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Rechtsprechung
   VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3979
VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93 (https://dejure.org/1993,3979)
VG Gießen, Entscheidung vom 11.08.1993 - 1 G 451/93 (https://dejure.org/1993,3979)
VG Gießen, Entscheidung vom 11. August 1993 - 1 G 451/93 (https://dejure.org/1993,3979)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 2 Nr 3 BauVorlV HE, § 3 Abs 5 BImSchG, § 107 Abs 4 S 2 BauO HE, § 22 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG
    Zur Errichtung einer Funkübertragungsstelle; zum Nachbarschutz gem BauVorlV HE § 4 Abs 2 Nr 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtswidrigkeit der Verfügung des Bundesminsters für Postkommunikation und Telekommunikation Nr. 95/1992 über die Gewährleistung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern wegen Verstoßes gegen Zuständigkeitsregelungen; § 4 Abs. 2 Nr. 3 ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 609
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 11.03.1993 - 3 TH 768/92

    Schädliche Umwelteinwirkungen eines Sendemastes des Mobilfunks und Richtfunks für …

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    Rn. 18 Der Antrag ist als Antrag auf Verpflichtung des Antragsgegners, die sofortige Vollziehung der der Antragstellerin vom Antragsgegner unter dem 30.11.1991 erteilten Zustimmung nach § 107 HBO, einem Verwaltungsakt im Sinne von § 35 Satz 1 Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz - HVwVfG - (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 11.03.1993 - 3 TH 768/92 -), anzuordnen, auszulegen (§ 88 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -), denn nach § 80 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO kann das Verwaltungsgericht nicht selbst die sofortige Vollziehung anordnen, sondern lediglich den Antragsgegner dazu verpflichten.

    Sodann legten die Beigeladenen fristgerecht und angesichts der Komplexität der Diskussion um möglich erscheinende Gesundheitsgefährdungen durch den Betrieb von C- und D-Netzen (vgl. dazu z. B. Hess. VGH, Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.) zügig jeweils Widerspruch ein.

    Von diesem Gebot werden nicht nur drittschützende baurechtliche Bestimmungen, sondern auch immissionsschutzrechtliche Vorschriften erfasst (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.).

    Rn. 26 Beim Sendebetrieb im C- und D-Netz des Mobilfunks entstehen Immissionen und Emission im Sinne von § 3 Abs. 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - (vgl. Hess. VGH, Beschluss v.11.03.1993, a.a.O.).

    Diese Vorschriften sind nachbarstützend (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315; Urteil v. 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NvWZ1987, 884; Hess. VGH, Urteil v. 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354; Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.).

    Rn. 28 Die Einschränkung des § 22 Abs. 1 Satz 2 BImSchG für Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, greift nicht ein, da die Antragstellerin nach § 1 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Postverfassungsgesetz - PostVerfG - als öffentliches Unternehmen der Deutschen Bundespost unternehmerische und betriebliche Aufgaben des Post- und Fernmeldewesens obliegen; sie ist ein wirtschaftliches Unternehmen, das ein deutschlandweites Mobilfunknetz aufbaut und beim Vertrieb mit Endgeräten auch im wirtschaftlichen Wettbewerb mit anderen Anbietern steht (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.).

    Als Teil der öffentlich-rechtlich organisierten Deutschen Bundespost ist die Antragstellerin nach Art. 20 Abs. 3 GG sowohl an das spezielle Postrecht als auch an das verfassungskonform erlassene übliche Bundesrecht sowie an das dementsprechend erlassene Landesrecht gebunden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 20.01.1989 - 4 C 15.87 -, NuR 1989, 345; Urteil v. 30.07.1976 - IV A 1.75 -, DÖV 1976, 749; Hess. VGH, Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.), mithin an die vorgenannten Vorschriften.

    Anders als die §§ 3 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 BImSchG umfasst das Verfahren für die Zulassung von Funkanlagen nach § 2 a Abs. 1 Satz 1 und 2 Fernmeldeanlagengesetz - FAG - i.V.m. den §§ 4 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3, 5 Satz 1 Telekommunikationszulassungsverordnung - TKZulV - nicht den allgemeinen Personenschutz der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen von Funkanlagen des Mobilfunknetzes an einem bestimmten Standort, sondern stellt nur eine Typmusterprüfung des Gerätes als solchem dar; dasselbe gilt für das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten - EMVG - (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf …

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauVorIV0 begründet i.V.m. § 107 Abs. 4 Satz 2 HBO ein subjektives öffentliches Recht betroffener Nachbarn (Dritter) auf Beachtung, denn diese Vorschriften dienen nicht allgemein der umfassenden Information der Bauaufsichtsbehörde, sondern gewähren darüber hinaus - unabhängig vom materiellen Recht - dem betroffenen Nachbarn (Dritten) eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.1973 - IV C 50.71 -, BVerwGE 44, 235 = NJW 1974, 813; Urteil v. 22.02.1980 - IV C 24.77 -, DVB1.1980, 996 = Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 33; Urteil v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62 = BauR 1991, 202).

