Rechtsprechung
| BGH, 11.07.2019 - 1 StR 154/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 19 Abs. 3 AO
Umsatzsteuerhinterziehung (Zeitpunkt der Tatbeendigung bei Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Steuerhinterziehung: Strafverfolgungsverjährung bei Gewerbesteuerbescheiden
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 122 Abs 2 AO, § 168 S 2 AO, § 171 Abs 10 S 1 AO, § 179 AO, § 182 Abs 1 S 1 AO
Steuerhinterziehung: Strafverfolgungsverjährung bei Gewerbesteuerbescheiden - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 206a Abs. 1 StPO, § 122 Abs. 2 AO, § 168 Satz 2 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB
- Wolters Kluwer
Eintritt der Verjährung hinsichtlich des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintritt der Verjährung hinsichtlich des Vorwurfs einer Steuerhinterziehung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung - und der Beginn der Verjährung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Steuerstraftaten
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 24.10.2018 - 11 KLs 215 Js 5788/11
- BGH, 11.07.2019 - 1 StR 154/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14
Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei …
Auszug aus BGH, 11.07.2019 - 1 StR 154/19
Auch aus dem sonstigen Akteninhalt ergibt sich nichts anderes (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14, Rn. 3 mwN).
- BGH, 14.10.2025 - 1 StR 445/24
Steuerhinterziehung (Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils großen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Steuerstraftat in den Fällen, in denen die Einkommensteuer aller oder einzelner Feststellungsbeteiligter nach Erlass des Feststellungsbescheids (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO) festgesetzt wird, mit Erlass des letzten Einkommensteuerbescheids beendet, für den der Feststellungsbescheid Bindungswirkung nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO entfaltet; der Erlass des Feststellungsbescheids führt in diesen Fällen nur zur Vollendung der Steuerstraftat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21 ff.; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11 …und vom 30. April 2025 - 1 StR 39/25 Rn. 18 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen)). - BGH, 13.06.2023 - 1 StR 53/23
Verurteilung des Münchner Sternekochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung …
In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23; vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11). - BGH, 24.01.2024 - 1 StR 218/23
Steuerhinterziehung bei Personengesellschaften (Verhältnis von Erklärung zur …
In diesem Sinne ist mit Erlass des Feststellungsbescheids als einem nicht gerechtfertigten Steuervorteil für den Kommanditisten der Kommanditgesellschaft bzw. Mitgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die Steuerstraftat vollendet; die nachfolgende Einkommensteuererklärung und der unrichtige Einkommensteuerbescheid führen mit der Steuerverkürzung zur Tatbeendigung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 53/23 Rn. 11;… vom 10. Dezember 2008 - 1 StR 322/08, BGHSt 53, 99 Rn. 21-23 und vom 11. Juli 2019 - 1 StR 154/19 Rn. 2 f.; zudem bereits BGH…, Beschluss vom 21. September 1994 - 5 StR 114/94 Rn. 3, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 11 sowie Beschluss vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83 zur Beendigung der Steuerstraftat erst mit Bekanntgabe des letzten Einkommensteuerbescheids).
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