Rechtsprechung
| BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 370 Abs. 1, Abs. 6, Abs. 7 AO
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hinterziehung französischer Biersteuer: Strafbarkeit der Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung in Deutschland; unrichtige Eingangsmeldungen der verbrauchsteuerpflichtigen Ware als steuerlich erhebliche Tatsache; französische Behörden als Finanzbehörden; mehrfache ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 155 AO, §§ 155 ff AO, § 168 AO, § 218 AO, §§ 218ff AO
Hinterziehung französischer Biersteuer: Strafbarkeit der Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung in Deutschland; unrichtige Eingangsmeldungen der verbrauchsteuerpflichtigen Ware als steuerlich erhebliche Tatsache; französische Behörden als Finanzbehörden; mehrfache ... - IWW
§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § ... 338 Nr. 3 StPO, §§ 100a, 100b, 261 StPO, § 100a StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2 AO, § 27 StGB, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 370 Abs. 6 Satz 2 AO, Art. 1 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2008/118/EG, Abschnitt I, Art. 1, 2 der Richtlinie 92/83/EWG, Art. 2 der Richtlinie 92/84/EWG, Richtlinie 2008/118/EG, Verordnungen (EG) Nr. 684/2009, (EU) Nr. 389/2012, (EU) 2016/323, Art. 21 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118/EG, VO (EU) 2016/323, VO (EU) Nr. 389/2012, § 370 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 AO, § 370 Abs. 7 AO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, §§ 155 ff. AO, § 168 AO, §§ 218 ff. AO, §§ 249 ff. AO, EG-VO Nr. 684/2009, § 6 Abs. 2 Nr. 5 AO, § 370 Abs. 1-5 AO, § 370 Abs. 6 AO, § 370 Abs. 4 Satz 1 AO, § 25 Abs. 1 StGB, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 46 Abs. 3 StGB, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AO
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Hinterziehung der französischen Biersteuer durch eine vorsätzlich unrichtige Meldung des Empfangs des zuvor in Frankreich dem Steueraussetzungsverfahren entnommenen und im EMCS ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 370 Abs. 1 Nr. 1
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Hinterziehung der französischen Biersteuer durch eine vorsätzlich unrichtige Meldung des Empfangs des zuvor in Frankreich dem Steueraussetzungsverfahren entnommenen und im EMCS ... - datenbank.nwb.de
Hinterziehung französischer Biersteuer: Strafbarkeit der Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung in Deutschland; unrichtige Eingangsmeldungen der verbrauchsteuerpflichtigen Ware als steuerlich erhebliche Tatsache; französische Behörden als Finanzbehörden; mehrfache ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hinterziehung französischer Biersteuer
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 13.12.2018 - 5400 Js 17/17
- LG Hamburg, 13.12.2018 - 618 KLs 1/18
- BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Papierfundstellen
- StV 2020, 846 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17
Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Über die eigenhändige Bedienung der maßgeblichen Software kommunizierten die Haupttäter im EMCS selbständig und frei mit den Zollbehörden, so dass sie die alleinige Tatherrschaft (§ 25 Abs. 1 StGB) über die insoweit maßgeblichen Tathandlungen - die Abgabe von unrichtigen elektronischen Eingangsmeldungen - hatten (BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17 Rn. 21 mwN).Täter einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) kann auch derjenige sein, der durch unrichtige Angaben auf ein steuerliches Verfahren Einfluss nimmt (BGH, Urteile vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17 Rn. 20 mwN …und vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07 Rn. 17, BGHSt 51, 356, 359 mwN).
- BGH, 20.11.2013 - 1 StR 544/13
Bestimmtheit der Verweisung auf eine veraltete Umsatzsteuerrichtlinie im Rahmen …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
aa) Die Regelung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist gemäß § 370 Abs. 6 Satz 2 AO auf die französische Biersteuer anwendbar, weil es sich hierbei um eine harmonisierte Verbrauchsteuer, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet wird, handelt (vgl. Art. 1 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2008/118/EG; Abschnitt I, Art. 1 und 2 der Richtlinie 92/83/EWG und Art. 2 der Richtlinie 92/84/EWG; BGH, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 StR 544/13;… Klein/Jäger, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 158).Diese leiteten die Eingangsmeldungen an die französischen Behörden (Abgangsmitgliedstaat) weiter, bei denen es sich aufgrund der Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 370 Abs. 1-5 AO auf ausländische Abgaben durch § 370 Abs. 6 AO ebenfalls um Finanzbehörden im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2013 - 1 StR 544/13 …und vom 8. November 2000 - 5 StR 440/00 Rn. 3;… Peters in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 253. Lfg., § 370 Rn. 121;… Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 370 Rn. 45).
