Rechtsprechung
| BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25 |
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- Bundesverwaltungsgericht
AufenthG § 53 Abs. 1 und 3, §§ 54, 55; ARB 1/80 Art. 6 und 7
Kein erhöhter Ausweisungsschutz nach § 53 Abs. 3 AufenthG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 1 ARB 1/80 bei haftbedingter Unterbrechung der Beschäftigung eines türkischen Arbeitnehmers
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Kein erhöhter Ausweisungsschutz nach § 53 Abs. 3 AufenthG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 1 ARB 1/80 bei haftbedingter Unterbrechung der Beschäftigung eines türkischen Arbeitnehmers
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Kein erhöhter Ausweisungsschutz nach § 53 Abs. 3 AufenthG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 1 ARB 1/80 bei haftbedingter Unterbrechung der Beschäftigung eines türkischen Arbeitnehmers
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Erhöhter Ausweisungsschutz bei haftbedingter Unterbrechung der Beschäftigung eines türkischen Arbeitnehmers; Verlust der erworbenen assoziationsrechtlichen Position
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Verfahrensgang
- VG Berlin, 01.03.2019 - 11 K 297.18
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2025 - 11 B 2.22
- BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (28)
- BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Ausweisung eines straffälligen "faktischen …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte haben bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 21;… zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 2. September 2009 - 1 C 2.09 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 54 Rn. 18 …und vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 16 Rn. 18 …und Beschluss vom 21. Februar 2023 - 1 B 76.22 - juris Rn. 11).Das Oberverwaltungsgericht hat entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229) auch die Bedeutung der Entscheidung der Strafvollstreckungskammer über die Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung berücksichtigt und dabei seine Wertung auf das vom Kläger nach der Haftentlassung gezeigte - weiterhin straffällige - Verhalten gestützt.
Diese Personen genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (…EGMR , Urteil vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99 - Rn. 57 ff.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 19), und ihre Ausweisung ist nicht von vornherein unzulässig.
Es ist aber der besonderen Härte, die eine Ausweisung für diese Personengruppe darstellt, in angemessenem Umfang Rechnung zu tragen (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 19 …und vom 25. August 2020 - 2 BvR 640/20 - InfAuslR 2020, 424 Rn. 24).
- EuGH, 10.01.2006 - C-230/03
Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Da die Zugangsrechte in Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 1 bis 3 ARB 1/80 systematisch aufeinander aufbauen, muss ein türkischer Arbeitnehmer, der noch kein Recht nach Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 3 ARB 1/80 erworben hat, im Aufnahmemitgliedstaat einer ununterbrochenen ordnungsgemäßen Beschäftigung nachgehen, sofern er sich nicht auf einen legitimen Grund der in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 genannten Art berufen kann, der seine vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsmarkt rechtfertigt (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-230/03 [ECLI:EU:C:2006:5], Sedef - Rn. 69).Diese Regelung betrifft Abwesenheiten wegen Ereignissen, die generell als Bestandteil jedes Arbeitsverhältnisses anzusehen sind, und damit Zeiten, die regelmäßig nur zu einer kurzen Unterbrechung der Beschäftigung führen (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-230/03 - Rn. 50).
Unverschuldet ist die Arbeitslosigkeit, wenn sie nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers beruht (EuGH…, Urteil vom 23. Januar 1997 - C-171/95 [ECLI:EU:C:1997:31], Tetik - Rn. 38) und ihm nicht angelastet werden kann (EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 2006 - C-4/05 [ECLI:EU:C:2006:670], Güzeli - Rn. 41), oder durch einen legitimen Grund der in Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80 genannten Art gerechtfertigt ist (EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - C-230/03 - Rn. 56 und 69).
- EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Im Einklang mit den in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR , Urteil vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99, Üner - Rn. 57 ff.) entwickelten Kriterien und mit § 53 Abs. 2 AufenthG hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei die dem öffentlichen Interesse an der Ausweisung gegenüberstehenden besonders schwerwiegenden Bleibeinteressen des Klägers und seiner Familie bestimmt.Diese Personen genießen zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (EGMR , Urteil vom 18. Oktober 2006 - Nr. 46410/99 - Rn. 57 ff.;… BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 19), und ihre Ausweisung ist nicht von vornherein unzulässig.
