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| VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VwGO § 47; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 10; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18 Buchstabe a; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 25; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft, die frei von Bebauung zu halten ist; Einschränkung einer ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung (Pensionspferdehaltung); Abwägung der Eigentumsbelange; ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans bei abwägungsfehlerhafter Einschränkung des Grundeigentums; Ausschluss von einem landwirtschaftlichen Betrieb dienenden baulichen Anlagen; Abwägung zwischen den verfolgten Belangen des Gemeinwohls und den schutzwürdigen Interessen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226
Bei der Festsetzung von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, muss die Gemeinde die damit verfolgten Belange des Gemeinwohls und die schutzwürdigen Interessen der Eigentümer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes im Rahmen der Abwägung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfG vom 19.12.2002 NVwZ 2003, 727).Besteht auf dem betroffenen Grundstück ein Recht zur Bebauung, kommt der normativen Entziehung desselben erhebliche Bedeutung im Rahmen der Abwägung zu; in die Abwägung ist insbesondere einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine (Teil-) Enteignung auswirken kann (BVerfG vom 19.12.2002 a.a.O.).
- BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98
Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226
Aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB kann jedoch auch für Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt werden, dass sie von Bebauung freizuhalten sind, mit der Folge, dass auch solche baulichen Anlagen ausgeschlossen sind, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (vgl. BVerwG vom 17.12.1998 NVwZ 1999, 984; vom 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 = BayVBl 1999, 410; vom 24.2.2003 NuR 2004, 310).Dabei hat die Gemeinde zu beachten, dass Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB eine besonders einschneidende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums an den überplanten Grundstücken (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellen und dass sie die Eigentümerbefugnisse sehr weitgehend einschränken; die Tatsache, dass nach § 40 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB ein Übernahmeanspruch des Eigentümers bestehen kann, bestätigt dies (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 17.12.1998 NVwZ 1999, 984; vom 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 = BayVBl 1999, 410; vom 24.2.2003 NuR 2004, 310).
- BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97
Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226
Aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB kann jedoch auch für Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt werden, dass sie von Bebauung freizuhalten sind, mit der Folge, dass auch solche baulichen Anlagen ausgeschlossen sind, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (vgl. BVerwG vom 17.12.1998 NVwZ 1999, 984; vom 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 = BayVBl 1999, 410; vom 24.2.2003 NuR 2004, 310).Dabei hat die Gemeinde zu beachten, dass Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB eine besonders einschneidende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums an den überplanten Grundstücken (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellen und dass sie die Eigentümerbefugnisse sehr weitgehend einschränken; die Tatsache, dass nach § 40 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB ein Übernahmeanspruch des Eigentümers bestehen kann, bestätigt dies (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 17.12.1998 NVwZ 1999, 984; vom 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 = BayVBl 1999, 410; vom 24.2.2003 NuR 2004, 310).
- BVerwG, 24.02.2003 - 4 BN 14.03
"Städtebauliche Gründe" i.S. des § 9 Abs. 1 BauGB ; Festsetzung von von jeglicher …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226
Aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB kann jedoch auch für Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt werden, dass sie von Bebauung freizuhalten sind, mit der Folge, dass auch solche baulichen Anlagen ausgeschlossen sind, die im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen (vgl. BVerwG vom 17.12.1998 NVwZ 1999, 984; vom 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 = BayVBl 1999, 410; vom 24.2.2003 NuR 2004, 310).Dabei hat die Gemeinde zu beachten, dass Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB eine besonders einschneidende Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums an den überplanten Grundstücken (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) darstellen und dass sie die Eigentümerbefugnisse sehr weitgehend einschränken; die Tatsache, dass nach § 40 Abs. 1 Nr. 12, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB ein Übernahmeanspruch des Eigentümers bestehen kann, bestätigt dies (vgl. zum Ganzen BVerwG vom 17.12.1998 NVwZ 1999, 984; vom 27.1.1999 NVwZ 1999, 878 = BayVBl 1999, 410; vom 24.2.2003 NuR 2004, 310).