- BGH, 13.09.2018 - 1 StR 642/17
Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Begriff des Anspruchs auf einen …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
(3) Durch die unrichtigen Eingangsmeldungen wurde die jeweils entstandene französische Biersteuer nach § 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 AO in Höhe von insgesamt 5.632.901,70 Euro zum Nachteil des französischen Fiskus (§ 370 Abs. 6 Satz 2 AO) verkürzt, weil die Steuer entgegen Art. 302 P II CGI nicht (rechtzeitig) festgesetzt wurde (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 642/17, BGHSt 63, 203 Rn. 12).
- BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17
Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Der Revisionsführer nimmt zur Begründung seines Vorbringens auf Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 30. September 2016, vom 25. November 2016, vom 1. und vom 23. Februar 2017, vom 16. März 2017 und vom 17. Mai 2017 Bezug, die eine Vielzahl von Anschlüssen zum Gegenstand haben, sowie auf Verwertungswidersprüche vom 17. August 2018 und vom 12. November 2018, ohne diese jedoch vollständig vorzulegen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17 Rn. 18 …und vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 Rn. 4 mwN;… KK-Bruns, StPO, 8. Aufl., § 100a Rn. 70;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 100a Rn. 39). - BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07
Steuerhinterziehung durch Sachbearbeiter des Finanzamtes (Machen unrichtiger …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Täter einer Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) kann auch derjenige sein, der durch unrichtige Angaben auf ein steuerliches Verfahren Einfluss nimmt (…BGH, Urteile vom 5. September 2017 - 1 StR 198/17 Rn. 20 mwN und vom 6. Juni 2007 - 5 StR 127/07 Rn. 17, BGHSt 51, 356, 359 mwN). - BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14
Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Da es sich bei dem Straftatbestand der Steuerhinterziehung um ein Erfolgsdelikt, jedoch nicht notwendig um ein Verletzungsdelikt handelt, weil für eine Steuerverkürzung die zu niedrige oder verspätete Festsetzung von Steuern, also eine Gefährdung des Steueranspruchs genügt (§ 370 Abs. 4 Satz 1 AO), ist auch eine mehrfache Verwirklichung des tatbestandlichen Erfolges denkbar, wie es vorliegend in Frankreich und Deutschland der Fall war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 1 StR 447/14 Rn. 79 (insoweit in BGHSt 63, 29 nicht abgedruckt);… Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 212/93 Rn. 6). - BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02
Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen; …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Steuerlich erheblich ist eine Tatsache, wenn sie zur Ausfüllung eines Besteuerungstatbestandes herangezogen wird und damit Grund und Höhe des Steueranspruchs oder Steuervorteils beeinflusst oder wenn sie die Finanzbehörde zur Einwirkung auf den Steueranspruch sonst veranlassen könnte (BGH, Urteil vom 27. September 2002 - 5 StR 97/02 Rn. 20 mwN). - BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07
Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer); …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
cc) Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Angeklagte die Steuerhinterziehungstaten von G., C., L., Gr. und R. als Gehilfe durch eine Vielzahl von Unterstützungshandlungen, die den einzelnen Haupttaten nicht konkret zugeordnet werden konnten, gefördert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07 Rn. 3). - BGH, 16.02.2016 - 5 StR 10/16
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge betreffend ein …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Der Revisionsführer nimmt zur Begründung seines Vorbringens auf Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg vom 30. September 2016, vom 25. November 2016, vom 1. und vom 23. Februar 2017, vom 16. März 2017 und vom 17. Mai 2017 Bezug, die eine Vielzahl von Anschlüssen zum Gegenstand haben, sowie auf Verwertungswidersprüche vom 17. August 2018 und vom 12. November 2018, ohne diese jedoch vollständig vorzulegen (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2018 - 1 StR 571/17 Rn. 18 und vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16 Rn. 4 mwN;… KK-Bruns, StPO, 8. Aufl., § 100a Rn. 70;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 100a Rn. 39). - BGH, 08.11.2000 - 5 StR 440/00
