Rechtsprechung
| BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB
Räuberische Erpressung (Vermögensnachteil: erforderliche Darstellung im Urteil, Bezifferung; verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Verurteilung: Vermögensdelikt) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an die Schadensfeststellung bei der räuberischen Erpressung in Bezug auf Gesellschaftsanteile
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 253 Abs. 1
Aufhebung des angegriffenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht; Aufhebung des Schuldspruch wegen versuchter räuberischer Erpressung mangels Fehlen einer den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Bezifferung und Darlegung eines ... - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Vermögensnachteil bei Erpressung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 09.04.2025 - 2 BvR 1974/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen räuberischer …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 9. April 2025 (2 BvR 1974/22) die vorgenannte Entscheidung des Senats wegen einer Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 2 GG aufgehoben, soweit das Landgericht ihn wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt und der Bundesgerichtshof seine dagegen gerichtete Revision verworfen hat.Sie dürfen aber, soll der Charakter der Erpressung als Vermögensdelikt und Erfolgsdelikt bewahrt bleiben, wirtschaftliche Überlegungen nicht überlagern oder verdrängen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. April 2025 - 2 BvR 1974/22 Rn. 27).
Ausgenommen hiervon sind Evidenzfälle, in denen sich eine nähere Darlegung erübrigt, weil ein Mindestschaden auf der Hand liegt (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2025 - 2 BvR 1974/22 Rn. 30).
Rn. 5 Dass der mit der abgenötigten Erklärung möglicherweise einhergehende Verlust des Besitzrechts an den angemieteten Räumlichkeiten, die Aufgabe des Namens und Firmenlogos, die Einbuße an Erwerbs- und Gewinnaussichten sowie der Entzug bereits getätigter Investitionen aus der maßgeblichen Sicht des Angeklagten zu einem messbaren Vermögensschaden beim Geschädigten E. führten, lässt sich den bisherigen Feststellungen nicht entnehmen (vgl. im Einzelnen BVerfG, Beschluss vom 9. April 2025 - 2 BvR 1974/22 Rn. 31 ff.).
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Nur wenn besondere Umstände zu der durch widerrechtliche Drohung bewirkten Willensbeeinflussung hinzukommen, die das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig erscheinen lassen, kann § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB anwendbar sein (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 Rn. 46;… vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 Rn. 11 …und vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 Rn. 20 ff.). - BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06
Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Nur wenn besondere Umstände zu der durch widerrechtliche Drohung bewirkten Willensbeeinflussung hinzukommen, die das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig erscheinen lassen, kann § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB anwendbar sein (…vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 Rn. 46; vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 Rn. 11 …und vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 Rn. 20 ff.).
- BGH, 05.07.2018 - V ZB 10/18
Grundbuchsache: Erbgangsgleiche Gesamtrechtsnachfolge bei Ausscheiden eines …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Bei der gleichzeitigen Übertragung aller Mitgliedschaften auf den Erwerber erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation und das Gesellschaftsvermögen wächst ohne Weiteres dem verbleibenden Gesellschafter an (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1978 - VIII ZR 32/77, BGHZ 71, 296, 299; Beschluss vom 5. Juli 2018 - V ZB 10/18 Rn. 10; vgl. jetzt auch § 712a BGB nF). - BGH, 15.02.2022 - II ZR 235/20
Kommanditgesellschaft: Erforderlichkeit der Zustimmung der …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil - das Verfügungsgebot des § 719 Abs. 1 BGB aF bezieht sich lediglich auf den Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen und nicht auf die Mitgliedschaft als Ganzes - mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft mit der Wirkung übertragen, dass der Erwerber, wenn nichts anderes geregelt ist, ohne Weiteres in die Rechtsstellung eintritt, die bis dahin der Veräußerer innehatte (vgl. BGH, Urteile vom 15. Februar 2022 - II ZR 235/20 Rn. 46 (insoweit in BGHZ 232, 375 nicht abgedruckt);… vom 15. September 2020 - II ZR 20/19 Rn. 9 und vom 29. Juni 1981 - II ZR 142/80, BGHZ 81, 82, 84; vgl. jetzt auch § 711 Abs. 1 BGB nF). - BGH, 29.06.1981 - II ZR 142/80
