Rechtsprechung
| OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Oberlandesgericht Bremen
- RA Kotz
Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - pushTAN-Verfahren
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftung der Bank bei Täuschung durch Call-ID-Spoofing-Betrüger
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Call-ID-Spoofing: Anfechtung ja - Rückerstattung nein
Verfahrensgang
- LG Bremen, 24.05.2024 - 4 O 419/23
- LG Bremen, 24.05.2024 - 4 O 4198/23
- OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 48
- ZIP 2025, 1013
- WM 2024, 2235
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (36)
- OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 3 U 3/23
Keine Haftung der Bank für aufgrund Phishing-Angriffs vom Kunden grob fahrlässig …
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (siehe OLG Dresden…, Urteil vom 13.10.2022 - 8 U 760/22, juris Rn. 60 ff., WM 2023, 1638 m.zust.Anm. Werner, jurisPR-BKR 1/2024 Anm. 4;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., Bd. 6 K Onlinebanking Rn. 66; Linardatos/Bastuck, WuB 2024, 227 f.; für die Annahme einer wirksamen Autorisierung in vergleichbaren Konstellationen dagegen OLG Schleswig, Beschluss vom 03.01.2024 - 5 W 25/23, n.v.; Köbrich, VuR 2015, 9, 11; offengelassen in OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 51, WM 2024, 990) bietet das Gesetz auch keine Grundlage für die Annahme, dass durch die Anwendung des § 675j BGB auch bei täuschungsbedingten Autorisierungen die Haftungsregelung des § 675v BGB zu unterlaufen werden droht: Es bleiben hier vielmehr die allgemeinen Regelungen zur Auslegung und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen anwendbar.Durch ein solches Verhalten setzt aber ein Zahler im Sinne des § 6751 Abs. 1 S. 1 BGB sein personalisiertes Sicherheitsmerkmal einem unbefugten Zugriff aus, da der Zahler hierdurch die Kontrolle über die pushTAN als personalisiertes Sicherheitsmerkmal faktisch aus der Hand gibt und in die Hände des unbekannten Anrufers legt (vgl. so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 51, WM 2024, 990; kritisch dagegen Linardatos/Bastuck, WuB 2024, 227 f.).
In objektiver Hinsicht ist die Freigabe einer pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein solcher schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, WM 2024, 990), es gilt insoweit nichts anderes als bei der ebenfalls als schwerer Sorgfaltsverstoß einzuordnenden telefonischen Weitergabe von TANs an einen Dritten (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91; siehe hierzu und zum folgenden auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 23, WM 2024, 1508).
Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe oder sonstigen Zulassung der missbräuchlichen Nutzung von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, WM 2024, 990; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
Dasselbe gilt daher auch für den Umstand, dass dem Kläger nach seinem Vorbringen bei dem Anruf die Festnetznummer der Beklagten angezeigt wurde, wobei hier hinzukommt, dass es als allgemein bekannt anzunehmen ist, dass bei Telefonanrufen leicht über die Identität des Anrufenden getäuscht werden kann und dass auch technische Möglichkeiten bestehen, um die gegebenenfalls auf dem Telefondisplay angezeigte Anrufernummer zu fälschen (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, WM 2024, 990; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.;… Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 93, BKR 2023, 839).
- OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23
Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters bei nicht …
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Der Fall unterscheidet sich dann in der Sache nicht von einer Konstellation, in der der Zahlungsdienstnutzer ihm übersandte TANs auf Anweisung eines angeblichen Bankmitarbeiters diesem übermittelt und so diesem die Möglichkeit schafft, diese TANs zur Autorisierung eines nicht vom Zahler selbst im Online-Banking-System veranlassten Zahlungsauftrags zu verwenden (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 22, WM 2024, 1508 m.w.N.).In objektiver Hinsicht ist die Freigabe einer pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein solcher schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, WM 2024, 990), es gilt insoweit nichts anderes als bei der ebenfalls als schwerer Sorgfaltsverstoß einzuordnenden telefonischen Weitergabe von TANs an einen Dritten (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91; siehe hierzu und zum folgenden auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 23, WM 2024, 1508).
Zwar kann grundsätzlich auch einem Anspruch des Zahlungsdienstleisters aus § 675v Abs. 3 BGB der Einwand eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters nach § 254 BGB entgegengehalten werden, wenn ihm ein eigenes unsorgfältiges Handeln anzulasten ist (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 49, BGHZ 227, 343; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 19.05.2021 - 1 W 4/21, juris Rn. 25, WM 2021, 1792; Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 33, WM 2024, 150;… siehe aus der Literatur BeckOK/Schmalenbach, Ed. 71, § 675v BGB Rn. 19;… Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger-Nobbe, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675v BGB Rn. 107;… MüKo/Zetzsche, 9. Aufl., § 675v BGB Rn. 59).
