Rechtsprechung
| KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 157; ; GmbHG § 34; ; GmbHG § 54; ; GmbHG § 57a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157; GmbHG § 34 § 54 § 57a
Anmeldung einer Satzungsänderung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beanstandung einer neuen Satzungsregelung als unwirksam im Rahmen der Anmeldung einer Satzungsänderung ; Auslegung der Satzung einer GmbH durch das Gericht der weiteren Beschwerde
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg - 99 AR 2341/04
- LG Berlin, 07.01.2005 - 102 T 121/04
- KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
Papierfundstellen
- DNotZ 2006, 304
- FGPrax 2006, 29
- DB 2005, 2744
- Rpfleger 2006, 197
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91
Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen
Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
Denn dann wäre nach dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. dazu BGHZ 79, 16, 18 = NJW 1981, 816; BGHZ 122, 211 = NJW 1993, 1976, 1978; NJW 1994, 1537, 1538), von der ersten Auslegungsalternative auszugehen, weil diese in jedem Fall zu einer wirksamen Regelung führen würde. - BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93
Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung
Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
Denn dann wäre nach dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. dazu BGHZ 79, 16, 18 = NJW 1981, 816; BGHZ 122, 211 = NJW 1993, 1976, 1978; NJW 1994, 1537, 1538), von der ersten Auslegungsalternative auszugehen, weil diese in jedem Fall zu einer wirksamen Regelung führen würde. - BayObLG, 23.05.2001 - 3Z BR 31/01
Von der satzungsmäßigen Regelung abweichende Gewinnverteilung einer GmbH
Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
Die für die Erstanmeldung vorgesehenen und in § 9c Absatz 2 GmbHG festgehaltenen Prüfungsbeschränkungen gelten für die Anmeldung einer Satzungsänderung nicht (vgl. BayObLG BB 2001, 1916 = Rpfleger 2001, 500).
- BGH, 20.11.1980 - VII ZR 70/80
Glaswaren - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung …
Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
Denn dann wäre nach dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz, dass im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (vgl. dazu BGHZ 79, 16, 18 = NJW 1981, 816; BGHZ 122, 211 = NJW 1993, 1976, 1978; NJW 1994, 1537, 1538), von der ersten Auslegungsalternative auszugehen, weil diese in jedem Fall zu einer wirksamen Regelung führen würde. - KG, 22.06.2004 - 1 W 243/02
Vorliegen eines zur Eintragung in das Handelsregister geeigneten …
Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
Ob mit dieser Regelung tatsächlich eine Wirksamkeit vor der Zahlung des Abfindungsguthabens und damit unabhängig von dieser angeordnet ist - wie die Vorinstanzen angenommen haben - , ist durch Auslegung zu ermitteln, die im vorliegenden Fall ohne Bindung an die Feststellungen des Landgerichts vom Senat selbst vorgenommen werden kann, weil der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft objektiv allein nach seinem Inhalt auszulegen ist (vgl. BGHZ 9, 279, 281; Senat, GmbHR 2004, 1342 = Rpfleger 2004, 705 = NZG 2004, 1172;… Keidel/Meyer-Holz, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 27 Rn. 50;… Jansen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rn. 50). - BayObLG, 29.10.1992 - 3Z BR 38/92
Widersprüche durch eine Satzungsänderung
Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
Teilweise wird zwar angenommen, dass eine Satzungsneuregelung auch dann beanstandet werden kann und damit ein Eintragungshindernis darstellt, wenn diese unklar ist (vgl. OLG Zweibrücken MittRhNotK 1978, 142; vgl. auch BayObLG DB 1993, 156). - BGH, 22.04.1953 - II ZR 72/53
Nachzahlungsanspruch des Vorzugsaktionärs
Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
Ob mit dieser Regelung tatsächlich eine Wirksamkeit vor der Zahlung des Abfindungsguthabens und damit unabhängig von dieser angeordnet ist - wie die Vorinstanzen angenommen haben - , ist durch Auslegung zu ermitteln, die im vorliegenden Fall ohne Bindung an die Feststellungen des Landgerichts vom Senat selbst vorgenommen werden kann, weil der Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft objektiv allein nach seinem Inhalt auszulegen ist (vgl. BGHZ 9, 279, 281; Senat, GmbHR 2004, 1342 = Rpfleger 2004, 705 = NZG 2004, 1172;… Keidel/Meyer-Holz, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 27 Rn. 50;… Jansen, FGG, 2. Aufl., § 27 Rn. 50). - BayObLG, 05.10.1978 - BReg. 1 Z 104/78
Auszug aus KG, 18.10.2005 - 1 W 27/05
a) Im Ergebnis zu Recht ist allerdings das Landgericht davon ausgegangen, dass aufgrund der Anmeldung der Satzungsänderung der gesamte neu gefasste Gesellschaftsvertrag - auch soweit er mit der ursprünglichen Fassung übereinstimmende Regelungen trifft (vgl. BayObLGZ 1978, 282 = GmbHR 1979, 15) - umfassend auf seine rechtliche Wirksamkeit überprüft werden kann.
- OLG Düsseldorf, 15.07.2025 - 3 Wx 85/25
Unzulässigkeit der Eintragung der Bezeichnung "Geschäftsführung" im …
Das Registergericht ist dabei nicht an die Beschränkungen des § 9c Abs. 2 GmbH gebunden (KG Berlin, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 W 27/05, Rn. 5; BayObLG…, Beschluss vom 23. Mai 2001 - 3Z BR 31/01, Rn. 7, juris; BT-Drucks. 13/8444 S. 80). - OLG Jena, 21.07.2021 - 2 W 244/21
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags zum …
- OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 102/10
Handelsregister: Abgelehnte Eintragung einer GmbH bei Verletzung unentziehbarer …
Rn. 11 Die durch das Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) 1998 angefügte Vorschrift des § 9c Abs. 2 GmbHG begrenzt bei der Eintragung der Gesellschaft - nicht dagegen bei der Satzungsänderung (vgl. BayObLGZ 2001, 137/138; KG FGPrax 2006, 29/30) - die Kontrolle von Satzungsmängeln auf die dort abschließend aufgezählten Gründe.
- OLG München, 19.11.2025 - 34 Wx 271/25
Beschwerde, Eintragung, Gesellschafterversammlung, Anfechtungsklage, Frist, …
- KG, 20.03.2025 - 22 W 2/25
Handelsregister: Eintragungshindernis bei Anmeldung einer Satzungsänderung zum …
Rn. 11 Änderungen im Gesellschaftsvertrag können vom Registergericht umfassend auf ihre rechtliche Wirksamkeit hin überprüft werden (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 1 W 27/05 -, juris Rn. 5). - OLG München, 04.09.2025 - 34 Wx 271/25
Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen im Todesfall: Wirksamkeit ohne Frist
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