Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
BauGB § 1 Abs. 7, § 3 Abs. 2, § 214 Abs. 4; BauNVO § 11 Abs. 1; SächsGemO § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des Ausfertigungsdatums
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Aus mehreren Teilen bestehender Bebauungsplan: Anforderungen an Ausfertigung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des Ausfertigungsdatums
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
- BVerwG, 26.02.2014 - 4 BN 7.14
Papierfundstellen
- BauR 2014, 1354
- BauR 2014, 809
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 20.10.1972 - IV C 14.71
Überleitung von Vorschriften und Plänen nach § 173 III 1 BBauG
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Die Anforderungen des § 1 Abs. 7 BauGB beziehen sich sowohl auf den Abwägungsvorgang als auch auf das Abwägungsergebnis (zur Unterscheidung: BVerwG, Urt. v. 20. Oktober 1972, BVerwGE 41, 67, 71), wobei nach § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgebend ist.Rn. 72 Ein Abwägungsmangel in Form eines fehlerhaften Abwägungsergebnisses - also dem, was bei dem Abwägungsvorgang "herausgekommen" ist (so die Formulierung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 a. a. O.) - liegt vor, wenn die Antragsgegnerin durch die Festsetzung des Sondergebiets einen Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen hat, der zur objektiven Gewichtigkeit des Eigentumsrechts des Grundeigentümers außer Verhältnis steht und damit die Grenzen der bauplanerischen Gestaltungsfreiheit überschreitet (…zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… NK-Urt. des Senats v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, Rn. 49).
- OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09
Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Festsetzungen eines Bebauungsplans, die den Prüfungsumfang des durch die Sächsische Bauordnung abschließend geregelten Baugenehmigungsverfahren betreffen, sind nicht von der gemeindlichen Satzungsbefugnis umfasst (wie SächsOVG, NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 -, BRS 78 Nr. 60).Rn. 68 Nicht jedoch von der gemeindlichen Satzungsbefugnis umfasst sind Festsetzungen, die den Prüfungsumfang des durch die Sächsische Bauordnung abschließend geregelten Baugenehmigungsverfahrens betreffen (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 - 1 C 9/09 -, juris, Leitsatz 1).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Die Verpflichtung der jeweiligen Gemeinde, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, ist verletzt, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge hätte eingestellt werden müssen, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. seit BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 309).
- BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12
Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Ob die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 1. Mai 2011 zur Auslegung des überarbeiteten Plans nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB die von den Antragstellern bezweifelte "Anstoßfunktion" hatte, kann unter Umständen auch davon abhängen, ob "Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind" gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (…vgl. VGH BW, Urt. v. 12. Juni 2012 - 8 S 1337/10 -, juris; Revision anhängig [BVerwG 4 CN 3.12]) oder ggf. ein ausdrücklicher Hinweis darauf erforderlich war, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde (vgl. § 13 Abs. 3 Satz 2, § 13a Abs. 3 BauGB). - BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10
Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Rn. 72 Ein Abwägungsmangel in Form eines fehlerhaften Abwägungsergebnisses - also dem, was bei dem Abwägungsvorgang "herausgekommen" ist (…so die Formulierung im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1972 a. a. O.) - liegt vor, wenn die Antragsgegnerin durch die Festsetzung des Sondergebiets einen Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen hat, der zur objektiven Gewichtigkeit des Eigentumsrechts des Grundeigentümers außer Verhältnis steht und damit die Grenzen der bauplanerischen Gestaltungsfreiheit überschreitet (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, juris Rn. 22;… NK-Urt. des Senats v. 30. Mai 2013 - 1 C 4/13 -, Rn. 49). - BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11
Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Die Verpflichtung aus § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, erfasst als "erste Schranke" der Bauleitplanung nur "grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe" (BVerwG, Urt. v. 27. März 2013, BauR 2013, 1399), also nicht solche Fälle, in denen sich die dauerhafte Unwirtschaftlichkeit einer festgesetzten Nutzung etwa erst durch Einholung eines Sachverständigengutachtens feststellen lässt. - VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 8 S 1337/10
Anforderungen an die öffentliche Auslegungsbekanntmachung betreffend die …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Ob die Bekanntmachung im Amtsblatt vom 1. Mai 2011 zur Auslegung des überarbeiteten Plans nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB die von den Antragstellern bezweifelte "Anstoßfunktion" hatte, kann unter Umständen auch davon abhängen, ob "Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind" gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (vgl. VGH BW, Urt. v. 12. Juni 2012 - 8 S 1337/10 -, juris; Revision anhängig [BVerwG 4 CN 3.12]) oder ggf. ein ausdrücklicher Hinweis darauf erforderlich war, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wurde (vgl. § 13 Abs. 3 Satz 2, § 13a Abs. 3 BauGB). - BVerwG, 16.06.2011 - 4 CN 1.10
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; subjektive Rechtsposition; Grundeigentum; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Die auf der Grundlage des Antragsvorbringens bestehende Möglichkeit einer Verletzung in eigenen subjektiven Rechten durch die zur Überprüfung gestellte Satzung folgt für den Antragsteller zu 2 als Eigentümer, dessen Grundstück unmittelbar von der Planänderung betroffen ist, zuvörderst aus dem Eigentumsrecht des Art. 14 Abs. 1 GG, weil die Festsetzungen eines (rechtmäßigen) Bebauungsplans zu den Nutzungen seines Grundstücks Inhalt und Schranken des Grundeigentums bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Juni 2011 - 4 CN 1.10 -, juris Rn. 13). - BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76
Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Rn. 73 Bei dieser Beurteilung geht der Senat mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 1978 (BVerwGE 56, 283, 289 f. und Leitsatz 3) grundsätzlich von folgendem Prüfungsmaßstab aus:. - BVerwG, 28.06.2011 - 1 C 18.10
Allgemeines Aufenthaltsrecht; Öffnungsklausel; Ausländerbehörde; Zuständigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Erst und nur durch die Ausfertigung der Satzung wird die Originalurkunde erstellt, die ihrerseits Grundlage und Voraussetzung für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist (…vgl. bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 13. März 2008 - 1 D 6/07 -, juris; NK-Urt. v. 8. März 2012 - 1 C 18/10 -, Rn. 28). - BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07
Fristbeginn zur Stellung des Normenkontrollantrags bei Neubekanntmachung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83
Ausfertigung von Bebauungsplänen
- OVG Sachsen, 13.03.2008 - 1 D 6/07
Keine Ausfertigung einer Satzung durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls
- OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13
Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten …
- OVG Sachsen, 09.03.2012 - 1 C 13/10
Auslegung "umweltbezogener Stellungnahmen" bei einem Änderungsbebauungsplan
- BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09
Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze; …
- OVG Sachsen, 23.10.2000 - 1 D 33/00
- OVG Sachsen, 27.07.2017 - 1 C 5/14
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsfrist; Antragsbefugnis; …
Nach Anhängigkeit des Normenkontrollverfahrens 1 C 11/12 der Antragsteller wurde die Satzung in einem ergänzenden Verfahren vom Oberbürgermeister ausgefertigt und im Amtsblatt vom 8. Juli 2013 erneut bekanntgemacht.Durch rechtskräftiges Normenkontrollurteil vom 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 - (abgedruckt u. a. SächsVBl. 2014, 173; nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 26. Februar 2014 - 4 BN 7.14 -, juris) erklärte der erkennende Senat den Bebauungsplan Nr. 57 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2013 wegen eines erneuten Ausfertigungsmangels für unwirksam.
Die Gerichtsakten der vorangegangenen Verfahren 1 C 16/08 (Bebauungsplan von 2006), 1 C 38/11 (Veränderungssperre), 1 C 11/12 (Bebauungsplan von 2011) und 1 B 85/14 (Eilverfahren) des Oberverwaltungsgerichts wurden beigezogen.