Der beweisbelastete Kläger konnte daher nicht den Nachweis führen, dass mit der Ausführung einer Überweisung über EUR 10.000,- die Beklagte gegen eine vereinbarte Betragsobergrenze nach § 675k Abs. 1 BGB verstoßen hat, woraus sich ein im Rahmen des § 254 BGB relevantes Mitverschulden der Beklagten ergeben hätte (vgl. BGH…, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10, juris Rn. 27 f., WM 2012, 164; hierzu auch die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 36, WM 2024, 150).
- OLG Frankfurt, 22.09.2023 - 3 U 84/23
Online-Banking: Keine Haftung der Bank für unautorisierte Überweisungen bei …
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
In objektiver Hinsicht ist die Freigabe einer pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein solcher schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, WM 2024, 990), es gilt insoweit nichts anderes als bei der ebenfalls als schwerer Sorgfaltsverstoß einzuordnenden telefonischen Weitergabe von TANs an einen Dritten (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91; siehe hierzu und zum folgenden auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 23, WM 2024, 1508).Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe oder sonstigen Zulassung der missbräuchlichen Nutzung von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, WM 2024, 990; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).
Dies führt nicht zur Annahme einer überholenden Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers (so aber OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 22), wenn die geltend gemachte Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstleisters in dem Sinne als weiterhin kausal für den Schaden anzusehen ist, dass diese die Schadensentstehung durch die spätere Sorgfaltspflichtverletzung des Zahlungsdienstnutzers ermöglicht oder befördert hat.
- BGH, 17.11.2020 - XI ZR 294/19
Rechtsstreit um die Haftung eines Zahlers im Falle der Ausführung eines …
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Dass nach dem Vorbringen des Klägers der zugrunde liegende Zahlungsauftrag (…zur Unterscheidung zwischen Auftrag und Autorisierung siehe MüKo/Jungmann, 9. Aufl., § 675j BGB Rn. 23) nicht von ihm erteilt wurde und bei der Erteilung einer Autorisierung die Erklärung eines nicht vertretungsberechtigten Dritten dem Zahler nicht zugerechnet werden kann (siehe BGH, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 13, BGHZ 227, 343), steht hier der Wirksamkeit der Autorisierung nicht entgegen, da diese unstreitig durch den Kläger selbst erteilt wurde, so dass es vorliegend auch nicht auf die Frage der Verfügbarkeit eines Anscheinsbeweises für die Autorisierung durch den Zahler in der konkret verwendeten Form des Online-Banking-Systems der Beklagten ankommt (siehe hierzu grundlegend BGH…, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, juris Rn. 34 ff., BGHZ 208, 331; aus jüngerer Zeit siehe einerseits OLG Dresden…, Urteil vom 06.04.2023 - 8 U 578/22, juris Rn. 48 ff., GWR 2023, 355 (Ls.); andererseits OLG Schleswig…, Beschluss vom 29.10.2018 - 5 U 290/18, juris Rn. 65 ff., WM 2019, 206).Einer Erklärung der Aufrechnung mit diesen Ansprüchen bedurfte es entgegen der Auffassung des Klägers nicht: Dem Anspruch des Zahlers aus § 675u S. 2 BGB auf Erstattung bzw. Wiedergutschrift der Beträge unautorisierter Zahlungen kann ein Zahlungsdienstleister eigene Ansprüche aus § 675v Abs. 3 BGB wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten des Zahlers im Wege der Aufrechnung oder auch nach § 242 BGB entgegengehalten (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 24 f., BGHZ 227, 343;… Urteil vom 05.03.2024 - XI ZR 107/22, juris Rn. 37, WM 2024, 84).
Zwar kann grundsätzlich auch einem Anspruch des Zahlungsdienstleisters aus § 675v Abs. 3 BGB der Einwand eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters nach § 254 BGB entgegengehalten werden, wenn ihm ein eigenes unsorgfältiges Handeln anzulasten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 49, BGHZ 227, 343; so auch die Rspr. des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 19.05.2021 - 1 W 4/21, juris Rn. 25, WM 2021, 1792;… Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 33, WM 2024, 150;… siehe aus der Literatur BeckOK/Schmalenbach, Ed. 71, § 675v BGB Rn. 19;… Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger-Nobbe, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675v BGB Rn. 107;… MüKo/Zetzsche, 9. Aufl., § 675v BGB Rn. 59).
- OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Zudem ist generell aufgrund der in den letzten Jahren vielfach durch verschiedene Medien bekannt gewordenen Fälle die Kenntnis als allgemeines Wissen vorauszusetzen, dass Kunden durch betrügerische Briefe und Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe oder sonstigen Zulassung der missbräuchlichen Nutzung von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, denn spätestens seit 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen veranlassen, öffentlich breit diskutiert (siehe OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19;… Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, WM 2024, 990; OLG München, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 99).Dasselbe gilt daher auch für den Umstand, dass dem Kläger nach seinem Vorbringen bei dem Anruf die Festnetznummer der Beklagten angezeigt wurde, wobei hier hinzukommt, dass es als allgemein bekannt anzunehmen ist, dass bei Telefonanrufen leicht über die Identität des Anrufenden getäuscht werden kann und dass auch technische Möglichkeiten bestehen, um die gegebenenfalls auf dem Telefondisplay angezeigte Anrufernummer zu fälschen (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, WM 2024, 990; OLG München, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.;… Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 93, BKR 2023, 839).
- OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23
Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
In objektiver Hinsicht ist die Freigabe einer pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein solcher schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, WM 2024, 990), es gilt insoweit nichts anderes als bei der ebenfalls als schwerer Sorgfaltsverstoß einzuordnenden telefonischen Weitergabe von TANs an einen Dritten (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; OLG Köln…, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91; siehe hierzu und zum folgenden auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 23, WM 2024, 1508).Dasselbe gilt daher auch für den Umstand, dass dem Kläger nach seinem Vorbringen bei dem Anruf die Festnetznummer der Beklagten angezeigt wurde, wobei hier hinzukommt, dass es als allgemein bekannt anzunehmen ist, dass bei Telefonanrufen leicht über die Identität des Anrufenden getäuscht werden kann und dass auch technische Möglichkeiten bestehen, um die gegebenenfalls auf dem Telefondisplay angezeigte Anrufernummer zu fälschen (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 93, WM 2024, 990; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris Rn. 116 f.; Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 93, BKR 2023, 839).
- OLG Köln, 20.10.2021 - 13 U 18/21
Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift eines abgebuchten Betrages
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
In objektiver Hinsicht ist die Freigabe einer pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein solcher schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 89, WM 2024, 990), es gilt insoweit nichts anderes als bei der ebenfalls als schwerer Sorgfaltsverstoß einzuordnenden telefonischen Weitergabe von TANs an einen Dritten (so auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris Rn. 19; OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG München…, Beschluss vom 04.09.2023 - 19 U 1508/23 e, juris Rn. 91; siehe hierzu und zum folgenden auch die Rechtsprechung des Senats in Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 23, WM 2024, 1508).Träfe dies zu, würde eine Freigabe der pushTAN ohne Prüfung der entgegenstehenden Displayanzeige, aus der zu erkennen gewesen wäre, dass die TAN zur Autorisierung eines nicht vom Kunden gewollten Zahlungsvorgangs bestimmt war, ebenfalls einen Vorwurf grober Fahrlässigkeit begründen (siehe OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021 - 13 U 18/21, juris Rn. 3; OLG Oldenburg…, Beschluss vom 21.08.2018 - 8 U 163/17, juris Rn. 4, GWR 2019, 50).
- BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14
Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Dass nach dem Vorbringen des Klägers der zugrunde liegende Zahlungsauftrag (…zur Unterscheidung zwischen Auftrag und Autorisierung siehe MüKo/Jungmann, 9. Aufl., § 675j BGB Rn. 23) nicht von ihm erteilt wurde und bei der Erteilung einer Autorisierung die Erklärung eines nicht vertretungsberechtigten Dritten dem Zahler nicht zugerechnet werden kann (siehe BGH…, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 13, BGHZ 227, 343), steht hier der Wirksamkeit der Autorisierung nicht entgegen, da diese unstreitig durch den Kläger selbst erteilt wurde, so dass es vorliegend auch nicht auf die Frage der Verfügbarkeit eines Anscheinsbeweises für die Autorisierung durch den Zahler in der konkret verwendeten Form des Online-Banking-Systems der Beklagten ankommt (siehe hierzu grundlegend BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, juris Rn. 34 ff., BGHZ 208, 331; aus jüngerer Zeit siehe einerseits OLG Dresden…, Urteil vom 06.04.2023 - 8 U 578/22, juris Rn. 48 ff., GWR 2023, 355 (Ls.); andererseits OLG Schleswig…, Beschluss vom 29.10.2018 - 5 U 290/18, juris Rn. 65 ff., WM 2019, 206).Grobe Fahrlässigkeit erfordert einen in objektiver Hinsicht schweren und in subjektiver Hinsicht schlechthin unentschuldbaren Verstoß gegen die Anforderungen der konkret erforderlichen Sorgfalt (siehe BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14, juris Rn. 71, BGHZ 208, 331 m.w.N).
