Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 Abs. 1 StGB
Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung fehlender Unrechtseinsicht bei Geständigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Straferhöhende Berücksichtigung der fehlenden Unrechtseinsicht des Täters
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Abs 2 StGB, § 46 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 56 Abs 3 StGB, § 171 StGB
Straferhöhende Berücksichtigung der fehlenden Unrechtseinsicht des Täters - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 225 Abs. 1 StGB, § 225 Abs. 4 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB, §§ 225, 171 StGB, § 56 Abs. 3 StGB
- Wolters Kluwer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafschärfende Berücksichtigung der fehlenden Einsicht der Mutter in ihren Verursachungsanteil an den Taten und einer fehlenden Verantwortungsübernahme i.R.d. Verurteilung wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der geständige Täter - und die fehlende Unrechtseinsicht
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 24.01.2018 - 47 Js 2922/17
- BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 601
- StV 2019, 442 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18
Uneinsichtigkeit des Täters darf allerdings nur dann straferhöhend wirken, wenn sein Verhalten auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juni 1955 - 3 StR 86/55, NJW 1955, 1158 und vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 182 f.; Beschluss vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO). - BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83
Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18
Uneinsichtigkeit des Täters darf allerdings nur dann straferhöhend wirken, wenn sein Verhalten auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juni 1955 - 3 StR 86/55, NJW 1955, 1158 und vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 182 f.; Beschluss vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO). - BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02
Doppelverwertungsverbot bei sexueller Nötigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18
c) Schließlich geben die Formulierungen des Landgerichts im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne (UA S. 59 - 61) und die Erörterungen zur nicht gewährten Strafaussetzung zur Bewährung (UA S. 64 - 69), hier insbesondere zu § 56 Abs. 3 StGB, dem Senat Anlass darauf hinzuweisen, dass moralisierende Strafzumessungserwägungen im Urteil zu unterbleiben haben, da sie die Annahme nahe legen können, das Tatgericht habe sich bei der Bemessung der Strafe von sachfernen Gründen leiten lassen (…BGH, Beschlüsse vom 26. September 2001 - 1 StR 394/01, juris Rn. 6; vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646 und vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17, juris).
- BGH, 26.09.2001 - 1 StR 394/01
Sexueller Mißbrauch von Kindern (Körperkontakt nach der alten Fassung); …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18
c) Schließlich geben die Formulierungen des Landgerichts im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne (UA S. 59 - 61) und die Erörterungen zur nicht gewährten Strafaussetzung zur Bewährung (UA S. 64 - 69), hier insbesondere zu § 56 Abs. 3 StGB, dem Senat Anlass darauf hinzuweisen, dass moralisierende Strafzumessungserwägungen im Urteil zu unterbleiben haben, da sie die Annahme nahe legen können, das Tatgericht habe sich bei der Bemessung der Strafe von sachfernen Gründen leiten lassen (BGH, Beschlüsse vom 26. September 2001 - 1 StR 394/01, juris Rn. 6; vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646 und vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17, juris). - BGH, 06.02.2018 - 2 StR 173/17
Verwerfung der Revisionen als unbegründet mit Anm. des Senats zu moralisierenden …
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18
c) Schließlich geben die Formulierungen des Landgerichts im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne (UA S. 59 - 61) und die Erörterungen zur nicht gewährten Strafaussetzung zur Bewährung (UA S. 64 - 69), hier insbesondere zu § 56 Abs. 3 StGB, dem Senat Anlass darauf hinzuweisen, dass moralisierende Strafzumessungserwägungen im Urteil zu unterbleiben haben, da sie die Annahme nahe legen können, das Tatgericht habe sich bei der Bemessung der Strafe von sachfernen Gründen leiten lassen (…BGH, Beschlüsse vom 26. September 2001 - 1 StR 394/01, juris Rn. 6; vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646 und vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17, juris). - BGH, 08.06.1955 - 3 StR 86/55
Auszug aus BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18
Uneinsichtigkeit des Täters darf allerdings nur dann straferhöhend wirken, wenn sein Verhalten auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (vgl. BGH, Urteile vom 8. Juni 1955 - 3 StR 86/55, NJW 1955, 1158 und vom 23. November 1983 - 3 StR 256/83, BGHSt 32, 165, 182 f.; Beschluss vom 9. Juni 1983 - 4 StR 257/83, NStZ 1983, 453;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, aaO).
- BGH, 26.01.2022 - 1 StR 460/21
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Täter-Opfer-Ausgleich: …
Uneinsichtigkeit des Täters darf allerdings nur dann straferhöhend wirken, wenn sein Verhalten unter Berücksichtigung von Tat und Persönlichkeit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 StR 401/18 Rn. 7 mwN). - BGH, 16.07.2024 - 5 StR 164/24
Verhältnis von Regelbeispiel und Qualifikation bei Verurteilung wegen …
Einem Täter, der - wie hier - die Tat bestreitet, kann der Vorwurf fehlender Unrechtseinsicht oder Reue nicht gemacht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - 6 StR 7/21 mwN; vom 21. November 2018 - 1 StR 401/18, NStZ 2020, 601; vom 10. Januar 2017 - 4 StR 521/16, NStZ-RR 2017, 71; und vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15;… BeckOK StGB/von Heintschel-Heinegg, 61. Ed., § 46 Rn. 130), weil ihm anderenfalls ein die Grenzen des Zulässigen nicht überschreitendes Verteidigungsverhalten angelastet werden würde. - LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Vergewaltigung; vorsätzliche Körperverletzung; Beleidigung; Freiheitsberaubung; …
Auch das Fehlen von Reue kann nur dann schulderhöhend berücksichtigt werden, wenn es auf Rechtsfeindschaft beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 21.11.2018 - 1 StR 401/18, juris Rn. 7). - BGH, 18.12.2019 - 1 StR 402/19
Betrug (Vermögensschaden: Bestimmung bei betrügerisch erlangter …
Uneinsichtigkeit des Täters darf allerdings nur dann straferhöhend wirken, wenn sein Verhalten unter Berücksichtigung von Tat und Persönlichkeit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 StR 401/18 Rn. 7 mwN). - BGH, 27.01.2021 - 1 StR 396/20
Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung der …
Eine Uneinsichtigkeit des Täters kann sich jedoch nur dann straferhöhend auswirken, wenn sein Verhalten auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 StR 401/18 Rn. 7 mwN).
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