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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,45374
BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16 (https://dejure.org/2016,45374)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 (https://dejure.org/2016,45374)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 (https://dejure.org/2016,45374)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG §§ 1, 11, 62, 66, 67, 69
    Abschiebung; Abschiebungskosten; Ausweisung; Befristung; Beitritt; Bestandskraft; Bulgarien; Drittstaatsangehöriger; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Freizügigkeitsrecht; Unionsbürger; Verlustfeststellung; Wirksamkeit

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 2 AufenthG, § 66 Abs 1 AufenthG, § 67 Abs 3 AufenthG, § 67 Abs 1 AufenthG, § 69 Abs 2 S 2 AufenthG
    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Prüfung des Freizügigkeitsverlustes vor der Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 1, 11, 62, 66, 67, 69 AufenthG, §§ 1, 2, 6, 7, 11 FreizügG/EU, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG, Art. 27, 30, 32 Richtlinie 2004/38/EG (sog. Unionsbürger-Richtlinie), Art. 8 Richtlinie 73/148/EWG
    Ausländerrecht: Wirksamkeit und Vollzug von sog. Altausweisungen bei nunmehrigen Unionsbürgern | Abschiebekosten; Drittstaatsangehöriger; Unionsbürger; Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union; Bestandskraft der Ausweisung; Wirksamkeit der Ausweisung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 1, AufenthG 11, AufenthG § ... 62, AufenthG § 66, AufenthG § 67, AufenthG § 69, FreizügG/EU § 1, FreizügG/EU 2, FreizügG/EU § 6, FreizügG/EU § 7, FreizügG/EU § 11, RL 2004/38/EG Art. 27, RL 2004/38/EG Art. 30, RL 2004/38/EG Art. 32
    Unionsbürger, Verlust des Freizügigkeitsrechts, Bulgarien, Ausweisung, Beitritt, EU-Beitritt, freizügigkeitsberechtigt, Abschiebung, Drittstaatsangehörige, Freizügigkeitsrecht, Verlustfeststellung, Abschiebungskosten, Unionsbürgerrichtlinie, Abschiebungshaft

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 1, 11, 62, 66, 67, 69 AufenthG, §§ 1, 2, 6, 7, 11 FreizügG/EU, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG, Art. 27, 30, 32 Richtlinie 2004/38/EG (sog. Unionsbürger-Richtlinie), Art. 8 Richtlinie 73/148/EWG
    Ausländerrecht: Wirksamkeit und Vollzug von sog. Altausweisungen bei nunmehrigen Unionsbürgern | Abschiebekosten; Drittstaatsangehöriger; Unionsbürger; Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union; Bestandskraft der Ausweisung; Wirksamkeit der Ausweisung; ...

  • doev.de PDF

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendige Prüfung des Freizügigkeitsverlustes vor der Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung eines Bulgaren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vor dem EU-Beitritt ausgewiesene Bulgare - und seine Abschiebung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt ausgewiesenen Bulgaren

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Abschiebung eines vor EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach neuer Prüfung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vor Erlangung des Unionsbürgerstatus erlassene Ausweisung steht Verlustfeststellung gleich

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 1, 11, 62, 66, 67, 69 AufenthG, §§ 1, 2, 6, 7, 11 FreizügG/EU, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG, Art. 27, 30, 32 Richtlinie 2004/38/EG (sog. Unionsbürger-Richtlinie), Art. 8 Richtlinie 73/148/EWG
    Ausländerrecht: Wirksamkeit und Vollzug von sog. Altausweisungen bei nunmehrigen Unionsbürgern | Abschiebekosten; Drittstaatsangehöriger; Unionsbürger; Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union; Bestandskraft der Ausweisung; Wirksamkeit der Ausweisung; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 157, 34
  • NVwZ 2017, 879
  • DÖV 2017, 391
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Eine vor Erlangung des Unionsbürgerstatus nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Vorschriften ausgesprochene bestandskräftige Ausweisung eines nunmehrigen Unionsbürgers wird mit dem Beitritt des Landes seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union (hier: Bulgarien zum 1. Januar 2007) nicht wirkungslos und steht im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einer Verlustfeststellung gleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361).

