmungen der "Bundesnotbremse" waren formell verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 971/21 u.a. -, Rn. 88 ff. - Bundesnotbremse II [Schulschließungen] -).
  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Des Weiteren geht die Beschwerdeführerin ohne nähere Erläuterungen davon aus, dass die angegriffene Regelung in ein durch Art. 14 GG geschütztes Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen habe, ohne sich damit auseinanderzusetzen, dass das Bundesverfassungsgericht bisher in ständiger Rechtsprechung offengelassen hat, ob diese einfachrechtlich anerkannte Position vom Schutzumfang des Art. 14 GG überhaupt erfasst wird (vgl. zuletzt BVerfGE 143, 246 ; 155, 238 ).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Privater Rettungsdienst

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21
    Rn. 21 Der Schutz von Gesundheit und Leben ist ein legitimer Zweck, dessen Verfolgung selbst schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 126, 112 ).
  • VerfGH Sachsen, 12.06.2025 - 13-II-21

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen …

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ebenfalls den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt, bislang offen gelassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 14;… Beschluss vom 10. Februar 2022 - 1 BvR 1073/21 - juris Rn. 11; vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2023 - 3 CN 4/22 - juris Rn. 14).

    Dies erstreckte das Bundesverfassungsgericht auch auf die Beschränkung der Berufsfreiheit durch die Untersagung der Öffnung von Gaststätten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 20 ff.).

    Der Gesundheits- und Lebensschutz stellt einen legitimen Zweck dar, dessen Verfolgung selbst schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen vermag (so BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 21; Beschluss vom 8. Juni 2010, BVerfGE 126, 112 [140 f.]).

    Die Schließung von Gaststätten war als eine spezifische Form der Kontaktbeschränkung auch geeignet, um ein persönliches Aufeinandertreffen und mögliche Virusübertragungen zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 22;… Beschluss vom 19. November 2021, BVerfGE 159, 223 [282 Rn. 128]); vgl. auch BT-Drs.

    Es ist nicht offenkundig, dass der Gesetzgeber insoweit seinen diesbezüglichen Beurteilungsspielraum überschritten und unvertretbarer Weise eine gleich geeignete, aber weniger grundrechtsbelastende Maßnahme übergangen hätte (so BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 23).

    Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen stellte insoweit kein milderes, aber gleich geeignetes Mittel dar, weil gerade die als für den Infektionsschutz als besonders wirksam anerkannte Maßnahme des Tragens einer Mund-Nasenbedeckung in gastronomischen Betreiben nicht durchgängig befolgt werden konnte (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 23).

    Eingriffsmindernd ist in die Bewertung einzustellen, dass die Ermächtigungsgrundlage im entscheidungserheblichen Zeitraum dem Verordnungsgeber einen Spielraum zur konkreten Ausgestaltung der "notwendigen Schutzmaßnahmen" belassen hatte und das pandemische regionale Geschehen zu berücksichtigen war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 27).

    Zudem wurde das Eingriffsgewicht durch die von den Schließungen betroffenen Betriebe vorgesehenen staatlichen Hilfsprogramme gemindert (so BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 28).

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit grundsätzlich im Bereich der individuellen beruflichen Leistung und Existenzerhaltung das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit konkretisiert (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 28; Urteil vom 30. März 2004, BVerfGE 110, 226 [251] m.w.N.) mit der Folge, dass eine finanzielle Kompensation allein dem Bedeutungsgehalt der Berufsfreiheit nicht gerecht werden kann.

    Derartige Hilfsprogramme vermindern dennoch die Wahrscheinlichkeit einer existenzbedrohenden Lage (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 28).

