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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,7864
BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22 (https://dejure.org/2023,7864)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2023 - 1 StR 376/22 (https://dejure.org/2023,7864)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2023 - 1 StR 376/22 (https://dejure.org/2023,7864)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Einziehung von Taterträgen (Begriff des Erlangten: kein Erlangen vor Tatbegehung, kein Weiterreichen ersparter Aufwendungen; keine Dritteinziehung bei Tatbeteiligten); Einziehung von Tatlohn (erforderliche Gewährung durch Dritten, kein Tatlohn bei eigenmächtigem Zugriff ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einziehung des Tatertrags im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungsdelikten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 Alt 1 StGB, § 73c Abs 1 StGB
    Einziehung des Tatertrags im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungsdelikten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 73e Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1 Alt. 1 StGB, § 73 Abs. 1 Alt. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 Alt. 2, § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und b, Abs. 2, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 465 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Einziehung des durch oder für eine Steuerhinterziehung Erlangten bei faktischem Geschäftsführer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 Alt. 1
    Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de

    Einziehung des Tatertrags im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungsdelikten

Besprechungen u.ä.

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei) (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Einziehung des durch oder für eine Steuerhinterziehung Erlangten bei faktischem Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 36
  • StV 2023, 737 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.11.2022 - 1 StR 323/22

    Hinterziehung von Tabaksteuer (Einziehungsbetroffener: konkludenter …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Zwar unterliegen der Einziehung auch geldwerte Vorteile wie etwa ersparte Aufwendungen für Steuern (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 199/19 Rn. 7 und vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8; jeweils mwN).

    Er hat auch nichts erlangt; denn entrichtet eine juristische Person die geschuldete Steuer nicht, fließt ihr und nicht ihrem Organ dieser Vermögensvorteil zu, sodass die Einziehungsanordnung grundsätzlich gegen die Gesellschaft zu richten ist (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 15 f. und vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8; jeweils mwN).

    Im Übrigen hat sich die Steuerersparnis in Form der ersparten Aufwendungen bei der P. mit ihrer Inanspruchnahme durch die P. zugleich "verbraucht" und kann daher "gegenständlich" nicht weitergereicht werden (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8 …und vom 22. August 2022 - 1 StR 187/22 Rn. 5; jeweils mwN).

  • BGH, 15.01.2020 - 1 StR 529/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Umsatzsteuerhinterziehung; Einziehung gegen den …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Er hat auch nichts erlangt; denn entrichtet eine juristische Person die geschuldete Steuer nicht, fließt ihr und nicht ihrem Organ dieser Vermögensvorteil zu, sodass die Einziehungsanordnung grundsätzlich gegen die Gesellschaft zu richten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 33 Rn. 15 f. …und vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Vorteile sind "für" die Tat erlangt, wenn sie einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.;… z.B. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21 Rn. 3 und vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 25.02.2021 - 1 StR 423/20

    Kostenentscheidung (Verringerung der Einziehung durch das Revisionsgericht); …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 4 StPO, § 465 Abs. 2 StPO analog (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20 Rn. 6 ff. …und vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 311/20 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 133/21

    Einziehung (erforderliches Erlangen tatsächlicher Verfügungsgewalt; keine …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Der Angeklagte aber hat das Bargeld eigenmächtig von dem Konto der P. einbehalten; es wurde ihm nicht von anderen Personen für seine Tatbeteiligung zugewendet (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 8).
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 4 StPO, § 465 Abs. 2 StPO analog (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2021 - 1 StR 423/20 Rn. 6 ff. und vom 6. Oktober 2021 - 1 StR 311/20 Rn. 9 ff.).
  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 199/19

    Einziehung bei der Hinterziehung von Verbrauch- und Warensteuern (ersparte Steuer …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Zwar unterliegen der Einziehung auch geldwerte Vorteile wie etwa ersparte Aufwendungen für Steuern (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 1 StR 199/19 Rn. 7 …und vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 07.12.2022 - 2 StR 437/20

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten); …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Erlangt ist er, wenn er ihm in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.;… z.B. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3 und vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 437/20 Rn. 23; jeweils mwN).
  • BGH, 22.08.2022 - 1 StR 187/22

