Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10.OVG |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1a BauGB, § 1 Abs 2 BauGB, § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 5 BauGB
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Wohngebiet und demografischer Wandel; Berücksichtigung von Zielen des Landesentwicklungsprogramms; Duldungspflicht für Abtragsböschung; Lärmimmissions- und Alternativenprüfung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit einer Bauleitplanung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB vor dem Hintergrund stagnierender Einwohnerzahlen eines Ortsteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit einer Bauleitplanung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB vor dem Hintergrund stagnierender Einwohnerzahlen eines Ortsteils
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (26)
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08
Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 Satz 1 LBauO können die jeweiligen Regelungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden, wobei das verfassungsrechtliche Zitiergebot (Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG; Art. 110 Abs. 1 Satz 3 LV) nicht gilt (Urteil des Senats vom 01.10.2008, 1 A 10362/08, AS RP-SL 36, 381).Rn. 43 c. Aus dem Wortlaut des § 88 Abs. 1 Nr. 1 LBauO , wonach die Gemeinden durch Satzung Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen "zur Durchführung gestalterischer Absichten in bestimmten bebauten oder unbebauten Teilen des Gemeindegebiets" erlassen können, hat der Senat in seiner Rechtsprechung die Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage dergestalt konkretisiert, dass die Gemeinde mit ihren Festsetzungen eine gebietsspezifische Gestaltungsabsicht verfolgen muss (OVG RP, Urteil vom 01.10.2008: 1 A 10362/08; OVG RP, Urteil vom 22.09.1988, AS 22, 277 = BauR 1989, 68).
Dass darüber hinaus Anlagen zur Sonnenenergienutzung grundsätzlich zulässig sind, ist dem Urteil des Senats vom 01.10.2008 (1 A 10362/08) geschuldet, welches im Planaufstellungsverfahren in Bezug genommen worden ist.
Auch dies entspricht im Ergebnis den im Urteil des Senats vom 01.10.2008 (1 A 10362/08) aufgestellten Grundsätzen.
- BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03
Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.03.2004, 4 CN 4/03) sei ein Bebauungsplan nicht erforderlich, wenn mit seiner Verwirklichung nicht innerhalb von 10 Jahren gerechnet werden könne.Die von den Antragstellern in Bezug genommene Entscheidung vom 18.03.2004 (BVerwGE 120, 239) bezog sich dabei auf einen planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan, der die Trasse einer Landesstraße festsetzte.
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Rn. 51 1. Das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot ist dann verletzt, wenn entweder eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. des BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, Urteil vom 05.07.1974, BVerwGE 45, 315; s.a. Beschluss vom 24.11.2010, 4 BN 40/10, juris).
- BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90
Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision - …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Es gilt insoweit über § 10 BauGB der gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtssatz, dass die spätere Norm die frühere verdrängt ("lex posterior derogat legi priori"; BVerwG, Urteil vom 10.08.1990, BRS 50 Nr. 2; Beschluss des Senats vom 15.03.2010, 1 B 11357/09 , ESOVG). - BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05
Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Rn. 55 b. Lärmbetroffene können daher beanspruchen, dass ihre Lärmschutzbelange mit dem diesen zustehenden Gewicht in die planerische Abwägung eingestellt und mit den für das Vorhaben angeführten Belangen in einen Ausgleich gebracht werden, der zur objektiven Gewichtigkeit ihrer Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 20.04.2005, BVerwGE 123, 261 und Urteil vom 26.04.2007, 4 C 12/05, juris). - BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03
Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose; …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Rn. 55 b. Lärmbetroffene können daher beanspruchen, dass ihre Lärmschutzbelange mit dem diesen zustehenden Gewicht in die planerische Abwägung eingestellt und mit den für das Vorhaben angeführten Belangen in einen Ausgleich gebracht werden, der zur objektiven Gewichtigkeit ihrer Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 20.04.2005, BVerwGE 123, 261 und Urteil vom 26.04.2007, 4 C 12/05, juris). - BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86
Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Andererseits kann der Verzicht auf die Einbeziehung von Alternativen in die Planung ein Abwägungsfehler sein, wenn sie naheliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987, BRS 47 Nr. 3 und juris, Rn. 20; OVG RP…, Urteil vom 04.07.2006, BRS 70 Nr. 23 und juris, Rn. 55). - BVerwG, 12.06.2008 - 4 BN 8.08
Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich der Zunahme der Lrämbelastung nicht …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Ihr Zurückstellen bedarf einer Rechtfertigung, die dem Gewicht dieser vom Gesetzgeber herausgehobenen Belange Rechnung trägt (vgl. BVerwG vom 12.6.2008, BauR 2008, 1416;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 1a Rn. 50 ff.). - BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08
Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, begründen nämlich dann nicht dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (BVerwG, Beschluss vom 22.01.2008, 4 B 5/08). - BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10
Verletzung des Abwägungsgebots
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10
Rn. 51 1. Das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot ist dann verletzt, wenn entweder eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (st. Rspr. des BVerwG seit Urteil vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, Urteil vom 05.07.1974, BVerwGE 45, 315; s.a. Beschluss vom 24.11.2010, 4 BN 40/10, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 1 C 10256/08
Normenkontrolle gegen planfeststellungersetzenden Bebauungsplan
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
- BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
- BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71
Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …
- BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …
- BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …
- BVerwG, 25.06.2007 - 4 BN 17.07
Überprüfung einer bestandskräftigen Abweichungsentscheidung im Rahmen der …
- BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - 8 C 10696/10
Bebauungsplan "Gundheimer Gasse" in Bad Dürkheim-Ungstein nunmehr wirksam
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08
Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger …
- BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10
Antragsbefugnis beim Normenkontrollverfahren
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.1988 - 1 A 82/86
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08
Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12
Normenkontrollverfahren - zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 …
Rn. 40 Auch hat sich der erkennende Senat mit der Frage der Erforderlichkeit einer Bauleitplanung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB, nämlich der Neuausweisung eines Wohngebiets vor dem Hintergrund stagnierender Einwohnerzahlen eines Ortsteils und des demografischen Wandels befasst (Urteil vom 06.10.2011 - 1 C 11322/10 , ESOVG).Dementsprechend ist es zwar zutreffend - wie im Urteil des Senats vom 06.10.2011 (1 C 11322/10.OVG) ausgeführt - dass der Antragsteller nicht der "Ersatzplaner" der Antragsgegnerin sein kann, die Erforderlichkeit ist nach Ablauf einiger Jahre jedoch erneut in den Blick zu nehmen.
Insbesondere sind die Ziele 31 und 32 des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV für die Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung keine abschließend abgewogenen und verbindlichen Vorgaben des Trägers der Raumordnung im Sinne von § 3 Nr. 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 ROG (Urteil des Senats vom 06.10.2011, 1 C 11322/10.OVG - Pönterberg II).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2014 - 2 B 581/14
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes im Wege der einstweiligen Anordnung; …
Rn. 71 Vgl. insoweit OVG Rh.-Pf., Urteile vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12 -, juris Rn. 40, und vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10 -, juris Rn. 29 f. - VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14
Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage
Im Übrigen ist angesichts anderslautender fachgerichtlicher Rechtsprechung jedenfalls nicht offensichtlich, dass die Verpflichtung der Gemeinden zur Untersuchung von Möglichkeiten der Innenentwicklung auch Grundstücke erfasst, die im Privateigentum stehen (vgl. OVG RhPf vom 6.10.2011 - 1 C 11322/10 - juris Rn. 63; VGH BW vom 29.10.2013 NVwZ-RR 2014, 171/174;… vom 22.10.2014 VBlBW 2015, 237 Rn. 75).
- VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649
Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer …
wegen einer fehlenden Nachfrage nach Wohnbauland auf Dauer bzw. auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt (vgl. auch OVG Rh-Pf, U.v. 6.10.2011 - 1 C 11322/10 - juris Rn. 29 ff.). - VG Koblenz, 30.07.2013 - 4 K 1074/12
Verweigerung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans; Bewertung der …
Dabei kommen die in der Verfahrensvorschrift § 2 Abs. 3 BauGB normierten vorgelagerten Ermittlungs- und Bewertungspflichten besondere Bedeutung im Rahmen der Bauleitplanung zu (vgl. zum Vorstehenden OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG - ESRiA).Deshalb bedarf seine Zurückstellung einer Rechtfertigung, die dem Gewicht des Belangs Rechnung trägt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2011, a.a.O.).