    Zudem ist dem schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit gegenüberzustellen, dass angesichts der Dynamik des Infektionsgeschehens während des hier entscheidungserheblichen Zeitraums eine besondere Dringlichkeit bestand, zum Schutz der bedeutsamen Rechtsgüter Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems tätig zu werden (vgl. zu der Situation im April 2021: BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

    Die Annahme, dass es dort vermehrt - eher als beim Sport im Freien außerhalb von Einrichtungen - zu Begegnungen und physischen Kontakten von Menschen kommen konnte und dass auch Kontakte im Freien zu Ansteckungen führen konnten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 193 f.; Kammerbeschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 23), ist vom Einschätzungsspielraum des Verordnungsgebers gedeckt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 -, mit dem es die Verfassungsbeschwerde einer Gastronomin gegen das Verbot der Öffnung von Gaststätten nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 IfSG i. d. F. des Gesetzes vom 22. April 2021 nicht zur Entscheidung angenommen hat, bestätigt, dass die Schließung von gastronomischen Einrichtungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verhältnismäßig im engeren Sinn sein kann.

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht belastungsmindernd berücksichtigt, dass der Außer-Haus-Verkauf sowie die Lieferung von Speisen und Getränken möglich blieben und die Regelung befristet war (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 19 ff.).

  • BGH, 03.08.2023 - III ZR 54/22

    Keine Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers in …

    Mit den einschneidenden Maßnahmen wollte der Staat seine Schutzpflicht für Leben und Gesundheit der Bürger (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG) wahrnehmen und verfolgte mithin einen verfassungsrechtlich legitimen Zweck (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Mai 2023 aaO Rn. 33), der selbst schwere Grundrechtseingriffe rechtfertigen kann (vgl. BVerfG, NJW 2022, 1672 Rn. 21).

    Eine weitere Abmilderung des Eingriffs in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bewirkten großzügige staatliche Hilfsprogramme (vgl. BVerfG, NJW 2022, 1672 Rn. 28).

    Der Schutz dieser überragend wichtigen Gemeinwohlbelange rechtfertigte selbst schwere Grundrechtseingriffe (vgl. BVerfG, NJW 2022, 1672 Rn. 21).

  • BGH, 11.04.2024 - III ZR 134/22

    Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 …

    Hinsichtlich gastronomischer Betriebe besteht die Besonderheit, dass gerade die als für den Infektionsschutz wirksam anerkannte Maßnahme des Tragens von Mund-Nase-Bedeckungen von Gästen während des Genusses von Speisen und Getränken nicht befolgt werden kann, so dass sich eine Verbreitung von potentiell virushaltigen Tröpfchen und Aerosolen in der Luft nicht verhindern lässt (BVerfG, NJW 2022, 1672 Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 23. Dezember 2020 - 13 B 1707/20.NE, juris Rn. 80).

    Rn. 87 Vor allem aber wurde der Eingriff in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG durch großzügige staatliche Hilfsprogramme abgemildert (vgl. BVerfG, NJW 2022, 1672 Rn. 28).

  • OVG Saarland, 10.07.2024 - 2 C 158/23

    Schließung von Gastronomiebetrieben anlässlich der Corona-Pandemie (Saarland)

    Insoweit könne auf die Entscheidung im Eilverfahren des Senats sowie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen werden (Beschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - zu Gastronomiebeschränkungen durch die "Bundesnotbremse").

    Der Schutz von Leben und Gesundheit sei ein legitimer Zweck, dessen Verfolgung selbst schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit zu rechtfertigen vermöge, wie sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - ergebe.

    Eine finanzielle Kompensation kann für sich genommen dem Bedeutungsgehalt des Rechtes aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht gerecht werden und die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorschriften nicht erübrigen.[vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 5/22 -, juris, Rn. 16 unter Hinweis auf: BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 Rn. 28][vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 5/22 -, juris, Rn. 16 unter Hinweis auf: BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 Rn. 28].

    An der Eignung einer Schließung von gastronomischen Betrieben - bei der es sich um eine spezifische Form der Kontaktbeschränkungen handelt - zwecks Bekämpfung der Pandemie bestehen keine Zweifel, denn dort treffen Gäste unweigerlich auf Personal und weitere Gäste.[vgl. hierzu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 22 sowie Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris, Rn. 128][vgl. hierzu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 22 sowie Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris, Rn. 128].

