Rechtsprechung
| BGH, 12.06.2024 - 1 StR 121/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 34 Abs. 1 Nr. 1, 2, 12, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 46 StGB; § 37 KCanG, § 74 Abs. 2 StGB; § 354 StPO
Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis (Bedeutung der gesetzlichen Freigrenzen für Strafzumessung, Berechnung der nicht-geringen Menge und Einziehung; Schuldspruchänderung wegen Einführung des KCanG) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbarkeit bei Anbau und Erwerb von Cannabis; Freigrenzen im Konsumcannabisgesetz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 1 KCanG, § 3 Abs 2 KCanG, § 4 KCanG, § 34 Abs 1 Nr 1 KCanG, § 34 Abs 1 Nr 2 KCanG
Strafbarkeit bei Anbau und Erwerb von Cannabis; Freigrenzen im Konsumcannabisgesetz - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 2... Abs. 1 Nr. 12 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG, § 1 Nr. 4 KCanG, § 3 Abs. 1, 2 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. a) und b) KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) KCanG, § 2 Abs. 1 Nr. 1 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 337 Abs. 1 StPO, Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 30a Abs. 1, 2 BtMG, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO, § 34 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 12 KCanG, § 37 KCanG, § 74 Abs. 2 StGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 2 KCanG, §§ 3, 4 KCanG, § 34 KCanG, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abstellen auf das konsumfähige getrocknete Pflanzenmaterial hinsichtlich der Mengengrenzen des straffreien Besitzes von Cannabis; Marihuana als ein Produkt der Cannabispflanze mit der Bezeichnung "Cannabis"
- datenbank.nwb.de
Strafbarkeit bei Anbau und Erwerb von Cannabis; Freigrenzen im Konsumcannabisgesetz
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Freigrenzen im KCanG
- anwalt.de (Kurzinformation)
Einziehung von Cannabis gem. § 37 KCanG, § 74 Abs. 2 StGB
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 27.12.2023 - 1 KLs 13 Js 318/23
- BGH, 12.06.2024 - 1 StR 121/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 312
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24
Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - 1 StR 121/24
Für die in § 34 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG beschriebene Tathandlung des "Handeltreibens" sowie die konkurrenzrechtliche Beurteilung ist auf die bisherige Rechtslage abzustellen (BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 5).der Urteilsgründe jeweils die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG erfüllt, weil sich die Handlungen in beiden Fällen auf eine nicht geringe Menge bezogen (zur nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG s. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 7 ff. …und vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.).
- BGH, 30.04.2024 - 6 StR 536/23
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - 1 StR 121/24
Denn die Wertung des Normgebers, den Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum in einem bestimmten Maß zu erlauben und damit einhergehend den Besitz, Anbau und Erwerb zum Eigenkonsum nur bei Überschreiten bestimmter Grenzen unter Strafe zu stellen, wirkt sich auf den Schuldumfang aus (vgl. BGH, Beschluss vom 30. April 2024 - 6 StR 536/23 Rn. 27).Der 1. Strafsenat schließt sich insoweit den Erwägungen des 6. Strafsenats in seiner Entscheidung vom 30. April 2024 (6 StR 536/23 Rn. 29 f.) an, wonach in Bezug auf die Besitztatbestände des § 34 KCanG die nicht unter Strafe gestellten Mengen von 60 bzw. 30 Gramm oder - im Zusammenhang mit Anbauvereinigungen - von 25 bzw. 50 Gramm im Monat bei der Berechnung der "nicht geringen Menge" außer Betracht bleiben müssen.
- BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - 1 StR 121/24
der Urteilsgründe jeweils die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG erfüllt, weil sich die Handlungen in beiden Fällen auf eine nicht geringe Menge bezogen (…zur nicht geringen Menge im Sinne des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG s. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 7 ff. und vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24 Rn. 11 ff.).