- BGH, 29.11.2011 - XI ZR 370/10
Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Zwar ist nach überwiegender Auffassung anzunehmen, dass die Nichtbeachtung einer nach § 675k Abs. 1 BGB vereinbarten Betragsobergrenze neben der hier möglichen Schadensersatzhaftung des Zahlungsdienstleisters (dazu bereits BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10, juris Rn. 27 f., WM 2012, 164) auch zur Unwirksamkeit der so erteilten Autorisierung führt (…so Baas/Buck-Heeb/Werner-Böger, Anlegerschutzgesetze, § 675k BGB Rn. 8;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., Bd. 6 G. Zahlung mittels Kreditkarte Rn. 217;… Staudinger/Omlor, 2020, § 675k BGB Rn. 4;… lediglich für Schadensersatzansprüche dagegen BeckOGK/Köndgen, Ed. 15.07.2024, § 675k BGB Rn. 16;… Grüneberg/Grüneberg, 83. Aufl., § 675k Rn. 2;… MüKoBGB/Jungmann, 9. Aufl., § 675k BGB Rn. 9), wie sich aus der Regelung des § 675k Abs. 1 BGB im Kontext der Autorisierung des Zahlungsvorgangs sowie dem mit der Vereinbarung von Betragsobergrenzen typischerweise verfolgten Schutz des Zahlungsdienstnutzers gegen Missbrauchsrisiken ergibt.Der beweisbelastete Kläger konnte daher nicht den Nachweis führen, dass mit der Ausführung einer Überweisung über EUR 10.000,- die Beklagte gegen eine vereinbarte Betragsobergrenze nach § 675k Abs. 1 BGB verstoßen hat, woraus sich ein im Rahmen des § 254 BGB relevantes Mitverschulden der Beklagten ergeben hätte (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.2011 - XI ZR 370/10, juris Rn. 27 f., WM 2012, 164; hierzu auch die Rechtsprechung des Senats, siehe Hanseatisches OLG in Bremen…, Beschluss vom 15.04.2024 - 1 U 47/23, juris Rn. 36, WM 2024, 150).
- BGH, 05.03.2024 - XI ZR 107/22
Erstattungsanspruch des Kontoinhabers gegen die Bank wegen nicht autorisierten …
Auszug aus OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Die Beweislast für das Vorliegen einer Autorisierung trägt nach dem Rechtsgedanken des § 675w S. 1 BGB der Zahlungsdienstleister (siehe EuGH…, Urteil vom 02.09.2021 - C-337/20, juris Rn. 40, WM 2021, 2278 ( CRCAM ); BGH, Urteil vom 05.03.2024 - XI ZR 107/22, juris Rn. 37, WM 2024, 844).Einer Erklärung der Aufrechnung mit diesen Ansprüchen bedurfte es entgegen der Auffassung des Klägers nicht: Dem Anspruch des Zahlers aus § 675u S. 2 BGB auf Erstattung bzw. Wiedergutschrift der Beträge unautorisierter Zahlungen kann ein Zahlungsdienstleister eigene Ansprüche aus § 675v Abs. 3 BGB wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten des Zahlers im Wege der Aufrechnung oder auch nach § 242 BGB entgegengehalten (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2020 - XI ZR 294/19, juris Rn. 24 f., BGHZ 227, 343; Urteil vom 05.03.2024 - XI ZR 107/22, juris Rn. 37, WM 2024, 84).
