Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2001 - 1 StR 468/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 67b StGB; § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO; § 126a StPO; § 203 StGB
Aussetzung der Maßregel zur Bewährung; Zeugnisverweigerungsrecht des Sachverständigen (fehlende Entbindung); Einstweilige Unterbringung; Geheimnis; Verschwiegenheitspflicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 67b; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 126a
- Wolters Kluwer
Verfahrensrüge - Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Sachrüge - Schuldfähigkeit - Unterbringungsanordnung - Bewährung - Zeugnisverweigerungsrecht - Beruflicher Grund - Sachverständiger - Arzt - Psychiatrische Unterbringung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 53 Abs. 1 Nr. 3
Zeugnisverweigerungsrecht des behandelnden Arztes bei einem nach § 126 a StPO untergebrachten Beschuldigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 214
- StV 2002, 633
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in …
Auszug aus BGH, 06.12.2001 - 1 StR 468/01
Denn darunter ist alles zu begreifen, was der Arzt in dieser seiner Eigenschaft wahrnimmt, gleichgültig ob die Wahrnehmungsmöglichkeit auf einem besonderen Vertrauensakt beruht oder nicht (BGHSt 38, 369, 370; st. Rspr.).
- BGH, 10.03.2025 - 5 StR 682/24
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des behandelnden Arztes (einstweilige …
Rn. 6 Zur Verweigerung des Zeugnisses nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO oder der Gutachtenerstattung nach § 76 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO ist ein Arzt hinsichtlich solcher Tatsachen nicht berechtigt, die er im amtlichen Auftrag anlässlich einer strafprozessual angeordneten Untersuchung (vgl. etwa § 81, § 81a StPO) wahrgenommen oder ermittelt hat, zu deren Duldung der Untersuchte verpflichtet war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 468/01, NStZ 2002, 214, 215; vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 536/08, NStZ-RR 2009, 15;… MüKoStPO/Kreicker, 2. Aufl., § 53 Rn. 31;… SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., § 53 Rn. 120 mwN).Eine solche, die erforderliche Zustimmung zur Preisgabe von Geheimnissen nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO ersetzende Duldungspflicht enthält auch die Anordnung der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 126a Abs. 1 StPO (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 468/01, NStZ 2002, 214, 215; vgl. auch Kangarani, StraFo 2014, 101), denn sie dient zugleich der Beobachtung zur Vorbereitung eines Gutachtens und macht deshalb eine zusätzliche Anordnung nach § 81 StPO überflüssig (…BGH aaO;… LR/Krause, StPO, 27. Aufl., § 81 Rn. 5;… KK-StPO/Hadamitzky, 9. Aufl., § 81 Rn. 2 jeweils mwN).
Rn. 9 bb) Unterlag der Arzt danach gegenüber der Strafkammer hinsichtlich seiner Wahrnehmungen während der einstweiligen Unterbringung keiner Schweigepflicht, kommt es nicht darauf an, dass diese ihn nicht als weiteren Sachverständigen bestellt (vgl. zur fehlenden Schweigepflicht bei nachträglicher Bestellung des Stationsarztes zum Sachverständigen BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 468/01, NStZ 2002, 214), sondern lediglich als Zeugen hierzu vernommen hat.
- BGH, 21.10.2008 - 1 StR 536/08
Verfahrensrüge auf Grund von wahrheitswidrigen Behauptungen; Verletzung von …
Unabhängig davon, ob das erklärte Einverständnis in diesem Fall vor oder während der Erstattung des Gutachtens überhaupt noch wirksam widerrufen werden kann, wird jedenfalls für das im Auftrag des Gerichts oder der Ermittlungsbehörden erstattete Gutachten die sonst erforderliche Zustimmung zur Preisgabe von Geheimnissen durch die damit einhergehende gesetzliche Duldungspflicht ersetzt, weil hier das staatliche Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts vorgeht (BGH NStZ 2002, 214, 215;… BeckOK-StPO/Huber § 53 StPO Rdn. 18).
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