    Einziehung (Einziehung von Zahlungen durch die Tat bereicherter Dritter an den …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Im Übrigen hat sich die Steuerersparnis in Form der ersparten Aufwendungen bei der P. mit ihrer Inanspruchnahme durch die P. zugleich "verbraucht" und kann daher "gegenständlich" nicht weitergereicht werden (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. November 2022 - 1 StR 323/22 Rn. 8 und vom 22. August 2022 - 1 StR 187/22 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 525/19

    Einziehung (Erlangen eines Vermögenswerts durch die Tat bei mehreren Beteiligten: …

    Auszug aus BGH, 08.02.2023 - 1 StR 376/22
    Erlangt ist er, wenn er ihm in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt ausüben kann (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2019 - 1 StR 525/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 32 Rn. 3 …und vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 437/20 Rn. 23; jeweils mwN).
  • BGH, 08.02.2022 - 1 StR 474/21

    Einziehung (Erlangen für die Tat)

  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen); Einziehung von Tatlohn …

    Diese Ersparnisse schlugen sich allein im Vermögen der Em. GmbH nieder, waren sogleich verbraucht und konnten damit nicht im einziehungsrechtlichen Sinn weitergereicht werden; die abgehobenen - möglicherweise aus den Ersparnissen finanzierten - Bargelder haben außer Betracht zu bleiben (…zuletzt BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 9 f. und vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 7, 11; je mwN).

    (a) "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; je mwN).

    Allein die Eigenmächtigkeit eines Einbehalts unterbricht den Kausal- und Zurechnungszusammenhang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 8 …und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 18).

  • BGH, 16.04.2024 - 1 StR 204/23

    Einziehung (Abgrenzung von für und durch die Tat Erlangtem: Kausalität der Tat …

    Der Wortlaut des § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB setzt demnach Kausalität voraus: Der abzuschöpfende Vermögensvorteil, regelmäßig die Kehrseite des Taterfolgs, muss der Tathandlung - in zeitlicher Hinsicht - nachfolgen (…insbesondere BGH, Beschlüsse vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23, BGHR StGB § 73c Satz 1 Erlangtes 7 Rn. 10 und vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 7, 11).

    bb) § 73b StGB scheidet bereits deswegen aus, weil diese Vorschrift nur auf Drittbegünstigte, aber nicht auf die Tatbeteiligten ("Täter und Teilnehmer") anwendbar ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 10;… vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 9 …und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19, BGHR StGB § 73b Abs. 1 Dritteinziehung 1 Rn. 17).

    "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; je mwN).

    Die in § 73 Abs. 1 StGB enthaltenen Alternativen "durch" und "für" schließen sich nach ständiger Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs gegenseitig aus (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21 Rn. 11; je mwN).

  • LG Bonn, 24.06.2024 - 63 KLs 1/22

    Cum-Ex-Strafverfahren gegen Christian Olearius eingestellt

    Dies spricht - ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, die nicht ersichtlich sind - bereits gegen einen entsprechenden Zufluss beim Angeklagten als "Lohn" für sein rechtswidriges Handeln, der insoweit gerade nicht auf der Tatbestandsverwirklichung selbst beruhen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 08.02.2023 -1 StR 376/22, NStZ 2024, 36).
  • BGH, 27.06.2023 - 1 StR 374/22

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Begriff des Verfügungsbefugten; …

    Die in § 73 Abs. 1 StGB enthaltenen Alternativen "durch" und "für" schließen sich nach ständiger Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs gegenseitig aus (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 7. Juni 2022 - 5 StR 331/21 Rn. 11; je mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.11.2024 - 18 Qs 30/24

    Erlangen durch eine rechtswidrige Tag im Sinne des § 73 Abs. 1 1. Alt. StGB; …

    Rn. 17 Der Wortlaut des § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB setzt demnach Kausalität voraus: Der abzuschöpfende Vermögensvorteil, regelmäßig die Kehrseite des Taterfolgs, muss der Tathandlung - in zeitlicher Hinsicht - nachfolgen (BGH, Beschluss vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22).

    Lässt sich demnach bspw. ein Geschäftsführer einer juristischen Person zur Abdeckung von Schwarzeinkäufen Scheinrechnungen über Ankauf und Lieferung ausstellen, verbucht diese als "bar bezahlt", hebt dann die Beträge von den Konten der juristischen Person ab, bezahlt davon die Provisionen für die Scheinrechnungssteller und die Schwarzeinkäufe, und macht zuletzt den Vorsteuerabzug auch aus den Scheinrechnungen geltend, sind die erlangten Geldbeträge nicht durch diese Steuerhinterziehung erlangt, weil sich der geldwerte Vorteil bei ihm in Gestalt der durch Nichtentrichtung der geschuldeten Steuern ersparten Aufwendungen noch nicht realisiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22).

