Rechtsprechung
| BGH, 26.07.2022 - 1 StR 134/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 4 Nr. 1 lit. b) UStG, § 6a Abs. 1 UStG
Umsatzsteuerhinterziehung (unzutreffenden Angaben über Erwerber in anderen europäischen Mitgliedstaaten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Umsatzsteuerhinterziehung durch Falschangaben über Erwerber in anderen europäischen Mitgliedstaaten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 AO, § 3 Abs 1 UStG, § 6a Abs 1 UStG, § 261 StPO, § 267 StPO
Umsatzsteuerhinterziehung durch Falschangaben über Erwerber in anderen europäischen Mitgliedstaaten - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 6a UStG, § 74 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 3 Abs. 1 UStG, § 14c Abs. 2 Satz 2 Alternative 2, § 13a Abs. 1 Nr. 4, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. a, b, Nr. 3, Abs. 3 UStG, § 353 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, § 2 Abs. 1 UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung durch Einbindung eines Unternehmens in ein Umsatzsteuerkarussell
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Steuerhinterziehung durch Einbindung eines Unternehmens in ein Umsatzsteuerkarussell
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin, 30.08.2021 - 536 KLs 4/19
- BGH, 26.07.2022 - 1 StR 134/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.01.2020 - 1 StR 89/19
Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Steuerbefreiung einer …
Auszug aus BGH, 26.07.2022 - 1 StR 134/22
Falschangaben über angebliche Erwerber in anderen europäischen Mitgliedstaaten wären dann bedeutungslos; denn der Angeklagte stellte keine Scheinrechnungen mit Umsatzsteuer aus und gab folglich solche auch nicht aus (vgl. § 14c Abs. 2 Satz 2 Alternative 2, § 13a Abs. 1 Nr. 4, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG; vgl. im Übrigen zu den abweichenden Konstellationen, in denen der Unternehmer die Ware tatsächlich in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liefert, aber den wahren Abnehmer verschweigt: BGH, Urteil vom 16. Januar 2020 - 1 StR 89/19, BGHSt 64, 252, Rn. 16-20 zu § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 Buchst. a, b, Nr. 3, Abs. 3 UStG mit weiteren umfangreichen Nachweisen).
- BGH, 05.08.2026 - 1 StR 190/25 Andernfalls fehlt es an einem steuerbaren Umsatz; das Einbinden in die vorgetäuschte Rechnungslage und in den Zahlungsverkehr reicht nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2022 - 1 StR 134/22 Rn. 8;… vom 19. April 2023 - 1 StR 14/23 Rn. 7, 14 …und vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 8).
- BGH, 19.04.2023 - 1 StR 14/23
Umsatzsteuerhinterziehung (kein Recht zum Vorsteuerabzug durch den …
Dies ist nicht der Fall, wenn er zwar Rechnungen über Lieferungen erhält und erteilt, aber keine Lieferungen bezieht oder ausführt, weil er die Verfügungsmacht über Waren weder erlangt noch anderen verschafft (§ 3 Abs. 1 UStG; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 134/22 Rn. 8 mwN).Zudem sind die Feststellungen zu den 69 rechtsfehlerhaft als steuerpflichtig behandelten innergemeinschaftlichen Lieferungen der Einzelfirma des Angeklagten mitaufzuheben (§ 353 Abs. 2 StPO), da insoweit, wie ausgeführt (2 a) aa)), der Angeklagte keine Fahrzeuge auslieferte, daher insoweit mangels steuerbarer Umsätze keine Umsatzsteuer anfallen konnte und die Einbeziehung solcher Umsatzsteuerbeträge in den Schuldumfang ihn beschwert (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 134/22 Rn. 8).
- BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23
Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung: keine ersparten Aufwendungen bei bloßem …
Auf dieser Grundlage kann der Senat nicht beurteilen, ob der Angeklagte mit ausreichender Verfügungsmacht an seine drei Abnehmer lieferte und damit leistender Unternehmer war (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 1 StR 134/22 Rn. 8) oder sich nur bei der Herstellung der falschen Gutschrifts- bzw. Rechnungslage am "Umsatzsteuerbetrug" beteiligte.
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