Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Betreten der Autobahn; Haftungseinheit
- Justiz Baden-Württemberg
§ 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 18 Abs 9 StVO, § 34 Abs 1 Nr 4 StVO
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote; Haftungseinheit - verkehrslexikon.de
Zur Haftung beim Betreten der Autobahn
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Autobahnunfall - Betreten der Autobahn erlaubt?
- rabüro.de
Zur Haftungsverteilung bei Autobahnunfall im Zusammenhang mit dem Betreten der Autobahn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem anlässlich eines zuvor geschehenen Auffahrunfalls auf der Fahrbahn der Autobahn befindlichen Beifahrer eines der verunfallten Pkw
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Haftung bei Betreten der Autobahn
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mitverschulden des geschädigten bei Betreten der Autobahn
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gefährliches Betreten der Autobahn
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mitverschulden des geschädigten bei Betreten der Autobahn
- haufe.de (Kurzinformation)
Betretungsverbot für Autobahnen ist strikt einzuhalten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Geringfügiger Blechschaden aufgrund eines leichten Auffahrunfalls rechtfertigt kein Betreten einer Autobahn - Verstoß gegen Betretungsverbot begründet Mitverschulden an Unfallfolgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Mitverschuldens bei einem nahezu ungebremsten Aufprall eines Fahrzeugs auf vorher verunfallte Fahrzeuge
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 26.06.2012 - 3 O 148/10
- OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Papierfundstellen
- NZV 2014, 404
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (28)
- BGH, 16.04.1996 - VI ZR 79/95
Zurechnung der Verursachungsbeiträge mehrerer Schädiger
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Durch die Rechtsfigur der Haftungs- bzw. Zurechnungseinheit soll vermieden werden, dass im Wesentlichen identische Verursachungsfaktoren zum Nachteil eines Beteiligten doppelt zum Ansatz kommen (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 19] und anschaulich Otzen DAR 1997, 348-352, jeweils m.w.N.).Rn. 63 b) Eine Zurechnungseinheit wurde daher beispielsweise angenommen für einen einer Verkehrskontrolle unterzogenen alkoholisierten Fahrer eines Pkws und die die Kontrolle durchführenden Polizisten gegenüber einem in diese Personengruppe hineinfahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1973, 2022 [juris Tz. 16]), ebenso für den Fahrzeughalter eines unbeleuchtet auf offener Straße geschobenen Pkws und einen schiebenden Helfer gegenüber dem auffahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 20]).
Ein - auch gestörter - Gesamtschuldnerausgleich zwischen dem Kläger und dem Zeugen Ö. kommt daher von vornherein nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 22]).
Rn. 65 d) Die Berücksichtigung eines - eventuellen - Verursachungsanteils des Zeugen Ö. im Verhältnis der Parteien kommt daher lediglich im Rahmen der Bemessung der einheitlichen Haftungsquote der aus dem Kläger und dem Zeugen bestehenden Zurechnungseinheit einerseits und den Beklagten als Schädigern andererseits in Betracht (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 21 f.]).
Angesichts des Zwecks der Zurechnungseinheit, die doppelte Berücksichtigung im Wesentlichen identischer Kausalbeiträge zu verhindern (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 22] m.w.N.), kann jedoch offen bleiben, ob den Zeugen Ö. insoweit überhaupt der Vorwurf trifft, mit dem von ihm geführten Fahrzeug die Fahrbahn nach dem ersten Unfallgeschehen nicht unverzüglich geräumt zu haben (§§ 34 Abs. 1 Nr. 2, 18 Abs. 8 StVO).
- BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97
Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Es kommt demnach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 239-241 [juris Tz. 15]; NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 8]; jeweils m.w.N.).Unter dem Begriff des Mitverschuldens ist dabei nicht (nur) die vorwerfbare Verletzung einer Dritten gegenüber bestehenden Rechtspflicht, sondern (schon) die Außerachtlassung derjenigen Sorgfalt zu verstehen, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (vgl. BGH NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 9] m.w.N.).