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16
Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Das Berufungsgericht hat ausgehend von dem nach der Senatsrechtsprechung zugrunde zu legenden Maßstab (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 23 ff. m. w. N.) in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise bejaht, dass die vom Kläger verübten Straftaten eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch seinen Aufenthalt begründen und wegen der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung des Klägers gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 1b AufenthG besteht.Neben den in §§ 54 und 55 AufenthG aufgeführten Interessen sind weitere, nicht ausdrücklich benannte sonstige Bleibe- oder Ausweisungsinteressen denkbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 3.16 - BVerwGE 157, 325 Rn. 23 f.).
- EuGH, 07.07.2005 - C-383/03
Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Rn. 22 (a) Ein türkischer Staatsangehöriger, der nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung gemäß Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 3 ARB 1/80 ein Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis hat, verliert dieses Recht nicht deswegen, weil er während seiner - auch mehrjährigen - Inhaftierung keine Beschäftigung ausübt, wenn seine Abwesenheit vom regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates nur vorübergehend ist (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-383/03 [ECLI:EU:C:2005:436], Dogan - Rn. 25).Daher ist Art. 6 Abs. 2 ARB 1/80, der für die Phase der ersten und zweiten Stufe eine Auswirkung verschiedener Fälle der Unterbrechung auf die Berechnung der erforderlichen Beschäftigungszeiten vorsieht, erst ab dem Erreichen der dritten Verfestigungsstufe nicht mehr anwendbar (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - C-383/03 - Rn. 15 ff.); vor diesem Zeitpunkt kommt es hingegen auf Unterbrechungen an.
- BVerwG, 08.05.1996 - 1 B 136.95
Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Ist danach die haftbedingte Unterbrechung der Beschäftigung eines türkischen Arbeitnehmers für die auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 beruhende Rechtsposition und den daraus resultierenden erhöhten Abschiebungsschutz unbeachtlich, wenn der Arbeitnehmer die höchste Verfestigungsstufe des Art. 6 Abs. 1 Spiegelstrich 3 ARB 1/80 erreicht hat, so folgt daraus im Hinblick auf die Systematik von Art. 6 und 7 ARB 1/80 im Umkehrschluss, dass eine haftbedingte Unterbrechung in Fällen, in denen der türkische Arbeitnehmer nur die niedrigeren Verfestigungsstufen des ersten und zweiten Spiegelstrichs des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erreicht und noch nicht ein Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis erworben hat, grundsätzlich zulasten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1996 - 1 B 136.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 8).Arbeitsleistungen in einer Vollzugsanstalt stellen keine ordnungsgemäße Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf dem regulären Arbeitsmarkt im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 dar (BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1996 - 1 B 136.95 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 8 S. 19 m. w. N.).
- BVerwG, 21.02.2023 - 1 B 76.22
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Die Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte haben bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Oktober 2016 - 2 BvR 1943/16 - NVwZ 2017, 229 Rn. 21;… zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 2. September 2009 - 1 C 2.09 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 54 Rn. 18 …und vom 15. Januar 2013 - 1 C 10.12 - Buchholz 402.242 § 55 AufenthG Nr. 16 Rn. 18 und Beschluss vom 21. Februar 2023 - 1 B 76.22 - juris Rn. 11).Dies wird durch das Revisionsvorbringen nicht entkräftet, zumal die im Rahmen einer Ausweisung vorzunehmende Prognose nicht auf die Gefahr der Begehung von Straftaten beschränkt ist, die mit der Anlasstat vergleichbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2023 - 1 B 76.22 - juris Rn. 7).