Rn. 58 Bundesrechtlich ist die Rechtmäßigkeit des von der Antragsgegnerin nach der im Januar 2011 erfolgten Einstellung des ersten Normenkontrollverfahrens 1 C 16/08 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geänderten und zuletzt im ergänzenden Verfahren (§ 214 Abs. 4 BauGB) zur Behebung des im rechtskräftigen Normenkontrollurteil vom 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 - …
Rn. 60 Bei Anwendung dieses im Interesse einer Planerhaltung gesetzlich eingeschränkten Prüfungsmaßstabs haben die Antragsteller mit ihren Ausführungen auf S. 11 ff. der Antragsschrift vom 24. April 2012 im Normenkontrollverfahren 1 C 11/12 rechtzeitig unter Darlegung des den Verfahrensverstoß bei der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m § 4a Abs. 3 BauGB) begründenden Sachverhalts gegenüber der Antragsgegnerin gerügt, dass der am 21. Dezember 2011 beschlossene und im Amtsblatt vom 1. März 2012 bekanntgemachte Bebauungsplan von dem zwischen dem 2. Mai und 10. Juni 2011 öffentlich ausgelegten Planentwurf abweicht, weil die textliche Festsetzung Nr. 1.4 des beschlossenen Plans gegenüber dem Auslegungsentwurf um den Satz ergänzt wurde, dass "ein … Parkplatzkonzept … im Rahmen der Bauantragstellung vorzulegen ist".
Rn. 69 In rechtlicher Hinsicht gilt dies - unabhängig von der nicht erfolgten Ausgliederung des Plangebiets aus dem Landschaftsschutzgebiet "Lößnitz" - bereits deshalb, weil das baurechtliche Genehmigungsverfahren in der Sächsischen Bauordnung landesrechtlich abschließend geregelt und einer satzungsrechtlichen Ausgestaltung durch Festsetzungen eines Bebauungsplans entzogen ist (vgl. bereits SächsOVG, NK-Urt. v. 13. Oktober 2011 a. a. O.; NK-Urt. v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, …
Rn. 1 Die Höhe des Streitwerts folgt aus § 52 Abs. 1 GKG, wobei der Senat den bereits in den vorangegangen Normenkontrollverfahren 1 C 16/08 und 1 C 11/12 festgesetzten Wert zugrunde legt, gegen den Einwendungen nicht erhoben wurden.
- VG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 K 4241/14
Widerklage des Beigeladenen im Verwaltungsprozess
Erforderlich ist, dass der Plan durch eine "gedankliche Schnur" mit dem ausgefertigten Textteil der Satzung derart verknüpft ist, dass seine Identifizierung ohne Weiteres möglich ist, so dass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (…vgl. VGH München, Urt. v. 05.02.2009 - 1 N 07.2713, juris Rn. 37;… VGH München, Beschl. v. 28.02.2008 - 1 NE 07.294, juris Rn. 36;… OVG Münster, Urt. v. 26.06.2013 - 7 D 75/11.NE, juris Rn. 54 ff.; OVG Bautzen, Urt. v. 11.07.2013 - 1 C 11/12, BauR 2014, 809 = juris Rn. 76;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 05.02.2009 - 7 CN 1.08, NVwZ 2009, 720 = juris Rn. 25). - OVG Sachsen, 04.06.2026 - 1 C 30/23
Veränderungssperre; erste Verlängerung; ergänzendes Verfahren; Normenkontrolle
Soweit mit ihrem § 2 Abs. 2 Satz 2 auf den Lageplan als Bestandteil der Satzung Bezug genommen wird, wurde dieser von der Bürgermeisterin ebenfalls ausgefertigt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 76 m. w. N.;… SächsOVG, NK-Urt. v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 58).