    Rn. 19 dd) Vorteile sind "für" die Tat (§ 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB) erlangt, wenn sie einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 1 StR 474/21; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21; BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18).

  • BGH, 18.09.2024 - 1 StR 197/24

    Einziehung von für die Tat Erlangtem (Einziehung beim Gesellschafter einer …

    aa) "Für die Tat" sind Vorteile erlangt, die einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt werden, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruhen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22 Rn. 14 …und vom 2. November 2022 - 3 StR 162/22 Rn. 12 f.; jeweils mwN).

    Allein die Eigenmächtigkeit eines Einbehalts unterbricht den Kausal- und Zurechnungszusammenhang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9;… vom 1. Juni 2021 - 1 StR 133/21 Rn. 8 …und vom 15. Januar 2020 - 1 StR 529/19 Rn. 18).

  • OLG Köln, 03.07.2024 - 3 Ws 58/23

    Cum/Ex: Finanzbehörden sind nicht ohne weiteres berechtigt, Einwendungen im …

    Rn. 46 (a) Diese Taterträge hatte der Vollstreckungsschuldner ausweislich der schriftlichen Entscheidungsgründe des Urteils vom 18.03.2020 nicht im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB durch die Steuerhinterziehungstaten, sondern für diese erlangt (zur Einordnung von vor der Tatbestandsverwirklichung erhaltenen Vermögenswerten als für und nicht durch die Tat erlangt vgl. auch BGH, Beschluss vom 08.02.2023 - 1 StR 376/22, juris Rn. 7, 9;… LG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.11.2023 - 5/12 KLs 7481/221786/19, NZWiSt 2024, 276 Rn. 71, 73; Wolf, NZWiSt 2024, 280, 281).
  • BGH, 07.01.2025 - 1 StR 393/23

    Einziehung ersparter Aufwendungen (Erlangen von ersparten Steuern nur durch den …

    Die Steuerersparnis erlangt jedoch nur der Steuerpflichtige, der diese nicht weiterreichen kann (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2023 - 1 StR 472/22 Rn. 2; vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 11 …und vom 8. März 2023 - 1 StR 22/23 Rn. 9).
  • BGH, 20.05.2026 - 4 StR 503/25

    Änderung des Urteils des LG auf Revisionen der Angeklagten im Schuldspruch sowie …

    Ein bloß eigenmächtiges Einbehalten durch den Begünstigten erfüllt die Voraussetzungen des Erlangens "für die Tat" nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22 Rn. 9 mwN;… LK-StGB/Lohse, 14. Aufl., § 73 Rn. 41).
  • LG Frankfurt/Main, 06.11.2023 - 12 KLs 7481 Js 221786/19
    Ein Gegenstand ist durch die Tat erlangt, wenn er dem Täter in irgendeiner Phase des Tatablaufs aus der Verwirklichung des Tatbestands so zugeflossen ist, dass er hierüber tatsächliche Verfügungsgewalt hat (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Für die Tat erlangt ist etwas, wenn es einem Beteiligten als Gegenleistung für sein rechtswidriges Handeln gewährt wird, jedoch nicht auf der Tatbestandsverwirklichung beruht (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2023 - 1 StR 376/22, juris Rn. 9 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 12.06.2025 - 3 Ws 184/25

    Vermögensarrest; Sicherungsbedürfnis bei ersparten Steueraufwendungen lediglich …

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 22/23

    Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung: keine ersparten Aufwendungen bei bloßem …

  • BGH, 04.03.2026 - 1 StR 388/25

    Aufhebung des Ausspruchs über rechtsfehlerhafte Einziehung des Wertes von …

  • BGH, 22.01.2025 - 1 StR 512/24

    Einziehung (Erlangen durch die Tat: abzuschöpfender Vermögensvorteil als …

  • BGH, 28.05.2025 - 1 StR 132/25

    Einziehung (Grundsatz der Vermögenstrennung zwischen juristischer Person und …

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.12.2024 - 12 Qs 61/24

    Wertersatz, Einziehungsverfahren, Einziehungsbeteiligten, Wohnungseigentum, …

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