Rechtsprechung
| BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 266 Abs. 1 StGB; § 362 Abs. 2 BGB; § 185 Abs. 2 Satz 1 BGB
Untreue (Untreue eines Rechtsanwalts durch Einzahlung von Fremdgeldern auf sein Geschäftskonto: kein Vermögensnachteil bei fehlender Geldempfangsvollmacht, nachträgliche Genehmigung der Einzahlung durch den Treugeber) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Untreue: Einbehalten von Mandantengeldern durch einen Rechtsanwalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266 StGB
Untreue: Einbehalten von Mandantengeldern durch einen Rechtsanwalt - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 266 Abs. 1 StGB, § 185 Abs. 1 BGB, § 362 Abs. 2 BGB, § 354 Abs. 1 Variante 1 StPO, § 185 Abs. 2 Satz 1 Variante 1, § 667 Alternative 2 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1, § 818 Abs. 2 BGB, § 362 Abs. 2, § 185 Abs. 2 Satz 1 Variante 1 BGB, § 81 Halbsatz 4 ZPO, § 675 Abs. 1, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Untreue zum Nachteil der Insolvenzmasse einer GmbH und AG; Besondere Pflicht des Insolvenzverwalters zum Schutz des der Insolvenzmasse zugehörigen Vermögens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Untreue zum Nachteil der Insolvenzmasse einer GmbH und AG; Besondere Pflicht des Insolvenzverwalters zum Schutz des der Insolvenzmasse zugehörigen Vermögens
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18
- BGH, 01.09.2022 - 1 StR 171/22
- BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 105
- StV 2023, 173 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14
Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung …
Auszug aus BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Ein Rechtsanwalt, der sich zur Weiterleitung bestimmte, ihm in diesem Sinne anvertraute Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt, bewirkt jedenfalls dann einen Vermögensschaden zu Lasten seines Mandanten, wenn er mit diesen Buchgeldern eigene Verbindlichkeiten begleicht, es sei denn, er ist uneingeschränkt dazu bereit und jederzeit fähig, diese Fehlbeträge aus eigenen flüssigen Mitteln auszugleichen und entsprechende Beträge an seinen Mandanten auszukehren (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 1 StR 10/22 Rn. 6;… vom 26. November 2019 - 2 StR 588/18 Rn. 13;… vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15 Rn. 11 und vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 4 Rn. 17; je mwN). - BGH, 26.11.2019 - 2 StR 588/18
Untreue (Treubruchstatbestand; Prinzip der Gesamtsaldierung; Weiterleitung von …
Auszug aus BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Ein Rechtsanwalt, der sich zur Weiterleitung bestimmte, ihm in diesem Sinne anvertraute Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt, bewirkt jedenfalls dann einen Vermögensschaden zu Lasten seines Mandanten, wenn er mit diesen Buchgeldern eigene Verbindlichkeiten begleicht, es sei denn, er ist uneingeschränkt dazu bereit und jederzeit fähig, diese Fehlbeträge aus eigenen flüssigen Mitteln auszugleichen und entsprechende Beträge an seinen Mandanten auszukehren (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 1 StR 10/22 Rn. 6; vom 26. November 2019 - 2 StR 588/18 Rn. 13;… vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15 Rn. 11 …und vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 4 Rn. 17; je mwN). - BGH, 08.07.2008 - VII ZB 64/07
Vollstreckung einer Zug um Zug gegen die Aushändigung einer …
Auszug aus BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Der Angeklagte, der nach der tatgerichtlichen Würdigung erst nach dem 28. September 2017 den Entschluss fasste, das restliche Guthaben für sich zu verwenden, war - ausdrücklich - nicht nach § 185 Abs. 1 BGB zur Einziehung der Forderung ermächtigt (vgl. zum Umfang der Prozessvollmacht des Rechtsanwalts BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - VII ZB 64/07, BGHZ 177, 178, 183 Rn. 16 mwN).
