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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.10.1986

Rechtsprechung
   BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1140
BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,1140)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden Anklagesatzes - Beweiswürdigung enthaltender Anklagesatz - Inverkehrbringen von Falschgeld bei Erwerb durch einen Ermittlungsbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 200 Abs. 1 S. 1, § 243 Abs. 3 S. 1, § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteil - Anklagesatz - Verlesung - Beruhen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1209
  • MDR 1987, 336
  • NStZ 1987, 181
  • StV 1988, 282
  • JR 1987, 389
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe …

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 188/58

    Vereinbarkeit der Einsichtnahme in das Ermittlungsergebnis der Anklageschrift …

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld - …

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    In solchem Fall liegt, wie der Senat in BGHSt 34, 108 [BGH 20.06.1986 - 1 StR 264/86] entschieden hat, ein einheitliches Verbrechen der (vollendeten) Geldfälschung vor.
  • BGH, 22.11.1984 - 1 StR 684/84

    Beihilfe zu einem Verbrechen des versuchten Inverkehrbringens falschen Geldes

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Der Angeklagte hatte sich - mit anderen zusammen - Falschgeld verschafft in der Absicht, es als echt in Verkehr zu bringen (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB), was deshalb nicht gelang, weil der Erwerber Ermittlungsbeamter war; insoweit blieb es beim Versuch (§§ 22, 146 Abs. 1 Nr. 3 StGB; vgl. BGH, Beschl. vom 22. November 1984 - 1 StR 684/84).
  • RG, 08.02.1935 - 4 D 787/34

    Ist es zulässig, daß Abschriften der Anklageschrift, in der die wesentlichen …

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Reichsgericht übernommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Verfahrensfehler darin liegt, daß ein Schöffe die - das wesentliche Ermittlungsergebnis enthaltende - Anklageschrift liest oder in sie Einblick nimmt (RGSt 69, 120; BGHSt 13, 73) oder - nach früherem Recht - ein Eröffnungsbeschluß verlesen wurde, der das wesentliche Ermittlungsergebnis enthielt (BGHSt 5, 261), in vollem Umfang aufrechtzuerhalten ist oder der Nachprüfung bedarf.
  • BGH, 27.08.1968 - 1 StR 381/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Meineides - Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86
    Schon bisher war anerkannt, daß zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren (einmaliger) Verlesung unterschieden werden müsse, weil "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt (werden), daß sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urt. vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68).
  • BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

    Verständlichkeit und Erfassbarkeit des Inhaltes sind bei Tabellenwerken oder sonstigen Details über zahlreiche - gelegentlich hunderte - Seiten, die über viele Stunden oder Tage verlesen werden müssten, aber gerade nicht gegeben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86, StV 1988, 282).
  • BGH, 12.03.2014 - 1 StR 605/13

    Urteilsverkündungsfrist (Beruhen des Urteils auf einer verspäteten Verkündung); …

    a) Die Möglichkeit eines Rechtsfehlers unter dem genannten Gesichtspunkt ist im Blick auf die Kenntnisnahme des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen durch die ehrenamtlichen Richter vor allem im Zusammenhang mit der Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt erörtert worden (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86;… Kellnhofer in Radtke/Hohmann, StPO, § 243 Rn. 54).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden "durch ein einmaliges Verlesen ... auch Laienrichter regelmäßig nicht so stark beeindruckt, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen in sich aufnehmen können" (BGH, Urteil vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86).

  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser …

    Der Bundesgerichtshof ist bisher dieser Rechtsauffassung gefolgt (BGHSt 5, 261 f.; selbst für den Fall des Mitlesens: BGHSt 13, 73 f., hierzu kritisch Pfeiffer in RuP 1977, 206, 208;… BGH GA 1960, 314 f.; MDR 1973, 19; JR 1987, 389).

    Rn. 7 Demgegenüber hält die heute herrschende Meinung in der Literatur die Gewährung von Akteneinsicht für Schöffen im Hinblick auf eine gleichberechtigte, sachlich fundierte Entscheidung generell für zulässig, wenn nicht sogar im Einzelfall für geboten (…Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 30 GVG Rdn. 2 b;… Kissel, GVG 2. Aufl. § 30 Rdn. 2 bis 4;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 30 GVG Rdn. 2; Rieß JR 1987, 389, 391 ff.; Terhorst MDR 1988, 809; Hanack JZ 1972, 314; Schreiber in FS für Welzel S. 941, 956; Volk in FS für Dünnebier S. 373, 382 f.; a.A. Eberhard Schmidt JR 1961, 31).

    Rn. 11 Für dieses Ergebnis spricht zudem, daß der Gesetzgeber den Schöffen durch das mit dem StVÄG 1979 eingeführte und durch das StVÄG 1987 erweiterte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO die Kenntnisnahme von Urkunden nicht nur gestattet, sondern sogar ausdrücklich vorschreibt (vgl. Rieß JR 1987, 389, 392).

  • BayObLG, 19.04.1996 - 2St RR 53/96

    Privater Fahrunterricht für führerscheinlosen Angehörigen ist keine Lappalie

    Es genügt für die Bejahung der Fahrlässigkeit, daß sie ein derartiges Verhalten infolge eines erheblichen Mangels an zumutbarer Sorgfalt nicht vorausgesehen und vermieden hat (…BGH aaO.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316 ).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 250/97

    Grundsätze von Unmittelbarkeit und Mündlichkeit des Strafverfahrens; Schöffen …

    Er hat zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren einmaliger Verlesung unterschieden und für den Fall einer nur einmaligen Verlesung unter Hinweis auf seinen Beschluß vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68 ausgeschlossen, daß das Urteil auf einem möglichen Verfahrensfehler beruht (BGH JR 1987, 389 mit Anm. Rieß).