- OLG Köln, 21.03.2016 - 13 U 223/15
Schadensersatzansprüche eines Bankkunden wegen Nichtbeachtung des Widerrufs eines …
- LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14
Nachweis eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs im Rahmen einer …
- OLG Dresden, 06.04.2023 - 8 U 578/22
Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …
- LG Itzehoe, 01.03.2024 - 9 S 25/23
Online-Banking: Ansprüche eines Bankkunden hinsichtlich zweier täuschungsbedingt …
- LG Köln, 08.01.2024 - 22 O 43/23
Sparkasse muss Kunden nach Phishing-Angriff per Call-ID Spoofing gemäß § 675u BGB …
- LG Heilbronn, 16.05.2023 - 6 O 10/23
PushTAN-Verfahren hat erhöhtes Gefährdungspotential: Kein Anscheinsbeweis
- OLG Bremen, 19.05.2021 - 1 W 4/21
Anforderungen an den Nachweis von Obliegenheitsverletzungen des Nutzers einer …
- OLG Oldenburg, 21.08.2018 - 8 U 163/17
Aufgepasst beim Online-Banking
- LG Halle, 23.06.2023 - 4 O 133/22
Schadensersatzanspruch der Bank bei Zulassung des chip-TAN-Verfahrens manuell …
- OLG Hamm, 02.05.2023 - 24 U 45/20
Immissionsschutzrecht; Kokerei; Unterlassungsanspruch; wesentliche …
- BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22
Ausschlagung der Erbschaft: Irrtum des Ausschlagenden über die an seiner Stelle …
- BGH, 25.07.2017 - XI ZR 260/15
Preisklausel für sogenannte smsTAN
- BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den …
- OLG Stuttgart, 08.02.2023 - 9 U 200/22
Zahlungsdienste: Anscheinsbeweis für eine grob fahrlässige Pflichtverletzungen …
- OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18
Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN
- BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages
- BGH, 14.02.2023 - XI ZR 537/21
Widerruf eines mit einem Fahrzeugkaufvertrag verbundenen …
- OLG Dresden, 13.10.2022 - 8 U 760/22
Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …
- AG Bonn, 11.02.2015 - 109 C 244/14
Widerruf; Anfechtung; Zahlungsauftrag; Anzeige missbräuchlicher Verwendung
- EuGH, 02.09.2021 - C-337/20
CRCAM - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Zahlungsdienste im …
- OLG Köln, 16.05.2019 - 12 U 258/17
- OLG Brandenburg, 31.01.2018 - 13 U 5/17
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Ausgleichsanspruch nach …
- LG Bonn, 31.03.2015 - 3 O 387/14
Überweisung wegen täuschungsbedingten Irrtums begründet keinen Anspruch auf …
- LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 20 O 24/13
Geschäftsbesorgungsvertrag mit einer Bank: Autorisierter Zahlungsvorgang bei …
- OLG Celle, 24.08.2022 - 3 U 191/21
Autorisierung von Überweisungen; Missbrauch der Vertretungsmacht; Bankrecht; …
- OLG Frankfurt, 26.04.2021 - 23 U 94/20
Kein Anspruch gegen Bank wegen Ausführung von Zahlungsaufträgen an nicht …
- OLG Dresden, 05.06.2025 - 8 U 1482/24
Autorisierung von Zahlungsvorgängen und einer Limiterhöhung durch mehrfache …
(bb) Gleichwohl wurde und wird zum Teil im Schrifttum und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung im Fall schadsoftwaregestützter Manipulationen eine Zahlungsautorisierung unter bestimmten Voraussetzungen und mit verschiedenen Begründungsansätzen - vornehmlich nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht - bejaht (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14, juris für einen Man-in-the-Middle-Angriff (Schadsoftware mit Freischaltungstrojaner) im Smart-TAN-plus-Verfahren; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 19.07.2010 - 3 W 47/10, juris Rn. 3 für die Weitergabe von Zugangsdaten wie Kontonummer, Online-PIN, nicht verbrauchter TAN an einen Dritten; KG…, Urteil vom 29.11.2010 - 26 U 159/09, juris Rn. 35 für eine angeblich fehlgeschlagene Anmeldung und Aufforderung zur Eingabe von vier unverbrauchten TAN für Login; OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris und (vorangehend) LG Köln, Urteil vom 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris für sogenannte Testüberweisungen (durch Freischaltungs-Trojaner); zustimmend: Zahrte, BKR 2016, 315, 316 f.; so auch LG Bonn, Urteil vom 11.10.2016 - 17 O 30/15, juris; offen gelassen bei schadsoftwaregesteuerter Testüberweisung: OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.06.2018 - 8 U 163/17, juris, dort über § 675v Abs. 2 Nr. 2 BGB (a.F.) unter Annahme grober Fahrlässigkeit gelöst; ähnlich AG Bonn, Urteil vom 15.04.2014 - 109 C 223/13, juris sowie OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 51; OLG Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 11.09.2024 - 5 U 99/24, juris Rn. 46 ff. und OLG Bremen, Hinweisbeschluss vom 30.08.2024, 1 U 32/24, juris Rn. 20 f. für sog. Rücküberweisungsfälle bei Verwendung der pushTAN- App).Aus diesem Grunde ist bei dieser Fallgestaltung von einer Zahlungsautorisierung auszugehen (so auch OLG Brandenburg…, Urteil vom 31.01.2018 - 13 U 5/17, juris Rn. 37 ff.;… OLG Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 11.09.2024 - 5 U 99/24, juris Rn. 46 ff.; OLG Bremen, Hinweisbeschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris Rn. 20 f.; AG Köln…, Urteil vom 26.06.2013 - 119 C 143/13, juris Rn. 14; Zahrte, BKR 2016, 315, 316;… Grüneberg/Grüneberg, 84. Aufl., § 675j Rn. 3).