    Dies gilt auch in Fällen, in denen die Ausweisung vor Erlangung des Unionsbürgerstatus nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Regelungen erfolgte (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 13).

    Rn. 18 bb) Nach dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union war zwar über eine Befristung des mit der Ausweisung eingetretenen Einreise- und Aufenthaltsverbots nach der Befristungsregelung in § 7 Abs. 2 FreizügG/EU zu entscheiden, die in sinngemäßer Anwendung auch die fortwirkenden Rechtsfolgen einer vor dem Beitritt ergangenen Ausweisung erfasst und den Vorgaben in Art. 32 Unionsbürger-RL hinsichtlich der zeitlichen Wirkungen eines Aufenthaltsverbots entspricht (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 14 m.w.N.).

    Die fortgeltenden gesetzlichen Wirkungen der Ausweisung des Klägers sind auf unionsrechtlicher Ebene nach dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union an der Unionsbürger-Richtlinie zu messen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 14 m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn die Ausweisung erfolgt ist, bevor der Unionsbürger eine Freizügigkeitsberechtigung erlangt hatte und noch nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Regeln ausgewiesen worden war (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 13).

    Wählt die Ausländerbehörde den Weg über eine Befristung, muss sie auch prüfen, ob auf der Grundlage einer aktuellen Gefährdungsprognose und Verhältnismäßigkeitsentscheidung die Voraussetzungen für eine Befristung auf Null vorliegen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 31).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Zwar findet das Aufenthaltsgesetz auf Unionsbürger grundsätzlich keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 Rn. 15).

    Diese Rechtsänderung führte nicht zur Unwirksamkeit einer zuvor bestandskräftig verfügten Ausweisung (BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 Rn. 14 f.).

    Begründet hat er dies damit, dass die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU intertemporal dem auf einer bestandskräftigen Ausweisung beruhenden Verlust des Freizügigkeitsrechts gleichsteht, da sich die Rechtswirkungen beider Rechtsakte entsprechen (BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 Rn. 14 f.).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00 [ECLI:EU:C:2004:17], Kühne und Heitz - Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04 [ECLI:EU:C:2006:586], i-21 Germany und Arcor - Rn. 51 f. …und vom 12. Februar 2008 - C-2/06 [ECLI:EU:C:2008:78], Kempter - Rn. 37 f.).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11 …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00 [ECLI:EU:C:2004:17], Kühne und Heitz - Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04 [ECLI:EU:C:2006:586], i-21 Germany und Arcor - Rn. 51 f. …und vom 12. Februar 2008 - C-2/06 [ECLI:EU:C:2008:78], Kempter - Rn. 37 f.).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkung - Bootsliegeplätze - …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfen einem Unionsbürger zwar unabhängig vom rechtlichen Schicksal eines nach nationalem Recht bestandskräftigen Verwaltungsakts dessen Wirkungen nicht entgegengehalten werden, wenn diese mit zwingenden, unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts unvereinbar sind (EuGH, Urteil vom 29. April 1999 - C-224/97 [ECLI:EU:C:1999:212], Ciola - Rn. 25 ff.).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (…EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00 [ECLI:EU:C:2004:17], Kühne und Heitz - Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04 [ECLI:EU:C:2006:586], i-21 Germany und Arcor - Rn. 51 f. und vom 12. Februar 2008 - C-2/06 [ECLI:EU:C:2008:78], Kempter - Rn. 37 f.).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Die im Rahmen der Prüfung des Leistungsbescheids inzident zu beurteilende Rechtmäßigkeit der zweiten Abschiebung und der in diesem Zusammenhang angeordneten Abschiebungshaft bestimmt sich hingegen nach der seinerzeit geltenden Rechtslage (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 29).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Deren Rechtmäßigkeit ist aus der behördlichen Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 - BVerwGE 144, 326 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis; …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Die Ausweisung hat mit Erlangung des Unionsbürgerstatus weder ihre Eignung, rechtliche Wirkungen zu erzeugen, noch die ihr innewohnende Steuerungsfunktion verloren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2011 - 1 C 2.10 - BVerwGE 139, 337 Rn. 14 m.w.N.).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-215/03