    Ein Risiko einer direkten Infektion bestand aber nach in den Fachwissenschaften verbreiteter und vom Verordnungsgeber plausibel zugrundgelegter Auffassung auch dort.[vgl. hierzu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 23 unter Hinweis auf den Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris, Rn. 193, 209][vgl. hierzu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 23 unter Hinweis auf den Beschluss vom 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris, Rn. 193, 209].

    Gleichwohl verminderten Hilfsprogramme die Wahrscheinlichkeit einer existenzbedrohenden Lage und unterstützten die Betroffenen darin, die ausgeübte Tätigkeit künftig weiterhin wirtschaftlich ausüben zu können.[vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris, Rn. 28 (m. w. N.); zur verneinten Erforderlichkeit gesetzlicher Entschädigungsregelungen: BVerwG, Urteil vom 16.5.2022 - 3 CN 4.22 -, juris, Rn. 60 ff. (m. w. N.).][vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris, Rn. 28 (m. w. N.); zur verneinten Erforderlichkeit gesetzlicher Entschädigungsregelungen: BVerwG, Urteil vom 16.5.2022 - 3 CN 4.22 -, juris, Rn. 60 ff. (m. w. N.).] Auch wenn die staatlichen Hilfsmaßnahmen zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses noch nicht in Kraft gesetzt waren, durfte der Verordnungsgeber davon ausgehen, dass diese Hilfen - die Teil des am 28.10.2020 zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmenpakets waren - den betroffenen Betrieben alsbald zur Verfügung gestellt würden.[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 69][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 69] Dies hatte sich auch nachfolgend durch die sogenannte "Novemberhilfe" - bei der es sich um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab dem 2.11.2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen waren, gehandelt hat - realisiert.[vgl. hierzu: VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2020 - Lv 24/20 eA -, juris, Rn. 21 sowie die Hinweise der saarländischen Landesregierung zur Novemberhilfe, abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/wirtschaft/wirtschaftshilfen#:~:text=Beispiel%3A%20Eine%20Pizzeria%20hatte%20im,(75%20Prozent%20des%20Vergleichsumsatzes), zuletzt besucht am 31.7.2024 sowie "FAQ zur 'Novemberhilfe' und 'Dezemberhilfe'", abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/wirtschaft/dld_faq-novemberhilfe.pdf?*blob=publicationFile&v=9, zuletzt besucht am 31.7.2024][vgl. hierzu: VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2020 - Lv 24/20 eA -, juris, Rn. 21 sowie die Hinweise der saarländischen Landesregierung zur Novemberhilfe, abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/wirtschaft/wirtschaftshilfen#:~:text=Beispiel%3A%20Eine%20Pizzeria%20hatte%20im,(75%20Prozent%20des%20Vergleichsumsatzes), zuletzt besucht am 31.7.2024 sowie "FAQ zur 'Novemberhilfe' und 'Dezemberhilfe'", abrufbar unter: https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/downloads/_documents/wirtschaft/dld_faq-novemberhilfe.pdf?*blob=publicationFile&v=9, zuletzt besucht am 31.7.2024].

    Dennoch konnten sie jedenfalls einen bedeutenden Teil ihrer Tätigkeit - die Zubereitung von Speisen und Getränken und deren Verkauf - weiterhin ausüben.[vgl.: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 33][vgl.: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 33] Dass der Antragsteller aufgrund seines Betriebskonzeptes diese Option nicht nutzen wollte, ändert hieran nichts.