Liegt in einer solchen Vernachlässigung der eigenen Schutzinteressen zugleich ein Verstoß gegen eine auch gegenüber Dritten bestehenden Rechtspflicht, so verstärkt dies indes regelmäßig den den Geschädigten treffenden Vorwurf (vgl. BGH NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 9]).
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09
Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Die Fahrbahn von Autobahnen darf daher im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen Gefahren nur ganz ausnahmsweise, insbesondere in Notfällen zur Hilfeleistung (§ 34 Abs. 1 Nr. 4 StVO, § 323c StGB), betreten werden (vgl. OLG München Schaden-Praxis 2011, 395-396 [juris Tz. 23] sowie - zum Seitenstreifen - BGH NJW 2011, 292-295 [juris Tz. 11]).Rn. 56 (d) Der Senat vermag dem Kläger auch nicht darin beizupflichten, dass ihn bezüglich des Betretens der Fahrbahn der Autobahn und des dortigen Verweilens deshalb kein Mitverschuldensvorwurf trifft, weil er in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht voraussehbaren Gefahrenlage keine Zeit zur ruhigen Überlegung gehabt und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternommen habe, um den (zweiten) Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert habe (vgl. BGH NJW 2011, 292-295 [juris Tz. 13] m.w.N.).
- OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 1 Ws 83/01
Zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Denn insoweit steht das mit einer Aufklärung durch eine - allenfalls kurze - Besichtigung des Schadens verbundene Interesse regelmäßig in keinem vernünftigen Verhältnis mit der dadurch für Leib und Leben hervorgerufenen Gefahr (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken NZV 2001, 387-388 [juris Tz. 7]).Angesichts dessen, dass beim ersten Auffahrunfall nur ein geringer Schaden eingetreten war, wäre ein Stehenbleiben der Fahrzeuge auf der mittleren Fahrspur und deren Absicherung darüber hinaus ohnehin ausgeschieden; diese wären vielmehr - durch deren Fahrzeugführer - unverzüglich beiseite zu fahren gewesen (vgl. hierzu auch OLG Zweibrücken NZV 2001, 387-388 [juris Tz. 7]).
- BGH, 18.09.1973 - VI ZR 91/71
Abwägung verschiedener zum Unfall führender Kausalverläufe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Rn. 63 b) Eine Zurechnungseinheit wurde daher beispielsweise angenommen für einen einer Verkehrskontrolle unterzogenen alkoholisierten Fahrer eines Pkws und die die Kontrolle durchführenden Polizisten gegenüber einem in diese Personengruppe hineinfahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1973, 2022 [juris Tz. 16]), ebenso für den Fahrzeughalter eines unbeleuchtet auf offener Straße geschobenen Pkws und einen schiebenden Helfer gegenüber dem auffahrenden Fahrzeugführer (vgl. BGH NJW 1996, 2023-2025 [juris Tz. 20]).Dieser unfallbedingende Ursachenbeitrag war durch die Verhaltensweisen des Klägers und des Zeugen Ö. bereits geschaffen, als der den Beklagten zuzurechnende Kausalverlauf hinzutrat und zum Schadenseintritt führte (vgl. BGH NJW 1973, 2022 [juris Tz. 16]).
- BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Rn. 43 b) Nachdem die Parteien vorliegend in der Berufung - nur - noch um die eine hälftige Haftung übersteigende und damit über den Umfang der Einstandspflicht der Beklagten für Zukunftsschäden des Klägers infolge des streitgegenständlichen Unfallereignisses streiten, ist das Feststellungsinteresse gegeben: Angesichts der unstreitigen schweren unfallbedingten (Primär-)Verletzungen des Klägers kann der zukünftige Eintritt von - weiteren - Spätfolgen nicht ausgeschlossen werden (vgl. auch BGH NJW-RR 2007, 601-602 [juris Tz. 13]; 1989, 1367 [juris Tz. 8] und VersR 1967, 256 [juris Tz. 27]). - BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08
Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Rn. 68 b) Der Senat vermag ferner die Auffassung der Beklagten nicht zu teilen, dass - auch - den Kläger der Vorwurf eines grob fahrlässigen Verhaltens trifft, denn dies setzt eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Verletzung von Pflichten oder - vorliegend - zumindest der gebotenen Eigensicherung voraus (vgl. BGH NJW 2009, 1482-1485 [juris Tz. 34] m.w.N.). - BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07
Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad- …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Es kommt demnach für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2009, 239-241 [juris Tz. 15]; NJW 1998, 1137-1138 [juris Tz. 8]; jeweils m.w.N.). - BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Im Übrigen begründet eine solche nur vorübergehende Gebrauchsüberlassung ohnehin keine Haltereigenschaft (vgl. BGH NJW 1992, 900-902 [juris Tz. 7] und Hentschel/König/Dauer - König, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 7 StVG Rn. 16, jeweils m.w.N.). - BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74
Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12
Zwar ist Schmerzensgeld grundsätzlich - nur - als einmalige Kapitalentschädigung zu zahlen und die Zubilligung einer Schmerzensgeldrente kommt nur in Betracht, wenn das haftungsbegründende Ereignis zu lebenslangen schweren Dauerschäden geführt hat, deren sich der Verletzte immer wieder neu und schmerzlich bewusst wird (vgl. BGH VersR 1968, 475 [juris Tz. 14]; MDR 1976, 1012 [juris Tz. 15] und OLG Hamm ZfSch 2005, 122-124 [juris Tz. 12] m.w.N.). - BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen …
- BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93
Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen
- BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99
Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; …
- BGH, 21.07.1998 - VI ZR 276/97
Aufteilung des Schmerzensgeldes in Kapital- und Rentenbeträge in der …
- OLG Hamm, 02.12.2002 - 6 U 131/02
Zum Ersatz der Anschaffungskosten für ein behindertengerecht ausgebautes …
- OLG Brandenburg, 09.02.2006 - 12 U 116/05
Schmerzensgeldbemessung: Voraussetzungen für die Aufspaltung in Kapitalbetrag und …
- BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und …
- BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55
Rechtsmittelkosten nach Grundurteil
- BGH, 02.02.1968 - VI ZR 167/66
Haftungsverteilung bei Unfall mit einem 8-jährigen Kind
- OLG Hamm, 29.03.1994 - 27 U 219/93
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger auf dem Standstreifen der …
- OLG Frankfurt, 27.11.1996 - 3 Ss 364/96
Der mitfahrender und anwesender Halter kann Beteiligter sein und unterliegt dann …
- OLG Celle, 18.03.1999 - 14 U 90/98
Haftungsverteilung bei Personenschäden nach einem doppelten Unfallereignis
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
- BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08
Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den …
- BGH, 09.11.2004 - VIII ZB 36/04
Erweiterung eines zunächst beschränkten Berufungsantrags
- BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52
Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …
- BGH, 13.07.1967 - III ZR 169/66
Schadensersatz aus einem tödlichen Verkehrsunfall - Zusammenstoß mit einem Kfz …
- KG, 23.08.2023 - 25 U 141/19
Berechnung der Art und der Höhe von Ansprüchen auf Schmerzensgeld- und …
Die in der Berufungsbegründung angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe (NZV 2014, 404) erscheint insoweit durchaus vergleichbar. - LG Stuttgart, 22.05.2015 - 16 O 410/14
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Haftungsquote des …
Die Fahrbahn von Autobahnen darf daher im Hinblick auf die damit verbundenen erheblichen Gefahren nur ganz ausnahmsweise, insbesondere in Notfällen zur Hilfeleistung betreten werden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2014, 404 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
- baurechtsiegen.de
Rücktritt vom Werkvertrag wegen unterbliebener Mängelbeseitigung
- rechtsportal.de
BGB § 631 Abs. 1; BGB § 634 Nr. 3; BGB § 636
Rücktritt vom Werkvertrag durch den Auftraggeber wegen unterbliebener Mängelbeseitigung
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Kein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Kein Anspruch auf Rückzahlung des Werklohns! (IBR 2018, 69)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.04.2012 - 31 O 165/11
- OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
- BGH, 10.08.2016 - VII ZR 124/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Der Senat hat sich von der Richtigkeit dieser Behauptung keine für das praktische Leben brauchbare Gewissheit verschaffen können, die etwaigen restlichen Zweifeln Schweigen gebietet (…vgl. zum Beweismaß BVerfG NJW 2001, 1639, 1640 [BVerfG 18.01.2001 - 1 BvR 1273/96] [juris-Rn. 6]; BGHZ 53, 245, 255 f. [juris-Rn. 72] - "Anastasia";… BGH NJW 1993, 935, 937 [BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91] [juris-Rn. 16];… NJW-RR 1994, 567 [BGH 14.12.1993 - VI ZR 221/92] [juris-Rn. 13]; NJW 1998, 1870 [BGH 09.02.1998 - II ZB 15/97] [unter 3 b) der Gründe]). - BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Der Senat hat sich von der Richtigkeit dieser Behauptung keine für das praktische Leben brauchbare Gewissheit verschaffen können, die etwaigen restlichen Zweifeln Schweigen gebietet (…vgl. zum Beweismaß BVerfG NJW 2001, 1639, 1640 [BVerfG 18.01.2001 - 1 BvR 1273/96] [juris-Rn. 6];… BGHZ 53, 245, 255 f. [juris-Rn. 72] - "Anastasia"; BGH NJW 1993, 935, 937 [BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91] [juris-Rn. 16];… NJW-RR 1994, 567 [BGH 14.12.1993 - VI ZR 221/92] [juris-Rn. 13]; NJW 1998, 1870 [BGH 09.02.1998 - II ZB 15/97] [unter 3 b) der Gründe]). - OLG Hamm, 28.02.2013 - 21 U 86/12
Nachbesserung kann beim Werkvertrag auch nach zwei erfolglosen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Erforderlich sind vielmehr über die Mangelhaftigkeit hinaus besondere Umstände, die an der Integrität des Bauunternehmers zweifeln lassen (z. B. verschwiegener, für den Besteller nicht ohne Weiteres erkennbarer Einbau minderwertiger Bauteile, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 20, 21 [OLG Düsseldorf 13.08.1996 - 22 U 42/96] - dünneres, nicht bruchsicheres Glas -) oder an seiner Kompetenz (z. B. sicherheitsrelevante Mängel oder außergewöhnliche Häufung besonders schwer wiegender Mängel, vgl. BGH NZBau 2008, 576 f. [BGH 08.05.2008 - VII ZR 201/07] ; OLG Koblenz BauR 1995, 395, 396 f. - explodierter Kachelofen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2007 - 21 U 172/06, juris, Tz. 18, 20 - "kosmetisch" reparierte, abbruchgefährdete Balkone - OLG Hamm, Urteil vom 28.2.2013 - 21 U 86/12, BeckRS 2013, 16795, Tz. 91; wiederholtes Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen über längeren Zeitraum, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1268, 1269 [BGH 03.03.1998 - X ZR 14/95] ; OLG Bremen BauR 2007, 422 f.).