    Oulane

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17. Februar 2005 - C-215/03 [ECLI:EU:C:2005:95], Oulane - Rn. 40 f.) berühren Abschiebungs(haft)maßnahmen zwar den Kern des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts; sie können aber aufgrund einer ausdrücklichen Ausnahmevorschrift, die eine Beschränkung des Aufenthaltsrechts erlaubt, gerechtfertigt sein.
  • VGH Hessen, 07.11.2024 - 3 B 1575/23

    Isolierte Abschiebungsandrohung nach Wiedereinreise eines …

    Das Verwaltungsgericht habe zudem verkannt, dass eine Abschiebung des Antragstellers zum Zeitpunkt der Entscheidung rechtswidrig gewesen wäre, weil die Ausländerbehörde - entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 1 C 13.16) - zu diesem Zeitpunkt nicht in einer rechtsmittelfähigen Entscheidung festgestellt habe, dass die regelmäßig strengeren Voraussetzungen für eine Beschränkung des Freizügigkeitsrechts des Antragstellers, das dieser als Familienangehöriger einer freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin in Anspruch nehmen könne, vorlägen.

    Der Antragsteller kann verlangen, dass vor Erlass einer Abschiebungsandrohung und vor seiner Abschiebung aus dem Bundesgebiet von Amts wegen eine Befristungsentscheidung über das Einreise- und Aufenthaltsverbot getroffen wird (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 24 ff. zur Rechtswidrigkeit der Abschiebung vor Erlass einer Befristungsentscheidung).

    Vielmehr folgt der 3. Senat der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der über die Wirkung des mit einer Altausweisung eingetretenen Einreise- und Aufenthaltsverbots von Amts wegen entweder im Rahmen einer Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügG/EU oder einer Befristung nach § 7 Abs. 2 Satz 5 FreizügG/EU zu entscheiden ist (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 24 ff.).

    Vor einer entsprechenden Entscheidung ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts auch eine Abschiebung rechtswidrig (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 27).

    Begründet hat das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung damit, dass die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU intertemporal dem auf einer bestandskräftigen Ausweisung beruhenden Verlust des Freizügigkeitsrechts gleichsteht, da sich die Rechtswirkungen beider Rechtsakte entsprechen (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 19; BVerwG…, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 -, juris Rn. 14 f. zu § 11 Abs. 2 a. F.).

    Dies gilt auch dann, wenn die Ausweisung - wie hier - nicht gegenüber einer freizügigkeitsberechtigten Person, sondern gegenüber einem nicht freizügigkeitsberechtigten Drittstaatsangehörigen ausgesprochen worden ist, auf den das Freizügigkeitsgesetz/EU erst nachträglich Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 19).

    Diese Regelung ist Ausdruck allgemeiner Rechtsgrundsätze, insbesondere des Grundsatzes der Rechtssicherheit (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16).

    Die Ausweisung hat mit Erlangung des Status eines Ehegatten eines Unionsbürgers weder ihre Eignung, rechtliche Wirkungen zu erzeugen, noch die ihr innewohnende Steuerungsfunktion verloren (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 19. April 2011 - 1 C 2.10 -, juris Rn. 14 m. w. N.; Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16).

    Weder im Freizügigkeitsgesetz/EU noch im Aufenthaltsgesetz finden sich Regelungen, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen und das mit ihr einhergehende Einreise- und Aufenthaltsverbot mit der Erlangung des Unionsbürgerstatus wirkungslos werden (so bereits BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16).

    Auch das Unionsrecht enthält keine Regelung, derzufolge eine aufenthaltsbeendende Maßnahme bei Nichtvorliegen eines eine Beschränkung der Freizügigkeit rechtfertigenden Grundes ohne eine Befristung wirkungslos wird (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 18).

