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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26524
BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22 (https://dejure.org/2023,26524)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2023 - 1 StR 209/22 (https://dejure.org/2023,26524)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2023 - 1 StR 209/22 (https://dejure.org/2023,26524)
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  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 AO
    Steuerhinterziehung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einkommensteuerhinterziehung: Annahme eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 AO, § 39 Abs 2 Nr 1 AO, § 41 Abs 2 S 2 AO, § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, § 370 Abs 1 AO
    Einkommensteuerhinterziehung: Annahme eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung; Annahme einer einkommensteuerpflichtigen Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung; Annahme einer einkommensteuerpflichtigen Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • rechtsportal.de

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen i.R.d. Steuerhinterziehung; Annahme einer einkommensteuerpflichtigen Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

  • datenbank.nwb.de

    Steuerhinterziehung: Annahme eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Veräußerung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 344
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 32/04

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei sog. Doppeloption

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    Ausgehend hiervon ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an Kapitalgesellschaften regelmäßig anzunehmen, wenn der Käufer aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (…vgl. BFH, Urteile vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 41;… vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 44;… vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 32;… vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 27-31, BFHE 218, 299 unter II. 2. a. und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 20-24, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

    Ausschlaggebend ist nicht das formal Erklärte oder formalrechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte (…vgl. BFH, Urteile vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 33;… vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 32, BFHE 218, 299 und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 25, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

    Erwerbsoptionen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann geeignet, wirtschaftliches Eigentum zu begründen, wenn nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts zu rechnen ist; von einer solchen ausreichenden "Verdichtung" ist bei einer Verbindung von Ankaufs- und Andienungsrecht (sogenannte Doppeloption) auszugehen (…BFH, Urteile vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 33, BFHE 218, 299 unter II. 2. a.; vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 27, BFHE 214, 326 unter II. 4. a. …und vom 17. Februar 2004 - VIII R 28/02 Rn. 29, BFHE 205, 426 unter II. 1. b. cc.; jeweils mwN).

  • BFH, 04.07.2007 - VIII R 68/05

    Grundsätzlich kein wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen nur …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    Ausgehend hiervon ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an Kapitalgesellschaften regelmäßig anzunehmen, wenn der Käufer aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (…vgl. BFH, Urteile vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 41;… vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 44;… vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 32; vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 27-31, BFHE 218, 299 unter II. 2. a. …und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 20-24, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

    Ausschlaggebend ist nicht das formal Erklärte oder formalrechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte (…vgl. BFH, Urteile vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 33; vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 32, BFHE 218, 299 …und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 25, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

    Erwerbsoptionen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann geeignet, wirtschaftliches Eigentum zu begründen, wenn nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts zu rechnen ist; von einer solchen ausreichenden "Verdichtung" ist bei einer Verbindung von Ankaufs- und Andienungsrecht (sogenannte Doppeloption) auszugehen (BFH, Urteile vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 33, BFHE 218, 299 unter II. 2. a.;… vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 27, BFHE 214, 326 unter II. 4. a. …und vom 17. Februar 2004 - VIII R 28/02 Rn. 29, BFHE 205, 426 unter II. 1. b. cc.; jeweils mwN).

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    Erwerbsoptionen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann geeignet, wirtschaftliches Eigentum zu begründen, wenn nach dem typischen und für die wirtschaftliche Beurteilung maßgeblichen Geschehensablauf tatsächlich mit einer Ausübung des Optionsrechts zu rechnen ist; von einer solchen ausreichenden "Verdichtung" ist bei einer Verbindung von Ankaufs- und Andienungsrecht (sogenannte Doppeloption) auszugehen (…BFH, Urteile vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 33, BFHE 218, 299 unter II. 2. a.;… vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 27, BFHE 214, 326 unter II. 4. a. und vom 17. Februar 2004 - VIII R 28/02 Rn. 29, BFHE 205, 426 unter II. 1. b. cc.; jeweils mwN).

    Ein etwa formal bei ihm verbliebenes Stimmrecht hätte er ohnehin grundsätzlich im Interesse der Erwerberinnen ausüben müssen (vgl. BFH, Urteil vom 17. Februar 2004 - VIII R 28/02 Rn. 25, BFHE 205, 426 unter II. 1. b. bb.).

    Dies folgt bereits daraus, dass der mittellose Angeklagte hierauf nichts zahlen kann (vgl. BFH, Urteil vom 17. Februar 2004 - VIII R 28/02 Rn. 32, BFHE 205, 426 unter II. 2. a.).

  • BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17

    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn; auf den Zufluss des Entgelts kommt es nicht an (vgl. nur BFH, Urteile vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 48 …und vom 4. Februar 2020 - IX R 7/18 Rn. 25; jeweils mwN).