    Für dieses Ergebnis spricht zudem, daß der Gesetzgeber den Schöffen durch das erweiterte Selbstleseverfahren nach § 249 Abs. 2 StPO die Kenntnisnahme von Urkunden nicht nur gestattet, sondern sogar ausdrücklich vorschreibt (vgl. Rieß, JR 1987, 389, 392).

  • OLG Hamm, 24.08.2005 - 1 Ss 168/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gestatten; Zulassen, Fahrlässigkeit; Beweiswüdigung

    Zutreffend ist das Amtsgericht auch davon ausgegangen, dass der Angeklagten, wie für eine Strafbarkeit gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1 StVG erforderlich, bezüglich aller Tatbestandsmerkmale Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf JZ 1987, 316; BayObLG NStZ-RR 1996, 316; …
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 3 Ws 72/03

    Untreuetatbestand: Strafbarkeit von Bank-Vorstandsmitgliedern wegen der Vergabe …

    Damit bereits den Anklagesatz zu befrachten, ist tunlichst zu vermeiden (vgl. zur Unzulässigkeit eines zu langen, weil Beweiswürdigung betreibenden Anklagesatzes: BGH NJW 1987, 1209).
  • BGH, 16.01.2025 - 2 StR 544/24

    Anklageverlesung (vollständige Verlesung der Anklageschrift statt nur des …

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Kenntnisnahme der Schöffen vom wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen dem Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit zuwiderläuft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Januar 1954 - 1 StR 476/53, BGHSt 5, 261 ff. in Fortführung von RG, Urteil vom 8. Februar 1935 - 4 D 787/34, RGSt 69, 120, 123 f.; BGH, Urteil vom 17. November 1958 - 2 StR 188/58, BGHSt 13, 73, 74 f.; vgl. auch Nr. 126 Abs. 3 Satz 1 RiStBV), weil zu befürchten stehe, dass sich die Eindrücke, die den Schöffen aus verschiedenen Quellen zufließen, verwischen und sie deshalb ihre Überzeugung nicht mehr allein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung bilden, sondern durch die Bewertung des Tatverdachts durch die Staatsanwaltschaft beeinflusst werden, uneingeschränkt aufrecht zu erhalten ist (…vgl. zur Kritik BGH, Urteile vom 23. Februar 1960 - 1 StR 648/59, BeckRS 1960, 105943, Rn. 4; vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 39 ff., und vom 10. Dezember 1997 - 3 StR 250/97, BGHSt 43, 360, 363;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 243 Rn. 113 und LR-StPO/Sander, 27. Aufl., § 261 Rn. 33 ff.;… KK-StPO/Barthe, 9. Aufl., GVG, § 30 Rn. 2;… MüKo-StPO/Schuster, 2. Aufl., GVG, § 30 Rn. 5 ff.; Rieß, JR 1987, 389 ff.;… aA KMR-StPO/Eschelbach, 81. EL., § 243 Rn. 77; Danckert, StV 1988, 282 ff.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass zwischen der dauernden Überlassung der Anklageschrift und deren einmaliger Verlesung unterschieden werden muss, weil durch ein einmaliges Verlesen die Schöffen regelmäßig nicht so stark beeindruckt werden, dass sie das wirkliche Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr unbefangen aufnehmen können (vgl. RG, Urteil vom 8. Februar 1935 - 4 D 787/34, RGSt 69, 120, 123;… BGH, Urteile vom 27. August 1968 - 1 StR 381/68, Rn. 10, und vom 2. Dezember 1986 - 1 StR 433/86, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Anklagesatz 1).

  • EGMR, 12.06.2008 - 26771/03

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von …

    Der Bundesgerichtshof ist bisher dieser Rechtsauffassung gefolgt ( BGHSt 5, 261 ff.; [...] BGHSt 13, 73 ff., [...] JR 1987, 389 ).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 3 Ws 165/04

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren erfolgreich

    Damit bereits den Anklagesatz zu befrachten, ist tunlichst zu vermeiden (vgl. zur Unzulässigkeit eines zu langen, weil Beweiswürdigung betreibenden Anklagesatzes: BGH NJW 1987, 1209).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 12/96

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Tatrichterliche Feststellung - Abartigkeit - …

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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4645
BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,4645)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,4645)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1986 - 1 StR 433/86 (https://dejure.org/1986,4645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 221
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer …

    Auszug aus BGH, 21.10.1986 - 1 StR 433/86
    Die von der Verteidigung herangezogene Entscheidung BGHSt 30, 182 betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 110/00

    Rücknahme der Revision; Richterlich angeordnete deutsche Übersetzung

    Dieses Schreiben wurde mit dem Eingang der am 16. November 1999 richterlich angeordneten deutschen Übersetzung beim Landgericht am 23. November 1999 für das Verfahren beachtlich (§ 184 GVG; vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 1; BGH, Beschluß vom 27. März 1996 - 2 StR 480/95).
  • BGH, 27.03.1996 - 2 StR 480/95

    Voraussetzungen der Revisionsrücknahme

    Diese Schreiben wurden jeweils mit Eingang der deutschen Übersetzung für das Verfahren beachtlich (vgl. § 184 GVG;… Kleinkecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 184 GVG Rdn. 2; für die Rechtsmittelrücknahme: BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 1).
  • OLG Hamburg, 08.09.1988 - 1 Ws 200/88
    "Eine vom Angeklagten in fremder Sprache erklärte Berufungsrücknahme erlangt erst dann Wirksamkeit, wenn eine Übersetzung zur Akte gebracht ist (im Anschluß an den Beschluß des BGH vom 21.10.1986 - 1 StR 433/86).
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