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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2965
OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08 (https://dejure.org/2013,2965)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.02.2013 - 1 U 6/08 (https://dejure.org/2013,2965)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 1 U 6/08 (https://dejure.org/2013,2965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 839 BGB; § 284 StGB; Art. 34 GG; Artt. 49, 43 EGV; § 12 Abs. 1 LottStV2004; § 56 BremPolG
    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei gemeinschaftsrechtswidriger Untersagung der Werbung für Sportwetten

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    EGV Art. 43, 49;, GG Art. 34, BGB § 839; StGB § 284; LottStV 2004 § 12 Abs. 1; BremPolG § 56
    Sonstiges Zivilrecht

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auch OLG Bremen weist Klage eines Sportwettenanbieters auf Schadensersatz ab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatzanspruch der Fa. bwin gegen die Stadtgemeinde Bremen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Glücksspiel - "bwin" verliert gegen Stadt Bremen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trikot-Werbung für Glücksspiel - Stadt Bremen schuldet der Firma bwin keinen Schadenersatz für den geplatzten Vertrag mit Werder Bremen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch von bwin gegen Stadt Bremen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Trikot-Werbung beim SV Werder Bremen: OLG Bremen weist Schadensersatzanspruch der Firma bwin zurück - Stadtamt beruft sich bei Untersagung zu Recht auf damals gültige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgricht zum Glücksspielmonopol

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 26.11.2012)

    Schadensersatzklage der Fa. bwin gegen die Stadtgemeinde Bremen wegen des Verbots der Werbung und Trikotwerbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 96
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (45)

  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 197/11

    Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.10.2012 (Az. III ZR 197/11, NJW 2013, 168) sei auf die Situation in Bremen nicht übertragbar.

    Aufgrund der Entscheidungen des Europäisches Gerichtshofs vom 08.09.2010 (NVwZ 2010, 1422 - Carmen Media; NVwZ 2010, 1409 - Stoß u.a.; NVwZ 2010, 1419 - Winner Wetten) steht fest, dass das seinerzeit in Deutschland geltende Glücksspielmonopol einschließlich des Verbotes, hierfür zu werben, dem Gemeinschaftsrecht widersprach, insbesondere mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit aus Art. 43 und 49 EGV (jetzt Art. 49 und 56 AEUV) nicht vereinbar war (vgl. auch BGH, NJW 2013, 168; OVG Münster, Urteil vom 29.09.2011, Az.: 4 A 17/08).

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht nur dann hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bzw. dessen handelndes Organ bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnisse die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 05.03.1996 "Brasserie du Pêcheur", NJW 1996, 1267 ff, 1270; BGH, NJW 2013, 168 m.w.N.).

    Die Grenzen der Zulässigkeit des deutschen Sportwettenmonopols waren durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zu den genannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 nicht in dem Maße geklärt, dass die Untersagungsverfügungen durch die Beklagte als offenkundige Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht einzustufen sind (vgl. BGH, NJW 2013, 168, 169; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11 - zitiert nach juris).

    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs waren jedenfalls keine klaren und eindeutigen Regelungen dafür zu entnehmen, nach welchen Kriterien ein gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßendes staatliches Wettmonopol ausgerichtet sein musste, um in kohärenter Weise der dem Allgemeinwohl dienenden Zielsetzung der Bekämpfung der Spielsucht nachzukommen (vgl. BGH, NJW 2013, 168, 169 f.; OLG München, Urteil vom 15.07.2011, Az.: 1 U 392/11 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2012, Az.: 11 U 88/11 - nicht veröffentlicht).

    Selbst bei Annahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Rechtslage durfte das Stadtamt aufgrund der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261) jedenfalls bis zum Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist von einer Weitergeltung des Sportwettenmonopols unter bestimmten Voraussetzungen ausgehen (vgl. BGH, NJW 2013, 168, 170 f.;… OLG München, aaO;… OLG Köln, aaO;… OLG Hamm, aaO).

    Wie der Bundesgerichtshof für das insoweit gleich zu beurteilende bayerische Sportwettenmonopol festgestellt hat, wäre andernfalls wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts die Einräumung einer Übergangszeit durch das Bundesverfassungsgericht nicht nur ins Leere gegangen, sondern sogar für den Rechtsanwender irreführend gewesen (BGH, NJW 2013, 168, 171; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11).

