Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 99 Abs 1 AktG, § 132 Abs 3 S 1 AktG, § 132 Abs 4 S 2 AktG, § 362 Abs 1 BGB, § 371 S 1 BGB
Zulässiges Rechtsmittel gegen titulierten Anspruch eines GmbH-Gesellschafters auf Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und auf Einsichtnahme in die Bücher und Geschäftsunterlagen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 51b S. 1; FamFG § 58
Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung und Gewährung von Einsicht in Geschäftsunterlagen einer GmbH gerichteten Titels; Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen die Entscheidung über den Vollstreckungsgegenantrag
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung und Gewährung von Einsicht in Geschäftsunterlagen einer GmbH gerichteten Titels; Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen die Entscheidung über den Vollstreckungsgegenantrag
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 16.03.2023 - O 37/22
- LG Saarbrücken, 20.03.2024 - 7 HKO 58/23
- OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Papierfundstellen
- NZG 2025, 985
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 19.12.2014 - V ZR 32/13
Titelherausgabe- und Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung aus …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Gemäß § 260 ZPO (analog) kann der Antrag gleichzeitig mit dem Vollstreckungsabwehrantrag erhoben werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 32/13, NJW-RR 2015, 521 Rn. 14).Wenn der Schuldner neben dem Vollstreckungsabwehrantrag die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangt, hängt der Erfolg dieses Antrags in der Regel von dem Bestehen oder Nichtbestehen des titulierten Anspruchs ab (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2014, aaO, Rn. 18;… Urteil vom 14. Juli 2008 - II ZR 132/07, NJW-RR 2008, 1512 Rn. 12).
- BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13
Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Etwas Anderes folgt auch nicht aus den Gründen des Beschlusses vom 16. März 2023, die zur Bestimmung des Titelinhalts ergänzend heranzuziehen sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. November 2024 - I ZB 31/24, WM 2025, 42 Rn. 22; Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZR 2/13, MDR 2014, 617 Rn. 18;… MüKoZPO/Götz, 6. Aufl., § 704 Rn. 8).Rn. 48 (5) Ob der Antragsgegnerin nach materiellem Recht ein Anspruch auf Einsichtnahme in "Geschäftsführerberichte" der Antragstellerin zusteht, kann dahinstehen, da im Vollstreckungsverfahren allein der (gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnde) Inhalt des Vollstreckungstitels maßgebend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZR 2/13, MDR 2014, 617 Rn. 18).
- OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 82/07
Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters: Vollstreckungsgegenantrag des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Ebenso ist anerkannt, dass das nach § 767 ZPO zuständige Prozessgericht erster Instanz seine Entscheidung über den Vollstreckungsgegenantrag nicht durch Urteil, sondern durch Beschluss zu treffen hat, weil dies gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 FamFG auch die Entscheidungsform im Erkenntnisverfahren ist, auf das gemäß § 51b Satz 1 GmbHG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 1, § 99 Abs. 1 AktG die Vorschriften des FamFG anwendbar sind (vgl. OLG München, NZG 2008, 197, 198 zur Rechtslage vor Inkrafttreten des FamFG;… Spindler in K. Schmidt/Lutter, AktG, 5. Aufl., § 132 Rn. 38).Ebenso wenig bedarf es einer Entscheidung, ob sich das Einsichtsrecht nach § 51a GmbHG auch auf solche Unterlagen erstreckt, die sich die Gesellschaft selbst erst beschaffen muss, und welche Anstrengungen insoweit im Einzelfall von ihr zu verlangen sind (vgl. hierzu OLG München, NZG 2008, 197, 198 f.;… Hüffer/Schäfer in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 51a Rn. 38).
- BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07
Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Wenn der Schuldner neben dem Vollstreckungsabwehrantrag die Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels verlangt, hängt der Erfolg dieses Antrags in der Regel von dem Bestehen oder Nichtbestehen des titulierten Anspruchs ab (vgl. BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2014, aaO, Rn. 18; Urteil vom 14. Juli 2008 - II ZR 132/07, NJW-RR 2008, 1512 Rn. 12). - BGH, 06.03.1997 - II ZB 4/96
Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Der Gesellschafter soll vielmehr mit seiner Hilfe in den Stand gesetzt werden, seine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschafterversammlung verantwortungsbewusst und sachgerecht auszuüben und zugleich seine Individualinteressen zu wahren (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 1997 - II ZB 4/96, NJW 1997, 1985, 1986;… BeckOGK/Klett GmbHG [Stand: 15. Mai 2024], § 51a Rn. 2;… MüKo GmbHG/Hillmann, 4. Aufl., § 51a Rn. 53). - BGH, 13.04.2017 - III ZR 277/16
Entschädigungsanspruch wegen sachlich nicht gerechtfertigter …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Danach obliegt es zunächst der nicht beweisbelasteten Partei, im Rahmen des ihr Zumutbaren die Behauptung der Tatsachen, die für das Vorhandensein des streitigen Umstands (im Streitfall: das Vorhandensein weiterer Berichte an die F. H. GmbH) sprechen, aufzustellen, deren Unrichtigkeit sodann die beweisbelastete Partei nachzuweisen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 9. März 2023 - III ZR 80/22, BGHZ 236, 246 Rn. 31; Urteil vom 13. April 2017 - III ZR 277/16, NJW 2017, 2478 Rn. 21;… Urteil vom 22. Februar 2011 - XI ZR 261/09, NJW 2011, 2130 Rn. 19 f.). - BGH, 09.03.2023 - III ZR 80/22
Entschädigung für immaterielle Nachteile wegen überlanger Dauer von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Danach obliegt es zunächst der nicht beweisbelasteten Partei, im Rahmen des ihr Zumutbaren die Behauptung der Tatsachen, die für das Vorhandensein des streitigen Umstands (im Streitfall: das Vorhandensein weiterer Berichte an die F. H. GmbH) sprechen, aufzustellen, deren Unrichtigkeit sodann die beweisbelastete Partei nachzuweisen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2023 - III ZR 80/22, BGHZ 236, 246 Rn. 31;… Urteil vom 13. April 2017 - III ZR 277/16, NJW 2017, 2478 Rn. 21;… Urteil vom 22. Februar 2011 - XI ZR 261/09, NJW 2011, 2130 Rn. 19 f.). - BGH, 22.02.2011 - XI ZR 261/09
Lastschriftbuchungen im Einzugsermächtigungsverfahren: Beweislast der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Danach obliegt es zunächst der nicht beweisbelasteten Partei, im Rahmen des ihr Zumutbaren die Behauptung der Tatsachen, die für das Vorhandensein des streitigen Umstands (im Streitfall: das Vorhandensein weiterer Berichte an die F. H. GmbH) sprechen, aufzustellen, deren Unrichtigkeit sodann die beweisbelastete Partei nachzuweisen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 9. März 2023 - III ZR 80/22, BGHZ 236, 246 Rn. 31;… Urteil vom 13. April 2017 - III ZR 277/16, NJW 2017, 2478 Rn. 21; Urteil vom 22. Februar 2011 - XI ZR 261/09, NJW 2011, 2130 Rn. 19 f.). - OLG Schleswig, 14.01.2010 - 3 Wx 92/09
Verfahren nach FamFG bei Beschwerde in einer Nachlasssache
- BGH, 07.11.2024 - I ZB 31/24
Auslegung eines eine markenrechtliche Auskunftspflicht titulierenden …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.03.2025 - 1 W 22/24
Etwas Anderes folgt auch nicht aus den Gründen des Beschlusses vom 16. März 2023, die zur Bestimmung des Titelinhalts ergänzend heranzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2024 - I ZB 31/24, WM 2025, 42 Rn. 22;… Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZR 2/13, MDR 2014, 617 Rn. 18;… MüKoZPO/Götz, 6. Aufl., § 704 Rn. 8).
- BayObLG, 11.09.2025 - 101 W 136/24
Klärungsbedürftigkeit, Gesellschafterbeschluss, Insolvenzgläubiger, …
Eine auf den materiellrechtlichen Einwand, das Informationsrecht bestehe in der Insolvenz nur in beschränktem Umfang, gestützte dauerhafte oder zeitlich beschränkte Beseitigung der Vollstreckbarkeit wäre statthafter Gegenstand eines Vollstreckungsgegenantrags entsprechend § 767 ZPO (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. März 2025, 1 W 22/24, NZG 2025, 985 [juris Rn. 35]).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 25.04.2024 - 4 O 159/23
- OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
Da zudem mit den Anträgen letztlich nur nicht vollstreckbare gesetzliche Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung aufgegriffen werden und die Daten des Klägers bereits abgegriffen und veröffentlicht worden sind, erscheint ein Gesamtstreitwert in Höhe von 1.000 EUR für die Anträge 3.a) und 3.b), entsprechend jeweils 500 EUR für jeden von ihnen, erforderlich, aber auch ausreichend, um das Klagebegehren sachangemessen abzubilden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.8.2023, 7 U 19/23, zitiert nach juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.7.2024, 6 W 36/24, -, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 3.5.2024, 5 U 72/23, zitiert nach juris). - BGH, 28.01.2021 - III ZR 162/20
Feststellung der dreitägigen Sperrung eines Nutzerkontos auf einer Social …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
Dabei werden üblicherweise 1/4 bis 1/10 angesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 28.1.2021, III ZR 162/20, zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 05.07.2023 - 10 W 5/23
Scraping
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
Angesichts des Umstandes, dass der Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zwingend der Vorbereitung eines anderen Anspruches dient, erscheint hier ein Betrag in Höhe von - jedenfalls nicht mehr als - 500 EUR angemessen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.7.2023, 10 W 5/23, zitiert nach juris;… OLG Frankfurt/Main a. a. O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.7.2024, 8 U 21/24 zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3.9.2024, 4 W 497/24, zitiert nach juris).
