Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 1; BauNVO § 3 Abs. 1; BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 31 Abs. 2
Gebot der Rücksichtnahme bei Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten; Grenzen des Nachbarschutzes bei der Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Vorschrift - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gebot der Rücksichtnahme bei Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten; Grenzen des Nachbarschutzes bei der Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Vorschrift
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mehrfamilienhaus in Ein- oder Zweifamillienhausgebiet zulässig?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtmäßige Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses bei Wahrung aller nachbarschutzrechtlichen Vorschriften
Verfahrensgang
- VG Stade, 02.11.2022 - 2 B 1067/22
- OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Papierfundstellen
- NVwZ 2023, 1024
- DÖV 2023, 402
- BauR 2023, 589
- ZfBR 2023, 269
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Erforderlich ist, dass die zuständige Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206 = juris Rn. 5).Betreffen die Befreiungen damit nicht nachbarschützende Vorschriften, führt nicht jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung, sondern ein Abwehranspruch des Nachbarn besteht nur dann, wenn die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die vom Bauherrn beantragte Befreiung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206 = BRS 60 Nr. 183 = juris Rn. 5).
Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist - wie der Antragsteller selbst zutreffend ausführt - nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden "Gebot der Rücksichtnahme" entwickelt hat (BVerwG, Beschl. v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206 = BRS 60 Nr. 183 = juris Rn. 6).
- OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14
Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Ob in einem festgesetzten reinen Wohngebiet die Wohnnutzung überhaupt eine Dimension erreichen kann, dass Quantitiät in Qualität umschlägt und das Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist, erscheint fraglich, ist jedoch bei einem Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten fernliegend (…vgl. für ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten in einem faktischen Dorfgebiet Senatsbeschl. v. 12.9.2022 - 1 ME 48/22 -, BauR 2022, 1753 = juris Rn. 10; für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet Senatsbeschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, = BRS 2014, 1910 = juris Rn. 13 f.).Die Frage der Reichweite des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO braucht hier indes nicht abschließend entschieden zu werden, da bei einem Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten die Annahme, hier schlage Quantität in Qualität um, fernliegend ist (…vgl. für ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten in einem faktischen Dorfgebiet Senatsbeschl. v. 12.9.2022 - 1 ME 48/22 -, ZfBR 2022, 803 = BauR 2022, 1753 = juris Rn. 10; für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet Senatsbeschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, NVwZ-RR 2014, 756 = BRS 2014, 1910 = juris Rn. 13 f.).
- OVG Niedersachsen, 12.09.2022 - 1 ME 48/22
Dorfgebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme; Geruch; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Ob in einem festgesetzten reinen Wohngebiet die Wohnnutzung überhaupt eine Dimension erreichen kann, dass Quantitiät in Qualität umschlägt und das Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist, erscheint fraglich, ist jedoch bei einem Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten fernliegend (vgl. für ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten in einem faktischen Dorfgebiet Senatsbeschl. v. 12.9.2022 - 1 ME 48/22 -, BauR 2022, 1753 = juris Rn. 10;… für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet Senatsbeschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, = BRS 2014, 1910 = juris Rn. 13 f.).Die Frage der Reichweite des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO braucht hier indes nicht abschließend entschieden zu werden, da bei einem Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten die Annahme, hier schlage Quantität in Qualität um, fernliegend ist (vgl. für ein Mehrfamilienhaus mit 11 Wohneinheiten in einem faktischen Dorfgebiet Senatsbeschl. v. 12.9.2022 - 1 ME 48/22 -, ZfBR 2022, 803 = BauR 2022, 1753 = juris Rn. 10;… für ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet Senatsbeschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 -, NVwZ-RR 2014, 756 = BRS 2014, 1910 = juris Rn. 13 f.).
- BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17
Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Richtig ist vielmehr, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. August 2018 (- 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = BauR 2019, 70 = juris) in diesen Fällen die Möglichkeit sieht, die (Maß-)Festsetzungen nachträglich subjektiv-rechtlich aufzuladen.Dies setzt aber ein entsprechendes Konzept des Plangebers voraus, welches zwar nicht explizit formuliert sein muss, für das es aber hinreichende Anhaltspunkte gibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.8.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = BauR 2019, 70 = juris Rn. 15 f.).
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Diese folgt nicht bereits aus dem Umstand, dass eine an sich erforderliche Befreiung nicht erteilt wurde, sondern erfordert darüber hinaus, dass seine nachbarlichen Interessen bei Erteilung der Baugenehmigung nicht zutreffend gewürdigt wurden (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 = BauR 1989, 710 = juris Rn. 16). - BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94
Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Vor diesem Hintergrund ist bereits zweifelhaft, ob die von dem Antragsteller in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 = BRS 57 Nr. 175 = juris), die sich mit der Zulässigkeit eines Vorhabens in einem festgesetzten Kerngebiet befasst und in diesem Zusammenhang zu § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO ausführt, dass im Einzelfall Quantität in Qualität umschlagen kann, dass also die Größe einer baulichen Anlage die Art der baulichen Nutzung erfassen kann (BVerwG, Urt. v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899 = BRS 57 Nr. 175 = juris Rn. 17 - zweifelnd bzgl. der Höhe des Gebäudes), auch auf reine Wohngebiete übertragbar ist. - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. August 1983 (- 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334 = BauR 1983, 543 = juris) meint, erforderlich sei lediglich eine "minder schwere Beeinträchtigung", verkennt er, dass das Bundesverwaltungsgericht diese Formulierung in Abgrenzung zu dem für eine Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 Abs. 1 GG erforderlichen schweren und unerträglichen Eingriff gewählt, gleichzeitig aber auf die für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots entwickelten Maßstäbe Bezug genommen hat. - OVG Niedersachsen, 28.06.2021 - 1 ME 50/21
Austauschverhältnis, nachbarliches; Baugenehmigung; Baugrenze; Baulinie; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Nichts anderes ergibt sich in dieser Hinsicht aus dem von dem Antragsteller in Bezug genommenen Senatsbeschluss vom 28. Juni 2021 (- 1 ME 50/21 -, BauR 2021, 1580 = ZfBR 2021, 773 = juris Rn. 10). - OVG Niedersachsen, 19.10.2022 - 1 ME 69/22
Balkone; Drittelregelung; Gauben; Gebäudeteile; Grenzabstand; Nachbarschutz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Soweit er sich gegen die durch das Vorhaben ermöglichte Einsichtnahme auf sein Grundstück wendet, setzt er sich nicht mit der Begründung des Verwaltungsgerichts auseinander, die auf die regelmäßige Zumutbarkeit in der hier vorliegenden innerstädtischen Lage abstellt und mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Senatsbeschl. v. 19.10.2022 - 1 ME 69/22 -, juris Rn. 8 m.w.N.) in Einklang steht. - OVG Niedersachsen, 16.11.2022 - 1 ME 70/22
Baufreigabe; Baugenehmigung; Bedingung; Drittschutz; Legalisierungswirkung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.2023 - 1 ME 132/22
Die Legalisierungswirkung der Baugenehmigung beschränkt sich auf das zu errichtende Bauwerk als solches und würde nur dann Drittschutz entfalten, wenn die Standsicherheit des Wohnhauses des Antragstellers Gegenstand der Prüfung gewesen wäre (vgl. zu einem solchen Fall Senatsbeschl. v. 16.11.2022 - 1 ME 70/22 -, juris Rn. 16).
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22
Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines …
Die Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude ist kein Merkmal, das die Art der baulichen Nutzung mitbestimmt; § 4 BauNVO stellt lediglich auf die Nutzungsart als solche, nicht aber auf die Nutzungsintensität ab (…vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28.5.2014 - 1 ME 47/14 - juris Rn. 13 f; Beschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 - juris Rn. 8).Ob hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten ein Umschlagen von Quantität in Qualität möglich ist, ist zweifelhaft, liegt aber bei den genehmigten sieben Wohneinheiten ohnehin fern (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 - juris Rn. 8).
- OVG Niedersachsen, 09.10.2026 - 1 LA 59/26
Festsetzung; Ausnahmevorbehalt; Maß der Bebauung; Baulinie; Baugrenze; …
Dies setzt ein entsprechendes Konzept des Plangebers voraus, welches zwar nicht explizit formuliert sein muss, für das es aber hinreichend deutliche Anhaltspunkte gibt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589 = juris Rn. 11;… v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 11;… v. 2.6.2026 - 1 LA 78/25 -, juris Rn. 8).Dies setzt ein entsprechendes Konzept des Plangebers voraus, welches zwar nicht explizit formuliert sein muss, für das es aber hinreichend deutliche Anhaltspunkte gibt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589 = juris Rn. 11;… v. 29.8.2023 - 1 ME 85/23 -, NVwZ-RR 2024, 130 = juris Rn. 11;… v. 2.6.2026 - 1 LA 78/25 -, juris Rn. 8).
Eine Verletzung nachbarlicher Rechte folgt aber nicht bereits aus dem Umstand, dass eine an sich erforderliche Befreiung nicht erteilt wurde, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Interessen des Nachbarn bei Erteilung der Baugenehmigung nicht zutreffend gewürdigt wurden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, BVerwGE 82, 343 = BauR 1989, 710 = juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589 = ZfBR 2023, 269 = UPR 2023, 234 = NVwZ 2023, 1024 = BRS 91 Nr. 37 = juris 16).