    Dass nur ein derart zügiger und vollständiger Vollzug der Umsetzung der Kohärenzkriterien den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht werde, hat aber auch der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 18.10.2012 nicht verlangt (NJW 2013, 168, 171).

    Darüber hinaus gehende unionsrechtliche Fragen wirft der Sachverhalt ebenso wenig auf, wie jener, den der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 18.10.2012 (vgl. nur BGH, NJW 2013, 168, 172) zu beurteilen hatte.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    Ein qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht scheidet aus, weil sich die Ordnungsbehörde an der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01) - orientiert hat.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 28.03.2006 zum bayerischen Staatslotteriegesetz (1 BvR 1054/01) verkündet hatte, schloss die Klägerin mit dem SV Werder einen Sponsorenvertrag für die Saison 2006/2007 bis 2008/2009, beginnend am 01.07.2006.

    Der zuständige Mitarbeiter des Stadtamtes habe nach sorgfältiger Prüfung auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 (1 BvR 1054/01 - NJW 2006, 1261) trotz der festgestellten Unvereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG die Notwendigkeit einer Unterbindung der werbenden Tätigkeit der Klägerin als rechtlich vertretbar ansehen dürfen.

    Selbst bei Annahme einer gemeinschaftsrechtswidrigen Rechtslage durfte das Stadtamt aufgrund der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261) jedenfalls bis zum Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Übergangsfrist von einer Weitergeltung des Sportwettenmonopols unter bestimmten Voraussetzungen ausgehen (vgl. BGH, NJW 2013, 168, 170 f.;… OLG München, aaO;… OLG Köln, aaO;… OLG Hamm, aaO).

    Insoweit hat es die Rüge der Verletzung europäischen Gemeinschaftsrechts als unzulässig zurückgewiesen (BVerfG, NJW 2006, 1261).

    Er hat vielmehr das Bundesverfassungsgericht dahingehend zitiert, dass für die Übergangszeit damit begonnen werden müsse, das bestehende Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten (…BGH, aaO, 170; BVerfG, NJW 2006, 1261, 1267).

    Ohnehin musste nur damit begonnen werden, das bestehende Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten (BVerfG, NJW 2006, 1261, 1267).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    Aufgrund der Entscheidungen des Europäisches Gerichtshofs vom 08.09.2010 (NVwZ 2010, 1422 - Carmen Media; NVwZ 2010, 1409 - Stoß u.a.; NVwZ 2010, 1419 - Winner Wetten) steht fest, dass das seinerzeit in Deutschland geltende Glücksspielmonopol einschließlich des Verbotes, hierfür zu werben, dem Gemeinschaftsrecht widersprach, insbesondere mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit aus Art. 43 und 49 EGV (jetzt Art. 49 und 56 AEUV) nicht vereinbar war (vgl. auch BGH, NJW 2013, 168; OVG Münster, Urteil vom 29.09.2011, Az.: 4 A 17/08).

    Der Europäische Gerichtshof hat zudem ausgesprochen, dass eine vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Übergangsfrist für die Herstellung verfassungskonformer Verhältnisse im Angesicht einer Verletzung des Gemeinschaftsrechts keine aufschiebende Wirkung hatte (EuGH, NVwZ 2010, 1419, 1421 f. - Winner Wetten).

    Dass der Europäische Gerichtshof es letztlich für nicht gemeinschaftsrechtskonform halten würde, die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Übergangsfrist auch auf die Frage des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts anzuwenden (vgl. EuGH, NVwZ 2010, 1419 - Winner Wetten und Urteil vom 24.01.2013, Rs. C-186/11 und C 209/11), lag im Zeitpunkt der Entscheidungen des Stadtamtes nicht auf der Hand.

    Schließlich hat der Europäische Gerichtshof in der "Winner Wetten-Entscheidung" für sich selbst die Befugnis reklamiert, die Wirkungen der Nichtigerklärung oder der Feststellung der Ungültigkeit einer solchen Handlung auszusetzen, bis die festgestellte Rechtswidrigkeit mit einer neuen Handlung behoben ist (NVwZ 2010, 1419, 1421).

    Dass auch aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht tatsächliche Änderungen der Sportwettenpraxis geeignet sein können, einen gemeinschaftsrechtswidrigen Zustand in einer Weise zu verändern, dass dieser gemeinschaftsrechtskonform wird, stellt im Übrigen zumindest die Europäische Kommission nicht in Frage (vgl. Stellungnahme der EU-Kommission gegenüber dem EuGH in der Rs. C-409/06 - Winner Wetten vom 25.01.2007).

  • OLG Köln, 03.05.2012 - 7 U 194/11

    Amtshaftungsansprüche wegen des Verbots der Veranstaltung bzw. der Vermittlung …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    Die Grenzen der Zulässigkeit des deutschen Sportwettenmonopols waren durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bis zu den genannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 nicht in dem Maße geklärt, dass die Untersagungsverfügungen durch die Beklagte als offenkundige Verstöße gegen Gemeinschaftsrecht einzustufen sind (vgl. BGH, NJW 2013, 168, 169; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11 - zitiert nach juris).

    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs waren jedenfalls keine klaren und eindeutigen Regelungen dafür zu entnehmen, nach welchen Kriterien ein gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßendes staatliches Wettmonopol ausgerichtet sein musste, um in kohärenter Weise der dem Allgemeinwohl dienenden Zielsetzung der Bekämpfung der Spielsucht nachzukommen (vgl. BGH, NJW 2013, 168, 169 f.; OLG München, Urteil vom 15.07.2011, Az.: 1 U 392/11 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2012, Az.: 11 U 88/11 - nicht veröffentlicht).

    Wie der Bundesgerichtshof für das insoweit gleich zu beurteilende bayerische Sportwettenmonopol festgestellt hat, wäre andernfalls wegen des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts die Einräumung einer Übergangszeit durch das Bundesverfassungsgericht nicht nur ins Leere gegangen, sondern sogar für den Rechtsanwender irreführend gewesen (BGH, NJW 2013, 168, 171; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11).

    Dazu gehört auch der Fall, dass der Eingriff nicht durch das verfassungswidrige Gesetz selbst, sondern einen darauf gestützten Verwaltungsakt oder eine aufgrund des Gesetzes erlassene untergesetzliche Rechtsnorm erfolgt (BGH, Urteil vom 12.03.1987 - III ZR 216/85; BGHZ 100, 136 ff.; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 03.05.2012, Az.: 7 U 194/11 - zitiert nach juris).

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht nur dann hinreichend qualifiziert, wenn der betreffende Mitgliedstaat bzw. dessen handelndes Organ bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnisse die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 05.03.1996 "Brasserie du Pêcheur", NJW 1996, 1267 ff, 1270; BGH, NJW 2013, 168 m.w.N.).

    Für die Beurteilung, ob ein hinreichend qualifizierter Verstoß vorliegt, darf auch berücksichtigt werden, wie die nationalen Gerichte das Gemeinschaftsrecht im Rahmen von Gerichtsverfahren ausgelegt haben, die von durch die beanstandeten Regelungen Betroffenen anhängig gemacht worden sind (vgl. BGH, NJW 2009, 2534, 2538; EuGH, Urteil vom 05.03.1996, NJW 1996, 1267, 1270).

    Auch der Europäische Gerichtshof hat wiederholt betont, dass es Sache der nationalen Gerichte sei zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die unionsrechtliche Haftung erfüllt sind (EuGH, Urteil vom 05.03.1996, NJW 1996, 1267, 1270; Urteil vom 01.06.1999, Rs. C-302/97, Slg. 1999, I-3122; Urteil vom 04.07.2000, Rs. C-424/97, Slg. 2000, I-5148).

  • OVG Bremen, 07.09.2006 - 1 B 273/06

    Werder Bremen darf nicht für bwin werben - Gewerbegesetz der DDR; …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    Dementsprechend hat auch das OVG Bremen keine Bedenken gegen die Anwendung des § 12 LottStV als Rechtsgrundlage gehabt (Beschluss vom 07.09.2006, Az.: 1 B 273/06).

    Das OVG Bremen hat insoweit in dem rechtskräftigen Beschluss vom 07.09.2006 (Az.: 1 B 273/06) unter Aufführung der einzelnen Maßnahmen festgestellt, dass die notwendigen Anordnungen in Bremen auch tatsächlich ergangen sind und damit begonnen wurde, die vom Bundesverfassungsgericht für die Übergangszeit festgelegten Vorgaben zu erfüllen, das bestehende Wettmonopol im Bereich der Sportwetten an einer Bekämpfung der Wettsucht und an einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten.

    Dass die vom Stadtamt ergriffenen Maßnahmen jedenfalls in der Übergangszeit ausreichten, haben das VG Bremen und das OVG Bremen der Beklagten seinerzeit attestiert (OVG Bremen, Beschluss vom 07.09.2006, Az.: 1 B 273/06 und Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 1 B 514/06, VG Bremen, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 5 V 796/07).

  • VG Bremen, 03.05.2007 - 5 V 796/07

    Werder Bremen darf auch weiterhin nicht für bwin wer-ben

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    In dem von SV Werder angestrengten Hauptsachverfahren vor dem Verwaltungsgericht lehnte dieses durch Beschluss vom 03.05.2007 (Az.: 5 V 796/07) einen im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gestellten Antrag auf Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 07.09.2006 ab.

    Im Gegenteil hat das Verwaltungsgericht Bremen in seinem ebenfalls rechtskräftigen Beschluss vom 03.05.2007 (Az.: 5 V 796/07) die Einschätzung des OVG Bremen, die es in einem Beschluss vom 13.02.2007 (Az.: 1 B 514/06) noch einmal wiederholt hatte, bekräftigt und festgestellt, es sei nicht ersichtlich, dass die Stadtgemeinde Bremen in den letzten Monaten von ihrem Kurs abgewichen wäre.

    Dass die vom Stadtamt ergriffenen Maßnahmen jedenfalls in der Übergangszeit ausreichten, haben das VG Bremen und das OVG Bremen der Beklagten seinerzeit attestiert (OVG Bremen, Beschluss vom 07.09.2006, Az.: 1 B 273/06 und Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 1 B 514/06, VG Bremen, Beschluss vom 03.05.2007, Az.: 5 V 796/07).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    Aufgrund der Entscheidungen des Europäisches Gerichtshofs vom 08.09.2010 (NVwZ 2010, 1422 - Carmen Media; NVwZ 2010, 1409 - Stoß u.a.; NVwZ 2010, 1419 - Winner Wetten) steht fest, dass das seinerzeit in Deutschland geltende Glücksspielmonopol einschließlich des Verbotes, hierfür zu werben, dem Gemeinschaftsrecht widersprach, insbesondere mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit aus Art. 43 und 49 EGV (jetzt Art. 49 und 56 AEUV) nicht vereinbar war (vgl. auch BGH, NJW 2013, 168; OVG Münster, Urteil vom 29.09.2011, Az.: 4 A 17/08).

    Dies hat der Europäische Gerichtshof mittlerweile bestätigt (Urteil vom 08.09.2010, NVwZ 2010, 1409, 1417 - Stoß u.a.).

  • BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06

    Lotto im Internet

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    Daran anknüpfend hat das Stadtamt zu Recht angenommen, dass auch die der Klägerin am 11.04.1990 erteilte Gewerbeerlaubnis, die keine Regelung über ihren räumlichen Geltungsbereich enthält, keine Geltung in Bremen hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az.: I ZR 30/10 - zitiert nach juris; Beschluss vom 08.05.2007, Az.: KVR 31/06, NJW-RR 2007, 1491; OVG Hamburg, Beschluss vom 25.03.2008 - 4 Bs 5/08; Pischel, WRP 2006, 1413, 1415).

    Insoweit bestand und besteht weitestgehend Einigkeit darüber, dass das Gemeinschaftsrecht nicht zur gegenseitigen Anerkennung von Glücksspielerlaubnissen zwischen Mitgliedsstaaten zwingt (vgl. BGH, Beschluss vom 08.05.2007, Az.: KVR 31/06, NJW-RR 2007, 1491; OLG Bremen, Urteil vom 11.11.2004, Az.: 2 U 39/2004; VGH Kassel, NVwZ 2005, 99; OVG Lüneburg, ZfWG 2008, 255).

  • BGH, 22.01.2009 - III ZR 233/07

    Voraussetzungen eines gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs im …

    Auszug aus OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
    Für die Beurteilung, ob ein hinreichend qualifizierter Verstoß vorliegt, darf auch berücksichtigt werden, wie die nationalen Gerichte das Gemeinschaftsrecht im Rahmen von Gerichtsverfahren ausgelegt haben, die von durch die beanstandeten Regelungen Betroffenen anhängig gemacht worden sind (vgl. BGH, NJW 2009, 2534, 2538; EuGH, Urteil vom 05.03.1996, NJW 1996, 1267, 1270).

    Die Frage, ob ein Verstoß eines Mitgliedstaats gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht - als Voraussetzung für einen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch - hinreichend qualifiziert ist, hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände, insbesondere an Hand der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Leitlinien zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 2009, 2534).

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

  • OLG München, 15.07.2011 - 1 U 392/11

    Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht: Verbot der Vermittlung von Sportwetten eines im …

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • OLG Bremen, 11.11.2004 - 2 U 39/04

    Erlaubnispflicht von Sportwetten - "Oddset-Sportwetten" sind Glücksspiele im …

  • LG Bremen, 27.12.2007 - 1 O 2375/06

    Kein Schadensersatz für bwin wegen Verbot der Trikot-Werbung

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM …

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; …

  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle - "Niederlassungsfreiheit Freier Kapitalverkehr Artikel 52 EG-Vertrag (nach …

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den …

  • BGH, 12.03.1987 - III ZR 216/85

    Enteignungsgleicher Eingriff durch Vollzug eines verfassungswidrigen Gesetzes

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht …

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 30/10

    Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet …

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a. - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausschließliches Recht zum Betrieb …

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim - "Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - …

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

  • EuGH, 24.01.2013 - C-186/11

    Das Unionsrecht setzt dem ausschließlichen Recht der OPAP-AG, in Griechenland …

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

  • BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05

    Untersagung einer DDR-Sportwettenlizenz

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter, …

  • BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 3082/06

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzuges der Untersagung der …

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

  • BGH, 18.06.1998 - III ZR 100/97

    Haftung aus enteignungsgleichem Eingriff wegen rechtswidriger Ablehnung eines …

  • VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04

    Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen

  • OLG Zweibrücken, 02.08.2007 - 6 U 17/06

    Haftung der Bauaufsichtsbehörde in Rheinland-Pfalz aus Polizei- bzw. …

  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Rn. 97 Ob diese Voraussetzungen vorliegen, haben die nationalen Gerichte unter Beachtung der vom Europäischen Gerichtshof entwickelten Leitlinien festzustellen (…vgl. EuGH, Urteile vom 01.06.1999 - Rs. C-302/97 - "Konle" - Slg. 1999, I-3122, 3139 Rn. 58 f.;… vom 04.07.2000 - Rs. C-424/97 - "Haim II" - Slg. 2000, I-5148, 5163 Rn. 44;… vom 13.03.2007 - Rs. C-524/04 - "Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation" - Slg. 2007, I-2157, 2204 Rn. 116; OLG Bremen, Urteil vom 13.02.2013, 1 U 6/08, zitiert nach juris Rn. 54).

    Rn. 101 aa)Die maßgeblichen europäischen Regelungen über das Glücksspielrecht sind und waren auch in den Jahren 2006 und 2007 gerade nicht eindeutig (vgl. dazu auch: BGH, Urteil vom 18.10.2012, III ZR 197/11, veröffentlicht u.a. NJW 2013, 168, 169; OLG Bremen, Urtiel vom 13.02.2013, 1 U 6/08, zitiert nach juris Rn. 56).

    Rn. 102 Angesichts dieses weiten Ermessensspielraums war die Frage, ob das im Zeitpunkt des ministerialen Erlasses vom 31.03.2006, der zum Erlasses der Ordnungsverfügung vom 12.09.2006 führte, und im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides vom 05.03.2007 im Sportwettengesetz NW verankerte staatliche Sportwettenmonopol einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht darstellte und daher während einer Übergangszeit bis zu einer nationalen Neuregelung nicht mehr angewendet werden durfte, nach Ansicht des Senats im Übereinstimmung mit der von anderen Obergerichten (vgl. z.B. OLG Bremen, Urteil vom 13.02.2013, 1 U 6/08, zitiert nach juris Rn. 56; OLG Köln…, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 21 ff.; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 05.05.2011, 3 W 24/11, zitiert nach juris Rn. 4, 5; OLG München…, Urteil vom 15.07.2011, 1 U 392/10, zitiert nach juris Orientierungssatz und Rn. 56 ff.) und dem Bundesgerichtshof (Urteile vom 18.10.2012 zu III ZR 196/11 Tz. 22 und III ZR 197/11 Tz. 22) vertretenen Auffassung (jedenfalls) bis zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 08.09.2010, insbesondere zu C-409/06 (EUGH, MMR 2010, 838 ff. - "Winner Wetten") nicht in dem Maße geklärt, als dass die streitgegenständlichen Maßnahmen als offenkundige Verstöße gegen gemeinschaftsrechtlich gewährleistete Freiheiten einzustufen wären.