    Zwar kann die zuständige Behörde, wenn sich im Nachhinein die Unvereinbarkeit einer Verwaltungsentscheidung mit dem Unionsrecht zeigt, dazu verpflichtet sein, ihre bestandskräftige Entscheidung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 17).

    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 17 unter Hinweis auf EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00, Kühne und Heitz -, Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04, i-21 Germany und Arcor -, Rn. 51 f. …und vom 12. Februar 2008 - C-2/06, Kempter -, Rn. 37 f.).

    Dies gilt erst recht, wenn die mögliche Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht - wie hier - erst durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage eintritt (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 17).

    Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass nach der Eheschließung mit einer freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin über eine Befristung des mit der Altausweisung eingetretenen Einreise- und Aufenthaltsverbots nach der Befristungsregelung in § 7 Abs. 2 Satz 5 FreizügG/EU zu entscheiden ist, die in sinngemäßer Anwendung auch die fortwirkenden Rechtsfolgen einer Altausweisung erfasst und den Vorgaben in Art. 32 Unionsbürger-RL hinsichtlich der zeitlichen Wirkungen eines Aufenthaltsverbots entspricht (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 18; BVerwG…, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 14 m. w. N.).

    Dieses Verfahren trägt auch der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union Rechnung, nach der einem Unionsbürger die Wirkungen eines nach nationalem Recht bestandskräftigen Verwaltungsakts nicht entgegengehalten werden dürfen, wenn diese mit zwingenden, unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts unvereinbar sind (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 18 unter Hinweis auf EuGH…, Urteil vom 29. April 1999 - C-224/97, Ciola -, Rn. 25 ff.).

    Die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung ergibt sich mithin daraus, dass der Antragsgegner vor Erlass der Abschiebungsandrohung hätte entscheiden müssen, ob nach Erlangung des Status eines Ehegatten einer freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgerin die regelmäßig strengeren Voraussetzungen für eine Beschränkung des Freizügigkeitsrechts vorliegen (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 24).

    Dabei muss die Behörde auch prüfen, ob auf der Grundlage einer aktuellen Gefährdungsprognose und Verhältnismäßigkeitsentscheidung die Voraussetzungen für eine Befristung auf Null vorliegen (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris Rn. 31).

    Denn nur so ist sichergestellt, dass das in der Unionsbürger-RL näher ausgestaltete Freizügigkeitsrecht auch in Fallkonstellationen, in denen vor Entstehung eines freizügigkeitsrelevanten Sachverhalts eine aufenthaltsbeendende Maßnahme in Form einer weiterhin wirksamen Ausweisung ergangen ist, nicht unterlaufen wird (BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 24).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …

    Diese Vermutung greift (erst dann) nicht mehr, wenn gegen die Betroffene eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn 12, BVerwGE 138, 353 [358]).

    Regelmäßig muss die zuständige Behörde dafür auch den Verlust des Freizügigkeitsrechts ausgesprochen haben (§§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügigG/EU; s. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 43 Rn 35, aber auch BVerwG a.a.O. 1 C 13.16).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der …

    Die im Rahmen der Prüfung der Leistungsbescheide inzident zu prüfende Rechtmäßigkeit der Abschiebung bestimmt sich hingegen nach der im Zeitpunkt der Maßnahme geltenden Rechtslage (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 1 C 11.14 - BVerwGE 151, 102 Rn. 8 und vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 - BVerwGE 157, 34 Rn. 10).