- BGH, 08.05.2008 - VII ZR 201/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Geltendmachung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Erforderlich sind vielmehr über die Mangelhaftigkeit hinaus besondere Umstände, die an der Integrität des Bauunternehmers zweifeln lassen (z. B. verschwiegener, für den Besteller nicht ohne Weiteres erkennbarer Einbau minderwertiger Bauteile, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 20, 21 [OLG Düsseldorf 13.08.1996 - 22 U 42/96] - dünneres, nicht bruchsicheres Glas -) oder an seiner Kompetenz (z. B. sicherheitsrelevante Mängel oder außergewöhnliche Häufung besonders schwer wiegender Mängel, vgl. BGH NZBau 2008, 576 f. [BGH 08.05.2008 - VII ZR 201/07] ; OLG Koblenz BauR 1995, 395, 396 f. - explodierter Kachelofen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2007 - 21 U 172/06, juris, Tz. 18, 20 - "kosmetisch" reparierte, abbruchgefährdete Balkone - OLG Hamm, Urteil vom 28.2.2013 - 21 U 86/12, BeckRS 2013, 16795, Tz. 91; wiederholtes Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen über längeren Zeitraum, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1268, 1269 [BGH 03.03.1998 - X ZR 14/95] ; OLG Bremen BauR 2007, 422 f.). - BGH, 20.01.2009 - X ZR 45/07
Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Insoweit kommt es primär auf das Verhalten der Beklagten vor der Rücktrittserklärung und der Ersatzvornahme an, auf das ihr nachfolgende nur insoweit, als es Schlüsse auf die vorherige Haltung erlaubt (vgl. BGH BauR 2009, 976 ff., Tz. 10). - BGH, 05.05.2011 - VII ZR 28/10
Bauvertrag: Zurückweisung eines untauglichen Angebots des Unternehmers zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Einen Rechtssatz, in solchen Fällen erübrige sich eine Fristsetzung, gibt es nicht, er wird insbesondere nicht in der vom Kläger hierfür herangezogenen Entscheidung des BGH (NJW 2011, 1872 [BGH 05.05.2011 - VII ZR 28/10] ) aufgestellt. - OLG Bremen, 07.09.2005 - 1 U 32/05
Nach drei Versuchen Nacherfüllung fehlgeschlagen!
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Erforderlich sind vielmehr über die Mangelhaftigkeit hinaus besondere Umstände, die an der Integrität des Bauunternehmers zweifeln lassen (z. B. verschwiegener, für den Besteller nicht ohne Weiteres erkennbarer Einbau minderwertiger Bauteile, vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 20, 21 [OLG Düsseldorf 13.08.1996 - 22 U 42/96] - dünneres, nicht bruchsicheres Glas -) oder an seiner Kompetenz (z. B. sicherheitsrelevante Mängel oder außergewöhnliche Häufung besonders schwer wiegender Mängel, vgl. BGH NZBau 2008, 576 f. [BGH 08.05.2008 - VII ZR 201/07] ; OLG Koblenz BauR 1995, 395, 396 f. - explodierter Kachelofen - OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2007 - 21 U 172/06, juris, Tz. 18, 20 - "kosmetisch" reparierte, abbruchgefährdete Balkone - OLG Hamm, Urteil vom 28.2.2013 - 21 U 86/12, BeckRS 2013, 16795, Tz. 91; wiederholtes Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen über längeren Zeitraum, vgl. BGH NJW-RR 1998, 1268, 1269 [BGH 03.03.1998 - X ZR 14/95] ; OLG Bremen BauR 2007, 422 f.). - OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 81/13
Bestreiten von Mängeln ist keine Erfüllungsverweigerung!
