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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54693
BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21 (https://dejure.org/2021,54693)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2021 - 1 StR 136/21 (https://dejure.org/2021,54693)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21 (https://dejure.org/2021,54693)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; §§ 29 ff. BtMG
    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen Strafen; Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Bedeutung von Art und Menge des Rauschgifts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anforderungen an die Strafzumessung bei Ausschöpfung des Strafrahmens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG, § 30a Abs 1 Alt 4 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 Alt 2 BtMG, § 38 Abs 2 StGB, § 46 Abs 2 S 1 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln: Anforderungen an die Strafzumessung bei Ausschöpfung des Strafrahmens

  • IWW

    § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § ... 38 Abs. 2 StGB, § 46 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 337 Abs. 1 StPO, §§ 46 ff. StGB, §§ 30, 30a BtMG, § 30a Abs. 1 Variante 4 BtMG, § 30a Abs. 2 Nr. 2 Variante 2 BtMG, § 30 Abs. 1 BtMG, § 30a Abs. 1, 2 BtMG, § 54 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände gegeneinander durch das Tatgericht bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände gegeneinander durch das Tatgericht bei der Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Abwägung der für oder gegen den Täter sprechenden Umstände gegeneinander durch das Tatgericht bei der Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 75
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 265/16

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz: Begrenzung …

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21
    Die Begründung des Urteils muss erkennen lassen, dass die wesentlichen Gesichtspunkte gesehen und in ihrer Bedeutung sowie ihrem Zusammenwirken vertretbar gewürdigt wurden; nur in diesem Rahmen kann das Gesetz verletzt sein (§ 337 Abs. 1 StPO; BGH, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 40 mwN).
  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21
    Grundsätzlich erfordert die individuelle Strafzumessung eine Wertung der für die Strafzumessung maßgeblichen Umstände, weil die gesetzliche Vorgabe eines Strafrahmens grundsätzlich bedeutet, dass innerhalb des Rahmens nur für die denkbar schwersten Fälle die Höchststrafe verhängt werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2013 - KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 56).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde …

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21
    cc) Auf gleicher Linie liegen die vom Bundesgerichtshof gestellten Anforderungen an den Begründungsumfang, wenn die verhängten Strafen auffällig hoch sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. März 2019 - 1 StR 632/18 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 14.05.2024 - 6 StR 502/23

    Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (besonders schwerer Fall: …

    Hinzu kommt, dass dem Tatgericht höhere Begründungsanforderungen obliegen, wenn es unter Anwendung der milderen Strafrahmenobergrenze des verdrängenden Strafgesetzes eine Strafe im oberen Bereich des Strafrahmens ausspricht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21).

    Hinzu kommt, dass dem Tatgericht höhere Begründungsanforderungen obliegen, wenn es unter Anwendung der milderen Strafrahmenobergrenze des verdrängenden Strafgesetzes eine Strafe im oberen Bereich des Strafrahmens ausspricht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21).

  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 217/23

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafzumessung im …

    a) Strafen, die sich der oberen Strafrahmengrenze nähern oder sie sogar erreichen, bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die das Abweichen vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5;… vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14, juris Rn. 5; Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 8;… ferner Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1445, alle mwN).

    Maßstab sind das durch den Straftatbestand geschützte Rechtsgut und der Grad seiner schuldhaften Beeinträchtigung (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 12).

    Eine reine "Mengenrechtsprechung" wäre mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Urteile vom 14. November 2019 - 3 StR 242/19, juris Rn. 6; vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 7, jeweils mwN).

  • BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21

    Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und …

    Die Begründung des Urteils muss erkennen lassen, dass die wesentlichen Gesichtspunkte gesehen und in ihrer Bedeutung sowie ihrem Zusammenwirken vertretbar gewürdigt wurden; nur in diesem Rahmen kann das Gesetz verletzt sein (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 24. November 2021 - 2 StR 158/21, NStZ-RR 2022, 105; vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 6;… vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20, juris Rn. 7 mwN; Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 349).
  • BGH, 20.02.2024 - 3 StR 466/23

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    Strafen, die sich der oberen Strafrahmengrenze nähern oder sie sogar erreichen, bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die das Abweichen vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5;… vom 11. November 2014 - 3 StR 455/14, juris Rn. 5; Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 8;… ferner Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1445, alle mwN).