Steuerhinterziehung; Mittäterschaft; Eingangsabgaben eines anderen …
Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Diese leiteten die Eingangsmeldungen an die französischen Behörden (Abgangsmitgliedstaat) weiter, bei denen es sich aufgrund der Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 370 Abs. 1-5 AO auf ausländische Abgaben durch § 370 Abs. 6 AO ebenfalls um Finanzbehörden im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2013 - 1 StR 544/13 und vom 8. November 2000 - 5 StR 440/00 Rn. 3;… Peters in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 253. Lfg., § 370 Rn. 121;… Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 370 Rn. 45). - BGH, 07.07.1993 - 5 StR 212/93
Mittäterschaftliche versuchte Steuerhinterziehung eines Steuerberaters aufgrund …
- BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20
Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos; …
Der Revisionsvortrag bleibt auch wegen des unterbliebenen Vortrags der Haftfortdauerentscheidung vom 29. Februar 2016 derart unvollständig, dass eine revisionsgerichtliche Prüfung, ob eine berechtigte Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter bestand und die einzelnen Befangenheitsgesuche daher zu Unrecht verworfen worden sind, unmöglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2020 - 1 StR 224/19;… KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 59 f. mwN). - BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23
Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn …
Nur dann, wenn es an einem individuellen, ausschließlich je eine Einzeltat fördernden Tatbeitrag fehlt, ist von einer (einheitlichen) Beihilfe im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB auszugehen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2022 - 1 StR 70/22 unter 2.;… vom 12. Januar 2022 - 1 StR 436/21 Rn. 10 …und vom 21. April 2020 - 1 StR 486/19 Rn. 7 f.; Urteil vom 2. April 2020 - 1 StR 224/19 Rn. 23; je mwN). - BGH, 20.01.2026 - 1 StR 414/25
Pflichtwidriges Nichtverwenden von Steuerzeichen
Rn. 17 b) Im Tatkomplex "K." ist der Schuldspruch vorrangig auf § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 AO i.V.m. § 25 Abs. 2 StGB, Art. 81 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 1, Abs. 5, Art. 26 Abs. 1 erster Spiegelstrich, Abs. 5, 9 Variante 1 des Verbrauchsteuergesetzes der Republik Slowenien (Zakon o trošarinah; ZTro-1) zu stützen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 2. April 2020 - 1 StR 224/19, BGHR AO § 370 Abs. 6 Satz 2 Harmonisierte Verbrauchsteuern 2 Rn. 13-19).
- BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21
Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des …
Der Revisionsvortrag bleibt auch wegen des unterbliebenen Vortrags der Haftfortdauerentscheidung vom 29. Februar 2016 derart unvollständig, dass eine revisionsgerichtliche Prüfung, ob eine berechtigte Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter bestand und die einzelnen Befangenheitsgesuche daher zu Unrecht verworfen worden sind, unmöglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 2020 - 1 StR 224/19;… KKStPO/Gericke, 8. Aufl., § 338 Rn. 59 f. mwN). - BGH, 19.08.2026 - 1 StR 193/26 Ein Vergleich mit den nach französischem Steuerstrafrecht zulässigen Strafen war auch nach dem Übermaßverbot des Art. 49 Abs. 3 GRCh bereits deswegen nicht veranlasst, weil der für den Angeklagten maßgebliche Tatort in Deutschland war: Die von den rechtskräftig verurteilten Mittätern von H. aus abgebebenen Eingangsmeldungen (dazu BGH, Urteil vom 2. April 2020 - 1 StR 224/19, BGHR AO § 370 Abs. 6 Satz 2 Harmonisierte Verbrauchsteuern 2 Rn. 12-19) waren dem Angeklagten aufgrund des gemeinsamen Tatplans gemäß § 25 Abs. 2 StGB zuzurechnen.
- BGH, 15.04.2026 - 1 StR 414/25 Rn. 8 bb) Der Senat hat - ausgehend von seinen Rechtsausführungen, die in seiner Rechtsprechung mit seinem Urteil vom 2. April 2020 (1 StR 224/19) angelegt sind und sich insbesondere auf die Urteilsfeststellungen auf UA S. 25 ff. und 32 ff. stützen - geprüft, ob sich der Angeklagte gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Tun wirksamer hätte verteidigen können, wenn bereits das Tatgericht auf diese Möglichkeit hingewiesen hätte.
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