    Deren Rechtmäßigkeit ist aus der behördlichen Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (…BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 - BVerwGE 144, 326 Rn. 20 ff., vom 10. Dezember 2014 - 1 C 11.14 - BVerwGE 151, 102 Rn. 10 und vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 - BVerwGE 157, 34 Rn. 21).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2017 - L 15 SO 112/17

    EU-Ausländer - verfestigter Aufenthalt - Leistungsausschluss - Rückausnahme

    Solange der Verlust bzw. das Nichtbestehen eines Freizügigkeitsrechts nicht durch die Ausländerbehörde festgestellt ist, ist ihr Aufenthalt im Inland nicht rechtswidrig im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 9 SGB XII (s. ergänzend § 23 Abs. 3 Satz 7 letzter Teilsatz SGB XII und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17

    EU-Ausländer - Freizügigkeitsrecht - Aufenthaltsrecht - laufende Hilfen zum …

    Rechtlich problematisch kann auch erscheinen, ob auf dem Weg über das Sozialleistungsrecht Vollzugsdefizite der Ausländerbehörden (…s. den Hinweis hierauf im Urteil des BSG vom 3. Dezember 2015 a.a.O. Rn 56) ausgeglichen werden dürfen: Der Gesetzgeber stellt selbst nicht in Frage, dass EU-Bürger möglicherweise selbst dann leistungsrechtlich schlechter stehen als Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, wenn sie im Gegensatz zu diesen nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind (s. in diesem Zusammenhang zuletzt BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13/16 -).

    Rn. 27 Die dargestellte Rechtsprechung des BSG wirft jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage die Frage auf, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn 12, BVerwGE 138, 353 [358]).

  • OVG Bremen, 02.07.2025 - 2 LB 85/25

    Altausweisung; Ausreichende Existenzmittel; Ausweisung; Einreise- und …

    In so einem Fall bleibt die "Altausweisung" nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wirksam und wird über § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügG/EU einer Verlustfeststellung im Sinne des § 6 FreizügG/EU gleichgestellt (BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 13.16, BVerwGE 157, 34 -45, Rn. 14 ff., 19;… Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 18.14, BVerwGE 151, 361 -377, Rn. 13;… HessVGH, Beschl. v. 07.11.2024 - 3 B 1575/23, juris Rn. 20, 31).

    Die Entscheidung muss nicht zwingend in Form einer Verlustfeststellung nach § 6 Abs. 1 FreizügG/EU getroffen werden; sie kann auch im Rahmen einer die unionsrechtlichen Anforderungen an die Aufrechterhaltung des Einreise- und Aufenthaltsverbots beachtenden Befristungsentscheidung nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 13.16, BVerwGE 157, 34 -45, Rn. 25 ff.;… BayVGH, Beschl. v. 27.03.2025 - 10 CE 25.618, juris Rn. 12).

    Insbesondere dann, wenn - wie hier - die Altausweisung noch nicht am Maßstab der strengen Voraussetzungen einer Verlustfeststellung aus § 6 Abs. 1 FreizügG/EU gemessen worden ist, muss auch geprüft werden, ob auf der Grundlage einer aktuellen Gefährdungsprognose und Verhältnismäßigkeitsentscheidung die Voraussetzungen für eine Befristung auf Null vorliegen (BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 - 1 C 13.16, BVerwGE 157, 34 -45, Rn. 25;… Urt. v. 25.03.2015 - 1 C 18.14, BVerwGE 151, 361 Rn. 31;… HessVGH, Beschl. v. 07.11.2024 - 3 B 1575/23, juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 27.03.2025 - 10 CE 25.618

    Abschiebung aufgrund einer sog. Alt-Ausweisung, Befristung des Einreise- und …

    Diese Ausweisung des Antragstellers sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 14.12.2016 - 1 C 13/16 - juris Leitsatz 1) auch angesichts des später erfolgten Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union nicht wirkungslos, sondern stehe im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einer Verlustfeststellung gleich.

    Rn. 12 1. Das Verwaltungsgericht hat zu Recht und von der Beschwerde nicht beanstandet angenommen, dass sog. Altausweisungen auch nach dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union wirksam bleiben, ihre Vollstreckung jedoch voraussetzt, dass die Ausländerbehörde zuvor eine rechtmittelfähige Entscheidung darüber trifft, ob die regelmäßig strengeren Voraussetzungen für eine Beschränkung des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers vorliegen und dass diese Entscheidung auch in Form einer Befristungsentscheidung nach § 7 Abs. 2 FreizügG/EU ergehen kann (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 13/16 - juris Leitsätze 1 und 2).

