Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 11.05.2020

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,25472
OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20 (https://dejure.org/2020,25472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.04.2020 - 1 Ws 123/20 (https://dejure.org/2020,25472)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. April 2020 - 1 Ws 123/20 (https://dejure.org/2020,25472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,25472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 03.04.2014 - 1 Ws 137/14

    Anforderungen an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte durch das …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Dass diesen Vorgaben im Vorfeld der Terminierung der erneuten Hauptverhandlung aus allein in den Verantwortungsbereich der Justiz fallenden Gründen - zu denen es auch zählen würde, wenn einer nicht nur vorübergehenden Überlastung des Spruchkörpers mit vorrangigen Haftsachen nicht durch gerichtsorganisatorische Maßnahmen wie einer Änderung der Geschäftsverteilung Rechnung getragen worden oder dies aufgrund Personalmangels nicht möglich gewesen sein sollte (vgl. Senat, Beschluss vom 03.04.2014 - III-1 Ws 137/14 - m.w.N., juris) - über mehrere Jahre nicht entsprochen worden ist, liegt nach Auffassung des Senats auf der Hand und ist schon im angefochtenen Haftbefehl zutreffend als eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bewertet worden.

    Rn. 23 Denn in derselben Entscheidung ist vom Bundesverfassungsgericht in Übereinstimmung mit seiner Rechtsprechung im Übrigen (vgl. die Nachweise um Senatsbeschluss vom 03.04.2014, a.a.O.) klargestellt worden, dass allein dieser Gesichtspunkt noch nicht die weitere Untersuchungshaft rechtfertigen kann, sondern er grundsätzlich nur ein Indiz für das Gewicht der zu verfolgenden Straftat darstellt und es auch in dieser Konstellation im Rahmen der Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch und dem Strafverfolgungsanspruch in erster Linie auf die durch objektive Kriterien bestimmte Angemessenheit der Verfahrensdauer ankommt, die etwa von der Komplexität der Rechtssache, der Vielzahl der beteiligten Personen oder dem Verhalten der Verteidigung abhängig sein kann: "Dies bedingt eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs.

  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Rn. 33 Daher weist der Senat lediglich ergänzend darauf hin, dass der dringende Tatverdacht zwar grundsätzlich bereits durch die Verurteilung nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens hinreichend belegt ist (zu Entscheidungen gemäß § 268b StPO vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2004 - StB 20/03 -, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05 -, BGH, Beschluss vom 11.08.2016 - StB 25/16 -, jew. zit. n. juris; Senat…, Beschluss vom 27.01.2014 - III-1 Ws 14/14 - Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 268b Rn. 3).
  • BGH, 28.10.2005 - StB 15/05

    Voraussetzungen des neuerlichen Vollzugs der Untersuchungshaft; Folgerungen aus …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Rn. 33 Daher weist der Senat lediglich ergänzend darauf hin, dass der dringende Tatverdacht zwar grundsätzlich bereits durch die Verurteilung nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens hinreichend belegt ist (zu Entscheidungen gemäß § 268b StPO vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2004 - StB 20/03 -, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05 -, BGH, Beschluss vom 11.08.2016 - StB 25/16 -, jew. zit. n. juris; Senat…, Beschluss vom 27.01.2014 - III-1 Ws 14/14 - Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 268b Rn. 3).
  • BGH, 11.08.2016 - StB 25/16

    Verwerfung der Haftbeschwerde als unbegründet (keine Notwendigkeit der näheren …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Rn. 33 Daher weist der Senat lediglich ergänzend darauf hin, dass der dringende Tatverdacht zwar grundsätzlich bereits durch die Verurteilung nach Durchführung eines rechtsstaatlichen Regeln unterworfenen Erkenntnisverfahrens hinreichend belegt ist (zu Entscheidungen gemäß § 268b StPO vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2004 - StB 20/03 -, Beschluss vom 28.10.2005 - StB 15/05 -, BGH, Beschluss vom 11.08.2016 - StB 25/16 -, jew. zit. n. juris; Senat…, Beschluss vom 27.01.2014 - III-1 Ws 14/14 - Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 268b Rn. 3).
  • OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ws 415/08

    Haftbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Greift indes - wie hier - der Angeklagte die anlässlich einer Urteilsverkündung ergangene Haftentscheidung mit der Beschwerde an und liegen noch keine schriftlichen Urteilsgründe vor, auf die das Beschwerdegericht bei seiner Entscheidung zurückgreifen könnte (…vgl. Senat, a.a.O., m.w.N.), muss das erkennende Gericht - gegebenenfalls in der Nichtabhilfeentscheidung - zumindest knapp darlegen, weshalb und wie sich in der Hauptverhandlung der dringende Tatverdacht bestätigt hat, um dem Beschwerdegericht eine diesbezügliche Überprüfung zu ermöglichen, auch wenn die Beweiswürdigung dabei nicht ihrer Tiefe im Urteil entsprechen muss (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 30.09.2008 - 1 Ws 415/08 - m.w.N., juris;… Graf in: KK-StPO, 8. Aufl., § 112 Rn. 7a;… Kuckein/Bartel in: KK-StPO, a.a.O., § 268b Rn. 4;… Peglau in: BeckOK-StPO, Stand 01.01.2020, § 268b Rn. 4ff.;… Stuckenberg in: LR-StPO, a.a.O., § 268b Rn. 7, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Denn es ist nicht nur nicht ersichtlich, dass - so man dies überhaupt für möglich erachtet - die bereits bei dem Landgericht Bielefeld eingetretene Verfahrensverzögerung nachfolgend durch besondere Beschleunigungsmaßnahmen durch eine spätere überobligationsmäßige besonders beschleunigte Bearbeitung in einem für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft relevanten Sinne ausgeglichen werden konnten (…vgl. Wankel in: KMR-StPO, § 121 Rn. 9d;… Schultheis in: KK-StPO, 8. Aufl., § 121 Rn. 22a; Schmidt, NStZ 2006, 313, 314f.; krit. BVerfG, Beschluss vom 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05 -, juris;… Hilger in: LR-StPO, a.a.O., § 121 Rn. 32, jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Rn. 22 c. Vor diesem Hintergrund erweist sich die erneute Anordnung der Untersuchungshaft bei der gebotenen Abwägung zwischen dem Freiheitsanspruch des Angeklagten und dem staatlichen Strafverfolgungsanspruch als nicht mehr verhältnismäßig im Sinne des § 120 Abs. 1 S. 1 StPO, auch wenn sich - wie in dem angefochtenen Haftbefehl unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22.02.2005 - 2 BvR 109/05 - (juris) zutreffend ausgeführt wird - mit der am 10.03.2020 erfolgten Verurteilung des Angeklagten das Gewicht dieses Strafanspruchs vergrößert hat, da auf Grund der gerichtlich durchgeführten Beweisaufnahme die Begehung einer Straftat durch den Angeklagten als erwiesen angesehen worden ist.
  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Denn als Ausfluss des Rechtsstaatsgebots gilt das Beschleunigungsgebot nicht nur für Haftsachen (bei denen es allerdings in besonderem Maße Geltung beansprucht), sondern muss in jedem strafrechtlichen Verfahren beachtet werden, da - wie sich auch aus Art. 6 Abs. 1 MRK ergibt - jede Person das Recht darauf hat, dass über eine gegen sie erhobene Anklage in einem fairen Verfahren innerhalb angemessener Frist verhandelt wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 19.03.1992 - 2 BvR 1/91 -, juris; Tepperwien, NStZ 2009, 1f.;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., Einl. Rn. 160, jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Rn. 6 Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft Bielefeld und des Vaters des Angeklagten mit Urteil vom 21.05.2015 - 4 StR 577/14 - (juris) aufgehoben und die Sache an das Landgericht Dortmund zurückverwiesen.
  • OLG Frankfurt, 02.04.2013 - 1 Ws 28/13

    Sperrwirkung nach § 121 StPO

    Auszug aus OLG Hamm, 09.04.2020 - 1 Ws 123/20
    Rn. 27 Bei der diesbezüglichen Prüfung kann es vorliegend letztlich dahinstehen, ob allein schon der vom hiesigen Oberlandesgericht mit Beschluss vom 03.04.2014 dargelegte Verstoß gegen das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen durch eine unzureichende Verfahrensförderung beim Landgericht Bielefeld dazu geführt hat, dass eine erneute Anordnung der Untersuchungshaft ausscheiden musste (…so Schlothauer/Weiger/Nobis, a.a.O., m.w.N.;… ähnl. Hilger in: LR-StPO, a.a.O., § 122 Rn. 41), da - so die Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt im Beschluss vom 02.04.2013 - 1 Ws 28/13 - (juris) - eine die Haftbefehlsaufhebung bewirkende Verfahrensverzögerung als nicht behebbarer Mangel dauerhaft fortwirke und eine nachträgliche Heilung des bereits festgestellten Makels der rechtswidrigen Freiheitsentziehung wegen unzureichender Verfahrensförderung ausscheide, was eine auf Verfahrensverzögerung gegründete Aufhebungsentscheidung maßgeblich von einer Aufhebungsentscheidung wegen fehlenden dringenden Tatverdachts oder Fehlen eines Haftgrundes unterscheide.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 653/66

    Neuerliche Inhaftierung nach Haftentlassung wegen verfassungswidriger …

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig …

    Rn. 8 Eine formelle Sperrwirkung existiert nur im Anwendungsbereich der §§ 121, 122 StPO und endet mit Erlass des erstinstanzlichen Urteils (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1993 - 2 Ws 265/93, StV 1994, 147; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.06.1996 - 1 Ws 281/96, NJW 1996, 3222; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2013 - 1 Ws 28/13, NStZ 2014, 357; OLG Hamm, Beschluss vom 09.04.2020 - III-1 Ws 123/20, juris Rn. 21; OLG Hamm…, Beschluss vom 24.02.2021 - III-1 Ws 72/21, juris Rn. 13;… Gärtner in LR-StPO, 27. Aufl., § 122 Rn. 39;… Schultheis in KK-StPO, 8. Aufl., § 121 Rn. 31;… von Heintschel-Heinegg/Bockemühl in KMR, 112. Lfg., § 122 Rn. 19).
  • OLG Hamm, 24.02.2021 - 1 Ws 72/21

    Angeklagter in der Strafsache "Schalla" muss nicht wieder in Untersuchungshaft

    Rn. 16 Zunächst steht der bloße Umstand, dass der Senat den früheren Haftbefehl im Verfahren nach den §§ 121, 122 StPO wegen einer unzureichenden Förderung des Verfahrens aufgehoben hat, der erneuten Inhaftierung des Angeklagten nicht entgegen, weil die formelle Sperrwirkung dieser Entscheidung mit dem Erlass eines Urteils im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 StPO entfällt (vgl. Senat, Beschluss vom 09. April 2020 - III-1 Ws 123/20 -, juris;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 122 Rn. 20a, m.w.N.), wovon auch die Strafkammer in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgegangen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.05.2020 - 1 Ws 123/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14589
OLG Dresden, 11.05.2020 - 1 Ws 123/20 (https://dejure.org/2020,14589)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.05.2020 - 1 Ws 123/20 (https://dejure.org/2020,14589)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 1 Ws 123/20 (https://dejure.org/2020,14589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Beschleunigungsgrundsatz, verzögerte Anklageerhebung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Beschleunigungsgrundsatz, warum ein Jahr nach Vernehmungen keine Anklage?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.01.2014 - 2 BvR 2248/13

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung; …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.05.2020 - 1 Ws 123/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 2 BvR 2248/13 - juris) setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz im Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45, 49; 53, 152, 158).

    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare Verfahrensverzögerungen stehen daher regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus OLG Dresden, 11.05.2020 - 1 Ws 123/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 2 BvR 2248/13 - juris) setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz im Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45, 49; 53, 152, 158).
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.05.2020 - 1 Ws 123/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2014, Az.: 2 BvR 2248/13 - juris) setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz im Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45, 49; 53, 152, 158).
  • OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12

    Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen …

    Auszug aus OLG Dresden, 11.05.2020 - 1 Ws 123/20
    Das aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EMRK sowie Art. 6 Abs. 3 1 Satz 1 EMRK folgende Beschleunigungsgebot gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Obergerichte auch dann, wenn der Haftbefehl nicht vollzogen wird, weil sich der Beschwerdeführer in anderer Sache in Strafhaft befindet und daher für das anhängige Verfahren lediglich Überhaft notiert ist (…vgl. BVerfG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 01. März 2012, Az. III-3 Ws 37/12 - juris; KG, NStZ-RR 2009, 188 ).
  • KG, 20.10.2006 - 5 Ws 569/06

    Untersuchungshaft: Beschleunigungsgebot bei Überhaftnotierung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.05.2020 - 1 Ws 123/20
    Vielmehr sind Zeiten, in denen der Haftbefehl nicht vollzogen wird, zu nutzen, um das Verfahren nachhaltig zu fördern und es so schnell wie möglich abzuschließen (…OLG Hamm, a.a.O.; KG, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 5 Ws 569/06 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Dresden
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht