Rechtsprechung
| BGH, 15.04.2026 - 1 StR 63/26 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 346 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 63 StGB, § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 346 Abs. 1 StPO, § 299 Abs. 1 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 345 Abs. 1 S. 1
Begründen der Revision innerhalb der Monatsfrist - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidigung: Versäumnisse eines Pflichtverteidigers, Verantwortlichkeit des Staates ist Ausnahme
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 15.10.2025 - 1c Ks 4000 Js 344/25
- LG Mannheim, 14.01.2026 - 1c Ks 4000 Js 344/25
- BGH, 15.04.2026 - 1 StR 63/26
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2026, 217
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.07.2024 - 1 StR 165/24
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Auszug aus BGH, 15.04.2026 - 1 StR 63/26
Es kann offenbleiben, ob ein 'offenkundiger Mangel' der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 - Czekalla/Portugal, NJW 2003, 1229) darin zu sehen sein könnte, dass der Pflichtverteidiger das Rechtsmittel nicht innerhalb der Monatsfrist begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 1 StR 165/24, BeckRS 2024, 21197 mwN).Für Gerichte besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers für die Justiz offenkundig ist oder sie davon unterrichtet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 1 StR 165/24, BeckRS 2024, 21197 mwN).
- EGMR, 01.09.2016 - 24062/13
Marc Brauer ./. Deutschland: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Art. 6 MRK
Auszug aus BGH, 15.04.2026 - 1 StR 63/26
Anders als in dem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschiedenen Fall (vgl. EGMR, Urteil vom 1. September 2016 - 24062/13 - Marc Brauer/ Deutschland, NVwZ 2018, 635), ist die Angeklagte nicht in gravierender Weise psychisch krank, war damals nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht und hatte keine Probleme, per Post mit der Justiz Kontakt aufzunehmen und selbst Post zu erhalten. - EGMR, 10.10.2002 - 38830/97
Rechtssache C. gegen PORTUGAL
Auszug aus BGH, 15.04.2026 - 1 StR 63/26
Es kann offenbleiben, ob ein 'offenkundiger Mangel' der Verteidigung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. EGMR, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 38830/97 - Czekalla/Portugal, NJW 2003, 1229) darin zu sehen sein könnte, dass der Pflichtverteidiger das Rechtsmittel nicht innerhalb der Monatsfrist begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2024 - 1 StR 165/24, BeckRS 2024, 21197 mwN).
- BGH, 10.06.2026 - 5 StR 155/26
Entscheidung über Pflichtverteidigerwechsel; Beiordnung eines neuen …
Für Behörden und Gerichte besteht eine Verpflichtung zum Eingreifen nur, wenn das Versagen eines Pflichtverteidigers offenkundig ist oder wenn sie davon unterrichtet werden (EGMR, Urteile vom 22. März 2007, Staroszczyk/Polen, Nr. 59519/00, NJW 2008, 2317, 2318; vom 10. Oktober 2002, Czekalla/Portugal, Nr. 38830/97, NJW 2003, 1229, 1230; BGH, Beschluss vom 15. April 2026 - 1 StR 63/26).
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