Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 47; BauGB §§ 35 Abs. 3 Satz 3, 38 Satz 1, 1 Abs. 7, 5 Abs. 2 Nr. 8, 9 Abs. 1 Nr. 17; BBergG § 48 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 14 Abs. 1.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schlüssiges Gesamtkonzept eines Flächennutzungspkans
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Beschränkung von Darstellungen einer Konzentrationsfläche eines Flächennutzungsplans auf zur Festlegung der städtebaulichen Ordnungsvorstellungen geeignete Aussagen; Vollständige Ermittlung aller abwägungserheblichen Belange als Voraussetzung für ein ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
- BVerwG, 23.10.2008 - 4 BN 16.08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 446 (Ls.)
- DVBl 2008, 667 (Ls.)
- BauR 2008, 1101
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Das mit dieser Regelung verfolgte Ziel wird aber von vornherein verfehlt, wenn die Fläche, die für die vorgesehene Nutzung zur Verfügung stehen soll, für diesen Zweck schlechthin ungeeignet ist (vgl. BVerwGE 117, 287).31 a) Bei dieser Bewertung ist zunächst von den Grundsätzen auszugehen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2002 (BVerwGE 117, 287) für die Darstellung von Windkraftanlagen in Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB entwickelt hat.
Der Gemeinde wird ein Instrument an die Hand gegeben, das es ihr ermöglicht, durch eine Kanalisierung der in § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB aufgeführten Vorhaben die städtebauliche Entwicklung in ihrem Gemeindegebiet in geordnete Bahnen zu lenken (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, a.a.O.).
Die Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks im Außenbereich bestimmt sich aber - wie die Bebaubarkeit eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (vgl. hierzu BVerwGE 117, 287 mit Verweis auf BVerfGE 35, 263) - nach Maßgabe des einfachen Rechts.
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 1 C 10065/05
Bebauungsplanrecht - Normenkontrolle; Statthaftigkeit; Flächennutzungsplan; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Während der Senat bislang der Auffassung war, dass die Darstellung einer Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB den Charakter einer Rechtsvorschrift i.S. von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO hat (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05.OVG -, NVwZ 2006, S. 1442; Urteil vom 18. Januar 2007 - 1 C 10350/06.OVG -), unterliegen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts derartige Darstellungen in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle (Urteil vom 26. April 2007, BVerwGE 128, 382; Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -).Vielmehr muss sie der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die privilegierten Nutzungen in substantieller Weise Raum schaffen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Oktober 2004, NVwZ 2005, S. 211 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05.OVG -, a.a.O. und Urteil vom 18. Januar 2007 - 1 C 10350/06.OVG -).
- BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06
Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Während der Senat bislang der Auffassung war, dass die Darstellung einer Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB den Charakter einer Rechtsvorschrift i.S. von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO hat (vgl. OVG RP…, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05.OVG -, NVwZ 2006, S. 1442; Urteil vom 18. Januar 2007 - 1 C 10350/06.OVG -), unterliegen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts derartige Darstellungen in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle (Urteil vom 26. April 2007, BVerwGE 128, 382; Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -).Zwar bestimmen Darstellungen des Flächennutzungsplanes mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB - wie die Festsetzungen eines Bebauungsplanes - Inhalt und Schranken des Eigentums i.S. von Art. 14 Abs. 1 GG (BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3/06 - NVwZ 2007, S. 1081).
- BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84
Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Die Vorschrift will im gesamtwirtschaftlichen Interesse die heimische Rohstoffversorgung sicherstellen und räumt daher dem Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen eine Vorrangstellung ein (…vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 30. Juli 1998 - 4 A 1/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 162; Urteil vom 4. Juli 1996 - BVerwGE 74, 315). - BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04
Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Vielmehr muss sie der Privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers Rechnung tragen und für die privilegierten Nutzungen in substantieller Weise Raum schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004, NVwZ 2005, S. 211 m.w.N.; OVG RP…, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05.OVG -, a.a.O. und Urteil vom 18. Januar 2007 - 1 C 10350/06.OVG -). - BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98
Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Die Vorschrift will im gesamtwirtschaftlichen Interesse die heimische Rohstoffversorgung sicherstellen und räumt daher dem Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen eine Vorrangstellung ein (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 30. Juli 1998 - 4 A 1/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 162; Urteil vom 4. Juli 1996 - BVerwGE 74, 315). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Dem Abwägungsgebot ist nur dann genügt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattgefunden hat, in die Abwägung das nach Lage der Dinge Beachtenswerte eingestellt worden ist und das Ergebnis der Abwägung nicht außer Verhältnis zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange steht (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301; ferner BVerwG, Urteil vom 1. November 1974, Buchholz 406.11 § 1 Nr. 10; BVerwGE 45, 301 f.). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Die Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks im Außenbereich bestimmt sich aber - wie die Bebaubarkeit eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (vgl. hierzu BVerwGE 117, 287 mit Verweis auf BVerfGE 35, 263) - nach Maßgabe des einfachen Rechts. - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Da es sich somit um eine Prognoseentscheidung handelt, beurteilt sich deren Rechtmäßigkeit und damit auch die Frage nach dem Umfang der erforderlichen Ermittlungen danach, ob im Zeitpunkt der Prognose aufgrund vollständiger und zutreffender Tatsachen sowie aufgrund korrekter Methoden der Vorausschau entschieden wurde (vgl. BVerwGE 56, 110, 121). - BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 1 C 11131/07
Während der Senat bislang der Auffassung war, dass die Darstellung einer Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB den Charakter einer Rechtsvorschrift i.S. von § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO hat (vgl. OVG RP…, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 1 C 10065/05.OVG -, NVwZ 2006, S. 1442; Urteil vom 18. Januar 2007 - 1 C 10350/06.OVG -), unterliegen nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts derartige Darstellungen in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle (Urteil vom 26. April 2007, BVerwGE 128, 382; Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -). - BVerwG, 30.06.2004 - 7 B 92.03
Wasserrechtliche Planfeststellung; zwingender Versagungsgrund; Ziele der …
- BVerwG, 31.10.2000 - 11 VR 12.00
Plangenehmigung für den Bau einer Funktsystem-Basisstation; Beeinträchtigung der …
- BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90
Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 10650/07
Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens der Nassauskiesung durch …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09
Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Flächennutzungsplan von Andernach unwirksam
Rn. 7 Nach öffentlicher Bekanntmachung des Flächennutzungsplans am 21.07.2007 hat der Senat auf den am 05.11.2007 eingereichten Normenkontrollantrag mit Urteil vom 28.02.2008 die genannte 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Antragsgegnerin vom 02.07.2007 für unwirksam erklärt (1 C 11131/07).Rn. 9 Die Antragsgegnerin hat auf der Grundlage des Urteils des Senats vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) nach § 214 Abs. 4 BauGB ein ergänzendes Verfahren zur Fehlerbehebung mit erneuter Planoffenlage (VA 111, 82) eingeleitet und dies am 15.10.2008 öffentlich bekannt gemacht.
Rn. 16 In diesem Zusammenhang sei nochmals auf den eigenen Vortrag im Verfahren 1 C 11131/07 zu verweisen, dass der Abbau im Gebiet Namedy gegenüber dem ausgewiesenen Gebiet am Burgerberg um ein Vielfaches wirtschaftlicher sei.
Auch obligatorisch oder dinglich Berechtigte können ein Recht auf die gerechte Abwägung ihrer privaten Interessen geltend machen (s. Urteil des Senats vom 28.02.2008, 1 C 11131/07).
Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Senats im Urteil vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) wird insoweit Bezug genommen.
Rn. 52 Die Konzentrationsflächen am Burgerberg für den Kiesabbau haben zwar nur noch eine Größe von etwa 70 ha, nachdem die zuvor ausgewiesenen 102 ha nach dem Urteil des Senats vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) reduziert worden sind, ohne dass jedoch hierzu eine eingehende Begründung zur genauen Abgrenzung dieser Flächen erfolgt wäre.
Rn. 71 (1.) Der Senat hat im Urteil vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) prognostisch ausgeführt, dass "unüberwindbare Hindernisse" einem Kiesabbau am Burgerberg nicht im Wege stehen dürften.
Als zentrale Fragestellung wird entsprechend dem Urteil des Senats vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) angesehen, ob es sich im Bereich Burgerberg um ein abbauwürdiges Kies- und Sandvorkommen handelt, welches nach Art und Inhalt für eine wirtschaftliche Nutzung in Betracht komme.
Rn. 87 (10.) Bereits im vorhergehenden Urteil vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) hat der Senat die Antragsgegnerin darauf hingewiesen, dass es im Rahmen des Aufstellungsverfahrens - schon im Hinblick auf die im Rahmen der Offenlage des Flächennutzungsplanes nach § 3 Abs. 2 BauGB geäußerten Bedenken - oblegen hätte, nicht nur hinsichtlich der Qualität des am Burgerberg vorhandenen Kieses, sondern auch hinsichtlich der Mächtigkeit der Kiesschicht und der Höhe der Überdeckungsschicht und - damit verbunden - der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nachzugehen und insoweit eine Klärung herbeizuführen.
Rn. 93 Bereits im Urteil vom 28.02.2008 (1 C 11131/07) hat der Senat in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, dass die AG für Steinindustrie in einem Schreiben vom 22. März 2007 an die Antragsgegnerin ausgeführt hat, dass für die Wirtschaftlichkeit des Abbaus das Verhältnis von Abraum zur Mächtigkeit von entscheidender Bedeutung sei und im Durchschnitt das Verhältnis zwischen Abraum und gewinnbarem Kies mindestens 1:2,5 betragen solle.
- BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung; …
Rn. 32 Diese Rechtsprechung lässt sich grundsätzlich auf die Darstellung von Flächen zur Konzentration des Abbaus oberflächennaher Bodenschätze übertragen (so auch OVG Koblenz, Urteil vom 28. Februar 2008 - 1 C 11131/07 - BauR 2008, 1101 ). - OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06
Ausfertigung eines Bebauungsplans
Hierfür könnte sprechen, dass die Gemeinde P... sich vorliegend darauf beschränkt hat, eine einzige Konzentrationszone für die Bodenschatzgewinnung - und zwar in den Grenzen eines vorhandenen Tagebaus, in dem bis 1991 Gipsabbau betrieben wurde - auszuweisen, und damit für den Gipsabbau als privilegierte Nutzung nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB möglicherweise nicht in substantieller Weise Raum geschafft hat (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.02.2008 - 1 C 11131/07 -).Da es sich somit um eine Prognoseentscheidung handelt, beurteilt sich deren Rechtmäßigkeit und damit auch die Frage nach dem Umfang der erforderlichen Ermittlungen danach, ob im Zeitpunkt der Prognose aufgrund vollständiger und zutreffender Tatsachen sowie aufgrund korrekter Methoden der Vorausschau entschieden wurde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.02.2008, a. a. O., m. w. N.).
- VGH Bayern, 30.07.2013 - 15 B 12.147
Abgrabungsgenehmigung
Diese rechtlichen Anforderungen haben sich in erster Linie im Zusammenhang mit der Konzentrationsflächenplanung bei Windkraftanlagen in der Rechtsprechung entwickelt (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 285; U.v. 13.12.2012 - 4 CN 1/11 - NVwZ 2013, 519); sie lassen sich auf die Darstellung von Kiesabbaukonzentrationsflächen übertragen (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2002 - 4 C 15/01 - BVerwGE 117, 287/294; auch BayVGH, U.v. 28.10.2010 - 15 N 09.1351; OVG RhPf, U.v. 28.2.2008 - 1 C 11131/07 - BauR 2008, 1101). - VGH Bayern, 28.10.2010 - 15 N 09.1351
Flächennutzungsplan; Normenkontrolle; Darstellung einer Konzentrationsfläche für …
Problematische Abbaubedingungen allein stellen noch kein unüberwindbares Hindernis dar (OVG RhPf vom 28.2.2008 BauR 2008, 1101).Auch problematische Abbaubedingungen allein stellen die Erforderlichkeit einer Vorrangplanung nicht in Frage (OVG RhPf vom 28.2.2008 a.a.O.).
Die mit der positiven Standortzuweisung verbundene Ausschlusswirkung muss vielmehr durch städtebauliche Gründe legitimiert sein (OVG RhPf vom 28.2.2008 a.a.O).
- OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2009 - 1 LA 126/08
Erteilung einer Kiesabbaugenehmigung; Berufungszulassung, Hinweispflichten des …
Nachvollziehbare Ansatzpunkte für Abwägungsfehler im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan 2002 sind der Begründung des Zulassungsantrags nach alledem nicht zu entnehmen (vgl. zur Abwägung bei Kiesabbaugebieten OVG Koblenz, Urt. v. 28.02.2008, 1 C 11171/07, BauR 2008, 1101).
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