Rechtsprechung
| OLG Celle, 20.02.2025 - 1 U 65/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 522 Abs. 2 ZPO; § 78 Abs. 1 ZPO
Erfolglose Berufung des Klägers gegen Ablehnung von Schmerzensgeld wegen angeblich fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung; Bestehenbleibende Beweisfälligkeit des Klägers mangels schlüssigem Vortrags; Keine wirksame, vom Senat im Berufungsverfahren zu beachtende ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 522 Abs. 2 ; ZPO § 78 Abs. 1
Erfolglose Berufung des Klägers gegen Ablehnung von Schmerzensgeld wegen angeblich fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung; Bestehenbleibende Beweisfälligkeit des Klägers mangels schlüssigem Vortrags; Keine wirksame, vom Senat im Berufungsverfahren zu beachtende ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages; …
Auszug aus OLG Celle, 20.02.2025 - 1 U 65/24
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass ein Prozess- bzw. Berufungsanwalt gegenüber seiner Partei regelmäßig verpflichtet ist, zu versuchen, das Gericht unter Hinweis auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze und unter Bezugnahme auf jedes, die Rechtsauffassung seines Mandanten stützende Urteil des BGH von seiner Rechtsauffassung zu überzeugen, und grundsätzlich verpflichtet ist, die entscheidungstragenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen (BGH- Beschl. v. 19.06.2008 - IX ZR 111/05; Urteil v.18.12.2008 - IX ZR 179/07; Urteil v. 10.12.2015 - IX ZR 272/14), sodass wir der Ansicht sind, dem Kläger als unserem Mandanten nicht verwehren zu können, seine Stellungnahme dem Senat zur Kenntnis zu geben. - BGH, 10.12.2015 - IX ZR 272/14
Rechtanwaltshaftung: Anwaltliche Pflicht zur substantiierten und vollständigen …
Auszug aus OLG Celle, 20.02.2025 - 1 U 65/24
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass ein Prozess- bzw. Berufungsanwalt gegenüber seiner Partei regelmäßig verpflichtet ist, zu versuchen, das Gericht unter Hinweis auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze und unter Bezugnahme auf jedes, die Rechtsauffassung seines Mandanten stützende Urteil des BGH von seiner Rechtsauffassung zu überzeugen, und grundsätzlich verpflichtet ist, die entscheidungstragenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen (BGH- Beschl. v. 19.06.2008 - IX ZR 111/05; Urteil v.18.12.2008 - IX ZR 179/07; Urteil v. 10.12.2015 - IX ZR 272/14), sodass wir der Ansicht sind, dem Kläger als unserem Mandanten nicht verwehren zu können, seine Stellungnahme dem Senat zur Kenntnis zu geben. - BGH, 24.01.2008 - IX ZB 258/05
Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Berufungsbegründungsschrift
Auszug aus OLG Celle, 20.02.2025 - 1 U 65/24
Erforderlich ist aber, dass der unterzeichnende Anwalt die Berufungsbegründung selbständig prüft und aufgrund der Prüfung die volle Verantwortung für den Schriftsatz übernimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2008 - IX ZB 258/05 -, Rn. 5, juris).