- BGH, 19.09.2018 - 1 StR 194/18
BGH hebt Verurteilung von Pforzheimer Oberbürgermeisterin und Stadtkämmerin wegen …
Auszug aus BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Die Vermögensminderung ist dabei nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen; maßgeblich ist der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmende Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des betroffenen Vermögens (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 384/21 Rn. 5;… vom 18. Mai 2021 - 1 StR 62/21 Rn. 8 und vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 22; je mwN). - BGH, 03.05.2022 - 1 StR 10/22
Steuerhinterziehung (Reichweite der Steuererklärung eines Ehepartners bei …
Auszug aus BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Ein Rechtsanwalt, der sich zur Weiterleitung bestimmte, ihm in diesem Sinne anvertraute Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt, bewirkt jedenfalls dann einen Vermögensschaden zu Lasten seines Mandanten, wenn er mit diesen Buchgeldern eigene Verbindlichkeiten begleicht, es sei denn, er ist uneingeschränkt dazu bereit und jederzeit fähig, diese Fehlbeträge aus eigenen flüssigen Mitteln auszugleichen und entsprechende Beträge an seinen Mandanten auszukehren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 1 StR 10/22 Rn. 6;… vom 26. November 2019 - 2 StR 588/18 Rn. 13;… vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15 Rn. 11 …und vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 4 Rn. 17; je mwN). - BGH, 26.11.2015 - 2 StR 144/15
Untreue (Abgrenzung von Begehung durch Tun und durch Unterlassen: …
Auszug aus BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Ein Rechtsanwalt, der sich zur Weiterleitung bestimmte, ihm in diesem Sinne anvertraute Fremdgelder auf sein Geschäftskonto einzahlen lässt, bewirkt jedenfalls dann einen Vermögensschaden zu Lasten seines Mandanten, wenn er mit diesen Buchgeldern eigene Verbindlichkeiten begleicht, es sei denn, er ist uneingeschränkt dazu bereit und jederzeit fähig, diese Fehlbeträge aus eigenen flüssigen Mitteln auszugleichen und entsprechende Beträge an seinen Mandanten auszukehren (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 1 StR 10/22 Rn. 6;… vom 26. November 2019 - 2 StR 588/18 Rn. 13; vom 26. November 2015 - 2 StR 144/15 Rn. 11 …und vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 4 Rn. 17; je mwN). - BGH, 18.05.2021 - 1 StR 62/21
Untreue (Vermögensnachteil: erforderliche Bezifferung)
Auszug aus BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Die Vermögensminderung ist dabei nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen; maßgeblich ist der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmende Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des betroffenen Vermögens (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 384/21 Rn. 5; vom 18. Mai 2021 - 1 StR 62/21 Rn. 8 …und vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 22; je mwN). - BGH, 09.02.2022 - 1 StR 384/21
Untreue (Vermögensnachteil: erforderliche Ermittlung des Verkehrswerts eines …
Auszug aus BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Die Vermögensminderung ist dabei nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen; maßgeblich ist der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmende Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des betroffenen Vermögens (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 384/21 Rn. 5;… vom 18. Mai 2021 - 1 StR 62/21 Rn. 8 …und vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Rn. 22; je mwN).
- LG Aschaffenburg, 17.06.2024 - 31 O 345/21
Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, Unerlaubte Handlung, Schuldanerkenntnis, …
Rn. 60 (1)Ein dem betreuten Vermögen zugefügter Nachteil im Sinne des § 266 Absatz 1 StGB ist jede durch die Tathandlung verursachte Vermögenseinbuße, die exakt zu bestimmen und zu beziffern ist (BGH, Beschluss vom 22.09.2022 - 1 StR 171/22 -, NStZ 2023, 105 [106, Rn. 16]).Die Vermögensminderung ist dabei nach dem Prinzip der Gesamtsaldierung festzustellen; maßgeblich ist der unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzunehmende Vergleich der Vermögenswerte unmittelbar vor und nach der pflichtwidrigen Verhaltensweise zu Lasten des betroffenen Vermögens (BGH, Beschluss vom 22.09.2022 - 1 StR 171/22 -, NStZ 2023, 105 [106, Rn. 16]; BGH, Beschluss vom 09.02.2022 - 1 StR 384/21 -, NStZ-RR 2022, 184 [185]; BGH…, Beschluss vom 08.02.2023 - 3 StR 167/22 -, BeckRS 2023, 6738, Rn. 8).
- VG Schleswig, 08.01.2026 - 17 A 10/23
Aberkennung des Ruhegehalts wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Pflicht zur …
Danach liegt ein nach dem objektiven Tatbestand des § 266 Abs. 1 StGB notwendiger Vermögensschaden jedenfalls dann nicht vor, wenn der Beschuldigte uneingeschränkt dazu bereit und jederzeit fähig ist, die Fehlbeträge aus eigenen flüssigen Mitteln auszugleichen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2022 - 1 StR 171/22 -, juris Rn. 16).
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| BGH, 01.09.2022 - 1 StR 171/22 |
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
StGB: Der Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeld - Wenn das eigene Konto "platt” ist/bleibt
Verfahrensgang
- LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18
- BGH, 01.09.2022 - 1 StR 171/22
- BGH, 22.09.2022 - 1 StR 171/22
Papierfundstellen
- NZI 2022, 995
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