    Ausgehend hiervon ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an Kapitalgesellschaften regelmäßig anzunehmen, wenn der Käufer aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (…vgl. BFH, Urteile vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 41; vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 44;… vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 32;… vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 27-31, BFHE 218, 299 unter II. 2. a. …und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 20-24, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

  • BFH, 04.02.2020 - IX R 7/18

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Veräußerungspreis - …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn; auf den Zufluss des Entgelts kommt es nicht an (…vgl. nur BFH, Urteile vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 48 und vom 4. Februar 2020 - IX R 7/18 Rn. 25; jeweils mwN).

    In diesen Fällen wirkt vielmehr jede nach der Veräußerung eintretende Veränderung beim ursprünglich vereinbarten Veräußerungspreis auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO); ohne Bedeutung ist insoweit die Ursache der Störung bei der Vertragsabwicklung (vgl. BFH, Urteile vom 4. Februar 2020 - IX R 7/18 Rn. 26-29;… vom 13. Oktober 2015 - IX R 43/14, BFHE 251, 326 Rn. 23 …und vom 19. August 2003 - VIII R 67/02 Rn. 24, BFHE 203, 209 unter 2. c.; jeweils mwN).

  • BFH, 05.10.2011 - IX R 57/10

    Erwerb einer wesentlichen Beteiligung Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    Ausgehend hiervon ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an Kapitalgesellschaften regelmäßig anzunehmen, wenn der Käufer aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (…vgl. BFH, Urteile vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 41;… vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 44; vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 32;… vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 27-31, BFHE 218, 299 unter II. 2. a. …und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 20-24, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

    Ausschlaggebend ist nicht das formal Erklärte oder formalrechtlich Vereinbarte, sondern das wirtschaftlich Gewollte und das tatsächlich Bewirkte (vgl. BFH, Urteile vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 33;… vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 32, BFHE 218, 299 …und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 25, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).

  • BFH, 02.02.2022 - I R 22/20

    Sog. Cum/Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    Ausgehend hiervon ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums von Anteilen an Kapitalgesellschaften regelmäßig anzunehmen, wenn der Käufer aufgrund eines (bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und die mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind (vgl. BFH, Urteile vom 2. Februar 2022 - I R 22/20, BFHE 276, 20 Rn. 41;… vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 44;… vom 5. Oktober 2011 - IX R 57/10, BFHE 235, 376 Rn. 32;… vom 4. Juli 2007 - VIII R 68/05 Rn. 27-31, BFHE 218, 299 unter II. 2. a. …und vom 11. Juli 2006 - VIII R 32/04 Rn. 20-24, BFHE 214, 326 unter II. 3.; jeweils mwN).
  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 26/01

    Wirtschaftliches Eigentum an einem GmbH-Anteil

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    So kann selbst dann, wenn das Kausalgeschäft - etwa weil die Formvorschriften der § 15 Abs. 4 GmbHG (s. § 125 BGB) nicht beachtet wurden - formunwirksam ist, wirtschaftliches Eigentum an Kapitalgesellschaftsanteilen erworben werden, wenn einander nicht nahestehende Vertragsparteien die im formunwirksamen schuldrechtlichen Vertrag getroffenen Vereinbarungen tatsächlich durchführen (…vgl. BFH, Urteile vom 20. September 2022 - IX R 18/21 Rn. 27;… vom 24. Januar 2012 - IX R 69/10 Rn. 29, 34;… vom 22. Juli 2008 - IX R 61/05 Rn. 24 und vom 17. Februar 2004 - VIII R 26/01 Rn. 33, BFHE 205, 204 unter II. 4. c. bb.; jeweils mwN).
  • BGH, 05.05.2022 - 1 StR 475/21

    Steuerhinterziehung: Schuldner der Umsatzsteuer bei der Erbringung von …

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    Die regelmäßigen Geldzahlungen waren nur als Darlehenstranchen getarnt (§ 41 Abs. 2 Satz 1 AO; § 117 Abs. 1 BGB) und in Wirklichkeit Kaufpreiszahlungen (§ 41 Abs. 2 Satz 2 AO; § 117 Abs. 2 BGB); auch dies ist ein (äußerst) gewichtiges Indiz, was das Landgericht bei der tatgerichtlichen Auslegung der Rechtsgeschäfte (vgl. dazu nur BGH…, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 33/19 Rn. 42; Beschluss vom 5. Mai 2022 - 1 StR 475/21 Rn. 14; jeweils mwN) ohne Rechtsfehler heranziehen durfte.
  • BFH, 19.08.2003 - VIII R 67/02

    Rückwirkendes Ereignis nach Anteilsveräußerung

    Auszug aus BGH, 14.06.2023 - 1 StR 209/22
    In diesen Fällen wirkt vielmehr jede nach der Veräußerung eintretende Veränderung beim ursprünglich vereinbarten Veräußerungspreis auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurück (§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO); ohne Bedeutung ist insoweit die Ursache der Störung bei der Vertragsabwicklung (…vgl. BFH, Urteile vom 4. Februar 2020 - IX R 7/18 Rn. 26-29;… vom 13. Oktober 2015 - IX R 43/14, BFHE 251, 326 Rn. 23 und vom 19. August 2003 - VIII R 67/02 Rn. 24, BFHE 203, 209 unter 2. c.; jeweils mwN).
  • BFH, 13.10.2015 - IX R 43/14

    Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Aktientausch - …

  • BFH, 04.09.2003 - V R 34/99

    Rechtsprechungsänderung zum echten Factoring

  • BFH, 10.03.1988 - IV R 226/85

    1. Zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an GmbH-Anteilen - 2. …

  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen …

  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 33/19

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung

  • BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05

    Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer …

  • BFH, 24.01.2012 - IX R 69/10

    Wirtschaftliches Eigentum an einem Kapitalgesellschaftsanteil trotz …

  • BFH, 20.09.2022 - IX R 18/21

    Wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilsrotation) …

  • BGH, 30.04.2024 - 1 StR 426/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Bindungswirkung einer …

    Hinsichtlich des Delikts der Steuerhinterziehung ist die Tat im Sinne von § 264 StPO regelmäßig durch die unrichtige oder unvollständige (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08 Rn. 5; Urteil vom 14. Juni 2023 - 1 StR 209/22 Rn. 10) oder pflichtwidrig unterlassene (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; BGH…, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 213/19 Rn. 15) Steuererklärung eines bestimmten Steuerpflichtigen für eine bestimmte Steuerart und einen bestimmten Besteuerungszeitraum abgegrenzt, nicht durch den zugrunde liegenden Sachverhalt, der einen oder mehrere Steuertatbestände verwirklicht.
  • BGH, 26.06.2025 - 1 StR 94/25

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Umsatzsteuer: Bestimmung des Leistenden, …

    Hinsichtlich des Delikts der Steuerhinterziehung ist die Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO regelmäßig durch die unrichtige oder unvollständige (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08 Rn. 5; Urteil vom 14. Juni 2023 - 1 StR 209/22 Rn. 10) oder pflichtwidrig unterlassene (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; BGH…, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 213/19 Rn. 15;… Beschluss vom 9. August 2023 - 1 StR 125/23 Rn. 5) Steuererklärung eines bestimmten Steuerpflichtigen für eine bestimmte Steuerart und einen bestimmten Besteuerungszeitraum abgegrenzt, nicht allein durch die inmitten stehenden Besteuerungsgrundlagen als solche (vgl. BGH…, Urteil vom 30. April 2024 - 1 StR 426/23 Rn. 21;… Beschluss vom 5. März 2025 - 1 StR 501/24 Rn. 4).
  • BGH, 05.03.2025 - 1 StR 501/24

    Steuerhinterziehung (keine identische prozessuale Tat bei unterschiedlichem …

    Denn hinsichtlich des Delikts der Steuerhinterziehung ist die Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO regelmäßig durch die unrichtige oder unvollständige (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08 Rn. 5; Urteil vom 14. Juni 2023 - 1 StR 209/22 Rn. 10) oder pflichtwidrig unterlassene (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; BGH…, Urteil vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 213/19 Rn. 15;… Beschluss vom 9. August 2023 - 1 StR 125/23 Rn. 5) Steuererklärung eines bestimmten Steuerpflichtigen für eine bestimmte Steuerart und einen bestimmten Besteuerungszeitraum abgegrenzt, nicht allein durch die inmitten stehenden Besteuerungsgrundlagen als solche (vgl. BGH…, Urteil vom 30. April 2024 - 1 StR 426/23 Rn. 21).
  • BGH, 12.06.2024 - 1 StR 416/23

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zum Verkürzungsumfang: …

    Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns bestimmen sich alle relevanten wertbestimmenden Faktoren grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Veräußerung; auf den Zufluss des Entgelts (§ 11 EStG) kommt es nicht an (Stichtagsprinzip; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Juni 2023 - 1 StR 209/22 Rn. 13;… BFH, Urteile vom 1. Dezember 2020 - VIII R 21/17, BFHE 271, 482 Rn. 48 …und vom 4. Februar 2020 - IX R 7/18 Rn. 25; jeweils mwN).
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