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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41758
BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21 (https://dejure.org/2021,41758)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2021 - 1 StR 302/21 (https://dejure.org/2021,41758)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2021 - 1 StR 302/21 (https://dejure.org/2021,41758)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 27 StGB; § 50 StGB
    Strafzumessung (notwendige Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrund der Beihilfe für die Annahme eines minderschweren Falls)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafzumessung bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Prüfung eines minder schweren Falls

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 2 BtMG, § 27 Abs 1 StGB, § 27 Abs 2 StGB, § 46 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Strafzumessung bei Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Prüfung eines minder schweren Falls

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einstellen des vertypten Milderungsgrunds der Beihilfe in die Abwägung der Anwendung des Strafrahmens eines minder schweren Falles (hier: Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Einstellen des vertypten Milderungsgrunds der Beihilfe in die Abwägung der Anwendung des Strafrahmens eines minder schweren Falles (hier: Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 381
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18

    Beihilfe (Definition); Strafzumessung (Strafrahmenwahl in Fällen, in denen das …

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21
    a) Die Strafzumessungserwägungen lassen bereits besorgen, dass das Landgericht verkannt hat, dass der vertypte Milderungsgrund der Beihilfe (§§ 27, 49 StGB) in die Abwägung, ob der Strafrahmen eines minder schweren Falles anzuwenden ist, einzustellen ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5 Rn. 10;… Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 579/17 Rn. 4 …und vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 19.11.2013 - 2 StR 494/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minderschwerer …

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21
    a) Die Strafzumessungserwägungen lassen bereits besorgen, dass das Landgericht verkannt hat, dass der vertypte Milderungsgrund der Beihilfe (§§ 27, 49 StGB) in die Abwägung, ob der Strafrahmen eines minder schweren Falles anzuwenden ist, einzustellen ist (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5 Rn. 10;… Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 579/17 Rn. 4 und vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 20/21

    Strafzumessung (Annahme eines minderschweren Falls der Beihilfe zum Handeltreiben …

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21
    Jedenfalls ist nicht zu erkennen, ob sich das Landgericht bewusst war, dass auch bei der Prüfung eines minder schweren Falles für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 20/21 Rn. 8 …und vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 211/20 Rn. 7; je mwN).
  • BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21
    Jedenfalls ist nicht zu erkennen, ob sich das Landgericht bewusst war, dass auch bei der Prüfung eines minder schweren Falles für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 20/21 Rn. 8 und vom 14. Oktober 2020 - 1 StR 211/20 Rn. 7; je mwN).
  • BGH, 23.01.2018 - 3 StR 579/17

    Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Abhängigkeit; eingewurzelte, auf …

    Auszug aus BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21
    a) Die Strafzumessungserwägungen lassen bereits besorgen, dass das Landgericht verkannt hat, dass der vertypte Milderungsgrund der Beihilfe (§§ 27, 49 StGB) in die Abwägung, ob der Strafrahmen eines minder schweren Falles anzuwenden ist, einzustellen ist (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5 Rn. 10; Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 579/17 Rn. 4 …und vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 229/23

    Strafzumessung (Verhältnis von minderschwerem Fall und vertyptem …

    a) Es ist bereits nicht zu erkennen, ob sich das Landgericht bewusst war, dass bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall gegeben ist, für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 4 und vom 7. September 2021 - 1 StR 302/21 Rn. 3 jeweils mwN).
  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 165/22

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Insbesondere hat das Landgericht innerhalb der Strafzumessung im engeren Sinne bei der Gewichtung des Tatbeitrags des Angeklagten zum Gesamtgeschehen des Umsatzgeschäfts nicht aus dem Blick verloren, dass er sich auf eine Kurier- und damit insoweit auf eine Gehilfentätigkeit zum Handeltreiben (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 StGB) beschränkte (UA S. 18;… vgl. zur Maßgeblichkeit des Gewichts des Gehilfenbeitrags: BGH, Beschlüsse vom 6. April 2022 - 1 StR 89/22 Rn. 4 und vom 7. September 2021 - 1 StR 302/21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 06.04.2022 - 1 StR 89/22

    Minderschwerer Fall der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit …

    a) Es ist bereits nicht zu erkennen, ob sich das Landgericht bewusst war, dass bei der Prüfung eines minder schweren Falles für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung maßgeblich ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. September 2021 - 1 StR 302/21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 08.02.2023 - 6 StR 525/22

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (durchgehende polizeiliche …

    Das insoweit geminderte Gewicht der Haupttat ist auch beim Gehilfen in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 20/21 und vom 7. September 2021 - 1 StR 302/21, NStZ-RR 2021, 381).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.10.2024 - 7 KLs 355 Js 34162/23

    Untersuchungshaftbefehl, Erlittene Untersuchungshaft, Einlassung des Angeklagten, …

    Maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen ist insofern das Gewicht und die Tatbedeutung seiner Beihilfehandlung, wenn auch die Schwere der Haupttat zu berücksichtigen ist (BGH, Beschlüsse vom 07.09.2021 - 1 StR 302/21; 25.02.2021 - 1 StR 20/21).
  • BGH, 19.10.2021 - 1 StR 332/21

    Strafzumessung (Vorliegen eines minderschweren Falls: erforderliche …

    Es kommt hinzu, dass vorliegend eine ausdrückliche Prüfung dieses Umstands mit Blick auf das geringe Gewicht der Beihilfehandlungen des Angeklagten in Bezug auf den Einfuhrvorgang veranlasst war (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 7. September 2021 - 1 StR 302/21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 393/21

    Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertyptem …

    Der neue Tatrichter wird bei der Strafrahmenwahl im Fall III.3 der Urteilsgründe neben den vorrangig zu prüfenden allgemeinen Strafzumessungsumständen zudem das (geringe) Gewicht der jeweiligen Beihilfehandlung einzustellen haben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2021 - 1 StR 332/21 Rn. 6 und vom 7. September 2021 - 1 StR 302/21 Rn. 3), so dass neben einem minder schweren Fall nach § 239b Abs. 2, § 239a Abs. 2 StGB eine weitere Strafrahmenverschiebung nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB in Betracht zu ziehen sein kann.
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