Unabhängig davon bestehen im Hinblick auf die Anwendung der damit einhergehenden Rechtsfolgenregelung des verschuldensunabhängigen Vertrauensschadensersatzanspruchs gemäß § 122 BGB (vgl. hierzu OLG Bremen, Hinweisbeschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris Rn.18 ff., 24 m.w.N.) im Zahlungsdiensterecht Bedenken (zum Streitstand;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., K, Rn. 90).
Dieser Umstand kann schon in allgemeiner Hinsicht nicht als auffällig und als Indikator für einen möglichen missbräuchlichen Kontozugriff angesehen werden, da es vielmehr im unbaren Zahlungsverkehr typisch ist, dass Zahlungen auch an solche Empfänger erfolgen, an die bislang noch keine Zahlungen erfolgt waren (OLG Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris Rn. 39).
Die nach Art. 2 der Delegierten VO 2018/389 vorzuhaltenden Transaktionsüberwachungsmechanismen sind nicht auf eine Echtzeitanalyse einzelner Zahlungsvorgänge gerichtet, durch die im Interesse der betroffenen Zahlungsdienstnutzer gegebenenfalls auffällige Transaktionen vor deren Ausführung zu stoppen wären (vgl. die Auslegung durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) in Single Rulebook Q&A, Question ID 2018_4090; ebenso OLG Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris Rn. 39;… Casper/Terlau-Terlau, 3. Aufl., § 1 ZAG Rn. 520; Zahrte, BKR 2024, 593, 599; ; a. A. Linardatos, BKR 2021, 665, 675 - in Bezug auf kontaktlose Zahlungen).
- OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24
Wirksamkeit eines Zahlungsvorgangs gegenüber dem Zahler durch Zustimmung …
Auch hat er seine personalisierten Sicherheitsmerkmale im Sinne von § 1 Abs. 25 ZAG nicht am Telefon oder auf andere Art und Weise an Dritte weitergegeben (so wohl OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23; OLG Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, Rn. 23).Bei dieser dem Zahlungsdienstnutzer auferlegten Kontrollpflicht handelt es sich um eine objektiv sachlich gerechtfertigte und zugleich verhältnismäßige Pflicht (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 13.10.2023 - 8 U 760/22; OLG Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, Rn. 23).
- OLG Düsseldorf, 23.02.2026 - 14 U 37/25
Kein Anspruch der Bankkundin gegen ihren Zahlungsdienstleister auf Rückzahlung …
Rn. 14 Daher ist die durch eine Täuschung veranlasste Autorisierung als wirksam anzusehen (…vgl. BeckOK BGB/Schmalenbach, 76. Ed. 1.11.2025, BGB § 675j Rn. 2b; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris, Rn. 21 f.).In objektiver Hinsicht ist die Freigabe per pushTAN auf die telefonische Aufforderung eines unbekannten Dritten hin als ein schwerer Sorgfaltsverstoß anzusehen (so auch: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris, Rn. 30; OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris, Rn. 89).
Die Gefahr, dass Kunden durch betrügerische Anrufe vorgeblicher Bankmitarbeiter zur Preisgabe von Zugangsdaten zum Online-Banking veranlasst werden sollen, kann wegen der schon seit längerem bekannt gewordenen Missbrauchsfälle als allgemeines Wissen vorausgesetzt werden (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30.10.2024 - 5 U 35/24, juris, Rn. 53, m.w.N.; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22.09.2023 - 3 U 84/23, juris, Rn. 19; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris, Rn. 99), denn spätestens seit dem Jahr 2006 wurde das kriminelle Phänomen des Phishings und anderer Methoden, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den Angerufenen zu finanziellen Transaktionen zu veranlassen, öffentlich breit diskutiert (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris, Rn. 30, m.w.N.; OLG München…, Beschluss vom 22.09.2022 - 19 U 2204/22, juris, Rn. 99, m.w.N.).
Jedenfalls im Jahr 2024 war zudem als allgemein bekannt anzunehmen, dass bei Telefonanrufen leicht über die Identität des Anrufenden getäuscht werden kann und dass auch technische Möglichkeiten bestehen, um die gegebenenfalls auf dem Telefondisplay angezeigte Anrufernummer zu fälschen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30.08.2024 - 1 U 32/24, juris, Rn. 33 m.w.N.).
- OLG Koblenz, 17.04.2026 - 8 U 682/24
Phishing: Kein Leichtsinn bei täuschend echtem Bankanruf
Die generelle Verpflichtung, Sicherheitsmerkmale nicht anderen Personen zu offenbaren oder sonst ihrem Zugriff auszusetzen, dient gerade dem Schutz des Bankkunden davor, dass er in einer Überrumpelungssituation, z. B. durch den Anruf eines vermeintlichen Bankmitarbeiters, unwissentlich einen missbräuchlichen Zugriff auf das eigene Konto ermöglicht (vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 30.08.2024, 1 U 32/24, juris Rn. 33). - LG Heidelberg, 13.05.2025 - 2 O 233/24
Schadensersatzanspruch der Bank gegenüber Kunden bei nichtautorisierten Zahlungen
Indes begründet beispielsweise die telefonische Weitergabe von personalisierten Sicherheitsmerkmalen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 4. September 2023 - 19 U 1508/23 e -, juris Rn. 91 m.w.N.), TANs (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23 -, juris Rn. 23 m.w.N.) und pushTANs (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 30. August 2024 - 1 U 32/24 -, juris Rn. 30 m.w.N.) an einen Dritten regelmäßig einen solchen schweren Sorgfaltspflichtverstoß. - LG Halle, 06.05.2025 - 4 O 43/23
Begrenzung eines Schadensersatzanspruchs der Bank durch Vereinbarung und …
Abs. 5 der Bedingungen für das Online-Banking Anlage B 2 AB Beklagtenanlagen) der Höhe nach auf das vereinbarte Limit beschränkt (…vgl. hierzu bereits, i.E. allerdings offenlassend BGH, 24.04.2012, XI ZR 96/11 - Rz. 37 - mit gänzlich anderem Sachverhalt betreffend die Nutzung einer gefälschten Kreditkarte; so auch OLG B, Beschluss v. 30.08.2024 - 1 U 32/24 - Rz. 31, allerdings dort ohne Feststellung einer Tageslimitvereinbarung). - OLG Karlsruhe, 24.01.2024 - 3 O 340/23 85) Eingehende Nachweise zuletzt bei OLG Bremen, Beschl. v. 30.08.2024 - 1 U 32/24 Rn. 24; Zahrte, BKR 2024, 593, 600 m. Fn. 72 f.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
§ 839 BGB, Art 34 GG, § 7 BDSG, § 199 BGB
Geldentschädigung für Veröffentlichung eines Tätigkeitsberichts eines kommunalen Ausschusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1 S. 1
Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs eines ehemaligen Bürgermeisters auf Zahlung einer Entschädigung wegen der Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Akteneinsicht - Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Geld für Ex-Bürgermeister: Bericht über ihn löste keine fortwirkende Dauerhandlung aus
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Geldentschädigung wegen Veröffentlichung eines Berichts des Akteneinsichtsausschusses
Verfahrensgang
- LG Limburg, 07.06.2024 - 1 O 470/22
- OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (17)
- BGH, 02.04.1998 - III ZR 309/96
Beginn der Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Bei Ansprüchen aus § 839 BGB kann die Verjährung erst beginnen, wenn der Geschädigte weiß, dass die in Rede stehende Amtshandlung widerrechtlich und schuldhaft war und deshalb eine zum Schadensersatz verpflichtende Amtspflichtverletzung darstellt (BGH…, Urteil vom 24. Februar 1994 - III ZR 76/92 -, Rn. 37, juris; Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 309/96 -, BGHZ 138, 247-257, Rn. 15).Es genügt allerdings im Allgemeinen, dass der Verletzte die tatsächlichen Umstände kennt, die eine schuldhafte Amtspflichtverletzung als naheliegend, mithin eine Amtshaftungsklage - sei es auch nur als Feststellungsklage - als so aussichtsreich erscheinen lassen, dass dem Verletzten die Erhebung der Klage zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 309/96 -, BGHZ 138, 247-257, Rn. 12).
Allerdings kann Rechtsunkenntnis im Einzelfall bei unsicherer oder zweifelhafter Rechtslage den Verjährungsbeginn hinausschieben (BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 309/96 -, BGHZ 138, 247-257, Rn. 12).