- VG Karlsruhe, 22.04.2026 - 2 K 7516/25
Baunachbarkonstellation; Baugenehmigung; Nachbarschutz; Unbestimmtheit; …
Ob daher hinsichtlich der Zahl der Wohneinheiten ein Umschlagen von Quantität in Qualität überhaupt möglich ist, ist zweifelhaft (…offenlassend VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.08.2023 - 3 S 2683/22 -, BauR 2023, 204 = juris Rn. 56; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.01.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589 = juris Rn. 8), liegt aber bei der hier genehmigten Wohnnutzung eines (ehemaligen) Einfamilienhauses als Wohngemeinschaft für acht Bewohner ohnehin fern, da auch eine überkommene familiäre Nutzung eines Einfamilienhauses ist nicht zwangsläufig auf die Anwesenheit bloß weniger Personen beschränkt ist.Darüber hinaus wahrt auch eine intensivere Nutzung eines Wohngebäudes durch mehrere Personen ohne weiteres die Eigenart des reinen Wohngebietes (OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.01.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589 = juris Rn. 8 zu einem Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.12.2016 - 8 A 10680/16 -, juris Rn. 12 zu einer studentischen Wohngemeinschaft mit elf Personen;… vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 28.05.2014 - 1 ME 47/14 -, BauR 2014, 1910 = juris Rn. 14 zu einem Wohngebäude mit fünf Wohneinheiten in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet).
- VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2358/23
Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben
Auch ein (im Einzelfall im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO in den Blick zu nehmendes) etwaiges Umschlagen von "Quantität in Qualität" mit Blick auf die Art der Nutzung als Wohngebäude (vgl. hierzu zuletzt OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.01.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589;… vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.03.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899) ist mangels gemeinsamer planungsrechtlicher Grundlage in Form eines einheitlichen Bebauungsplans vorliegend nicht von Bedeutung. - VG Hannover, 12.02.2025 - 4 A 2540/22
Gebot der Rücksichtnahme; Mehrfamilienhaus; Mischgebiet; Nachbarklage; …
Der Gebietsprägungserhaltungsanspruch vermittelt keinen Milieuschutz dahingehend, den Charakter eines Gebiets als Ein- oder Zweifamilienhausgebiet zu bewahren; insoweit kann vielmehr allein der Plangeber über § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB entsprechende Regelungen treffen (OVG Lüneburg Beschl. v. 19.01.2023 - 1 ME 132/22 -, NVwZ 2023, 1024, 1025 Rn. 8).Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO keinen Milieuschutz dahingehend vermittelt, den Charakter eines Gebiets als Ein- oder Zweifamilienhausgebiet zu bewahren; insoweit kann vielmehr allein der Plangeber über § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB entsprechende Regelungen treffen (OVG Lüneburg Beschl. v. 19.01.2023 - 1 ME 132/22 -, NVwZ 2023, 1024, 1025 Rn. 8).
Eine im Sinne des Gebietsprägungserhaltungsanspruchs relevante Beeinträchtigung kann also grundsätzlich nicht bereits daraus abgeleitet werden, dass eine größere Intensität der vom Plangeber zugelassenen Nutzungsform realisiert wird, wie es etwa bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern der Fall ist (OVG Lüneburg Beschl. v. 19.01.2023 - 1 ME 132/22 -, NVwZ 2023, 1024, 1025 Rn. 8;… Beschl. v. 12.09.2022 - 1 ME 48/22 -, Rn. 10, juris;… Beschl. v. 28.05.2014 - 1 ME 47/14 -, Rn. 13 f., juris).
- OVG Niedersachsen, 16.02.2024 - 1 LA 88/23
Anforderungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO an eine verdichtete Wohnbebauung in …
Ob in diesem Zusammenhang die Eigenart eines Wohngebietes überhaupt die Kubatur der Wohngebäude oder die Anzahl der Wohnungen je Wohngebäude umfassen kann, ist zweifelhaft (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 -, NVwZ 2023, 1024 = juris Rn. 8), kann hier aber dahinstehen.Da, wie unter b) ausgeführt, nicht von der Festsetzung der offenen Bauweise, sondern von der - nicht nachbarschützenden (…Breyer, in: Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 7 Rn. 8) - bauordnungsrechtlichen Vorgabe eines bestimmten inneren Gebäudeabstands auf dem Baugrundstück abgewichen wird, hat das Verwaltungsgericht seine Prüfung zu Recht darauf beschränkt, ob bei der Betätigung des Abweichungsermessens nachbarliche Belange des Klägers fehlerhaft gewürdigt wurden, was es zutreffend nur für den Fall für möglich gehalten hat, dass die mit der Abweichung ermöglichte Bebauung sich dem Kläger gegenüber als rücksichtslos darstellt (vgl. Senatsbeschl. v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 -, NVwZ 2023, 1024 = juris Rn. 14).
