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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,166
BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63 (https://dejure.org/1963,166)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1963 - 1 StR 6/63 (https://dejure.org/1963,166)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63 (https://dejure.org/1963,166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung des Vorliegens von Tateinheit bei Unterlassungen - Vorliegen von Tateinheit bei gleichzeitiger Verletzung mehrerer gesetzlicher Unterhaltsansprüche - Gleichrangigkeit der verletzten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73, § 74, § 170 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 376
  • NJW 1963, 1627
  • MDR 1963, 859
  • JR 1963, 426
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (8)

  • RG, 30.04.1942 - 3 D 11/42

    1. Auf dem Gebiete der Verbrauchsregelung ist der Begriff der "Notschlachtung" …

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Auch für Unterlassungen ist die Frage, ob Tateinheit gegeben sei, nach § 73 StGB zu beurteilen (RGSt 76, 140, 143).

    Es wäre aber auch bei Unterhaltspflichtverletzungen durch bloße Unterlassung willkürlich, die Frage der Tateinheit oder Tatmehrheit nur nach dem Range der mehreren Ansprüche zu entscheiden, insbesondere allgemein anzunehmen, die Verletzung gleichrangiger Unterhaltsansprüche beruhe stets auf einem und demselben Willensentschluß, die Verletzung rangverschiedener Ansprüche setze dagegen stets mehrere Willensentschlüsse voraus, ganz abgesehen davon, daß ein einheitlicher Willensentschluß allein für die Annahme der Tateinheit nicht ausreicht (RGSt 76, 140, 144).

  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht …

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Die Ranggleichheit kann auch nicht dazu führen, die Verletzung mehrerer gesetzlicher Unterhaltspflichten durch Unterlassung als natürliche Handlungseinheit (vgl. RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219) anzusehen.
  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Deshalb ist gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorzulegen, dessen Entscheidung über die vorliegende Frage erst dafür maßgebend ist, ob das Urteil auch auf Grund jener Rechtsansicht aufgehoben werden muß (vgl. BGHSt 17, 205).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger …

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Die Ranggleichheit kann auch nicht dazu führen, die Verletzung mehrerer gesetzlicher Unterhaltspflichten durch Unterlassung als natürliche Handlungseinheit (vgl. RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219) anzusehen.
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Sie entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 20, 22) [BGH 05.01.1951 - 2 StR 83/50].
  • BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht kann sich ein Verpflichteter sowohl durch positives Tun (so im Fall BGHSt 14, 165) als auch durch bloßes Unterlassen - durch Nichtentrichten der geschuldeten Unterhaltsrente, obwohl Zahlung möglich wäre - entziehen (…vgl. Schönke-Schröder 10. Aufl. Anm. II 2 zu § 170 b StGB, Maurach, Deutsches Strafrecht Bes. Teil 3. Aufl. S. 371).
  • LG Neustadt, 17.01.1962 - Ss 174/61
    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Hieran sieht es sich durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. September 1961 (1) Ss 976/61 (in MDR 1962, 498 unrichtig als Urteil des Oberlandesgerichts Neustadt vom 17. Januar 1962 RReg. Ss 174/61 veröffentlicht) gehindert.
  • BayObLG, 19.01.1960 - RReg. 2 St 722/59

    Unterlassen der Unterhaltszahlungen an mehrere nicht zusammenlebende …

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Sind umgekehrt mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren - selbst gleichartigen - Pflichten nachzukommen, so sind in ihrer Nichtvornahme in aller Regel mehrere Unterlassungen zu finden, es ist also Tatmehrheit gegeben (so auch BayObLGSt 1960, 5).
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Die Revision kommt auf dem Umweg über den Begriff der natürlichen Handlungseinheit zu der Annahme eines Massenverbrechens, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer abgelehnt worden ist (BGHSt 1, 219; BGH NJW 1951, 666; Urteil vom 27.Januar 1953 - 2 StR 20/50 ; vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 ; vom 17.Oktober 1958 - 5 StR 296/58; zur Sammelstraftat vgl. BGHSt 1, 41, 42; 18, 376; BGH NJW 1953, 955 und Urteil vom 20.Dezember 1951 - 4 StR 880/51; zur natürlichen Handlungseinheit vgl. BGHSt 2, 46; 4, 219; 10, 129; 10, 230; 16, 397).
  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Sind mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren Pflichten nachzukommen, so liegt regelmäßig bei Nichtvornahme der gebotenen Handlungen Tatmehrheit vor (BGH, Beschl. v. 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376 [379]), auch dann, wenn die Pflichten gleichartig sind.
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11

    Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch; …

    Sind hingegen mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren - selbst gleichartigen - Pflichten nachzukommen, so sind in ihrer Nichtvornahme in aller Regel mehrere Unterlassungen zu finden; es ist also Tatmehrheit gegeben (BGH, Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 379 mwN).