Dabei ist die Schutzwürdigkeit der überplanten Flächen ebenso zu beachten, wie die Möglichkeit innerörtlicher Alternativen, wobei die Ziele der Raumordnung von Bedeutung sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2011, a.a.O.).
Diese Belange sind in die planerische Abwägung einzustellen und mit den für das Vorhaben sprechenden Belangen in einen Ausgleich zu bringen, der zur objektiven Gewichtigkeit der Belange nicht außer Verhältnis steht; dabei ist bei der Planung zu berücksichtigen, ob und in welchem Umfang Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Oktober 2011, a.a.O.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 10803/11
Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter …
Das erforderliche Maß der Ermittlung ergibt sich dabei aus den Anforderungen der jeweiligen Planung (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 09.11.2011, 1 C 10021/11 , vom 06.10.2011, 1 C 11322/10 , vom 16.09.2011, 1 C 11114/09 - jeweils veröffentlicht in ESOVGRP). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11
Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben
Rn. 36 Eine Bauleitplanung einer Gemeinde aber, die nach deren Willen als reine Angebotsplanung außerhalb der §§ 11, 12 BauGB zu verstehen sein soll und die nur auf den Fall des Engagements eines idealtypisch äußerst engagierten, finanzkräftigen und nachhaltig langfristig orientierten lokalen Investors abzielt und zugleich praktisch alle anderen, zumal die potentiell rentablen Nutzungen ausschließt, muss sich schon bei der Erforderlichkeit der Planung höheren Anforderungen stellen, als dies etwa bei einer herkömmlichen Angebotsplanung, wie der eines gewöhnlichen Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiets (vgl. zur "Bevorratung" von Wohnraum: Urteil des Senats vom 06.10.2011, 1 C 11322/10 , ESOVG-RP) der Fall ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 81/13
Verstoß eines Bebauungsplans gegen das Abwägungsgebot im Hinblick auf die …
Rn. 49 Vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2014 - 2 B 581/14.NE -, juris Rn. 69; OVG Rh.-Pf., Urteile vom 16. Mai 2013 - 1 C 11004/12 -, juris Rn. 40, und vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10 -, juris Rn. 29 f. - OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10782/12
Heranrücken von Wohnbebauung an Aussiedlerhof
Wegen des den Gemeinden zustehenden städtebaulichen Planungsermessens erweist sich eine Bauleitplanung unter dem Aspekt der Alternativenabwägung indes nur dann als rechtsfehlerhaft, wenn sich eine andere als die gewählte Lösung unter Berücksichtigung aller abwägungserheblicher Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere Variante hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG RP, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 60;… Urteil vom 22. Dezember 2010 - 8 C 10600/10.OVG -, BauR 2011, 1127 und juris, Rn. 69 ff., BayVGH…, Urteil vom 24. Mai 2012 - 2 N 12.448 -, juris, Rn. 48; zur Alternativenprüfung im Fachplanungsrecht: BVerwG…, Urteil vom 24. November 2010 - 9 A 13.09 -, juris, Rn. 61). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10678/15
Normenkontrollverfahren: eigenständige Beurteilung der baugestalterischen …
Eine inhaltliche Prüfung von Standortalternativen hat stattgefunden, eine andere als die gewählte Lösung musste sich nicht aufdrängen (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 6. Oktober 2011 - 1 C 11322/10.OVG -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 1 C 10824/13
Anwendung der internen Unbeachtlichkeitsklausel bei Veränderung des sich aus der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10859/12
Umsatzumverteilungen, Kaufkraftabfluss, Einzelhandels- und städtebauliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 2 D 89/13
Was sind "andere Maßnahmen der Innenentwicklung"?
- OVG Schleswig-Holstein, 18.03.2024 - 1 KN 14/18
Ermittlung der zulässigen Grundfläche, die nach § 13a Abs. 1 S 2 Nr. 1 BauGB …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 10758/12
Normenkontrollverfahren gegen Einkaufszentrum in Kaiserslautern erfolglos
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12
Heranplanen eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2013 - 8 C 10946/12
Wohnbaulandausweisung beim Vorhandensein von Baugrundstücken in der …
- VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 2 K 20.2123
Erschließungsbeitragsrecht, Zeitpunkt der erstmaligen Herstellung der …
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