Rechtsprechung
| OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur Erstellung von Provisionsabrechnungen und eines Buchauszuges; Ermessensentscheidung über die Höhe des Kostenvorschusses und Aufrechnungsbefugnis diesem gegenüber sowie Streitwert des ...
- Judicialis
ZPO § 3; ; ZPO § ... 567 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 3; ; ZPO § 711 ff.; ; ZPO § 767; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793; ; ZPO § 887; ; ZPO § 887 Abs. 1; ; ZPO § 887 Abs. 2; ; HGB § 87 c Abs. 4; ; GKG § 1; ; GKG § 3 Abs. 1; ; GKG § 45 Abs. 3; ; GKG § 48; ; BGB § 389; ; BGB § 1360 a Abs. 4; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 887 Abs. 1
Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur Erstellung von Provisionsabrechnungen und eines Buchauszuges, Ermessensentscheidung über die Höhe des Kostenvorschusses, Aufrechnungsbefugnis gegenüber Kostenvorschuss, Streitwert des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges
Verfahrensgang
- LG Rostock - 9 O 209/03.12.2007
- LG Rostock, 06.12.2007 - 9 O 209/03
- OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68
Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen …
Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
Insoweit liegt die Interessenlage von Gläubiger und Schuldner nicht grundlegend anders als im Falle einer Vorschusspflicht gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B. Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 54, 244, 247) aus dem Zweck einer solchen Vorschusszahlung ein Aufrechnungsverbot ausgeschlossen (vgl. auch OLG Düsseldorf, BauR 1970, 61). - BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90
Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten …
- BGH, 07.04.2005 - I ZB 2/05
Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der vorzunehmenden Handlung
- OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00
Anforderungen an den vom Unternehmer zu erteilenden Buchauszug
Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
Besondere Anforderungen in Form einer genaueren Auflistung bestehen darüberhinaus bei Buchauszügen im Versicherungsgeschäft (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 391). - OLG Naumburg, 06.02.2002 - 11 W 123/01
Zur Voraussetzung des Nachweises des Annahmeverzugs durch zugestellte Urkunden …
Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
Weiterhin wird die Auffassung vertreten, dass eine Aufrechnungsbefugnis des Schuldners mit einer vom Gläubiger zu beanspruchenden Gegenleistung jedenfalls dann ausscheide, wenn der Schuldner wegen der von ihm zu erbringenden Leistung vorleistungspflichtig sei (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1984, 254 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2002, 551 f.). - OLG Hamm, 21.03.1984 - 26 W 4/84
Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
Weiterhin wird die Auffassung vertreten, dass eine Aufrechnungsbefugnis des Schuldners mit einer vom Gläubiger zu beanspruchenden Gegenleistung jedenfalls dann ausscheide, wenn der Schuldner wegen der von ihm zu erbringenden Leistung vorleistungspflichtig sei (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1984, 254 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2002, 551 f.). - BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04
Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren
- BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80
Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision - …
Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
Dieser Zweck bedingt eine vollständige, klare und übersichtliche Zusammenstellung (BGH, WM 1981, 993). - BGH, 11.11.1994 - V ZR 276/93
Vollstreckung der Verpflichtung zur Bestellung eines bei einem bestimmten Gericht …
Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
Aus Sicht des Gläubigers muss es wirtschaftlich gleichgültig sein, durch wen die Handlung vorgenommen wird und vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig, dass ein anderer als er selbst die Handlung vornimmt (BGH, NJW 1995, 463;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 887 Rn. 2). - BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60
- GdF Wüstenrot 2 -, Ausschluss der Aufrechnung, stillschweigender Verzicht, …
Auszug aus OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08
Die Abrechnung soll dem Handelsvertreter einen Vergleich mit seinen eigenen Unterlagen ermöglichen, um so zuverlässig nachprüfen zu können, ob alle ihm zustehenden Provisionen und sonstigen Vergütungen lückenlos erfasst sind (BGH, BB 1961, 424; WM 1989, 1074). - OLG Hamm, 10.02.1967 - 15 W 185/66
Erteilung einer Abrechnung - Buchauszug
- KG, 09.02.2011 - 19 W 34/10
Zwangsvollstreckung: Ersatzvornahme bei titulierter Pflicht zur Erteilung einer …
Davon ausgehend ist auch die - zwischen den Parteien hinsichtlich ihrer tatsächlichen Voraussetzungen ebenfalls streitige - Erwägung des Landgerichts, der Gläubiger oder von ihm beauftragte Dritte seien im Falle der Ermächtigung womöglich nicht in der Lage, die vertretbare Handlung vorzunehmen, als Kehrseite des Unmöglichkeitseinwandes für das Vollstreckungsverfahren nicht erheblich (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 279 Tz. 24; OLG Rostock, JurBüro 2009, 162 Tz. 44). - OLG Rostock, 03.11.2020 - 3 W 63/20
Streitwert einer Vollstreckungsermächtigung zur Ersatzvornahme
Dieses Erzwingungsinteresse richtet sich in der Regel nach der Hauptsache und ist unter den Besonderheiten des Einzelfalles zu bestimmen (OLG München, Beschl. v. 07.02.2018, 13 W 101/18, JurBüro 2018, 247; KG, Beschl. v. 09.02.2011, 19 W 34/10, zit. n. juris; OLG Rostock, Beschl. v. 25.11.2008, 1 W 51/08, JurBüro 2009, 162; OLG Rostock, Beschl. v. 26.09.2008, 1 W 82/08, JurBüro 2009, 105; LG Berlin, Beschl. v. 24.02.2012, 63 T 18/12, WuM 2012, 213). - OLG Dresden, 13.05.2020 - 8 W 277/20
Kostenvorschuss für Erstellung eines Buchauszugs
Bei der Ermessensentscheidung über die Höhe des Vorschusses hat das Gericht daher zu beachten, dass - wie bei der endgültigen Abrechnung nach § 788 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ZPO - im Rahmen einer wertenden Betrachtung nicht nur der vom Gläubiger nach dem Inhalt des vollstreckten Titels zu beanspruchende Leistungsinhalt zu berücksichtigen ist, sondern auch die Interessen des Schuldners an einer sparsamen Verfahrensweise (OLG Köln…, Beschluss vom 26.02.2014, 17 W 185/13, Rn. 10; OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2008, 1 W 51/08, Rn. 47 bei juris).
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