- BAG, 20.09.2011 - 9 AZN 582/11
Nichtzulassungsbeschwerde - Anwaltszwang
Auszug aus OLG Celle, 20.02.2025 - 1 U 65/24
Gleich zu stellen ist der anwaltliche Hinweis, es handele sich um Vortrag des Mandanten, und eine dann folgende, im Schriftbild abgehobene Textpassage (vgl. BAG, Beschluss vom 20. September 2011 - 9 AZN 582/11 -, Rn. 8, juris), wenn der Rechtsanwalt erkennbar den Schriftsatz ungelesen unterschrieben hat oder wenn sich aus dem Schriftsatz ergibt, es werde nur die Auffassung des Mandanten, nicht die des Anwalts wiedergegeben (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 4 U 75/09 -, Rn. 8, juris;… Stein/Jonas/Jacoby, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 23. Aufl. 2016, § 78 Rn. 70). - BGH, 19.06.2008 - IX ZR 111/05
Pflichten des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren
Auszug aus OLG Celle, 20.02.2025 - 1 U 65/24
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass ein Prozess- bzw. Berufungsanwalt gegenüber seiner Partei regelmäßig verpflichtet ist, zu versuchen, das Gericht unter Hinweis auf die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze und unter Bezugnahme auf jedes, die Rechtsauffassung seines Mandanten stützende Urteil des BGH von seiner Rechtsauffassung zu überzeugen, und grundsätzlich verpflichtet ist, die entscheidungstragenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen (BGH- Beschl. v. 19.06.2008 - IX ZR 111/05; Urteil v.18.12.2008 - IX ZR 179/07; Urteil v. 10.12.2015 - IX ZR 272/14), sodass wir der Ansicht sind, dem Kläger als unserem Mandanten nicht verwehren zu können, seine Stellungnahme dem Senat zur Kenntnis zu geben. - OLG Zweibrücken, 14.10.2009 - 4 U 75/09
Berufungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit einer Berufung wegen bloß "formaler" …
Auszug aus OLG Celle, 20.02.2025 - 1 U 65/24
Gleich zu stellen ist der anwaltliche Hinweis, es handele sich um Vortrag des Mandanten, und eine dann folgende, im Schriftbild abgehobene Textpassage (vgl. BAG…, Beschluss vom 20. September 2011 - 9 AZN 582/11 -, Rn. 8, juris), wenn der Rechtsanwalt erkennbar den Schriftsatz ungelesen unterschrieben hat oder wenn sich aus dem Schriftsatz ergibt, es werde nur die Auffassung des Mandanten, nicht die des Anwalts wiedergegeben (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 4 U 75/09 -, Rn. 8, juris;… Stein/Jonas/Jacoby, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 23. Aufl. 2016, § 78 Rn. 70).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 27.11.2024 - 1 U 65/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 522 Abs. 2 ZPO; § 412 Abs. 1 ZPO
Erfolglose Berufung des Klägers gegen Ablehnung von Schmerzensgeld mangels schlüssigen Vortrags von Behandlungsfehlern; Zweifel des Senats an Erforderlichkeit der vom Landgericht angeordneten Beweisaufnahme zur Einholung eines Zweitgutachtens wegen Möglichkeit des ... - rechtsportal.de
ZPO § 522 Abs. 2 ; ZPO § 412 Abs. 1
Erfolglose Berufung des Klägers gegen Ablehnung von Schmerzensgeld mangels schlüssigen Vortrags von Behandlungsfehlern; Zweifel des Senats an Erforderlichkeit der vom Landgericht angeordneten Beweisaufnahme zur Einholung eines Zweitgutachtens wegen Möglichkeit des ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 1 W 3/22
Ansprüche aus einem Jagdpachtvertrag; Größe einer bejagbaren Fläche; Sofortige …
Auszug aus OLG Celle, 27.11.2024 - 1 U 65/24
a) Auf die Beschwerde des hiesigen Klägers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren 19 O 136/21 hat der erkennende Senat im Beschwerdeverfahren 1 W 3/22 zur Begründung der Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Beschluss vom 25. April 2022 (Bl. 36 ff. der Beiakte 19 O 136/21) hinsichtlich der behaupteten Behandlungsfehler ausgeführt:.a) Zu der Aufklärungsrüge hat der Senat im Beschluss vom 25. April 2022 im Verfahren 1 W 3/22 ausgeführt:.
- BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 69/16
Berufungsverfahren: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel; Beweisantritt ohne …
Auszug aus OLG Celle, 27.11.2024 - 1 U 65/24
Zwar fällt ein in der ersten Instanz angetretener Sachverständigen- oder Zeugenbeweis, der mangels Einzahlung des angeforderten Vorschusses gemäß §§ 402, 379 Satz 2 ZPO nicht erhoben worden ist, nicht ohne weiteres unter § 531 Abs. 2 ZPO, sondern es kommt darauf an, ob die unterlassene Vorschusszahlung nach den Umständen des Einzelfalls als (konkludenter) Verzicht i.S.v. § 399 ZPO auszulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 69/16 -, Rn. 19, juris). - KG, 16.11.2017 - 22 U 24/17
Berufungsverfahren: Präkludierung eines erstinstanzlichen Antrags auf Einholung …
Auszug aus OLG Celle, 27.11.2024 - 1 U 65/24
Im vorliegenden Fall ist jedoch das Verhalten des Klägers, der nicht nur die Vorschusszahlung nach anfänglichem Fristverlängerungsantrag verweigert, sondern sogar den vom Gericht bestellten Sachverständigen anschließend als befangen abgelehnt hat, als Verzicht auf dieses Beweismittel in erster Instanz anzusehen mit der Folge, dass es sich für den Fall der Wiederholung dieses Beweisantrags um ein neues Angriffsmittel handeln würde (vgl. für den Fall eines Fristverlängerungsantrags zur Vorschusszahlung: KG, Beschluss vom 16. November 2017 - 22 U 24/17 - Rn. 9, juris).