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Eine Vorlagepflicht eines letztinstanzlich entscheidenden Gerichts besteht nur, wenn sich in dem Verfahren entscheidungserheblich eine Frage des Unionsrechts stellt, die sich nicht bereits aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union beantwortet oder deren Beantwortung nicht so offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel keinerlei Raum bleibt (EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 [ECLI:EU:C:1982:335] - Rn. 13 ff. und 21…, vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 [ECLI:EU:C:2021:799] - Rn. 39 ff. und 51 …und vom 24. März 2026 - C-767/23 [ECLI:EU:C:2026:243] - Rn. 23). - EuGH, 06.10.2021 - C-561/19
Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Eine Vorlagepflicht eines letztinstanzlich entscheidenden Gerichts besteht nur, wenn sich in dem Verfahren entscheidungserheblich eine Frage des Unionsrechts stellt, die sich nicht bereits aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union beantwortet oder deren Beantwortung nicht so offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel keinerlei Raum bleibt (…EuGH, Urteile vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 [ECLI:EU:C:1982:335] - Rn. 13 ff. und 21, vom 6. Oktober 2021 - C-561/19 [ECLI:EU:C:2021:799] - Rn. 39 ff. und 51 …und vom 24. März 2026 - C-767/23 [ECLI:EU:C:2026:243] - Rn. 23). - BVerwG, 24.03.2025 - 1 C 15.23
Interessenabwägung bei einer generalpräventiven Ausweisung trotz bestehenden …
Auszug aus BVerwG, 23.04.2026 - 1 C 20.25
Rn. 39 Ausgehend von den in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätzen, wonach die Ausweisung eines Ausländers auch aus rein generalpräventiven Gründen erfolgen kann, wenn von ihm selbst keine (Wiederholungs-)Gefahr mehr ausgeht, im Falle des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Verhalten andere Ausländer aber nicht wirksam davon abgehalten werden können, vergleichbare Delikte zu begehen (zuletzt BVerwG, Urteil vom 24. März 2025 - 1 C 15.23 - BVerwGE 185, 193 Rn. 14 f.), hat das Oberverwaltungsgericht unter Annahme eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 1b AufenthG die Straftat des Klägers individuell, namentlich auch unter Berücksichtigung seiner Lebensumstände und seiner persönlichen Situation, berücksichtigt und dabei die konkrete Tatbegehung als besonders schwerwiegend gewürdigt. - BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 47.20
Befristung eines abschiebungsbedingten Einreise- und Aufenthaltsverbots bei …
- EuGH, 24.03.2026 - C-767/23
Ein in letzter Instanz entscheidendes nationales Gericht muss stets begründen, …
- BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in …
- BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12
Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; …
- BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96
Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …
- BVerwG, 16.11.2023 - 1 C 32.22
Die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG stellt keinen Besitz der …
- EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
- EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
- EuGH, 26.10.2006 - C-4/05
Güzeli - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung; …
- BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17
Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch; …
- BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …
- EuGH, 21.12.2016 - C-508/15
Ucar - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- BVerwG, 13.12.2023 - 1 C 34.22
Fall eines verfahrensfehlerhaften Prozessurteils wegen Verneinung des …
- EuGH, 30.09.2004 - C-275/02
Ayaz - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 Satz 1 …
- EuGH - C-509/15 (anhängig)
Kilic
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2026 - 11 S 1384/24
Rückkehrbezogene Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen libanesischen …
Einzelnen in die Abwägung einzustellenden Ausweisungs- und Bleibeinteressen wird von vornherein ein spezifisches, bei der Abwägung zu berücksichtigendes Gewicht beigemessen, jeweils qualifiziert als "besonders schwerwiegend" (Absatz 1) oder als "schwerwiegend" (Absatz 2) (BVerwG, Urteile vom 23.04.2026 - 1 C 20.25 - juris Rn. 34…, vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 - juris Rn. 17, 39 …und vom 25.07.2017 - 1 C 12.16 - juris Rn. 15).Werden durch eine strafrechtliche Verurteilung mehrere Tatbestände des § 54 AufenthG erfüllt, führt dies nicht zu einer typisierten Verstärkung des Ausweisungsinteresses (…vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2024 - 11 S 1306/23 - juris Rn. 46 ; NdsOVG…, Urteil vom 06.03.2024 - 13 LC 116/23 - juris Rn. 60; OVG Bremen…, Beschluss vom 27.10.2020 - 2 B 105/20 - juris Rn. 21; siehe auch BVerwG vom 23.04.2026 - 1 C 20.25 - juris Rn. 33 und zuvor OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 30.01.2025 - 11 B 2/22 - juris Rn. 50).