- VG Hannover, 08.12.2025 - 4 B 8819/25
Eilantrag; Flüchtlingsunterkunft; Allgemeines Wohngebiet; Streitgenossen; …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO keinen Milieuschutz dahingehend vermittelt, den Charakter eines Gebietes als Ein- oder Zweifamilienhausgebiet zu bewahren; insoweit kann vielmehr allein der Plangeber über § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB entsprechende Regelungen treffen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2023 - 1 ME 132/22 -, Rn. 8, juris).Eine im Sinne des Gebietsprägungserhaltungsanspruches relevante Beeinträchtigung kann also grundsätzlich nicht bereits daraus abgeleitet werden, dass eine größere Intensität der vom Plangeber zugelassenen Nutzungsform realisiert wird, wie es etwa bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern der Fall ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2023 - 1 ME 132/22 -, Rn. 8, juris;… Beschluss vom 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 -, Rn. 14, juris).
- VG München, 19.03.2026 - M 11 SN 26.1193
Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für Doppelhaushälfte (erfolglos), …
Die Ausgestaltung als Doppelhaus und die Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude betrifft nicht die Art der baulichen Nutzung (…vgl. BayVGH, B.v. 23.1.2025 - 15 ZB 24.1673 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 - juris Rn. 8;… VGH BW, B.v. 1.8.2023 - 3 S 2683/22 - juris Rn. 54;… OVG SH, B.v. 18.9.2017 - 1 MB 15.17 - juris Rn. 26).Es ist ohnehin eine offene Frage, ob selbst ein sehr großes Wohnbauvorhaben in einem Wohngebiet jemals nach § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO unzulässig sein, ob also - kurz gesagt - in einem Wohngebiet überhaupt "zu viel gewohnt" werden kann (…vgl. NdsOVG, B.v. 16.2.2024 - 1 LA 88/23 - juris Rn. 7; B.v. 19.1.2023 - 1 ME 132/22 - juris Rn. 8;… BayVGH, B.v. 21.2.2022 - 9 CS 22.81 - juris Rn. 11).
- VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2359/23
Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung
Auch ein (im Einzelfall im Rahmen des § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO in den Blick zu nehmendes) etwaiges Umschlagen von "Quantität in Qualität" mit Blick auf die Art der Nutzung als Wohngebäude (vgl. hierzu zuletzt OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19.01.2023 - 1 ME 132/22 -, BauR 2023, 589;… vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 16.03.1995 - 4 C 3.94 -, NVwZ 1995, 899) ist mangels gemeinsamer planungsrechtlicher Grundlage in Form eines einheitlichen Bebauungsplans vorliegend nicht von Bedeutung. - VG Hannover, 23.09.2025 - 4 A 394/23
Obdachlosenunterkunft; Nachbarklage; einfache Streitgenossen; Drittanfechtung; …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO keinen Milieuschutz dahingehend vermittelt, den Charakter eines Gebietes als Ein- oder Zweifamilienhausgebiet zu bewahren; insoweit kann vielmehr allein der Plangeber über § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB entsprechende Regelungen treffen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2023 - 1 ME 132/22 -, Rn. 8, juris).Eine im Sinne des Gebietsprägungserhaltungsanspruches relevante Beeinträchtigung kann also grundsätzlich nicht bereits daraus abgeleitet werden, dass eine größere Intensität der vom Plangeber zugelassenen Nutzungsform realisiert wird, wie es etwa bei der Errichtung von Mehrfamilienhäusern der Fall ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 2023 - 1 ME 132/22 -, Rn. 8, juris;… Beschluss vom 28. Mai 2014 - 1 ME 47/14 -, Rn. 14, juris).
- OVG Niedersachsen, 02.06.2026 - 1 LA 78/25
Drittschutz; Maß der baulichen Nutzung; Verschattung; Trauf- und Firsthöhe; …
- VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25
Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …
- VG München, 05.03.2026 - M 11 K 24.1154
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Asylunterkunft in einem allgemeinen …
- VG Köln, 14.12.2023 - 8 K 80/21
- VG Hannover, 09.02.2023 - 12 B 4795/22
Abgrabung; Abstand; Baulast; Bestimmtheit; demselben Grundstück; …
- VG Hamburg, 27.01.2026 - 12 E 9371/25
Zur drittschützenden Wirkung einzelner bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher …
- OVG Niedersachsen, 07.05.2025 - 1 LA 156/24
Zumutbarkeit von Lichtemissionen durch die Verwendung von glasierten Dachpfannen …
- VG Köln, 14.12.2023 - 8 K 3715/21
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