    Rn. 116 Allerdings hält der Senat auch nach abschließender Beratung daran fest, dass ein Anspruch der Klägerin aus § 39 Abs. 1 lit. b) OBG NW ausscheidet, weil der Erlass der Ordnungsverfügung vom 12.09.2006, die im Außenverhältnis zur Klägerin haftungsrechtlicher Anknüpfungspunkt ist, auf legislativem Unrecht beruht, worunter auch der Fall gehört, dass der Eingriff nicht durch das verfassungswidrige (formelle) Gesetz selbst, sondern - wie hier - durch einen darauf gestützten Verwaltungsakt erfolgt (BGH, NJW 1987, 1875, 1877), indes die Haftung für legislatives Unrecht der deutschen Rechtsordnung fremd und insbesondere auch nicht von § 39 Abs. 1 lit. b) OBG NW umfasst ist (OLG Köln…, Urteil vom 03.05.2012, 7 U 194/11, zitiert nach juris Rn. 31; vgl. auch: OLG Bremen, Urteil vom 13.02.2013, 1 U 6/08, zitiert nach juris Rn. 104 für eine Haftung auf Grundlage der §§ 56 ff. BremPolG, 12 Abs. 1 LoStV).

  • BGH, 05.11.2014 - III ZR 83/13

    Vorlagepflicht an den Europäischen Gerichtshof: Vorliegen eines hinreichend …

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 13. Februar 2013 - 1 U 6/08 - wird zurückgewiesen.
  • LG Hamburg, 12.02.2016 - 303 O 500/10

    Entschädigungsansprüche eines ausländischen Anbieters von Sportwetten wegen der …

    Rn. 38 Polizeirechtliche Entschädigungsregelungen wie § 39 OBG NW, §§ 56 f. bremPolG und entsprechende Regelungen in anderen Polizeigesetzen der Länder stellen einen gesetzlich geregelten Fall des enteignungsgleichen Eingriffs dar (BGH…, Urteil vom 16. April 2015, a.a.O., Rn. 30; BGHZ 72, 273, 276;… OLG Köln Urteil vom 3. Mai 2012 - 7 U 194/11 -, Rn. 31; OLG Bremen, Urteil vom 13. Februar 2013 - 1 U 6/08 -, Seite 26; OLG Hamburg, Urteil vom 30. November 2012 - 1 U 74/11 -, Seite 20).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 378/10

    Begrenzung des verschuldensunabhängigen Haftungsanspruchs auf …

    Nach dieser einschränkenden Auslegung, die teilweise auch in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur befürwortet wird (vgl. OLG Bremen, Urt. v. 13.2.2013 - 1 U 6/08 -, juris, Rn. 103, zu § 56 BremPolG;… Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl., Buchst. M, Rn. 6 ff.) soll eine rechtswidrige Maßnahme, die von einer Verwaltungsbehörde im Rahmen anderer, ihr übertragener Aufgaben, z. B. im Rahmen der Bauüberwachung oder - wie hier - der Glücksspielaufsicht, in Ausführung anderer Rechtsvorschriften - hier § 14 Abs. 1 NLottG - ergangen ist, vom Geltungsbereich der Vorschrift nicht erfasst werden.
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2013 - 6 W 21/12

    Staatshaftungs- und Entschädigungsansprüche: Rechtswidrige Untersagung der …

    Eine solche Situation ist hier jedoch gegeben, weil die Unterlassungsverfügung auf § 284 StGB und § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LottStV gestützt ist (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 3. Mai 2012, I - 7 U 194/11 sowie Beschluss des OLG Hamm vom 03. August 2012, I - 11 W 25/12 sowie OLG Bremen, Urteil vom 13. Februar 2013, 1 U 6/08 zu § 56 BremPolG, alle unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, jeweils juris).
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