    Insoweit ist mit dem Bundesverwaltungsgericht[vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 72][vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.5.2023 - 3 CN 6/22 -, juris, Rn. 72] darauf zu verweisen, dass das Bundesverfassungsgericht durch Kammerbeschluss vom 23.3.2022[vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 20 ff. (m.w.N.)][vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 20 ff. (m.w.N.)]- mit dem es die Verfassungsbeschwerde einer Gastronomin gegen das Verbot der Öffnung von Gaststätten nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 IfSG i. d. F. des Gesetzes vom 22.4.2021 nicht zur Entscheidung angenommen hat - bestätigt hat, dass dem durch die Schließung von gastronomischen Betrieben verursachten Eingriff in die Berufsfreiheit der Schutz der überragend bedeutsamen Rechtsgüter Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüberzustellen ist, wobei die Dynamik des Infektionsgeschehens auf Seiten des Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgebers eine besondere Dringlichkeit begründen kann, zum Schutz dieser zuletzt genannten Rechtsgüter tätig zu werden.

    Unabhängig davon, ob dieses Recht überhaupt dem Gewährleistungsgehalt der Eigentumsgarantie unterfällt,[vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 16 m. w. N., und BVerwG, Urteile vom 16.5.2023 - 3 CN 4/22 -, juris, Rn. 14, 64, und - 3 CN 5/22 -, juris, Rn. 13, 61, jeweils m. w. N., sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.5.2024 - 13 D 238/20.NE -, juris, Rn. 213 f.][vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 23.3.2022 - 1 BvR 1295/21 -, juris, Rn. 16 m. w. N., und BVerwG, Urteile vom 16.5.2023 - 3 CN 4/22 -, juris, Rn. 14, 64, und - 3 CN 5/22 -, juris, Rn. 13, 61, jeweils m. w. N., sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.5.2024 - 13 D 238/20.NE -, juris, Rn. 213 f.] wäre § 7 Abs. 1 Satz 1 CO-VP jedenfalls als eine rechtmäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu qualifizieren gewesen.

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 6.22

    Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports mit zugelassener Ausnahme durch …

    Die Berufsfreiheit ist ihrem Wesen nach auf die Antragstellerin als inländische juristische Person des Privatrechts in der Form der GmbH anwendbar (Art. 19 Abs. 3 GG, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 2, 17).

    Auch wenn das Gewicht des Eingriffs in die Berufsfreiheit durch staatliche Hilfsprogramme gemindert wurde, kann eine finanzielle Kompensation für sich genommen dem Bedeutungsgehalt dieses Grundrechts nicht gerecht werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 Rn. 28) und die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Vorschriften nicht erübrigen.

    Gleichwohl verminderten Hilfsprogramme die Wahrscheinlichkeit einer existenzbedrohenden Lage und unterstützten die Betroffenen darin, die ausgeübte Tätigkeit künftig weiterhin wirtschaftlich ausüben zu können (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 Rn. 28 m. w. N.; zur Erforderlichkeit gesetzlicher Entschädigungsregelungen vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2022 - 3 CN 4.22 - Rn. 60 ff. m. w. N.).

    Belastungsmindernd hat das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt, dass der Außer-Haus-Verkauf sowie die Lieferung von Speisen und Getränken möglich blieben und die Regelung befristet war (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 Rn. 19 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der …

    Der Schutz von Gesundheit und Leben ist ein legitimer Zweck, dessen Verfolgung selbst schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 = juris Rn. 21 m.w.N.).

    Sie war (aus der ex ante Sicht) insbesondere dazu geeignet, das Zusammenkommen von Menschen (auch) in einer Gaststätte zu verhindern (BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 = juris Rn. 22) und dadurch drohende Infektionsketten zu unterbinden.

    Rn. 183 Schließlich stellt auch eine Zulassung des Gastronomiebetriebs nur im Außenbereich kein im Verhältnis zu einer totalen Unterbindung jeglichen Kontakts von Personen gleich geeignetes, milderes Mittel dar (BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1671 = juris Rn. 23, mit Verweis auf BVerfG Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - NJW 2022, 139 = juris Rn. 193, 209).