    Die Vorlage - und die Zustimmungsbedürftigkeit für den öffentlichen Bauherrn bedeuten nicht nur negativ das vorbeugende Verbot, das geplante Vorhaben ohne vorherige Zustimmung auszuführen, sondern es sind damit positive Rechtspflichten für den emittierenden öffentlichen Bauherrn verknüpft (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.02.1980, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des …

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    Diese Vorschriften sind nachbarstützend (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315; Urteil v. 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NvWZ1987, 884; Hess. VGH, Urteil v. 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354;… Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls …

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    Diese Vorschriften sind nachbarstützend (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 04.07.1986 - 4 C 31.84 -, BVerwGE 74, 315; Urteil v. 03.04.1987 - 4 C 41.84 -, NvWZ1987, 884; Hess. VGH, Urteil v. 04.07.1985 - 3 OE 22/82 -, UPR 1986, 354;… Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden …

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauVorIV0 begründet i.V.m. § 107 Abs. 4 Satz 2 HBO ein subjektives öffentliches Recht betroffener Nachbarn (Dritter) auf Beachtung, denn diese Vorschriften dienen nicht allgemein der umfassenden Information der Bauaufsichtsbehörde, sondern gewähren darüber hinaus - unabhängig vom materiellen Recht - dem betroffenen Nachbarn (Dritten) eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.1973 - IV C 50.71 -, BVerwGE 44, 235 = NJW 1974, 813; Urteil v. 22.02.1980 - IV C 24.77 -, DVB1.1980, 996 = Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 33; Urteil v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62 = BauR 1991, 202).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauVorIV0 begründet i.V.m. § 107 Abs. 4 Satz 2 HBO ein subjektives öffentliches Recht betroffener Nachbarn (Dritter) auf Beachtung, denn diese Vorschriften dienen nicht allgemein der umfassenden Information der Bauaufsichtsbehörde, sondern gewähren darüber hinaus - unabhängig vom materiellen Recht - dem betroffenen Nachbarn (Dritten) eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.1973 - IV C 50.71 -, BVerwGE 44, 235 = NJW 1974, 813; Urteil v. 22.02.1980 - IV C 24.77 -, DVB1.1980, 996 = Buchholz 407.4, § 17 FStrG Nr. 33; Urteil v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62 = BauR 1991, 202).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 4 C 15.87

    Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe; Ermächtigungsgrundlage;

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    Als Teil der öffentlich-rechtlich organisierten Deutschen Bundespost ist die Antragstellerin nach Art. 20 Abs. 3 GG sowohl an das spezielle Postrecht als auch an das verfassungskonform erlassene übliche Bundesrecht sowie an das dementsprechend erlassene Landesrecht gebunden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 20.01.1989 - 4 C 15.87 -, NuR 1989, 345; Urteil v. 30.07.1976 - IV A 1.75 -, DÖV 1976, 749;… Hess. VGH, Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.), mithin an die vorgenannten Vorschriften.
  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag …

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    Zudem sieht einen solchen Antrag nach Art einer Widerklage die Prozessordnung nicht vor; er ist auch im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht erforderlich, denn er kann gesondert gestellt werden, was in den Verfahren 1 G 1049/92, 1 G 1287/92 und 1 G 1452/92 sinngemäß geschehen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, DVBl. 1992, 780 = ESVGH 42, 172).
  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75

    Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen …

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    Als Teil der öffentlich-rechtlich organisierten Deutschen Bundespost ist die Antragstellerin nach Art. 20 Abs. 3 GG sowohl an das spezielle Postrecht als auch an das verfassungskonform erlassene übliche Bundesrecht sowie an das dementsprechend erlassene Landesrecht gebunden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 20.01.1989 - 4 C 15.87 -, NuR 1989, 345; Urteil v. 30.07.1976 - IV A 1.75 -, DÖV 1976, 749;… Hess. VGH, Beschluss v. 11.03.1993, a.a.O.), mithin an die vorgenannten Vorschriften.
  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger …

    Auszug aus VG Gießen, 11.08.1993 - 1 G 451/93
    Unter Beachtung von § 40 VwGO ist daher unter der Formulierung "solche Maßnahmen treffen kann" in § 80 a Abs. 3 VwGO die Verpflichtung der Behörde durch das Gericht gemeint, ihrerseits gegenüber dem Bauherrn die vom Gericht bezeichneten Maßnahmen im Sinne des § 80 a Abs. 1 Nr. 1 VwGO anzuordnen (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 -, NVwZ 1991, 592).
  • VGH Hessen, 28.01.1992 - 4 TH 1539/91

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Abbruchgebots

  • VG Gießen, 18.01.1994 - 1 G 1816/93

    Voraussetzungen für Gewährung von einstweiligem Drittrechtsschutz im …

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  • VG Gießen, 14.12.1993 - 1 G 1203/93

    Sendemast für Mobilfunk - zur immissionsschutzrechtlichen Prüfung

    Rn. 10 Wegen der weiteren Einzelheiten der Sach- und Rechtslage wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten des Antragsgegners (1 Hefter) und der Beigeladenen (1 Hefter) sowie der Gerichtsakte in dem Parallelverfahren 1 G 451/93 Bezug genommen.

    Rn. 12 Der vorläufige Rechtsschutz des Dritten / Nachbarn (Antragstellerin), der gegen eine dem (öffentlichen) Bauherrn (Beigeladene) erteilte Zustimmung nach § 107 HBO, einem Verwaltungsakt mit Doppelwirkung im Sinne von § 35 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz -HVwVfG- und der §§ 80 Abs. 1, 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 11.03.1993 - 3 TH 768/92-, NVwZ 1993, 1119 = UPR 1993, 350 = ZUR 1993, 117; VG Gießen, Beschluß v. 11.08.1993 -1 G 451/93-, NVwZ-RR 1993, 609) einen Rechtsbehelf - hier Widerspruch - eingelegt hat, richtet sich nach § 80a Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 bis 8 VwGO.

    § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauVorlV0 begründet i. V. m. § 107 Abs. 4 S. 2 HBO ein subjektives öffentliches Recht betroffener Nachbarn (Dritter) auf Beachtung, denn diese Vorschriften dienen nicht allgemein der umfassenden Information der Bauaufsichtsbehörde, sondern gewähren darüber hinaus -unabhängig vom materiellen Recht - dem betroffenen Nachbarn (Dritten) eine eigene, selbständige durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition (vgl. BVerwG, Urteil v. 14.12.1973 -IV C 50.71-, BVerwGE 44, 235 = NJW 1974, 813; Urteil v. 22.2.1980 - IV C 24.77 -, DVBl. 1980, 996 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33; Urteil v. 31.10.1990 - 4 C 7.88 -, BVerwGE 87, 62 = BauR 1991, 202; VG Gießen, Beschluß vom 11.08.1993, a.a.O.).

    Nach den ins einzelne gehenden immissionsschutzrechtlich orientierten Anforderungen an die Baubeschreibung und Nutzungserläuterung in § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauVorlVO wird zur Festlegung des geschützten Adressatenkreises die Nachbarschaft ausdrücklich neben der Allgemeinheit genannt, womit den genannten Rechtspflichten auch eine Rechtsbegünstigung Dritter als Nachbarn korrespondiert (vgl. VG Gießen, Beschluß v. 11.08.1993, a. a. O.).

    Rn. 47 Die ABlVfG 95/1992 des BMPT ist rechtswidrig (vgl. VG Gießen, Beschluß v. 11.08.1993, a a. O.;… Roßnagel, a. a. O.).

    Rn. 48 Soweit das BMPT in seinem Schreiben vom 06.10.1993 -Az. 302 B RA EMVU (321)- an das HMfLWLFN, das dieses meinte mit Erlaß vom 25.10.1993 -Az. VIII 1-61a 02/23-273/932- (StAnz. 1993, 2810) bekannt machen zu müssen, mitteilt, daß es die vorstehende, im Ergebnis bereits in dem Beschluß des Gerichts vom 11.08.1993 -1 G 451/93 - vertretene Auffassung zur ABlVfG 95/1992 des BMPT nicht teilt und durch eine Beiladung in dem von der Beigeladenen angestrengten Beschwerdeverfahren gegen diesen Beschluß eine Korrektur erreichen wolle, bedarf es keiner Prüfung, ob hier die "linke Hand nicht weiß, was die rechte tut" oder ob hier durch BMPT und HMfLWLFN eine bewußte Desinformationstaktik eingeschlagen wird, denn die Beigeladene erklärte in dem vorgenannten Beschwerdeverfahren bereits unter dem 15.10.1993 die Hauptsache für erledigt, und diese Beschwerdeverfahren wurde nach der Erklärung der Hauptsacheerledigung auch durch den Antragsgegner mit Beschluß vom 19.11.1993 unanfechtbar eingestellt.

    Im übrigen vermag dieser Erlaß nicht die vorgenannten, den Antragsgegner bindenden normativen Bestimmungen des BImSchG, der HBO und der BauVorlVO einzuschränken (vgl. VG Gießen, Beschluß v. 11.08.1993, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.1993 - 6 M 4691/93

    Wissenschaftliche Erkenntnis; Nichtthermische Wirkung; Funkwellen; Schädlich; …

    Die von den Antragstellern unter Berufung auf die Entscheidungen des VG Gelsenkirchen (ZUR 1993, 119), VG Gießen (Beschl. v. 11.8.1993 - 1 G 451/93) und VGH Kassel (NVwZ 1993, 1119 = UPR 1993, 350) aufgeworfene Frage nach der Abgrenzung der Kompetenzen des Gesetzgebers und der Verwaltungsgerichtsbarkeit insbesondere hinsichtlich der Definition der materiellen Zulassungsvoraussetzungen neuer Technologien (Bestimmung des Zeitpunktes ihrer Zulassung) kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch nicht annähernd umfassend beantwortet werden.
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