- OLG Celle, 24.11.1994 - 7 U 13/94
Darlegungs- und Beweislast für Mängelfreiheit bei Vertragskündigung
Auszug aus OLG Celle, 27.11.2024 - 1 U 65/24
Deshalb scheidet eine Zurückweisung beispielsweise aus, wenn die Partei klar zum Ausdruck gebracht hat, dass sie grundsätzlich an ihrem Beweisantritt festhält, sich jedoch gegen die Anordnung der Vorschusszahlung wegen einer ihrer Auffassung nach vorliegenden Verkennung der Beweislast wendet (vgl. OLG Celle, Urteil vom 24. November 1994 - 7 U 13/94 - beck online). - BGH, 14.11.2017 - VIII ZR 101/17
Verwertung der Beweiserhebung des selbständigen Beweisverfahrens im …
Auszug aus OLG Celle, 27.11.2024 - 1 U 65/24
Da die im selbständigen Beweisverfahren erfolgte Beweiserhebung einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gemäß § 493 ZPO gleichsteht, hat die vorgezogene Beweisaufnahme im selbstständigen Beweisverfahren mit dem Zuständigkeitsübergang an das Prozessgericht zur Folge, dass ein - vom Kläger hier gewünschtes - neues Gutachten nur unter den engen Voraussetzungen des § 412 Abs. 1 ZPO eingeholt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2017 - VIII ZR 101/17 -, Rn. 13 f., juris). - BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98
Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes
Auszug aus OLG Celle, 27.11.2024 - 1 U 65/24
Nach dieser Vorschrift steht die Einholung eines weiteren Gutachtens im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters und ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann geboten, wenn die Sachkunde des bisherigen Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn es Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1999 - VI ZR 34/98 -, Rn. 8, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 27.05.2025 - 1 U 65/24 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwerfung der Berufung; Beanspruchung von Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.2023 - VIa ZB 15/22
Wiedereinsetzung: Vertrauen des Anwalts in eine weitere Verlängerung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.05.2025 - 1 U 65/24
Nachdem zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche Frist ebenso wie die bis zum 21.06.2024 zu bewilligende Frist zur Begründung der Berufung abgelaufen war, wäre der Kläger gehalten gewesen, gemäß § 233 Satz 1 ZPO einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zu stellen und die Berufung zugleich zu begründen (BGH, Beschluss vom 30.01.2023, Az. VIa ZB 15/22, Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 05.06.2024 - 1 U 65/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 224 Abs 2 ZPO, § 520 Abs 2 S 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 2 ZPO, § 522 Abs 1 S 2 ZPO
Berufungbegründungsfrist: Glaubhaftmachung im Rahmen eines Fristverlängerungsantrags
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.2020 - I ZR 9/20
Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit: Erheblicher Grund für …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.06.2024 - 1 U 65/24
Entgegen seiner Auffassung hätte eine solche Glaubhaftmachung nicht erst auf Aufforderung des Gerichtes, sondern von sich aus bereits im Rahmen des Verlängerungsgesuchs erfolgen müssen (vgl. nochmals BGH, Beschluss vom 15.10.2020, Az. I ZR 9/20, Rn. 16, Juris;… ebenso etwa MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, § 520 Rn. 8 i.V.m. § 225 Rn. 4 [Stackmann];… Zöller/Feskorn, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 224 Rn. 6).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 28.04.2025 - 1 U 65/24 |
Verfahrensgang
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