    Maßstab sind das durch den Straftatbestand geschützte Rechtsgut und der Grad seiner schuldhaften Beeinträchtigung (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 12).

  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 361/23

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (mangelnde Gesamtschau der …

    Namentlich hat sie zugunsten des Angeklagten seine Unbestraftheit, sein Geständnis und die Sicherstellung der weichen Droge Marihuana berücksichtigt und zulasten die den Schuldumfang maßgeblich beeinflussende erhebliche Überschreitung der Grenzmenge (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21; Urteil vom 14. November 2019 - 3 StR 242/19), die tateinheitliche Verwirklichung zweier Tatbestände sowie "eine gewisse kriminelle Energie durch den Einsatz der gefälschten ID-Card".
  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung); …

    Denn die geringe Menge Marihuana bestimmt neben der nicht geringen Menge Amphetamin insgesamt den Unrechtsgehalt des Handeltreibens im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21; Beschluss vom 12. Januar 2022 - 6 StR 619/21).
  • BayObLG, 14.10.2024 - 206 StRR 343/24

    Strafbarkeit von Meinungsäußerungen gegenüber Polizeibeamten wegen Beleidigung

    Wird eine auffällig hohe Strafe verhängt, löst dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedoch besondere Begründungsanforderungen aus, die Gründe für das Abweichen vom Üblichen müssen deutlich gemacht werden (vgl. etwa Urteile des BGH vom 20.10.2021, 1 StR 136/21, zitiert nach juris, dort Rdn. 8 m. w. N., und vom 05.09.2023, 3 StR 217/23, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 225/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung; überwiegendes Beruhen der …

    Die Begründung des Urteils muss erkennen lassen, dass die wesentlichen Gesichtspunkte gesehen und in ihrer Bedeutung sowie ihrem Zusammenwirken vertretbar gewürdigt wurden; nur in diesem Rahmen kann das Gesetz verletzt sein (§ 337 Abs. 1 StPO; BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 19.10.2022 - 1 StR 326/22

    Inbegriffsrüge (Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung)

    Auf die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Senat - unter Aufrechterhaltung sämtlicher Feststellungen - das Urteil im Strafausspruch aufgehoben (Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21).
  • BGH, 02.07.2025 - 2 StR 161/25

    Strafzumessung (Einfuhr von Cannabis: Berücksichtigung der Einfuhrmenge, …

    Der Bundesgerichtshof hat jedoch in der Vergangenheit in - hier einschlägigen - Kurierfällen nur vereinzelt allein aufgrund der Art sowie der Menge und des Wirkstoffgehalts der gehandelten Drogen in die den Tatgerichten zugewiesene Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des nicht mehr gerechten Schuldausgleichs eingegriffen, sei es, weil die Strafe unvertretbar milde (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 1989 - 3 StR 368/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8 zum Handel mit Haschisch bei einer 315-fachen Überschreitung der nicht geringen Menge;… vgl. auch BGH, Urteile vom 1. September 1993 - 2 StR 263/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25, und vom 14. Juni 2007 - 3 StR 176/07, NStZ-RR 2007, 321) oder unvertretbar hoch war (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 136/21, Rn. 10 ff.;… Beschluss vom 23. Februar 2010 - 5 StR 548/09, Rn. 13).
  • BGH, 08.10.2025 - 4 StR 314/25

    Handeltreiben mit Cannabis (Strafzumessung: Verhängung gleicher Einzelstrafen …

  • BGH, 31.08.2022 - 2 StR 281/22

    Strafzumessung (gefährliche Körperverletzung); Unterbringung in einer …

  • BayObLG, 22.07.2024 - 206 StRR 244/24

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer molekulargenetischen …

  • BayObLG, 19.09.2023 - 207 StRR 268/23

    Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB bei immateriellen Schäden

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