Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2018 - 1 StR 10/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,12312
BGH, 25.04.2018 - 1 StR 10/18 (https://dejure.org/2018,12312)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2018 - 1 StR 10/18 (https://dejure.org/2018,12312)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2018 - 1 StR 10/18 (https://dejure.org/2018,12312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 511/02

    Unzulässige Kombination der Strafrahmen (Einbeziehung eines vertypten …

    Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 1 StR 10/18
    Das Landgericht hat für das Höchstmaß den Strafrahmen des minder schweren Falls nach § 224 Abs. 1 2. Alt. StGB, für das Mindestmaß aber den nach §§ 46a, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 224 Abs. 1 1. Alt. StGB zugrunde gelegt und damit unzulässiger Weise Strafrahmen kombiniert (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 StR 511/02).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 29/20

    Mittäterschaft (unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Geltung …

    Anstelle des hiernach maßgeblichen Strafrahmens von sechs Monaten bis acht Jahren und fünf Monaten hat es jedoch für das Höchstmaß den Strafrahmen des einmal wegen Versuchs nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 StGB von elf Jahren und drei Monaten zugrunde gelegt und damit unzulässiger Weise Strafrahmen kombiniert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2018 - 1 StR 10/18; vom 15. Januar 2003 - 1 StR 511/02; zur Sperrwirkung der Mindeststrafe des § 29a BtMG bei Anwendung des minder schweren Falls des § 30a Abs. 3 BtMG vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 1 StR 59/10, StV 2010, 685).
  • BGH, 27.04.2021 - 5 StR 64/21

    Unzulässige Strafrahmenkombination

    Das Landgericht hat für das Höchstmaß den nach §§ 27, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG (im Hinblick auf die tateinheitlich verwirklichte Beihilfe zum Handeltreiben), für das Mindestmaß aber den Normalstrafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG (im Hinblick auf den täterschaftlichen Besitz einer nicht geringen Menge) zugrunde gelegt und damit neben dem Verstoß gegen § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB in unzulässiger Weise Strafrahmen kombiniert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2018 - 1 StR 10/18, und vom 15. Januar 2003 - 1 StR 511/02).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht