GmbH-Gesetz
| Abschnitt 4 - Abänderungen des Gesellschaftsvertrags (§§ 53 - 59) |
Für die Ablehnung der Eintragung durch das Gericht findet § 9c Abs. 1 entsprechende Anwendung.
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Rechtsprechung zu § 57a GmbHG
62 Entscheidungen zu § 57a GmbHG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 15.07.2025 - 3 Wx 85/25
Unzulässigkeit der Eintragung der Bezeichnung "Geschäftsführung" im ...
- KG, 16.06.2025 - 22 W 11/25
Zum Verzicht auf Anteilsgewährung bei Ausgliederung zur Aufnahme
- OLG Stuttgart, 09.03.2020 - 8 W 295/19
Handelsregistersache: Beschlussform der Zwischenverfügung; Prüfungspflicht bei ...
- OLG Jena, 21.07.2021 - 2 W 244/21
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags zum ...
- OLG Düsseldorf, 22.03.2024 - 3 Wx 24/24
Antrag einer durch einen Einzelgesellschafter vertretenen Gesellschaft auf ...
- LG Potsdam, 03.01.2022 - 51 O 7/21
- OLG Rostock, 19.05.2016 - 1 W 4/15
Eintragung einer Verschmelzung mit Kapitalerhöhung in das Handelsregister: ...
- KG, 03.03.2022 - 22 W 92/21
Zwischenverfügung des Registergerichts wegen Fehlen wirksamer ...
- OLG Frankfurt, 18.05.2006 - 20 W 495/05
Handelsregistereintragung der Erhöhung des Stammkapitals der GmbH: Überprüfung ...