    Gleichwohl vermindern finanzielle Ausgleichsmittel die Gefahr einer existenzbedrohenden Lage und unterstützen den Betroffenen darin, seine Tätigkeit auch weiterhin wirtschaftlich ausüben zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 = juris Rn. 28;… Senat, Beschl. v. 28.04.2020 - 1 S 1068/20 - juris Rn. 50 [st. Rspr.]).

    Diese wirkten sich zusätzlich dahin aus, dass die Betriebsuntersagungen die Substanz der Unternehmen nicht in einer den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG auslösenden Art und Weise betrafen (grundsätzlich ähnlich zur Berücksichtigung staatlicher Hilfen im Hinblick auf einen Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG: Froese, DVBl. 2020, 1566 ; vgl. zur Berücksichtigung staatlicher Hilfen bei der Bestimmung der Eingriffstiefe bei Art. 12 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris, Rn. 28;… Senat, Beschl. v. 28.04.2020 - 1 S 1068/20 - juris Rn. 50 [st. Rspr.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20

    Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der …

    Die aufgrund sich gegenseitig ablösender Verordnungsregelungen bewirkte Fortsetzung eines Eingriffs verstärkt die Eingriffswirkung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 25).

    Der Rückgriff auf eine Generalklausel, die um der effizienten Gefahrenabwehr willen gerade auch in atypischen oder schlicht nicht vorhersehbaren Situationen zu intensiven Grundrechtseingriffen, ggf. gegenüber einer Vielzahl von Personen, ermächtigt, kann aber unzulässig werden, wenn eine Gefahrenlage bzw. Situation von einer atypischen zu einer typischen geworden ist und sich für die Maßnahme Standards entwickelt haben (vgl. hierzu BVerfG…, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 - juris Rn. 25; BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 - juris Rn. 53 f. m.w.N.; OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 53; siehe auch BVerwG…, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 28.17 juris Rn. 35).

    Ausweislich der Gesetzgebungsmaterialien hat der Gesetzgeber den Begriff "notwendige Schutzmaßnahmen" bewusst gewählt, um ein möglichst breites Spektrum gefahrenabwehrender Reaktionsmöglichkeiten im Fall einer Ausbreitung übertragbarer Krankheiten zu eröffnen (…vgl. zur Vorgängerregelung Begründung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes, BT-Drs. 8/2468, S. 27, zu § 34 Abs. 1 Satz 1 des Bundes-Seuchengesetzes;… hierauf verweisend auch BayVerfGH, Entscheidung vom 9. Februar 2021 - Vf. 6-VII-20 - juris Rn. 45; OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 43).

    Diese als offene Generalklausel ausgestaltete Regelung stellte sich nicht als unzulässige Globalermächtigung dar (OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 45; ThürVerfGH…, Urteil vom 1. März 2021, a. a. O. Rn. 388; NdsOVG…, Urteil vom 25. November 2021 - 13 KN 389/20 - a. a. O. Rn. 34 und SächsOVG…, Urteil vom 21. April 2021 - 3 C 8/20 - juris Rn. 23).

    alle notwendigen Schutzmaßnahmen auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 IfSG a. F. gestützt werden (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 16; OVG Brem, Urteil vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 45).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es aber in seiner Rechtsprechung bisher offengelassen, ob diese einfachrechtlich anerkannte Position auch vom Schutzumfang des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst wird (zuletzt BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 16 m.w.N.; dagegen eine Schutzwirkung des Art. 14 Abs. 1 GG in Bezug auf das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb offenbar annehmend: BGH…, Urteil vom 17. März 2022, a. a. O. Rn. 59).

    Die Schließung von Gaststätten war insoweit eine spezifische Form der Kontaktbeschränkungen (so BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - juris Rn. 22).

    Es besteht aber die Besonderheit, dass z. B. gerade die als für den Infektionsschutz wirksam anerkannte Maßnahme des Tragens von Mund-Nase-Bedeckungen in gastronomischen Betrieben nicht durchgängig befolgt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2022, a. a. O. Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der …

    Der Schutz von Gesundheit und Leben ist ein legitimer Zweck, dessen Verfolgung selbst schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit rechtfertigen kann (BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 = juris Rn. 21 m.w.N.).

    Sie war (aus der ex ante-Sicht) insbesondere dazu geeignet, das Zusammenkommen von Menschen (auch) in einem Fitnessstudio zu verhindern (vgl. zu Gaststätten: BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 = juris Rn. 22) und dadurch drohende Infektionsketten zu unterbinden.

    Gleichwohl vermindern finanzielle Ausgleichsmittel die Gefahr einer existenzbedrohenden Lage und unterstützen den Betroffenen darin, seine Tätigkeit auch weiterhin wirtschaftlich ausüben zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 = juris Rn. 28;… Senat, Beschl. v. 28.04.2020 - 1 S 1068/20 - juris Rn. 50 [st. Rspr.]).

    Diese wirkten sich zusätzlich dahin aus, dass die Betriebsuntersagungen die Substanz der Unternehmen nicht in einer den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG auslösenden Art und Weise betrafen (grundsätzlich ähnlich zur Berücksichtigung staatlicher Hilfen im Hinblick auf einen Eingriff in Art. 14 Abs. 1 GG: Froese, DVBl. 2020, 1566 ; vgl. zur Berücksichtigung staatlicher Hilfen bei der Bestimmung der Eingriffstiefe bei Art. 12 Abs. 1 GG: BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 1 BvR 1295/21 - juris, Rn. 28;… Senat, Beschl. v. 28.04.2020 - 1 S 1068/20 - juris Rn. 50 [st. Rspr.]).

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 4.22

    Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der …

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher offen gelassen, ob diese einfachrechtlich anerkannte Position vom Schutzumfang des Art. 14 GG erfasst wird (vgl. zu den coronabedingten Gastronomieschließungen durch die "Bundesnotbremse": BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 Rn. 16 m. w. N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Nichtannahmebeschluss zur "Bundesnotbremse" im Zusammenhang mit der Bejahung der Angemessenheit von Betriebsschließungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 IfSG i. d. F. des Gesetzes vom 22. April 2021 auch staatliche Hilfsprogramme eingriffsmindernd berücksichtigt, die nicht mit einem gesetzlich geregelten Anspruch der Betroffenen verknüpft waren (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. März 2022 - 1 BvR 1295/21 - NJW 2022, 1672 Rn. 28, 34; ebenso BGH…, Urteil vom 11. Mai 2023 - III ZR 41/22 - NVwZ 2023, 1188 Rn. 42).

  • BGH, 11.05.2023 - III ZR 41/22

    Sechswöchige Betriebsuntersagung für Frisörgeschäfte im Frühjahr 2020 ("erster …

  • OVG Saarland, 10.07.2024 - 2 C 157/23

    Notwendigkeit der Schließung von Gastronomiebetrieben während der Corona-Pandemie

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 5.22

    Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der …

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20

    Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der …

  • VG Hannover, 20.08.2026 - 15 A 4583/23

    Entschädigungszahlungen für entstandene Schäden durch Betriebsschließungen und …

  • BVerwG, 28.07.2026 - 3 BN 8.25

    Erfolglose Beschwerden der Antragstellerinnen gegen Nichtzulassung der Revision …

  • OVG Sachsen, 30.06.2022 - 3 C 54/20

    Betriebsuntersagungen; Hotel; Gastronomie; Fitnessstudio; Pandemie

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20

    Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche …

  • BVerwG, 26.06.2025 - 3 CN 3.23

    Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 03.04.2025 - 20 N 21.778

    Corona-Pandemie, Betriebsuntersagung Gastronomie (März bis Juni 2021)

  • VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20

    Nichtigkeit einzelner Vorschriften der Thüringer …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2025 - 1 S 767/23

    Corona-Krise; Betriebsuntersagung für ein kosmetisches Nagelstudio und …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2025 - 6 B 6.24

    Pandemiebedingten Überlassungsverbote für Feuerwerk der Kategorie F2; Herstellung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2025 - 13 D 48/21

    Untersagung des Betriebs von nicht in § 11 Abs. 1 CoronaSchVO genannten …

  • OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 C 62/20

    Corona; körpernahe Leistung; Nagelstudio

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2026 - 14 S 300/25

    Keine unmittelbar anspruchsbegründende Außenwirkung von Förderrichtlinien zur …

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794

    Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen …

  • VGH Bayern, 18.10.2024 - 20 N 20.2817

    Corona-Pandemie, Schließung und Beschränkung der Gastronomiebetriebe und …

  • BVerwG, 25.07.2024 - 3 CN 3.22

    Verbot der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche …

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Rb 35 Ss 267/22

    Rechtmäßigkeit des bußgeldbewehrten Verbots des Betriebs einer Diskothek für den …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2025 - 1 S 1721/23

    Ausfertigungsmangel einer notverkündeten Coronaverordnung

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22

    Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment; …

  • BVerwG, 24.09.2024 - 6 B 10.24

    Inzidentkontrolle eines Überlassungsverbots für Silvester-Feuerwerke im Rahmen …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2025 - 1 S 1592/23

    Rechtmäßigkeit des Veranstaltungsverbots in Coronazeiten

  • VerfGH Sachsen, 15.08.2024 - 197-II-20

    Erfolgloser Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die …

  • BVerwG, 18.04.2024 - 3 CN 8.22

    2G-Zugangsbeschränkungen für nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienende …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 29/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …

  • BVerwG, 10.04.2026 - 3 BN 10.24
  • VGH Bayern, 29.11.2024 - 8 CS 24.1462

    Erfolglose Beschwerde gegen befristete Teileinziehung einer Ortsstraße zur …

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 20 N 20.2765

    Corona-Pandemie, Schließung und Beschränkung der Gastronomiebetriebe

  • BVerwG, 18.04.2024 - 3 CN 7.22

    Corona-Pandemie: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes muss erneut über die …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 - 1 S 278/23

    Corona-Krise; Anordnung von Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen sowie zum …

  • BVerwG, 03.01.2024 - 3 BN 7.22

    Beschränkungen für Beherbergungsbetriebe anlässlich der Corona-Pandemie

  • OVG Sachsen, 05.12.2025 - 3 C 17/21

    Zur Schließung von Sonnenstudios im Frühjahr 2021 zur Bekämpfung des Coronavirus; …

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22

    Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 74/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …

  • BVerwG, 18.04.2024 - 3 CN 12.22

    Corona-Pandemie: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes muss erneut über die …

  • BVerwG, 15.02.2024 - 3 CN 16.22

    Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 6 A 10383/22

    Infektionsschutz - Betriebsschließung zur Pandemiebekämpfung

  • BVerwG, 18.04.2024 - 3 CN 11.22

    Corona-Pandemie: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes muss erneut über die …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 13 D 38/20

    Untersagung des Betriebs von Handelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2025 - 13 D 70/21

    Untersagung der Bereitstellung von Übernachtungsangeboten eines Hotelbetreibers …

  • VG München, 11.05.2022 - M 31 K 21.4171

    Maßstäben für die Bemessung der Billigkeitsleistung im Vollzug des …

  • BVerwG, 15.02.2024 - 3 CN 17.22

    Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie

  • VG München, 08.05.2023 - M 31 K 21.4671

    Zuwendungsrecht, Dezemberhilfe, Antragsberechtigung (verneint), …

  • OVG Hamburg, 04.06.2026 - 2 Bs 30/26
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2023 - 2 LZ 196/23

    Anspruch auf Erhalt einer Subvention; Verwaltungspraxis der Förderstelle

  • OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 142/24

    Corona-Krise; Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels Frühjahr 2020 im …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2024 - 1 K 410/21