- OLG Stuttgart, 03.01.2023 - 4 AR 4/22
Zuständigkeitsbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Amts- und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
Dieser orientiert sich grundsätzlich an den klägerseitigen Vorstellungen zum Klageantrag zu 1., ist aber nur mit einem Bruchteil zu bemessen, wobei 50 % und damit ein Betrag in Höhe von 500 EUR sachgerecht und angemessen erscheint (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3.1.2023, 4 AR 4/22, zitiert nach juris). - OLG Saarbrücken, 03.05.2024 - 5 U 72/23
Ansprüche des Nutzers eines sozialen Netzwerks bei Veröffentlichung seiner …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
Da zudem mit den Anträgen letztlich nur nicht vollstreckbare gesetzliche Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung aufgegriffen werden und die Daten des Klägers bereits abgegriffen und veröffentlicht worden sind, erscheint ein Gesamtstreitwert in Höhe von 1.000 EUR für die Anträge 3.a) und 3.b), entsprechend jeweils 500 EUR für jeden von ihnen, erforderlich, aber auch ausreichend, um das Klagebegehren sachangemessen abzubilden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.8.2023, 7 U 19/23, zitiert nach juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.7.2024, 6 W 36/24, -, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 3.5.2024, 5 U 72/23, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 36/24
3.000 EUR Streitwert in datenschutzrechtlichen Verfahren wegen Facebook-Datenleck
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
Da zudem mit den Anträgen letztlich nur nicht vollstreckbare gesetzliche Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung aufgegriffen werden und die Daten des Klägers bereits abgegriffen und veröffentlicht worden sind, erscheint ein Gesamtstreitwert in Höhe von 1.000 EUR für die Anträge 3.a) und 3.b), entsprechend jeweils 500 EUR für jeden von ihnen, erforderlich, aber auch ausreichend, um das Klagebegehren sachangemessen abzubilden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15.8.2023, 7 U 19/23, zitiert nach juris; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.7.2024, 6 W 36/24, -, zitiert nach juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 3.5.2024, 5 U 72/23, zitiert nach juris). - OLG Zweibrücken, 12.07.2024 - 8 U 21/24
Streitwertbemessung bei Scraping-Vorfällen
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
Angesichts des Umstandes, dass der Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zwingend der Vorbereitung eines anderen Anspruches dient, erscheint hier ein Betrag in Höhe von - jedenfalls nicht mehr als - 500 EUR angemessen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.7.2023, 10 W 5/23, zitiert nach juris;… OLG Frankfurt/Main a. a. O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.7.2024, 8 U 21/24 zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3.9.2024, 4 W 497/24, zitiert nach juris). - OLG Dresden, 03.09.2024 - 4 W 497/24
Streitwertbemessung bei behaupteten Datenschutzverstößen des Betreibers einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.11.2024 - 1 W 22/24
Angesichts des Umstandes, dass der Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung nicht zwingend der Vorbereitung eines anderen Anspruches dient, erscheint hier ein Betrag in Höhe von - jedenfalls nicht mehr als - 500 EUR angemessen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.7.2023, 10 W 5/23, zitiert nach juris;… OLG Frankfurt/Main a. a. O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.7.2024, 8 U 21/24 zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3.9.2024, 4 W 497/24, zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 30.01.2025 - 1 W 2/25 Die Erwägungen, die - auch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9.12.2024, 1 W 71/24, vom 13.11.2024, 1 W 22/24, und vom 7.11.2024, 1 W 26/24, jeweils zitiert nach juris) - für die sogenannten "Scraping"-Fälle zu deutlich niedrigeren Wertansätzen führen, lassen sich auf Fälle der vorliegenden Art wegen der Unterschiedlichkeiten der Fallgestaltungen nicht übertragen (…vgl. OLG Celle a. a. O.;… OLG Rostock a. a. O.).
- OLG Stuttgart, 17.12.2024 - 4 W 48/24
Streitwertfestsetzung in einem Verfahren wegen Verletzung der Datensicherheit von …
Mittlerweile geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Wert eines solchen Feststellungsantrags regelmäßig 500, 00 EUR beträgt (ebenso etwa Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. November 2024 - 1 W 22/24 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3. September 2024 - 4 W 497/24 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16. August 2024 - 101 AR 103/24 e -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Juli 2024 - 8 U 21/24 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juli 2024 - 6 W 36/24 -, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Mai 2024 - 13 U 100/23 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Mai 2024 - 5 U 72/23 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2024 - 3 W 71/24 -, juris, OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 33/23 -, juris, OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2023 - I-7 U 77/23 -, juris; hingegen 300, 00 EUR annehmend OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 5 W 46/24 -, juris und 800, 00 EUR OLG München, Beschluss vom 26. September 2024 - 31 W 1277/24 e -, juris).
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