- BGH, 29.07.2025 - VI ZR 426/24
Zur Namensnennung in Demonstrationsaufruf
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Der datenschutzrechtliche Schadensersatzanspruch steht dabei in Anspruchskonkurrenz zu Ansprüchen wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH Urt. v. 29.7.2025 - VI ZR 426/24, GRUR-RS 2025, 22616 Rn. 36). - BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Das Landgericht habe sich weitgehend auf den Beschluss des BVerfG vom 06.11.2019 - 1 BvR 16/13 - gestützt.
- BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13
Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Bei schädigenden Dauerhandlungen sind diese zur Bestimmung des Verjährungsbeginns gedanklich in Einzelhandlungen aufzuspalten ist, die jeweils neu Ansprüche erzeugen, für die dann stets eine gesonderte Verjährungsfrist läuft (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15.1.2015 - I ZR 148/13, NJW 2015, 3165, Rn. 23 m.w.N.;… BeckOGK/Piekenbrock, 1.9.2025, BGB § 199 Rn. 70 und 46.3, 219.3;… MüKoBGB/Grothe, 10. Aufl. 2025, BGB § 199 Rn. 13f.). - BGH, 08.11.2016 - VI ZR 200/15
Ausgleichsanspruch eines Gesamtschuldners: Entstehung und Verjährung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Ein Anspruch ist im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden, sobald er erstmals geltend gemacht und im Wege der Klage, sei es auch im Wege einer verjährungsunterbrechenden Feststellungsklage, durchgesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 8. November 2016 - VI ZR 200/15 -, Rn. 12 m.w.N.;… MüKoBGB/Grothe, 10. Aufl. 2025, BGB § 199 Rn. 4 m.w.N.). - BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03
Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Es ist anerkannt, dass ein Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die Zahlung einer Geldentschädigung für immaterielle Schäden zum Gegenstand haben kann (BGH…, Urteil vom 25. September 1980 - III ZR 74/78 -, BGHZ 78, 274 - 288 288, Rn. 27;… Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 -, Rn. 20, juris; Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 9/03 -, Rn. 44). - BGH, 25.07.2017 - VI ZR 433/16
Regressanspruch des Unfallversicherungsträgers bei Arbeitsunfall: Beginn der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Weder ist es notwendig, dass der Geschädigte alle Einzelumstände kennt, die für die Beurteilung möglicherweise Bedeutung haben, noch muss er bereits hinreichend sichere Beweismittel in der Hand haben, um einen Rechtsstreit im Wesentlichen risikolos führen zu können (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 433/16 -, Rn. 34 m.w.N., juris). - BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
Zu den Sorgfaltspflichten eines kirchlichen Sektenbeauftragten bei seiner …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Mehrere Presseartikel eines Sektenbeauftragten wurden nicht als Dauerhandlung qualifiziert; strafrechtliche Begriffe, wie die natürliche Handlungseinheit und die fortgesetzte Handlung, seien für die Verjährung deliktischer Ansprüche unmaßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - III ZR 224/01 -, BGHZ 154, 54-64, Rn. 61). - BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93
Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Es ist anerkannt, dass ein Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts die Zahlung einer Geldentschädigung für immaterielle Schäden zum Gegenstand haben kann (BGH…, Urteil vom 25. September 1980 - III ZR 74/78 -, BGHZ 78, 274 - 288 288, Rn. 27; Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 15/93 -, Rn. 20, juris;… Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 9/03 -, Rn. 44). - LG Frankfurt/Main, 13.03.2025 - 3 O 430/21
Stiftung Warentest haftet für unvertretbares Testergebnis
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.02.2026 - 1 U 32/24
Im ersten Fall sei von einer nur einmaligen Zuwiderhandlung auszugehen, während bei Berichterstattungen, die als Dauermeldungen anzusehen seien, von einer Dauerhandlung auszugehen sei (LG Frankfurt am Main, Teil-Grund- und Teilurteil vom 13.03.2025 - 2-03 O 430/21, ZfPC 2025, 120, 126 zur Veröffentlichung eines fehlerhaften Produkttests in "Stiftung Warentest": Dauerhandlung). - BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78
Ordentlicher Rechtsweg
- BGH, 24.02.1994 - III ZR 76/92
Beurteilung von Maßnahmen der Verfolgungsbehörde im Bußgeldverfahren im …
- OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 496/19
Schadensersatzanspruch wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 280/90
Kenntnisstand eines Betrugsopfers
- OLG Hamm, 16.07.2021 - 11 U 104/20
Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis; Schmerzensgeld wegen …
- LG Limburg, 07.06.2024 - 1 O 470/22
- RG, 19.11.1912 - II 185/12
Verjährung eines Anspruchs auf Firmenlöschung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".