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Rechtsprechung
   KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8086
KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03 (https://dejure.org/2004,8086)
KG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 1 W 557/03 (https://dejure.org/2004,8086)
KG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 (https://dejure.org/2004,8086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GBO § 22 Abs. 1; ; GBO § 29 Abs. 1; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 60 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundbuchberichtigung - Alleineigentum durch Anwachsung nach Kündigung einer 2-Mann-GbR; Anforderungen an Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Formanforderungen beim Unrichtigkeitsnachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweispflicht hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung einer 2-Mann-GbR bei einem Grundbuchberichtigungsantrag; Anforderungen hinsichtlich der Führung eines Grundbuchunrichtigkeitsnachweises; Kündigung einer grundstückshaltenden Gesellschaft durch einen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.05.1960 - II ZR 72/59

    Beendigung der Kaufmannseigenschaft mit Aufgabe des Geschäftsbetriebes

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Die von dem eingetragenen Eigentümer zu 1b) angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2002, 704) befasst sich mit dieser Frage nicht, sondern behandelt den Fall einer Hinauskündigung des einen Gesellschafters durch den anderen aus wichtigem Grund (vgl. dazu auch BGHZ 32, 307).
  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Aus den von dem eingetragenen Eigentümer zu 1b) angeführten Entscheidungen (BayObLGZ 2000, 167; Schleswig.-Holst. OLG, FGPrax 1999, 206) folgt nichts Abweichendes.
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Ausnahmen von der Formenstrenge des Grundbuchverfahrens sind nur dort geboten, wo es praktisch unmöglich ist, Urkunden beizubringen, und sich der Antragsteller auch sonst in Beweisnot befindet (vgl. BGHZ 57, 84, 95; Senat, FGPrax 1997, 212, 214; BayObLGZ 1986, 208, 211).
  • BGH, 28.01.2002 - II ZR 239/00

    Gegenseitig erklärte fristlose Kündigung - Zweigliedrige Sozietät - Wichtiger …

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Die von dem eingetragenen Eigentümer zu 1b) angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2002, 704) befasst sich mit dieser Frage nicht, sondern behandelt den Fall einer Hinauskündigung des einen Gesellschafters durch den anderen aus wichtigem Grund (vgl. dazu auch BGHZ 32, 307).
  • OLG Schleswig, 15.07.1999 - 2 W 113/99

    Nachweis der Erbfolge durch eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Aus den von dem eingetragenen Eigentümer zu 1b) angeführten Entscheidungen (BayObLGZ 2000, 167; Schleswig.-Holst. OLG, FGPrax 1999, 206) folgt nichts Abweichendes.
  • BGH, 21.04.1986 - II ZR 198/85

    Pfändung eines Anteils an einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Die Kündigung nach § 725 BGB setzt weiter eine entsprechende Erklärung des Pfändungspfandgläubigers voraus, die erst dann wirksam wird, wenn alle Gesellschafter - einschließlich des Schuldners - von ihr Kenntnis erhalten haben (vgl. BGH NJW 1993, 1002; BGHZ 97, 392, 395; WM 1957, 163).
  • BGH, 11.01.1993 - II ZR 227/91

    Wirksamkeit der Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch Privatgläubiger

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Die Kündigung nach § 725 BGB setzt weiter eine entsprechende Erklärung des Pfändungspfandgläubigers voraus, die erst dann wirksam wird, wenn alle Gesellschafter - einschließlich des Schuldners - von ihr Kenntnis erhalten haben (vgl. BGH NJW 1993, 1002; BGHZ 97, 392, 395; WM 1957, 163).
  • BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86

    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem …

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Ausnahmen von der Formenstrenge des Grundbuchverfahrens sind nur dort geboten, wo es praktisch unmöglich ist, Urkunden beizubringen, und sich der Antragsteller auch sonst in Beweisnot befindet (vgl. BGHZ 57, 84, 95; Senat, FGPrax 1997, 212, 214; BayObLGZ 1986, 208, 211).
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Eine Zwischenverfügung ist nur zulässig, wenn der Mangel des Antrags mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann; andernfalls e/hielte die beantragte Eintragung einen Rang, der ihr nicht gebührt (BGHZ 27, 310, 313; OLG Hamm, Rpfleger 2002, 353, 354; BayObLG, DNotZ 1989, 373, 374;… Demharter, a.a.O., § 18 Rn. 8) Das gilt auch für die Grundbuchberichtigung, denn auch bei der Grundbuchunrichtigkeit kann dem Zeitpunkt der Antragstellung gemäß § 892 Abs. 2 BGB wesentliche Bedeutung zukommen (…BayObLG, MittBayNot 1995, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 29. August 2003 - 1 W 433/02).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 93/91