- OLG Hamm, 08.10.2024 - 4 Ws 154/24
Verwertbarkeit der Erkenntnisse aus der Auswertung des über den …
Rn. 72 Der Bundesgerichtshof hat die Verwertbarkeit aus "ANOM"-Chats gewonnener Erkenntnisse bislang weder explizit bejaht noch verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 02.06.2024 - 1 StR 121/24, BeckRS 2024, 18745 [Zurückweisung einer die Verwertung von "ANOM"-Daten beanstandenden Verfahrensrüge als unzulässig];… BGH Urt. v. 18.10.2023 - 1 StR 214/23, NStZ-RR 2024, 45 [Urteilsaufhebung lediglich im Maßregelausspruch auf erhobene Sachrüge hin]). - BGH, 27.05.2025 - 3 StR 594/24
Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei sachlichrechtlich …
Die Einziehung der Cannabispflanzen gemäß § 37 KCanG, § 74 Abs. 2 StGB begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 121/24, juris Rn. 22). - BGH, 31.07.2024 - 4 StR 499/23
Handeltreiben mit Cannabis (Beihilfe; Konkurrenzen); Erwerb von Cannabis …
Der Angeklagte ist nicht auch zugleich wegen tateinheitlichen Erwerbs von mehr als 50 g pro Kalendermonat (§ 34 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. b KCanG) zu verurteilen (so der Sache nach auch BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 121/24 Rn. 12).
- BGH, 15.10.2024 - 3 StR 140/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …
b) Sollte das neue Tatgericht im Fall II. 5. der Urteilsgründe als Ergebnis des anzustellenden Vergleichs der konkret einschlägigen Strafrahmen das Konsumcannabisgesetz zur Anwendung bringen - bei dem anzustellenden Günstigkeitsvergleich kommt es hier auf die möglichen einziehungsrechtlichen Folgen nicht an (…vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2023 - 3 StR 412/22, NZWiSt 2024, 187 Rn. 70;… vom 8. August 2022 -5 StR 372/21, BGHSt 67, 130 Rn. 12 f. mwN) -, wird bei der Entscheidung über eine Einziehung der in diesem Fall sichergestellten Betäubungsmittel (311,43 Gramm Marihuana und 17, 1 Gramm Haschisch) von Relevanz sein, ob im Falle eines straf- oder bußgeldbewehrten Besitzes von Cannabis bei Überschreitung der Menge, deren Besitz erlaubt ist (§ 3 KCanG), nach § 37 KCanG die Gesamtmenge oder lediglich ein die erlaubte Menge übersteigender Teil eingezogen werden kann (…vgl. einerseits BGH, Beschlüsse vom 1. August 2024 - 2 StR 107/24, juris Rn. 21 ff.; vom 12. Juni 2024 - 1 StR 121/24, NStZ-RR 2024, 312 f.;… vom 12. Juni 2024 - 1 StR 105/24, juris Rn. 22 ff.;… andererseits Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 37 KCanG Rn. 1 sowie BGH…, Beschluss vom 24. April 2024 - 4 StR 50/24, StV 2024, 595 Rn. 12 ff.). - BGH, 07.08.2024 - 3 StR 237/24
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen); Handeltreiben mit Cannabis; Besitz von …
Daher ist nicht entscheidungserheblich, ob im Falle eines strafoder bußgeldbewehrten Besitzes von Cannabis bei Überschreitung der Menge, deren Besitz erlaubt ist (§ 3 KCanG), nach § 37 KCanG die Gesamtmenge oder lediglich ein die erlaubte Menge übersteigender Teil eingezogen werden kann (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 121/24, juris Rn. 22 ff.;… andererseits Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 37 KCanG Rn. 1). - BGH, 11.02.2025 - 5 StR 574/24
Verurteilung wegen Handeltreibens mit Cannabis
Bei der rechtlichen Bewertung der Taten 2, 3 und 6 ist der vom Landgericht tateinheitlich ausgeurteilte Besitz von Cannabis zum Eigenverbrauch (insgesamt mehr als 60 Gramm) gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a KCanG hinter dem festgestellten Erwerb von Cannabis (mehr als 25 Gramm je Tag) gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. a KCanG zurückgetreten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 121/24, Rn. 12). - BGH, 19.08.2024 - 1 StR 132/24
Anpassung des Schuldspruchs an das KCanG
Der Angeklagte hat insoweit den Tatbestand des - hier milderen (§ 2 Abs. 3 StGB; vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24 Rn. 4 a.E. sowie nachfolgend unter 3.) - § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) KCanG verwirklicht; das von ihm zum Eigenkonsum vorgehaltene Pflanzenmaterial der Cannabispflanze wog insgesamt mehr als 60 Gramm (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juni 2024 - 1 StR 121/24 Rn. 12).
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