    Wirksamkeit der CoronaVV MV 5 §§ 4 und 5 und ihre Vereinbarkeit mit GG Art 14

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 293/20

    Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots einer Yoga-Schule …

  • BVerwG, 15.02.2024 - 3 CN 18.22

    Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie

  • VGH Bayern, 17.08.2023 - 22 ZB 23.1009

    Anspruch auf Coronahilfe (Dezemberhilfe)

  • OLG Stuttgart, 20.05.2026 - 4 U 168/25

    Landesrechtliche Schließungsanordnungen im Non-Food-Einzelhandel zur …

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.783

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 - 1 S 930/23

    Corona-Krise; Anordnung von Kontakt- und Versammlungsbeschränkungen …

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2023 - 14 LC 32/22

    Allgemeinverfügung; Corona-Pandemie; Fitnessstudio; Schließung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 13 D 238/20

    Verhältnismäßigkeit des Verbots des Betriebs gastronomischer Einrichtungen und …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 6 B 1.23

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Feststellung der Rechtswidrigkeit des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 33/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …

  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 - 1 S 932/23

    Corona-Krise; Anordnung von Kontaktbeschränkungen sowie zum Tragen einer …

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 37/22

    Betriebsschließung; Corona-Pandemie; Friseurbetrieb; Betriebsuntersagung für …

  • VGH Bayern, 22.11.2024 - 20 B 24.15

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse, Anerkenntnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2024 - 13 D 236/20
  • BVerwG, 04.07.2024 - 3 CN 15.22

    Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2024 - 13 D 261/20

    Schützenswertes Interesse der Mitglieder in Sportvereinen an der nachträglichen …

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 60/22

    2G-Plus-Regelung; Weihnachtsmärkte

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.853

    Untersagung des Betriebs von Freizeiteinrichtungen zu unbestimmt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 49/20

    Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2025 - 1 S 1186/23

    Corona-Krise; Mindestabstand und Alltagsmaskenpflicht in Baden-Württemberg 2020

  • VG Köln, 13.09.2024 - 16 K 5228/22

    Begrenzung von Corona-Überbrückungshilfe auf maximal 54,5 Millionen EUR ist …

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.1023

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2025 - 1 S 3527/21

    Corona-Krise; Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich; Testnachweispflichten …

  • VGH Bayern, 18.03.2026 - 21 ZB 24.1465

    Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III -staatliche Billigkeitsleistung, kein …

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2025 - 1 S 3669/21

    Corona-Krise; Kontaktbeschränkungen - Ausschluss nicht-immunisierter Studenten …

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 3 KN 42/20

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines coronabedingten Verbots für …

  • OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 140/24

    Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie

  • OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 139/24

    Beschränkung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie

  • OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 138/24

    Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie

  • OVG Thüringen, 30.10.2024 - 3 N 471/22

    Corona-Pandemie: Schließung von Elektronikfachmärkten im Frühjahr 2021

  • OVG Saarland, 09.09.2025 - 2 C 141/24

    Schließung von Einzelhandel anlässlich der Corona-Pandemie

  • OVG Thüringen, 26.11.2024 - 3 N 462/22

    Corona-Pandemie; Schließung von Elektronikfachmärkten im Winter 2020/2021 …

  • VGH Bayern, 17.12.2024 - 20 N 20.2027

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht nach 6. …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2024 - 13 D 245/20
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2025 - 3 KN 8/21

    Normenkontrolle gegen Corona-Verordnungen in Schleswig-Holstein; Schließung und …

  • VG Düsseldorf, 16.01.2025 - 9 K 6196/23

    Corona, Billigkeitsleistung, Anspruch, Ermessen, Umsatz, hochrechnen, …

  • VG Hamburg, 16.08.2024 - 12 K 4159/20

    Verfahren eines Konkurrenten gegen die Baugenehmigung für einen benachbarten …

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 20 N 20.2036

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Besucherbeschränkungen für Kultureinrichtungen …

  • VG Braunschweig, 06.08.2024 - 4 A 129/20

    Allgemeinverfügung; Corona-Pandemie; COVID-19; Fahrschule; Infektionsschutz; …

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