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Rechtsprechung
   BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6886
BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05 (https://dejure.org/2005,6886)
BGH, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 StR 33/05 (https://dejure.org/2005,6886)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05 (https://dejure.org/2005,6886)
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  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 255 StGB; § 253 StGB; § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO
    Tateinheit zwischen Nötigung und schwerer räuberischer Erpressung (Abgrenzung von der Tatmehrheit; Vollendung und Beendigung); Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe bei Änderung des Konkurrenzverhältnisses

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 387
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 287/02

    Tateinheit (Beendigung einer der räuberischen Erpressung, handlungseinheitliche …

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05
    Der Angeklagte verletzte mit der Nötigung der bisher unbeteiligten, ihn verfolgenden Zeugen, deren Willensbetätigungsfreiheit ein neues Rechtsgut, jedoch um in Besitz der Beute zu bleiben (vgl. Senat 27. August 2002 - 1 StR 287/02).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung …

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05
    In einem derartigen Fall stehen die Gesetzesverletzungen, die der Beendigung einer bereits vollendeten räuberischen Erpressung dienen, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGH NJW 1992, 2103, 2104).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB: …

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05
    In einem derartigen Fall stehen die Gesetzesverletzungen, die der Beendigung einer bereits vollendeten räuberischen Erpressung dienen, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.; BGH NJW 1992, 2103, 2104).
  • BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

    Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem …

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05
    Rn. 4 Trotz des Wegfalls von zwei Einzelstrafen in Höhe von jeweils zehn Monaten Freiheitsstrafe kann die aus den verbleibenden Einzelstrafen von drei Jahren und sechs Monaten (Fall II. 1.) und von vier Jahren Freiheitsstrafe (Fall II. 2.) sowie der einbezogenen Geldstrafe gebildete Gesamtfreiheitsstrafe bestehen bleiben, weil hier die Änderung der Konkurrenzverhältnisse von Tatmehrheit in Tateinheit den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck gekommen ist, nicht berührt (…vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.; zu § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO nF vgl. Senat, Beschluß vom 8. Dezember 2004 - 1 StR 483/04 -).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99

    Körperverletzung; Körperverletzungsvorsatz; Tateinheit Nötigung und Raub; …

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05
    Die Nötigung tritt hier nicht aus Gründen der Gesetzeskonkurrenz hinter die §§ 253, 255, 250 StGB zurück (zu einem solchen Fall vgl. BGH NStZ-RR 2000, 106).
  • BGH, 15.01.1992 - 3 StR 522/91

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei zeitlichen Überschneidungen …

    Auszug aus BGH, 24.02.2005 - 1 StR 33/05
    Rn. 4 Trotz des Wegfalls von zwei Einzelstrafen in Höhe von jeweils zehn Monaten Freiheitsstrafe kann die aus den verbleibenden Einzelstrafen von drei Jahren und sechs Monaten (Fall II. 1.) und von vier Jahren Freiheitsstrafe (Fall II. 2.) sowie der einbezogenen Geldstrafe gebildete Gesamtfreiheitsstrafe bestehen bleiben, weil hier die Änderung der Konkurrenzverhältnisse von Tatmehrheit in Tateinheit den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in der ausgesprochenen Gesamtfreiheitsstrafe zum Ausdruck gekommen ist, nicht berührt (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 1 m.w.N.; zu § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO nF vgl. Senat, Beschluß vom 8. Dezember 2004 - 1 StR 483/04 -).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für …

    Dementsprechend sollte vorsätzlich eine Beeinträchtigung ihrer durch § 240 StGB geschützten Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit (BVerfGE 92, 1, 13 f.; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 21. März 1991 - 1 StR 3/90 , BGHSt 37, 350, 353 ; vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05 , NStZ 2005, 387;… Schluckebier in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 240 Rn. 1) herbeigeführt werden.

    Dementsprechend sollte vorsätzlich eine Beeinträchtigung ihrer durch § 240 StGB geschützten Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit (BVerfGE 92, 1, 13 f.; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 21. März 1991 - 1 StR 3/90 , BGHSt 37, 350, 353 ; vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05 , NStZ 2005, 387;… Schluckebier in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 240 Rn. 1) herbeigeführt werden.

    Dementsprechend sollte vorsätzlich eine Beeinträchtigung ihrer durch § 240 StGB geschützten Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit (BVerfGE 92, 1, 13 f.; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 21. März 1991 - 1 StR 3/90 , BGHSt 37, 350, 353 ; vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05 , NStZ 2005, 387;… Schluckebier in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 240 Rn. 1) herbeigeführt werden.

  • BGH, 10.06.2025 - 3 StR 561/24

    Konkurrenzrechtliches Verhältnis zwischen Nötigung und Erpressung

    Rn. 12 Anders liegt es aber, wenn der Nötigung ein eigenständiger Unrechtsgehalt zukommt, etwa wenn sie über die Vollendung der Erpressung hinaus andauert oder der Täter mit ihr einen anderen, von § 253 StGB nicht erfassten Zweck verfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1990 - 4 StR 512/90, BGHSt 37, 256, 259; Beschlüsse vom 19. Oktober 1999 - 4 StR 467/99, NStZ-RR 2000, 106; vom 27. August 2002 - 1 StR 287/02, NStZ-RR 2002, 334; vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05, NStZ 2005, 387;… LK/Vogel/Burchard, StGB, 13. Aufl., § 253 Rn. 62;… MüKoStGB/Sander, 4. Aufl., § 253 Rn. 42;… TK-StGB/Bosch, 31. Aufl., § 253 Rn. 30a; zum Verhältnis Nötigung/Vergewaltigung vgl. auch BGH…, Beschluss vom 15. Februar 1996 - 1 StR 32/96, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 12; Urteil vom 6. Februar 2014 - 3 StR 315/13, NStZ-RR 2014, 139).
  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 544/04

    Schuldumfang (Tateinheit; Tatmehrheit; Konkurrenzen); Gesamtstrafenbildung

    Der Senat schließt aus, daß das Landgericht allein aufgrund der geänderten Konkurrenzverhältnisse auf eine niedrigere Gesamtstrafe erkannt hätte, weil eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (std. Rspr., vgl. BGHSt 41, 368, 373; 49, 177, 184; BGH NStZ 1997, 233; Beschlüsse vom 24. Februar 2005 - 1 StR 33/05; 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03 und vom 9. Oktober 2003 - 4 StR 127/03).
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