Öffentlicher Glaube des Handelsregisters in bezug auf die Erbringung von …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil - das Verfügungsgebot des § 719 Abs. 1 BGB aF bezieht sich lediglich auf den Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen und nicht auf die Mitgliedschaft als Ganzes - mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft mit der Wirkung übertragen, dass der Erwerber, wenn nichts anderes geregelt ist, ohne Weiteres in die Rechtsstellung eintritt, die bis dahin der Veräußerer innehatte (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Februar 2022 - II ZR 235/20 Rn. 46 (insoweit in BGHZ 232, 375 nicht abgedruckt);… vom 15. September 2020 - II ZR 20/19 Rn. 9 und vom 29. Juni 1981 - II ZR 142/80, BGHZ 81, 82, 84; vgl. jetzt auch § 711 Abs. 1 BGB nF). - BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86
Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Nur wenn besondere Umstände zu der durch widerrechtliche Drohung bewirkten Willensbeeinflussung hinzukommen, die das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig erscheinen lassen, kann § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 Abs. 1 Alternative 2 BGB anwendbar sein (…vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 Rn. 46;… vom 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 Rn. 11 und vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 Rn. 20 ff.). - BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 32/77
"Sondermasse" im Konkurs
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Bei der gleichzeitigen Übertragung aller Mitgliedschaften auf den Erwerber erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation und das Gesellschaftsvermögen wächst ohne Weiteres dem verbleibenden Gesellschafter an (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1978 - VIII ZR 32/77, BGHZ 71, 296, 299;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - V ZB 10/18 Rn. 10; vgl. jetzt auch § 712a BGB nF). - BGH, 15.09.2020 - II ZR 20/19
Haftung des Erwerbers eines Kommanditanteils für eine durch einen Anleger zur …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Der Gesellschafter einer Personengesellschaft kann seinen Gesellschaftsanteil - das Verfügungsgebot des § 719 Abs. 1 BGB aF bezieht sich lediglich auf den Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen und nicht auf die Mitgliedschaft als Ganzes - mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter auf einen Mitgesellschafter oder auf eine dritte Person durch Verfügungsgeschäft mit der Wirkung übertragen, dass der Erwerber, wenn nichts anderes geregelt ist, ohne Weiteres in die Rechtsstellung eintritt, die bis dahin der Veräußerer innehatte (…vgl. BGH, Urteile vom 15. Februar 2022 - II ZR 235/20 Rn. 46 (insoweit in BGHZ 232, 375 nicht abgedruckt); vom 15. September 2020 - II ZR 20/19 Rn. 9 und vom 29. Juni 1981 - II ZR 142/80, BGHZ 81, 82, 84; vgl. jetzt auch § 711 Abs. 1 BGB nF). - BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17
Erpressung (Begriff des Nachteils: Erwerbs- und Gewinnaussichten als Teil des …
Auszug aus BGH, 12.11.2025 - 1 StR 178/22
Eine versuchte Erpressung setzt daher voraus, dass die Nötigung nach dem Tatplan zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Genötigten oder eines Dritten führen soll (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 260/17 Rn. 12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 21.09.2022 - 1 StR 178/22 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 09.04.2025 - 2 BvR 1974/22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung wegen räuberischer …
Das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 14. Januar 2022 - 1 Ks 810 Js 2037/21 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2022 - 1 StR 178/22 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes, soweit das Landgericht Mannheim den Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung verurteilt und der Bundesgerichtshof seine dagegen gerichtete Revision verworfen hat.Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. September 2022 - 1 StR 178/22 - wird, soweit er den Beschwerdeführer betrifft, aufgehoben.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".