Dem Gesetzgeber bleibt es hierbei unbenommen festzulegen, zu welchen Zeiten er gefahrenabwehrrechtlich welche Maßnahmen staatlicher Verhaltenskontrolle für erforderlich hält (…vgl. Fleuß, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 AufenthG Rn. 1 ; daher auch BVerwG, Urteil vom 23.04.2026 - 1 C 20.25 - juris Rn. 33 und zuvor OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 30.01.2025 - 11 B 2/22 - juris Rn. 50
54 Abs. 1 Nr. 1b AufenthG bejaht> ).Allerdings ist der besonderen Härte, die mit der Ausweisung eines faktischen Inländers verbunden ist, im Rahmen der Interessenabwägung nach § 53 Abs. 1 AufenthG angemessen Rechnung zu tragen (…BVerfG, Beschlüsse vom 18.04.2024 - 2 BvR 29/24 - juris Rn. 21…, vom 25.08.2020 - 2 BvR 640/20 - juris Rn. 24 …und vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris Rn. 19 ff.; BVerwG, Urteile vom 23.04.2026 - 1 C 20.25 - juris Rn. 43…, vom 16.11.2023 - 1 C 32.22 - juris Rn. 17 …und vom 16.02.2022 - 1 C 6.21 - juris Rn. 33 …sowie Beschluss vom 02.08.2023 - 1 B 20.23 - juris Rn. 3).
Je ausgeprägter Verwurzelung und Entwurzelung sind, desto schwerer muss das öffentliche Ausweisungsinteresse wiegen (BVerwG, Urteil vom 23.04.2026 - 1 C 20.25 - juris Rn. 43 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 13 LA 262/25
ARB-Berechtigung; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ausweisung; Inhaftierung; …
Der Senat schließt sich nach Prüfung aus eigener Überzeugung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach die haftbedingte Unterbrechung der Beschäftigung eines türkischen Arbeitnehmers auf der ersten Verfestigungsstufe des Art. 6 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 zum Verlust der erworbenen assoziationsrechtlichen Rechtsposition führt und weder eine kurzfristige Unterbrechung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 ARB 1/80 noch eine unschädliche längerfristige Unterbrechung im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 ARB 1/80 darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2026 - BVerwG 1 C 20.25 -, juris Ls. und Rn. 21 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 24.09.2026 - 12 S 1865/25
Aufenthaltserlaubnis; Kindernachzug; Gemeinsames Sorgerecht; Aufenthalt im …
Hierfür kommt es einerseits auf die Integration des Ausländers in Deutschland ("Verwurzelung") und andererseits auf die fehlende Möglichkeit zur (Re-)Integration im Staat der Staatsangehörigkeit an ("Entwurzelung") (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 23.04.2026 - 1 C 20.25 -, juris Rn. 43 …und vom 16.11.2023 - 1 C 32.22 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.07.2025 - 11 S 1780/24 -, juris Rn. 43 f. …und Beschluss vom 23.11.2020 - 11 S 3717/20 -, juris Rn. 25 , jeweils m.w.N.). - VGH Bayern, 29.07.2026 - 19 ZB 25.716
Ausweisung, Generalprävention, Sexueller Missbrauch, Bleibeinteresse, …
Rn. 10 Nach ständiger Rechtsprechung darf die Ausweisung eines Ausländers auch aus rein generalpräventiven Gründen erfolgen, wenn die von ihm begangene Straftat schwer, wenn auch nicht besonders schwer wiegt und im Falle des Unterbleibens einer ausländerrechtlichen Reaktion auf sein Verhalten andere Ausländer nicht wirksam davon abgehalten werden könnten, vergleichbare Delikte zu begehen (stRspr., z.B. BVerwG, U.v. 23.4.2026 - 1 C 20.25 - juris Rn. 39;… U.v. 24.3.2025 - 1 C 15.23 - juris Rn. 14 f.). - VGH Baden-Württemberg, 29.06.2026 - 12 S 983/26 Denn hier wird je ein Einreise- und Aufenthaltsverbot mit unterschiedlicher Dauer bezogen auf die Ausweisung und die Abschiebungsandrohung geprüft, ohne dass sich in der Entscheidung Ausführungen zum Verhältnis der beiden Entscheidungen finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2026 - 1 C 20.25 -, juris Rn. 46 f.).
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