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Unabhängig davon setzt eine Verweigerung der Nachbesserung grundsätzlich voraus, dass der Besteller den Unternehmer dazu aufgefordert hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2014, 1115, 1116, unter A I 2b der Gründe). - BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
a) Eine Fristsetzung ist dem Besteller nicht zuzumuten, wenn sich der Bauunternehmer bei der Bauausführung als so unzuverlässig erwiesen hat, dass der Besteller berechtigterweise das Vertrauen in seine Bereitschaft und seine Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Nachbesserung verloren hat (vgl. BGHZ 46, 242, 245, st. Rspr.). - BGH, 14.12.1993 - VI ZR 221/92
Überzeugungsbildung des Tatrichters
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12
Der Senat hat sich von der Richtigkeit dieser Behauptung keine für das praktische Leben brauchbare Gewissheit verschaffen können, die etwaigen restlichen Zweifeln Schweigen gebietet (…vgl. zum Beweismaß BVerfG NJW 2001, 1639, 1640 [BVerfG 18.01.2001 - 1 BvR 1273/96] [juris-Rn. 6];… BGHZ 53, 245, 255 f. [juris-Rn. 72] - "Anastasia";… BGH NJW 1993, 935, 937 [BGH 14.01.1993 - IX ZR 238/91] [juris-Rn. 16]; NJW-RR 1994, 567 [BGH 14.12.1993 - VI ZR 221/92] [juris-Rn. 13]; NJW 1998, 1870 [BGH 09.02.1998 - II ZB 15/97] [unter 3 b) der Gründe]). - BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95
Wechsel der Beweislast bei der Abnahme des Werkes - Ausschluss des …
- BGH, 09.02.1998 - II ZB 15/97
Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien
- BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 1273/96
Verfassungsbeschwerde gegen ein zivilgerichtliches Urteil wegen Zahlung von …
- OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96
Baumängel-Schadensersatz
- OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94
- OLG Koblenz, 19.07.2001 - 5 U 443/01
Nachbesserungsbefugnis bei Werkvertrag
- OLG Düsseldorf, 06.11.2007 - 21 U 172/06
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung und Höhe der Kosten
- LG Stuttgart, 07.02.2025 - 23 O 18/24 Erforderlich sind vielmehr über die Mangelhaftigkeit hinaus besondere Umstände, die an der Integrität des Unternehmers zweifeln lassen, oder dass eine ordnungsgemäße Mängelbeseitigung nicht erwartet werden kann (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 07.05.2014 - 1 U 136/12; OLG Koblenz, Urteil vom 19.07.2001 - 5 U 443/01).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 253 Abs 2 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Arzthaftung: Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Folgen eines Behandlungsfehlers durch die nicht ausreichende Öffnung des Schädels bei der operativen Behandlung eines Hirntumors; Mitverschulden durch fehlende Mitwirkung des Patienten an der dringend indizierten ... - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Betreten der Autobahn nicht bei kleinen Unfällen
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 79 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Behandlungsfehler | Operative Behandlung eines Hirntumors: Ausreichende Öffnung des Schädels
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflichten des behandelnden Arztes bei operativer Entfernung eines Hirntumors; Verantwortlichkeit der Eltern eines erkrankten Kindes bei fehlender Mitwirkung an der dringend indizierten Operation
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 10.10.2012 - 9 O 213/09
- OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
- BGH, 10.05.2016 - VI ZR 502/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11
Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Diese gesundheitliche Belastung kennzeichnet den davon getragenen Schaden der Klägerin (BGH NJW 2012, 2024).Rn. 99 Steht in diesem Sinne fest, dass der Beklagte zu 2. der Klägerin durch fehlerhaftes ärztliches Handeln einen Schaden zugefügt hat, so müssen die Beklagten ihre Behauptung beweisen, der Patient hätte den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten (BGH NJW 2005, 2072, 2073; 2012, 2024, 2025; Urteil vom 5. November 2013, VI ZR 527/12 - BeckRS 2013, 20960).
Hierzu gehören auch Folgebehandlungen Dritter, selbst wenn sie für sich als fehlerhaft zu betrachten sind (BGH NJW 2012, 2024, 2025).
- BGH, 02.07.2013 - VI ZR 554/12
Arzt- und Krankenhaushaftung: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Zum Primärschaden gehören alle allgemeinen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten unter Einschluss der sich daraus ergebenden Risiken, die sich aus der unterlassenen oder unzureichenden Behandlung ergeben können (BGH NJW 2013, 3094, 3095). - BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03
Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Rn. 99 Steht in diesem Sinne fest, dass der Beklagte zu 2. der Klägerin durch fehlerhaftes ärztliches Handeln einen Schaden zugefügt hat, so müssen die Beklagten ihre Behauptung beweisen, der Patient hätte den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten (BGH NJW 2005, 2072, 2073; 2012, 2024, 2025; Urteil vom 5. November 2013, VI ZR 527/12 - BeckRS 2013, 20960).
- BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12
Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Rn. 99 Steht in diesem Sinne fest, dass der Beklagte zu 2. der Klägerin durch fehlerhaftes ärztliches Handeln einen Schaden zugefügt hat, so müssen die Beklagten ihre Behauptung beweisen, der Patient hätte den gleichen Schaden auch bei einem rechtmäßigen fehlerfreien ärztlichen Handeln erlitten (BGH NJW 2005, 2072, 2073; 2012, 2024, 2025; Urteil vom 5. November 2013, VI ZR 527/12 - BeckRS 2013, 20960). - BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86
Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Rn. 97 Auch wenn der Sachverständige Dr. Sch. im schriftlichen Gutachten vom 28. Februar 2012 nur noch feststellt, die überwiegende oder vollständige Entfernung des Tumors sei mit hoher Wahrscheinlichkeit bis Februar 2000 möglich gewesen und eine solche Aussage lasse sich für den 25. Juli 2001 vor dem Hintergrund nicht gesicherter Befunde nicht treffen (was zu Beweiserleichterungen für die Klägerin führen müsste - vgl. BGH NJW 1987, 1482, 1483 f.), steht zur Überzeugung des Senats fest, dass bei der ersten und der zweiten Operation (hier angesichts des nachfolgend erhobenen Befundes) vermeidbare Tumorreste verblieben, die gewachsen sind und zum Rezidiv führten. - BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99
Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Rn. 98 Selbst wenn sich unter dem jeweiligen Tumorrest auch Anteile befunden haben sollten, die man nicht hätte entfernen können, genügt für die Haftung des Arztes schon die Mitursächlichkeit des Behandlungsfehlers für einen Körper- oder Gesundheitsschaden, sodass sich der Arzt den gesamten Schaden zurechnen lassen muss, wenn nicht feststeht, dass der Behandlungsfehler nur zu einem abgrenzbaren Teil des Schadens führte (BGH NJW 1997, 796, 797; 2000, 3423, 3424). - BGH, 01.10.1996 - VI ZR 10/96
Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Rn. 98 Selbst wenn sich unter dem jeweiligen Tumorrest auch Anteile befunden haben sollten, die man nicht hätte entfernen können, genügt für die Haftung des Arztes schon die Mitursächlichkeit des Behandlungsfehlers für einen Körper- oder Gesundheitsschaden, sodass sich der Arzt den gesamten Schaden zurechnen lassen muss, wenn nicht feststeht, dass der Behandlungsfehler nur zu einem abgrenzbaren Teil des Schadens führte (BGH NJW 1997, 796, 797; 2000, 3423, 3424). - BGH, 21.01.2009 - VI ZR 170/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess; Anforderungen an die Würdigung von …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Es genügt schon, wenn neue und erstzunehmende Bedenken gegen Teile des Gutachtens erhoben werden (BGH NJOZ 2009, 1998, 2000 f.). - BGH, 14.12.1993 - VI ZR 67/93
Würdigung von medizinischen Sachverständigengutachten in Arzthaftungsverfahren; …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Das gilt selbst dann, wenn sich die Unklarheiten aus einem Privatgutachten ergeben (BGH NJW 1994, 1596, 1597). - BGH, 09.06.2009 - VI ZR 138/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Arzthaftungsprozess
Auszug aus OLG Naumburg, 23.10.2014 - 1 U 136/12
Dies zu unterlassen, verletzte den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009, VI ZR 138/08 - BeckRS 2009, 18041).
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