    Die Betroffene war damit jedem Gläubiger gegenüber zu unabhängig voneinander vorzunehmenden Zahlungen verpflichtet, die lediglich in ihrer Höhe durch gesetzliche Vorgaben beeinflusst waren (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 379 f.).

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer …

    Allein ein einheitlicher Tatentschluß, seinen steuerlichen Pflichten für mehrere Steuerarten und mehrere Besteuerungszeiträume künftig nicht nachzukommen, begründet noch keine Tateinheit zwischen den einzelnen Steuerhinterziehungen durch Unterlassen (vgl. BGHSt 18, 376).
  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen …

    Rn. 26 (a) Auch bei Unterlassungen ist die Frage, ob Tateinheit besteht, nach § 19 OWiG zu beurteilen (vgl. BGHSt 18, 376, 379; BGH…, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 309/84 -, juris, Rn. 4).

    Denn ob es sich im Sinne des § 19 Abs. 1 OWiG um "dieselbe" Unterlassung handelt, ist im Hinblick auf die Handlungspflichten zu beurteilen, die durch Unterlassung verletzt worden sind (BGHSt 18, 376, 379).

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein …

    Der Vorlagepflicht steht nicht entgegen, daß das Oberlandesgericht Karlsruhe das angefochtene Urteil auf die Sachrüge ohnehin aufheben will, weil das Landgericht die Anwendung der §§ 240, 43 StGB nicht erörtert hat, Denn es muß auf die Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft auch darüber entscheiden, ob das Geständnis des Angeklagten im Vorverfahren zu seiner Überführung wegen versuchter Notzucht herangezogen werden darf (BGHSt 17, 205, 208 [BGH 13.04.1962 - 1 StR 41/62]; 18, 376, 378) [BGH 30.05.1963 - 1 StR 6/63].
  • BayObLG, 28.03.2024 - 201 ObOWi 141/24

    Masernschutznachweis der Eltern für ihre Schulkinder

    Es ist dann von Tatmehrheit auszugehen, falls nicht die Gesetzesverletzungen durch Unterlassung als natürliche Handlungseinheit anzusehen sind (OLG Karlsruhe NStZ 1987, 284, 285; BGHSt 18, 376 (379, 381); 4, 219 f.).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 309/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei fortgesetzter Handlung; Tateinheit bei …

    Denn auch bei Unterlassungen ist die Frage, ob Tateinheit besteht, nach § 52 StGB zu beurteilen (BGHSt 18, 376, 379) [BGH 30.05.1963 - 1 StR 6/63].
  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 58/96

    Überwachung des Unternehmers der Einhaltung der Lenkzeiten und Ruhezeiten des …

    Deswegen wird hier auch dann nur eine einheitliche Handlung unterlassen, wenn alle zur Erfüllung der Aufsichtspflicht gebotenen Einzelhandlungen auf Dauer unterbleiben (vgl. BGHSt 18, 376, 379).
  • BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
    Sind mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren Pflichten nachzukommen, so sind in ihrer Nichtvornahme in aller Regel mehrere Unterlassungen zu finden, es ist also Tatmehrheit gegeben (BGHSt 18, 376/379).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 477/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn mit Zeitpunkt …

  • BGH, 13.02.1979 - 5 StR 814/78

    Fortgesetzter Bankrott infolge fortgesetzter Verletzungen der Buchführungs- und …

  • BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85

    Einstellung eines Verfahrens wegen rechtskräftiger Aburteilung einer …

  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte - …

  • BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63

    Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) - …

  • BayObLG, 21.08.2025 - 201 ObOWi 595/25

    Verstoß gegen tierschutzrechtliche Anordnungen

  • BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80

    Falsche Verdächtigung durch den Hinweis auf einen Steuerschuldner - Festellung …

  • LG Hildesheim, 09.11.2010 - 25 KLs 5443 Js 40026/04

    Insolvenzverschleppung; Firmenbestatter

  • OLG Celle, 01.07.1991 - 3 Ss 77/91

    Tateinheit oder Handlungseinheit zwischen dem Verheimlichen des Nichtabführens …

  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer; …

  • BayObLG, 19.08.1997 - 4St RR 164/97

    Abfalleigenschaft von Schlachttierhäuten

  • OLG Karlsruhe, 27.02.1987 - 1 Ss 20/87

    Gastwirt; Erkundigungspflicht; Pflicht; Minderjähriger; Ausweiskontrolle

  • BGH, 01.08.1979 - 5 StR 239/79

    Strafzumessung bei Beurteilung der Hinterziehung der Lohnsteuerbeträge und der …

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