Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 14.01.2003 - 1 U 80/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
VVG § 67; ; BGB § ... 254; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 426; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 426 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 426 Abs. 2 S. 1; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; ZPO § 68; ; ZPO § 74; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 314; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 n.F.
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Haftungsverteilung zwischen dem Architekten und einem Bauunternehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung Architekt/Bauunternehmer bei Bauschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Auch Ausführender kann für Planungsmängel haften
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftungsverteilung zwischen Architekten und Bauunternehmer; Beruhen des Mangels auf Planungsfehler des Architekten ; Alleinverantwortlichkeit des Architekten; Verantwortlichkeit des Auftragsnehmers gegenüber dem Auftraggeber; Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht ...
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Planungsfehler: Kann Planer vom Unternehmer, der Prüfungspflicht verletzt, Regress verlangen? (IBR 2003, 206)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Planungs- und Ausführungsfehler: Mit welcher Quote haften Architekt und Handwerker? (IBR 2004, 519)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 07.08.2002 - 8 O 3221/00
- OLG Naumburg, 14.01.2003 - 1 U 80/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 595
- NZBau 2003, 391
- ZfBR 2003, 369 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.12.1968 - VII ZR 23/66
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer
Auszug aus OLG Naumburg, 14.01.2003 - 1 U 80/02
Anders liegt es, wenn der Planungsfehler vom ausführenden Unternehmer ohne Schwierigkeit hätte erkannt werden können (…Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 13. Auflage, B § 13 Rn. 42; BGHZ 51, 275 ff.).
- OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 22 U 32/13
AN leistet trotz fehlender Planung: Kein Mitverschulden des AG!
Soweit das LG am Ende seiner Abwägung (vgl. Seite 17, dort 2. Absatz, letzter Satz) - unter Bezugnahme auf OLG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 14.01.2003, 1 U 80/02, NJW-RR 2003, 595) darauf hingewiesen hat, dass es vorliegend "nicht um eine "Haftungsabwägung zwischen Architekt und Bauunternehmer" gehe, hat es damit ersichtlich lediglich zum Ausdruck bringen wollen, dass es hier zum einen ausnahmsweise nicht um die Zurechnung des Planungs- bzw. Koordinierungsverschuldens eines "externen" (selbständigen) Architekten als Dritten (i.S.v. §§ 254, 278 BGB) geht, sondern um die Zurechnung des Planungs- bzw. Koordinierungsverschuldens des als "Dipl.-Ing." fachkundigen "internen" Geschäftsführers der Klägerin als Dritten (i.S.v. §§ 254, 278 BGB). - OLG Koblenz, 24.04.2012 - 5 U 843/11
Hinweispflichten des Bauunternehmers auf Planungs- und sonstige Fehler; Umfang …
Die Beklagte zitiert einschlägige Rechtsprechung ( OLG Naumburg NJW-RR 2003, 595 ), wonach der Bauunternehmer sich einen Verursachungsanteil anrechnen lassen muss, wenn er den Planungsfehler hat erkennen können. - OLG Koblenz, 11.06.2012 - 5 U 843/11
Hinweispflichten des Bauunternehmers auf Planungs- und sonstige Fehler; Umfang …
Die Beklagte zitiert einschlägige Rechtsprechung ( OLG Naumburg NJW-RR 2003, 595 ), wonach der Bauunternehmer sich einen Verursachungsanteil anrechnen lassen muss, wenn er den Planungsfehler hat erkennen können.
- OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
Mangelhafte Werkleistung wegen Bodenbelagsbeschaffenheit einer Halle - Vorrang …
Dieses Versäumnis ist aber gegenüber der in mehrfacher Hinsicht unzulänglichen Planung als gering einzustufen, sodass es hinter dem Planungsverschulden zurücktritt (vgl. dazu OLG Brandenburg, BauR 2003, 1054 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 595, 596). - LG Schweinfurt, 11.03.2016 - 21 O 72/12
Planungsfehler, Schadensersatz und Mitverschulden
Dies rechtfertigt es, dem Beklagten zu 1) einen überwiegenden Verschuldensanteil von 70% zuzuschreiben (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.01.2003 - 1 U 80/02 = NJW-RR 2003, 595), den sich auch die Klägerin im Verhältnis zum Beklagten zu 2) anrechnen lassen muss. - LG Oldenburg, 29.12.2004 - 5 O 3344/00
Mangelhaftigkeit eines Fußbodenaufbaus; Mitverantwortlichkeit für Mängel auf …
Erkennt der Unternehmer zwar die fehlerhafte Planung im Rahmen der Bauausführung nicht, hätte er sie aber pflichtgemäß erkennen können, trifft ihn hier zumindest ein Haftungsanteil, wenn auch der Architekt in der Regel den größeren Anteil zu tragen hat (z.B. wenn der Planungsfehler besonders offenkundig war: OLG Hamm, BauR 1992, 78 [OLG Hamm 05.02.1991 - 21 U 111/90]; OLG Stuttgart, BauR 1992, 806 [OLG Stuttgart 26.02.1992 - 3 U 82/91]; OLG Köln, BauR 1993, 744 [OLG Köln 07.04.1993 - 11 U 277/92]; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 595 [OLG Naumburg 14.01.2003 - 1 U 80/02] [596];… Ingenstau/Korbion, VOB13, § 13 Rn. 42).
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