- OVG Sachsen, 04.10.2022 - 1 C 82/20
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; ergänzendes Verfahren; …
- BVerwG, 05.06.2018 - 4 BN 43.17
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Bindungswirkung einer Entscheidung bei …
Jedenfalls der Vorwurf einer Überraschungsentscheidung ist insoweit unbegründet, weil die Vorinstanz auf die Lage des Grundstücks im Landschaftsschutzgebiet und das Gebot der Konfliktbewältigung bereits in einem vorangehenden Normenkontrollurteil hingewiesen hatte (OVG Bautzen, Urteil vom 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 - … - VGH Bayern, 28.10.2014 - 15 N 12.1633
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Ausfertigungsfertigungsmangel; Fehlen …
Erforderlich ist, dass der Plan durch eine Art "gedanklicher Schnur" mit dem ausgefertigten Textteil der Satzung derart verknüpft ist, dass seine Identifizierung ohne Weiteres möglich ist, sodass jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des nicht gesondert ausgefertigten Teils zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist (…vgl. BayVGH, U.v. 5.2.2009 - 1 N 07.2713 - juris Rn. 37;… B.v. 28.2.2008 - 1 NE 07.2946 - juris Rn. 36;… OVG NW, U.v. 26.6.2013 - 7 D 75/11.NE - juris Rn. 54 ff.; SächsOVG, U.v. 11.7.2013 - 1 C 11/12 - BauR 2014, 809 = juris Rn. 76;… vgl. auch BVerwG, U. v. 5.2.2009 - 7 CN 1.08 - NVwZ 2009, 720 = juris Rn. 25). - OVG Sachsen, 04.12.2014 - 1 C 16/13
Ergänzungssatzung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Präklusion, …
Rn. 26 Das Ausfertigungserfordernis als grundlegendes Element jeglichen Rechtssetzungsverfahrens, das unmittelbar aus dem bundes- wie landesrechtlich gewährleisteten Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 1 Satz 2 SächsVerf) folgt und in § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO für gemeindliche Satzungen landesgesetzlich ausgestaltet ist, hat der Normenkontrollsenat von Amts wegen zu prüfen (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013, BauR 2014, 809 und v. 23. Oktober 2000, SächsVBl. 2001, 79, 80).Rn. 28 In der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (NK-Urt. v. 11. Juli 2013 a. a. O. und 23. Oktober 2000 a. a. O., m. w. N.) ist geklärt, dass Satzungen, die aus mehreren Bestandteilen bestehen, von Rechts wegen nicht zwingend jeweils gesondert ausgefertigt werden müssen, mag dies im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit auch wünschenswert sein.
- OVG Sachsen, 02.11.2022 - 1 C 81/20
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; allgemeine …
Soweit mit § 2 Abs. 2 Satz 2 auf den Lageplan als Bestandteil der Satzung Bezug genommen wird, wurde dieser vom Bürgermeister ebenfalls ausgefertigt (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 76 m. w. N. und v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 58). - OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12
Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung
Für den Fall, dass eine Satzung aus einem Plan und einem Textteil besteht, genügt es nach der Rechtsprechung des Senats, dass lediglich der Satzungstext ausgefertigt worden ist und durch eindeutige Angaben im Satzungstext oder auf andere Weise jeder Zweifel an der Zugehörigkeit des Plans zur Satzung ausgeschlossen ist, dieser gewissermaßen durch eine "gedankliche Schnur" mit dem Satzungstext verbunden ist (…NK-Urt. v. 23. Oktober 2000, SächsVBl. 2001, 79 = NVwZ-RR 2001, 426; NK-Urt. v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 76 f.). - OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 16/14
Sanierungssatzung, Ergänzendes Verfahren, Gebietsverkleinerung, Abwägung
Dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - die Bekanntmachung der Genehmigung nicht zu einem verfahrensfehlerfreien Inkrafttreten der Satzung wegen eines Ausfertigungsmangels geführt hat, denn nach § 214 Abs. 4 BauGB ist ein ergänzendes Verfahren zur Heilung von Verstößen gegen Landesverfahrensrecht wie Ausfertigungsmängeln möglich (SächsOVG, NK-Urt. v. 11. Juli 2013, BauR 2014, 809). - OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
Regionalplan, Konzentrationsflächenplanung, Windenergienutzung, Windkraftanlage, …
- OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
Veränderungssperre; zweite Verlängerung; einstweilige Anordnung; schwerer …
- OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung; …
- OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Satzung; Ausfertigung; Bestattungswald
- OVG Sachsen, 27.02.2017 - 1 A 105/16
Vorbescheid, Bebauungsplan; Einzelhandelskonzept; Erforderlichkeit der Planung, …
- OVG Sachsen, 16.11.2015 - 1 C 15/14
Sanierungssatzung, Ausfertigungsmangel, ergänzendes Verfahren
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.07.2012 - 1 C 11.12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Revisionsverfahrens wegen Zurücknahme der Revision durch den Kläger
- rechtsportal.de
VwGO § 92 Abs. 3 S. 1
Einstellung eines Revisionsverfahrens wegen Zurücknahme der Revision durch den Kläger - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 29.06.2010 - Au 1 K 10.496
- VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182
- BVerwG, 11.07.2012 - 1 C 11.12
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