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226
Zwar ist das Baurecht für die in § 35 Abs. 1 BauGB genannten Vorhaben, für die Gesetzgeber "sozusagen generell geplant" hat (BVerwG vom 6.12.1967 BVerwGE 28, 148/150 = NJW 1968, 1105), nur grundsätzlich und nicht in jeder Hinsicht vergleichbar mit den Bebauungsmöglichkeiten aufgrund der Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) oder mit der Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB); im Unterschied zu diesen ist bei privilegierten Außenbereichsvorhaben insbesondere die Frage des konkreten Standortes in weitem Umfang der Prüfung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG vom 20.1.1984 BVerwGE 68, 311/314 f. = NVwZ 1984, 367 = BayVBl. 1984, 471). - BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226
Der Antragsteller ist gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt, weil er sich als Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen eine bauplanerische Festsetzung wendet, die unmittelbar sein Grundstück betrifft und damit Inhalt und Schranken seines Grundeigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) bestimmt (vgl. BVerwG vom 22.8.2000 NVwZ 2000, 1413). - BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66
Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226
Zwar ist das Baurecht für die in § 35 Abs. 1 BauGB genannten Vorhaben, für die Gesetzgeber "sozusagen generell geplant" hat (BVerwG vom 6.12.1967 BVerwGE 28, 148/150 = NJW 1968, 1105), nur grundsätzlich und nicht in jeder Hinsicht vergleichbar mit den Bebauungsmöglichkeiten aufgrund der Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB) oder mit der Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB); im Unterschied zu diesen ist bei privilegierten Außenbereichsvorhaben insbesondere die Frage des konkreten Standortes in weitem Umfang der Prüfung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren vorbehalten (vgl. BVerwG vom 20.1.1984 BVerwGE 68, 311/314 f. = NVwZ 1984, 367 = BayVBl. 1984, 471). - VGH Bayern, 16.06.2006 - 1 N 03.2347
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; offensichtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226
Im Hinblick auf diese Folgen ist die Festsetzung von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, nur dann verhältnismäßig, wenn für den Ausschluss jeglicher Bebauung gewichtige Belange sprechen und diese die entgegenstehenden Eigentumsbelange überwiegen (Urteil des Senats vom 16.6.2006 1 N 03.2347).
- OVG Niedersachsen, 26.10.2011 - 1 KN 254/10
Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre mit dem Ziel des Ausschlusses einer …
Daher hat die planende Gemeinde in der Abwägung eine gründliche Auseinandersetzung mit der Frage vorzunehmen, ob diese Festsetzung notwendig und angemessen ist (BayVGH, Urt. v. 15.1.2007 - 1 N 04.1226 -, juris).Ebenso wie im Fall 1 N 04.1226 (BayVGH) schließt der von der Antragsgegnerin in Aussicht genommene Bebauungsplan Nr. 1.87 zwar auch die Vorhaben aus, welche wegen § 35 Abs. 1 BauGB verstärkte Chancen haben, im Außenbereich verwirklicht werden zu können.
Anders als im Fall 1 N 04.1226 (BayVGH) ist der Außenbereich hier jedoch bis auf die oben genannten teilweise geringfügigen (Schießstand in der ausgebeuteten Grube; Feldscheunen, Pumpenhäuschen usw.), teils singulären Bauten (Aussiedlerhof I.) von Bebauung frei geblieben.
Der Außenbereich der Antragsgegnerin ist damit anders als im Falle 1 N 04.1226 (BayVGH) gerade nicht von baulichen und sonstigen Anlagen geprägt.
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan
Dass die vorgesehene Planung mit Blick auf die erforderlichen Ermittlungen und die Abwägung (s. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 17.12.1998 - 4 NB 4/97 -, BauR 1999, 608; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 20.01.2011 - 1 C 10801/10 -, BauR 2011, 1779; BayVGH, Urteil vom 15.01.2007 - 1 N 04.1226 -, juris; Henschke/Gramsch, LKV 2012, 433, 436; Schink, AUR 2012, 285, 292; Schrödter, AUR 2011, 177, 188) durchaus ambitioniert ist, bedeutet keine unüberwindbare Hürde. - VGH Hessen, 17.06.2010 - 4 C 713/09
Festsetzung privater Grünfläche durch Bebauungsplan
Besteht auf einem überplanten Grundstück ein Recht zur Bebauung, so kommt der normativen Entziehung des Baurechts erhebliche Bedeutung im Rahmen der Abwägung zu; in die Abwägung ist insbesondere einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken kann (…Bundesverfassungsgericht, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 NB 4/97 - BRS 60 Nr. 20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Januar 2007 - 1 N 04.1226 - ; OVG Saarland, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 478/07 - BauR 2010, 576 bis 580).
- VGH Bayern, 23.06.2020 - 1 N 17.972
Unwirksamkeit des Bebauungsplans
Sie darf daher auch eine Planung betreiben, deren Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter - in der jeweiligen städtebaulichen Situation unerwünschter - baulicher Nutzungen besteht (vgl. BayVGH, U.v. 15.1.2007 - 1 N 04.1226 - juris Rn. 24).Städtebauliches Ziel kann auch sein, eine privilegierte Nutzung im Außenbereich zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2007 a.a.O. - juris Rn. 28).
- VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758
Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet
In die Abwägung ist insbesondere einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und das Gebot der Bepflanzung für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken kann (…vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, B.v. 17.12.1998 - 4 NB 4/97 - juris; BayVGH, U.v. 15.1.2007 - 1 N 04.1226 - juris; OVG Saarland, U.v. 25.6.2009 - 2 C 478/07 - BauR 2010, 576;… Hess.VGH, U.v. 17.6.2010 a.a.O.). - OVG Hamburg, 31.03.2022 - 2 E 18/20
Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über den Bebauungsplan Rissen 44 / …
Rn. 104 Allerdings stellt die Überplanung von Außenbereichsflächen, auch wenn durch sie die zukünftige Zulassung von privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB ausgeschlossen oder beschränkt wird, nicht dieselben hohen Anforderungen an die planerische Abwägung wie der Entzug bestehender Baurechte im beplanten oder unbeplanten Innenbereich (…vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Mannheim, Urt. v. 22.6.2016, a.a.O., Rn. 64;… Urt. v. 25.3.2015, a.a.O., Rn. 41;… VGH München, Urt. v. 17.3.2015, a.a.O., Rn. 16; Urt. v. 15.1.2007, 1 N 04.1226, juris Rn. 28;… Gierke, a.a.O., § 9 Rn. 439, 442;… Söfker, a.a.O., § 9 Rn. 100;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.1.2005, 4 C 5.04, BVerwGE 122, 364, juris Rn. 24 (zum Planschadensrecht);… Beschl. v. 5.9.2000, 4 B 56.00, ZfBR 2001, 68, juris Rn. 7, Urt. v. 20.1.1984, 4 C 43.81, BVerwGE 68, 311, juris Rn. 19, Urt. v. 11.4.2013, 4 CN 2.12, NVwZ 2013, 1017, juris Rn. 12, …und Urt. v. 16.4.2015, 4 CN 6.14, ZUR 2015, 602, juris Rn. 13 (jew. zur fehlenden Baulandqualität von Außenbereichsflächen)). - VGH Bayern, 07.02.2013 - 1 N 11.1854
Beschränkung der Grundfläche privilegierter landwirtschaftlicher Vorhaben; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 8 C 10885/15
Bebauungsplan für nicht bebaubare landwirtschaftliche Fläche in Rhodt unwirksam
Hiernach müssen für den Ausschluss jeglicher Bebauung gewichtige Belange sprechen, die die entgegenstehenden Eigentumsbelange überwiegen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - 4 NB 4/97 -, BRS 60 Nr. 20 und juris, Rn. 11 f.; BayVGH, Urteil vom 15. Januar 2007 - 1 N 04.1226 -, juris, Rn. 26; OVGRP…, Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 10945/14.OVG -, LKRZ 2015, 254 und juris, Rn. 60 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2015 - 8 A 10945/14
Keine Verunstaltung des Landschaftsbildes durch weinbauliche Gerätehalle …
Diese Festsetzung ist daher nur dann verhältnismäßig, wenn für den Ausschluss jeglicher Bebauung gewichtige Belange sprechen und diese die entgegenstehenden Eigentumsbelange überwiegen (vgl. BayVGH, Urteil vom 15. Januar 2007 - 1 N 04.1226 -, juris, Rn. 26). - VG München, 24.01.2018 - M 9 K 16.5011
Baugenehmigung bei unwirksamer Veränderungssperre zur Sicherung des …
Die avisierte Ausweisung großflächiger Gebiete als landwirtschaftliche Fläche - in welcher Form auch immer - wäre mit Blick auf die als schützenswert angegebenen Interessen der Beigeladenen nur zulässig, wenn solche Festsetzungen mit weiteren Regelungen vor allem zu von Bebauung freizuhaltenden Flächen einhergingen, vorliegend insbesondere im hier nicht näher bestimmten "noch nicht zersiedelten Übergangsbereich" (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.12.2013 - 4 BN 18.13 - B.v. 17.12.1998 - 4 NB 4.97 - BayVGH, U.v. 20.9.2016 - 15 N 15.1092 - U.v. 17.3.2015 - 15 N 13.972 - U.v. 15.1.2007 - 1 N 04.1226 - NdsOVG, U.v. 13.8.2013 - 1 KN 69/11 - OVG Rh-Pf, U.v. 20.1.2011 - 1 C 10801/10 - U.v. 29.11.1989 - 10 C 2/89 - OVG SH, U.v. 26.10.2011 - 1 KN 254/10 -, jeweils zitiert nach juris und EZBK, BauGB, Stand: 126. EL August 2017, § 35 Rn. 13a). - VGH Bayern, 20.03.2025 - 9 N 24.1139
Festsetzung von durch Bebauung freizuhaltenden Flächen
- VGH Bayern, 23.08.2021 - 2 N 20.1181
Anforderung an die städtebauliche Erforderlichkeit
- OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 1 KN 160/07
Besondere Rechtfertigung vor dem Gleichheitssatz bei Ausschluss jeglichen …
- VGH Bayern, 20.03.2025 - 9 N 24.113
Freihalteplanung
- VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
Bebauungsplan; Abwägung; Gewerbegebiet mit Beschränkungen; Grünstreifen
- VGH Bayern, 25.02.2008 - 1 N 06.2129
Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung nach Billigkeit; Normenkontrollantrag …
- VG Augsburg, 05.11.2009 - Au 5 K 08.1443
Nachbarklage
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