    Im Übrigen bliebe selbst ein Verstoß gegen die Fristbestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sanktionslos (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 13.16 - juris Rn. 18).

    Rn. 15 Im Rahmen der Befristungsentscheidung hat - worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat - die Ausländerbehörde auch zu prüfen, ob nicht auch eine Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (§ 7 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU) auf Null, das heißt eine Aufhebung der Alt-Ausweisung ohne vorheriger Ausreise des Betroffenen in Frage kommt, und das Ergebnis der Prüfung dem Betroffenen in einem rechtsmittelfähigen Bescheid mitzuteilen (BVerwG, U.v. 14.12.2016 - 1 C 13/16 - BVerwGE 157, 34 - juris Rn. 25, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 - juris Rn. 31).

  • LSG Bayern, 24.04.2017 - L 8 SO 77/17

    Kein Anspruch eines ausreisepflichtigen EU-Bürgers mit Behinderung auf Gewährung …

    Schließlich ist weiter fraglich, ob die der Sache nach geändert erscheinende Rechtsprechung des BSG jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage dazu führt, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn. 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn. 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 …und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn. 12, BVerwGE 138, 353 [358]), vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2017, Az. L 15 SO 321/16 B ER.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2026 - 18 A 109/24

    Einreise- und Aufenthaltsverbot mit Erwerb der niederländischen …

    Rn. 67 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris, Rn. 17 ff., 24 f.; so auch schon BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris, Rn. 14.

    Rn. 82 Vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris, Rn. 17 ff., 24 f.; so auch schon BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 -, juris, Rn. 14.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …

    Rn. 50 Die der Sache nach geändert erscheinende Rechtsprechung des BSG wirft jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage die Frage auf, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn 12, BVerwGE 138, 353 [358]).
  • VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22

    Sperrwirkung einer (Alt-)Ausweisung gegenüber der Aushändigung einer …

  • VG Sigmaringen, 12.02.2024 - 8 K 590/23

    Löschung Einreise- und Aufenthaltsverbot im SIS und AZR; Drogendealer; …

  • LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 4 SO 55/17

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 8 SO 262/17

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16

    Befristung der Altausweisung eines Unionsbürgers

  • OVG Saarland, 09.08.2024 - 2 B 20/24

    Einstweilige Anordnung auf Erteilung einer EU-Aufenthaltserlaubnis

  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 AR 6/20

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer in Deutschland verhängten …

  • VG Düsseldorf, 31.01.2018 - 27 L 5743/17

    Isolierte Abschiebungsandrohung, bestandskräftige Verlustfeststellung, erneute …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15

    Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • VG Schleswig, 20.03.2026 - 11 B 221/25
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2025 - 11 S 1442/23

    Erstattung von Abschiebekosten nur bei rechtmäßiger Abschiebung; Umfang der …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - L 15 SO 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2019 - L 26 AS 822/19

    EU-Ausländer; Griechin; Leistungsausschluss; Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer; …

  • VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22

    Kostenerstattung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

  • OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19

    Entschließung einer Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zur …

  • OLG Dresden, 25.09.2017 - 2 (S) AR 24/17

    Überstellung eines Straftäters aus einem EU-Mitgliedsland

  • VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15

    Heranziehung zur Zahlung von Abschiebungskosten; Verzichtserklärung nach Schluss …

  • SG Itzehoe, 04.08.2017 - S 14 AS 118/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Unionsbürger bei …

  • BayObLG, 03.02.2025 - 203 VAs 572/24

    Strafvollstreckung, Vollstreckungsbehörde, Vorschaltverfahren, …

  • VG Berlin, 30.01.2020 - 19 K 425.17

    Klage gegen Verlustfeststellung des Rechts auf Einreise nach und Aufenthalt in …

  • VG Kassel, 14.06.2018 - 1 K 406/18

    Lettland, Terminsverlegung, Ablehnung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Fehlende …

  • VG Frankfurt/Main, 21.06.2017 - 6 K 1323/16

    Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen ihm auferlegte …

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