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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1079
BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97 (https://dejure.org/1998,1079)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1998 - 1 StR 588/97 (https://dejure.org/1998,1079)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 1 StR 588/97 (https://dejure.org/1998,1079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StPO; § 27 StPO; § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO; § 161a StPO
    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter; gesetzlicher Richter für den Beschluss über das Ablehnungsgesuch; Zulässigkeit der Anhörung eines weiteren Sachverständigen (überlegene Forschungsmittel); Sachverständigenauswahl im ...

  • Judicialis

    StPO § 24; ; StPO § 27; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen mehrere erkennende Richter; Gesetzlicher Richter für den Beschluß über ein Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 26
  • NJW 1998, 2458
  • NStZ 1998, 422
  • NJ 1998, 379
  • StV 1999, 463
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen …

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Rn. 20 Das Gericht ist nicht verpflichtet, Verzögerungen der Hauptverhandlung hinzunehmen, die durch die Beauftragung eines vom Angeklagten geladenen Sachverständigen entstehen (BGH NStZ 1993, 395, 396).

    Rn. 31 Will der Angeklagte nur beim "Sachverständigen des Vertrauens" Angaben machen, wird dadurch die alleinige Entscheidungsbefugnis des Tatrichters über die Auswahl des Sachverständigen nicht tangiert ("darf nicht ausgehöhlt werden", BGH NStZ 1993, 395, 397).

    Den Rechten und Pflichten eines Sachverständigen aus § 80 StPO unterliegt dieser erst nach dem Beschluß gemäß § 245 Abs. 2 StPO; allerdings mit den Beschränkungen, die sich aus seiner Stellung als "präsentem Beweismittel" ergeben (vgl. BGH NStZ 1998, 93, 94 und NStZ 1993, 395, 397).

    Der vom Angeklagten bestellte und geladene Sachverständige muß nicht auf die Rolle eines Kontrolleurs beschränkt werden (Senatsentscheidung in NStZ 1998, 94; vgl. aber BGH NStZ 1993, 395, 397 und Detter Festschrift für Salger S. 240 f.).

  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 334/97

    Erforderlichkeit der Einholung eines psychologischen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Die Ablehnung, sich vom gerichtlichen Sachverständigen untersuchen zu lassen, begründet für ihn - von besonderen (Befangenheits-)Umständen abgesehen - keine zusätzlichen Rechte (vgl. auch BGH NStZ 1997, 610).

    Läßt sich ein Angeklagter vom gerichtlichen Sachverständigen nicht untersuchen, muß er in Kauf nehmen, überhaupt nicht untersucht zu werden (vgl. auch BGH NStZ 1997, 610).

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Rn. 26 Forschungsmittel im Sinne des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO sind Hilfsmittel und Verfahren, deren sich der Sachverständige für seine wissenschaftlichen Untersuchungen bedient und deren Anwendung auch den Erstgutachter in entscheidungserheblicher Weise zu einem zuverlässigeren und überzeugenderen Ergebnis hätten gelangen lassen (BGHSt 23, 176, 186;… Julius in Heidelberger Kommentar, StPO § 244 Rdn. 92;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 249 Rdn. 319 je m.w.Nachw.).

    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter besonderen Umständen in der Unterlassung der Heranziehung eines weiteren Sachverständigen eine Verletzung der Aufklärungspflicht selbst dann liegen kann, wenn das Gericht einen hierauf zielenden Antrag mit einer nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO zulässigen Begründung ablehnen konnte (BGHSt 10, 116, 118; 23, 176, 187).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Rn. 6 In Fällen, in denen ein Ablehnungsgesuch zugleich gegen mehrere erkennende Richter eingereicht wird, ist jedenfalls dann eine einheitliche Entscheidung sachgerecht und daher veranlaßt, wenn -wie hier und fast immer - auch die Ablehnungsgründe in Verbindung zueinander stehen (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 27 Rdn. 3, 9; Streitstand siehe BGHR StPO § 27 Entscheidung 1, wo diese Frage ebenso offengelassen wurde wie in der Entscheidung BGHSt 21, 334 ff., die darauf abstellt, ob die Gesuche "den gleichen Rang" haben).

    Maßgebend sei vielmehr allein, ob der Befangenheitsantrag auch sachlich zu Recht zurückgewiesen wurde (BGHSt 18, 200, 203, 204; 21, 334, 338).

