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Rechtsprechung
   LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27749
LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12 (https://dejure.org/2013,27749)
LG Köln, Entscheidung vom 31.01.2013 - 1 T 188/12 (https://dejure.org/2013,27749)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 1 T 188/12 (https://dejure.org/2013,27749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AdWirkG § 2; AdWirkG § 5; BGB § 1741; EGBGB Art. 22 f.; FamGB 1964 (Polen) Art. 118 ff.; FGG § 16; FGG § 16a; FGG §§ 19 ff.; FGG-RG Art. 111; GG Art. 1 f.
    Kindschaftsrecht --> Adoption

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1498
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 25 T 1193/06
    Auszug aus LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12
    Soweit es, wie hier, um die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption geht, müssten die Rechtsfolgen dieser ausländischen Entscheidung in einer besonders schwerwiegenden Weise gegen Sinn und Zweck einer Annahme an Kindes Statt nach deutschem Recht, die im Wesentlichen den Kindesinteressen dienen soll, vgl. § 1741 BGB, oder gegen das Persönlichkeitsrecht des Anzunehmenden, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 GG, verstoßen (LG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2007, Az.: 25 T 1193/06 m.w.N.).

    Bei der Prüfung, ob die Rechtsfolgen einer im Ausland erfolgten Adoption gegen den deutschen ordre public verstoßen, ist nicht auf den Zeitpunkt der ausländischen Entscheidung, sondern auf den Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung entschieden wird, abzustellen (…vgl. KG Berlin, a.a.O.; LG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2007, Az.: 25 T 1193/06, beide m.w.N.).

    Wie oben dargestellt, ist bei der Prüfung, ob die Rechtsfolgen einer im Ausland erfolgten Adoption gegen den deutschen ordre public verstoßen, nicht auf den Zeitpunkt der ausländischen Entscheidung, sondern auf den Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung entschieden wird, abzustellen (…s.o., vgl. KG Berlin, a.a.O.; LG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2007, Az.: 25 T 1193/06, beide m.w.N.).

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in …

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12
    Rn. 18 § 16a FGG sieht bei einer Dekretadoption keine materiell-rechtliche Prüfung anhand des nach Art. 22, 23 EGBG berufenen Sachrechts vor, sondern lediglich eine verfahrensrechtliche Prüfung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 1 W 369/05, m.w.N.).

    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist vielmehr nur dann nach § 16a Nr. 4 FGG ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führte, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erschiene (KG Berlin, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 1 W 369/05; OLG Karlsruhe, StAZ 2004, 111, 112; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 699ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 14.06.2007 - 9 T 54/07
    Auszug aus LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12
    In die Entscheidung sind daher auch Umstände einzubeziehen, die nach der ausländischen Entscheidung eingetreten sind und das Kindeswohl betreffen (LG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2007, Az.: 2/09 T 54/07).

    Für eine am ordre public gemessene angemessene Kindeswohlprüfung ist es nicht erforderlich, dass eine Überprüfung der Lebensumstände der Adoptionswilligen durch eine Fachstelle in Deutschland oder im Herkunftsland stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2012, Az.2 UF 190/12; OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2012, Az.: 4 UF 185/10; LG Frankfurt, Beschluss vom14.06.2007, Az.: 2/09 T 54/07).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 11 Wx 8/03

    Auslandsadoption: Anerkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung trotz …

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12
    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist vielmehr nur dann nach § 16a Nr. 4 FGG ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führte, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erschiene (KG Berlin, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 1 W 369/05; OLG Karlsruhe, StAZ 2004, 111, 112; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 699ff.).
  • OLG Köln, 23.04.2012 - 4 UF 185/10

    Anerkennung einer im Iran ergangenen Entscheidung über die Adoption eines Kindes, …

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12
    Für eine am ordre public gemessene angemessene Kindeswohlprüfung ist es nicht erforderlich, dass eine Überprüfung der Lebensumstände der Adoptionswilligen durch eine Fachstelle in Deutschland oder im Herkunftsland stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2012, Az.2 UF 190/12; OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2012, Az.: 4 UF 185/10; LG Frankfurt, Beschluss vom14.06.2007, Az.: 2/09 T 54/07).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2012 - 2 UF 190/12

    Voraussetzungen der Anerkennung einer kosovarischen Adoptionsentscheidung

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12
    Für eine am ordre public gemessene angemessene Kindeswohlprüfung ist es nicht erforderlich, dass eine Überprüfung der Lebensumstände der Adoptionswilligen durch eine Fachstelle in Deutschland oder im Herkunftsland stattgefunden hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.12.2012, Az.2 UF 190/12; OLG Köln, Beschluss vom 23.04.2012, Az.: 4 UF 185/10; LG Frankfurt, Beschluss vom14.06.2007, Az.: 2/09 T 54/07).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1995 - 3 Wx 415/93

    Erteilung eines Erbschein zugunsten von in den USA adoptierten Abkömmlingen

    Auszug aus LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12
    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist vielmehr nur dann nach § 16a Nr. 4 FGG ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führte, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erschiene (KG Berlin, Beschluss vom 04.04.2006, Az.: 1 W 369/05; OLG Karlsruhe, StAZ 2004, 111, 112; OLG Düsseldorf, FamRZ 1996, 699ff.).
  • LG Koblenz, 27.03.2006 - 2 T 407/05
    Auszug aus LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12
    In diesem Fall aber verstößt es nicht gegen den deutschen ordre public, die Adoption trotz fehlender Zustimmung des leiblichen Vaters durchzuführen (vgl. hierzu LG Koblenz, Beschluss vom 27.03.2006, Az.: 2 T 407/05).
  • AG Köln, 17.04.2012 - 60 XVI 66/07
    Auszug aus LG Köln, 31.01.2013 - 1 T 188/12
    Der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 17.04.2012 (Az.: 60 XVI 66/07) wird aufgehoben.
  • OLG Hamm, 19.12.2013 - 11 UF 24/13

    Anerkennung der durch einen kamerunisches Gericht ausgesprochenen …

    Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist vielmehr nur dann ausgeschlossen, wenn sie zu einem Ergebnis führt, das zu dem Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010, I-25 Wx 15/10 m.w.N.; LG Köln, FamRZ 2013, 1498 ff.).

    Rn. 26 Soweit es, wie hier, um die Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung geht, müssen die Rechtsfolgen der ausländischen Entscheidung in einer besonders schwerwiegenden Weise gegen Sinn und Zweck einer Kindesannahme nach deutschem Recht, die im Wesentlichen den Kindesinteressen dienen soll, (§ 1741 BGB) oder gegen das Persönlichkeitsrecht des Annehmenden verstoßen (LG Düsseldorf , Beschluss vom 14.06.2007, Az. 25 T 1193/06 m.w.N.; LG Köln, FamRZ 2013, 1498 ff.).

    Vor diesem Hintergrund erachtet es der Senat daher nicht für ordre-publicwidrig, dass die Eignungsprüfung des Antragstellers nicht durch Fachstellen in Deutschland und in Kamerun nur in verkürzter Form erfolgte (LG Köln, FamRZ 2013, 1498 ff.), zumal aufgrund der vorliegenden Stiefkindadoption auch nicht die Gefahr bestand, dass sich ein Adoptionsbewerber unter Umgehung der strengen deutschen Eignungsprüfung ein Kind aus dem Ausland beschafft bzw. dass andere Adoptionswillige benachteiligt werden.

  • AG Hamm, 28.08.2014 - 20 F 70/13
    Die Rechtsfolgen der ausländischen Entscheidung müssen in einer besonders schwerwiegenden Weise gegen Sinn und Zweck einer Kindesannahme nach deutschem Recht, die im Wesentlichen den Kindesinteressen dienen soll (§ 1741 BGB) oder gegen das Persönlichkeitsrecht des Annehmenden verstoßen (OLG Düsseldorf, 1-15 Wx 15/10; LG Köln, FamRZ 2013, 1498; OLG Hamm, II-11 UF 24/13).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.05.2013 - 6 L 401/12

    Ausbildungs und Studienförderungsrecht

    11 Bei der Beurteilung der Anerkennungsfähigkeit einer von einem ausländischen Gericht ausgesprochenen Adoption (Dekretadoption) ist keine materiell-rechtliche Prüfung an Hand des nach den Artikeln 22, 23 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) berufenen Sachrechts, sondern lediglich eine verfahrensrechtliche Prüfung vorgesehen (vgl. zu § 16a FGG: Kammergericht Berlin…, Beschluss vom 04. April 2006 - 1 W 369/05 - zitiert nach Juris, Rdnr. 6; Landgericht Köln, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 1 T 188/12 - zitiert nach Juris, Rdnr. 13; vgl. ferner zu § 109 FamFG: § 109 Abs. 5 FamFG, wonach eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der ausländischen Entscheidung nicht stattfindet).
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