    Voraussetzungen der Berichtigung einer Grundbucheintragung

    Auszug aus KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
    Bei einer gesellschaftsvertraglichen Abweichung von der gesetzlichen Regelung in § 131 Abs. 3 HGB handelt es sich auch nicht um eine ganz entfernt liegende, bloß theoretische Möglichkeit (vgl. BayObLGZ 1991, 301, 304 zu § 727 BGB); Vereinbarungen der Gesellschafter zu Auflösungs- und Ausscheidensgründen sind nicht unüblich.
  • BayObLG, 02.09.1994 - 2Z BR 73/94

    Ohne Bewilligung des Berechtigten im Grundbuch gelöschtes Recht

  • OLG Hamm, 21.01.2002 - 15 W 413/01

    Anfechtung einer Zwischenverfügung

  • BayObLG, 16.10.1997 - 2Z BR 94/97

    Berichtigung des Grundbuchs bei Tod eines BGB - Gesellschafters

  • OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89

    Gesellschafter-Ausschließungen; Abschluss gerichtlicher Klärung; Hinausschieben …

  • OLG Düsseldorf, 06.01.2000 - 10 W 135/99

    Höhe der Gebühr für die Berichtigung des Grundbuchs nach Ausscheiden eines BGB …

  • BayObLG, 11.05.1988 - BReg. 2 Z 44/88

    Erteilung eines Grundschuldbriefs an einen nicht als Gläubiger im Grundbuch …

  • OLG Hamm, 11.12.1997 - 15 W 81/97

    Anwachsung des Anteils am Gesamthandsvermögen an die übrigen Gesellschafter bei …

  • OLG Oldenburg, 23.02.1998 - 5 W 13/98

    Gebühr für Grundbucheintragung; Eintragung des Ausscheidens eins …

  • BayObLG, 09.09.1993 - 3Z BR 108/93

    Grundbuchgebühren bei Anwachsung von Gesellschaftsanteilen

  • BayObLG, 05.01.1989 - BReg. 2 Z 96/88
  • KG, 16.08.1988 - 1 W 6463/87
  • KG, 09.08.2012 - 1 W 113/11

    Grundbuchberichtigung: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit bei altrechtlichen …

    Der Antragsteller muss sämtliche Umstände nachweisen, welche die Grundbuchunrichtigkeit begründen, und zudem lückenlos alle nicht ganz entfernt liegenden Möglichkeiten ausräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen können (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - KG-Report 2004, 544).

    Voraussetzung ist, dass eine Eintragung bzw. Grundbuchberichtigung ansonsten überhaupt nicht vorgenommen werden könnte, was dann ausscheidet, wenn die Eintragung auf der Grundlage einer Berichtigungsbewilligung erfolgen kann (Senat, a.a.O., Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - juris; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 1 W 472/10 - juris; OLG München, Beschluss vom 26. März 2012 - 34 Wx 199/11 - juris).

  • KG, 09.12.2014 - 1 W 266/14

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

    Der Antragsteller muss sämtliche Umstände nachweisen, welche die Grundbuchunrichtigkeit begründen, und zudem lückenlos alle nicht ganz entfernt liegenden Möglichkeiten ausräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen können (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - KG-Report 2004, 544).
  • KG, 19.04.2016 - 1 W 1006/15

    Grundbuchberichtigung: Löschung des Vorkaufsrechts des ausgeschiedenen …

    Der Antragsteller muss sämtliche Umstände nachweisen, welche die Grundbuchunrichtigkeit begründen, und zudem lückenlos alle nicht ganz entfernt liegenden Möglichkeiten ausräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen können (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - KG-Report 2004, 544).
  • KG, 12.03.2019 - 1 W 56/19

    Grundbuchsache: Berichtigung der Gläubigerbezeichnung einer für die Mitglieder …

    Diesen Nachweis, an den nach allgemeiner und vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Ansicht strenge Anforderungen zu stellen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Februar 2004 - 1 W 557/03 - KG-Report 2004, 544), hat die Beteiligte hier nicht erbracht.
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