  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 214/97

    Ladung eines Sachverständigen durch den Angeklagten (keine Einschränkung der …

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Den Rechten und Pflichten eines Sachverständigen aus § 80 StPO unterliegt dieser erst nach dem Beschluß gemäß § 245 Abs. 2 StPO; allerdings mit den Beschränkungen, die sich aus seiner Stellung als "präsentem Beweismittel" ergeben (vgl. BGH NStZ 1998, 93, 94 und NStZ 1993, 395, 397).
  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 453/90

    Ausbleiben des Angeklagten in der Fortsetzungsverhandlung bei selbst …

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Unterlagen er für die Erstattung seines Gutachtens benötigt und welche Untersuchungsmethoden er anwendet (BGH bei Kusch NStZ 1992, 27 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 422/97

    Beweiswürdigung im Revisionsverfahren - Besondere Bedeutung des Aussageverhaltens …

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Das gilt auch für den Fall, daß ein psychiatrischer/psychologischer Sachverständiger die bloße Beobachtung in der Hauptverhandlung - unter Umständen in Verbindung mit sonstigen Erkenntnisquellen - ohne persönliche Exploration zur Gutachtenerstattung für ausreichend hält (vgl. BGH, Urt. vom 5. November 1997 - 5 StR 422/97).
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter besonderen Umständen in der Unterlassung der Heranziehung eines weiteren Sachverständigen eine Verletzung der Aufklärungspflicht selbst dann liegen kann, wenn das Gericht einen hierauf zielenden Antrag mit einer nach § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO zulässigen Begründung ablehnen konnte (BGHSt 10, 116, 118; 23, 176, 187).
  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Das gleiche gilt für eine mehrwöchige Anstaltsbeobachtung (im Vergleich zur üblichen Untersuchung), wenn nicht Besonderheiten dargetan werden (BGHSt 8, 76, 77; BGH…, Urt. vom 9. Februar 1978 4 StR 686/77).
  • BGH, 21.06.1985 - 2 StR 290/85

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren …

    Auszug aus BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
    Hat ein Sachverständiger bestimmte Untersuchungsmethoden nicht angewandt, so bedeutet das nicht, daß er über sie nicht verfüge (BGH StV 1985, 489;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 244 Rdn. 76).
  • BGH, 09.02.1978 - 4 StR 686/77

    Ausdehnung der Berechtigung zum Anschluss als Nebenkläger auf eine Verurteilung …

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis …

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …

  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 296/95

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines bayerischen …

  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls …

  • BGH, 09.10.1995 - 3 StR 324/94

    Grundsatz des gesetzlichen Richters in Fällen nacheinader eingehender und …

  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem …

  • BGH, 09.03.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsfähigkeit - Befangenheit - Begründung der Befangenheitsbesorgnis

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § …

  • BGH, 19.05.1994 - 1 StR 132/94

    Rechtsmittelrücknahme - Befangenheitsantrag - Widerruf - Ablehnung eines Richters …

  • LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17

    Medizinskandal Alte Apotheke Bottrop

    Gemeint sind nur solche Forschungsmittel, die infolge Ausbildung, Forschung, technischer Möglichkeiten, Institutsausstattung und Erkenntnismöglichkeit dem wissenschaftlichen Verfügungskreis eines Sachverständigen zuzurechnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 12.02.1998, Az.: 1 StR 588/97).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Rn. 1340 Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung zu entscheiden, aufgrund welcher Unterlagen er sein Gutachten erarbeitet und welche Untersuchungsmethoden er anwendet (vgl. BGH NJW 1970, 1242; NJW 1998, 2458, 2461;… Krause in: Löwe/Rosenberg a.a.O. § 78 Rdn. 1).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

    Rn. 41 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichthofs hob hervor, dass er in mehreren Entscheidungen auf die Problematik einer Entscheidung des Revisionsgerichts nach Beschwerdegrundsätzen im Hinblick auf die Garantie des gesetzlichen Richters hingewiesen und ein Ausweichen des Tatrichters in den Ablehnungsgrund der Unzulässigkeit kritisiert habe (BGHSt 44, 26 ;… Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00 -, BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 9).

    Unter Betonung des Ziels des § 338 Nr. 3 StPO, der wie die Ablehnungsvorschriften dafür Sorge tragen wolle, die Richterbank von Richtern freizuhalten, deren Unparteilichkeit und Neutralität in berechtigte Zweifel gezogen worden sei, hat der Bundesgerichtshof auch die Ansicht vertreten, dass das Revisionsgericht ein irrtümlich als unzulässig verworfenes Ablehnungsgesuch "auf seine Begründetheit nachzuprüfen hat oder jedenfalls nachprüfen darf" (vgl. die Nachweise zweier insoweit unveröffentlichter Entscheidungen bei BGHSt 18, 200 ; BGHSt 23, 265 ; zweifelnd BGHSt 44, 26 ).

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